Jump to content

Abgemeldetes Fahrzeug Auf Öffentlich Zugänglichem Privatgrundstück


Recommended Posts

Hallo Forum!

 

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf auf öffentlichem Parkraum nicht abgestellt werden. Soweit klar.

 

Wie sieht es aus, wenn ein abgemeldetes KfZ auf einem von der öffentlichen Straße zugänglichen privatem Hofgrundstück dauerhaft abgestellt wird? Im konkreten Fall existiert eine Garage, in die das Fahrzeug gefahren werden könnte. Diese Garage ist aber mit allem anderen Gerümpel vollgestellt, sodaß das Fahrzeug davor abgestellt wird und das Befahren des anderen Hauseingangs erheblich behindert. Wäre das Abstellen von unangemeldeten Fahrzeugen in dieser Konstellation von öffentlicher Seite her verboten oder ist das eine rein privatrechtliche Angelegenheit, wo sich die Eigentümergemeinschaft des Grundstücks einigen müßte?

Link to post
Share on other sites

Punkt 1: rechtlich-öffentlich ist er wohl kaum (Also als öffentlicher Verkehrsraum gewidmet)

Punkt 2: Wenn der Gründstücksinhaber einer öffentlichen Nutzung NICHT zustimmt und/oder diese NICHT stattfindet ist es auch NICHT tatsächlich- öffentlicher Verkehrsraum

 

->> alles Ok.

Link to post
Share on other sites

Punkt 2: Wenn der Gründstücksinhaber einer öffentlichen Nutzung NICHT zustimmt und/oder diese NICHT stattfindet ist es auch NICHT tatsächlich- öffentlicher Verkehrsraum

Der generellen öffentlichen Nutzung ist natürlich nicht zugestimmt. Der Postbote befährt den Hof aber schon und das ist auch gewünscht. Auch das gelegentliche Abstellen angemeldeter Fahrzeuge, z.B. die Fahrzeuge der Besucher der Eigentümer, findet natürlich auch statt. Es gibt keinen einzelnen Grundstückseigentümer. Es ist eine Eigentümergemeinschaft. Der Miteigentümer hat den Wagen ohne vorherige Mitteilung/Absprache mit den anderen Eigentümern dort abgestellt und versucht ihn nun zu verkaufen. So kommen zu den "Verkaufssessions", meistens am Wochenende, weitere fremde Fahrzeuge hinzu, die zum Einen kurzzeitug auf dem Hof parken und zum Anderen fremde Leute ohne Einwilligung der anderen Grundstücksmiteigentümer das Grundstück betreten, um dort in Kaufverhandlungen zu treten. Das ist lästig. Auch werden mit dem Fahrzeug im abgemeldeten Zustand Probefahrten gemacht, aber das soll hier nicht weiter diskutiert werden. Die Miteigentümer machen sich halt Gedanken, wer in Haftung genommen werden kann, wenn einer Person auf dem Hof etwas passiert oder wenn z.B. die Postzusteller beim Rangieren das eigene und das unangemeldete Fahrzeug beschädigen.

Edited by HarryB
Quotes bearbeitet
Link to post
Share on other sites


Nachtigall, ick' hör Dir trampeln...

So kommen zu den "Verkaufssessions", meistens am Wochenende, weitere fremde Fahrzeuge hinzu, die zum Einen kurzzeitug auf dem Hof parken und zum Anderen fremde Leute ohne Einwilligung der anderen Grundstücksmiteigentümer das Grundstück betreten, um dort in Kaufverhandlungen zu treten. Das ist lästig.

Das mag sein. Hat aber nichts mit angemeldet oder nicht zu tun.

Auch werden mit dem Fahrzeug im abgemeldeten Zustand Probefahrten gemacht, aber das soll hier nicht weiter diskutiert werden.

Aber erwähnt werden soll es schon, nicht wahr?

Die Miteigentümer machen sich halt Gedanken, wer in Haftung genommen werden kann, wenn einer Person auf dem Hof etwas passiert oder wenn z.B. die Postzusteller beim Rangieren das eigene und das unangemeldete Fahrzeug beschädigen.

Die Gedanken sind sicher sehr löblich, haben aber mit abgemeldet oder nicht nichts zu tun.

 

Lass' mich raten: den Miteigentümern passt die ganze Nummer irgendwie nicht so richtig in den Plan und nun wüßten sie gern, was sie dagegen machen könnten, gell? Und mit dem Autoverkäufer reden hält man in Miteigentümerkreisen nicht für die geeignete Lösung, korrekt?

Link to post
Share on other sites

Aber erwähnt werden soll es schon, nicht wahr?

Von mir aus kann es auch ausdiskutiert werden. Es würde den Thread aber zerreißen und ich weiß nicht, wie die Admins das hier sehen.

 

Lass' mich raten: den Miteigentümern passt die ganze Nummer irgendwie nicht so richtig in den Plan und nun wüßten sie gern, was sie dagegen machen könnten, gell?

Ja, so ungefähr. Das Ganze zieht sich jetzt schon mehrere Monat hin. Die Situation hat es so vorher nie gegeben. Die Vereinbarung ist, daß der Hof wie beschrieben gelegentlich für übliche Nutzung von allen verwendet werden darf, wenn dadurch niemand mehr als nötig behindert oder eingeschränkt wird. Hier ist es nun aber so, daß der Wagen dermaßen dabei behindert, wenn mal kurz mit den eigenen Wagen rangiert werden muß, um z.B. die Einkäufe auszuladen und auf kurzem Weg in die Wohnung zu tragen.

 

Und mit dem Autoverkäufer reden hält man in Miteigentümerkreisen nicht für die geeignete Lösung, korrekt?

Nein, falsch. Das Gespräch wurde mehrfach gesucht. Der Wagen müßte nur ein paar Meter umgeparkt werden. Das hat der Besitzer zuerst gemacht, kam dann aber nicht mehr in die eigene Garage, ohne den Wagen zu bewegen. So wird er nach einer weiteren Probefahrt einfach wieder schief hingestellt, sodaß die Garage zugänglich bleibt. Darauf angesprochen wird nur abgewunken. Der Wagen sei hoffentlich bald verkauft und dann ist alles wieder i.O. Leider ist der Besitzer der deutschen Sprache auch nicht so mächtig und versteht nicht (oder will nicht verstehen), was man ihm vermitteln will. Jetzt ist das Grundstück eingeschneit und die zusammengeschobenen Schneeberge machen die Eingangszufahrt komplett unmöglich, was durch ein kleines Umparken aus der Welt geschafft wäre. Wenn jemand weiß, was die anderen stört und es sogar Kompromißvorschläge gibt, diese aber nicht berücksichtigt werden, weil man dadurch selber Einschränkungen hat, dann ist das bloße Rücksichtslosigkeit. Da ist es doch wohl verständlich, daß die Miteigentümer nun nach Argumenten suchen, daß der Wagen da wegkommt, oder?

Edited by HarryB
Quotes bearbeitet
Link to post
Share on other sites

@Ichtios

Darauf wird es wohl dann hinauslaufen. Mit den Probefahrten hast Du falsch verstanden. Die werden dann auf der öffentlichen Straße gemacht. So groß ist das Gelände nicht, daß es für Probefahrten reicht.

 

@Zorro

Doch, das mit der Garage ist bekannt und auch logisch, und das nicht erst seit dem Urteil. Das ist noch ein ganz anderes Thema. Erstmal geht es um das Auto.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Was soll der Kerl denn machen?

Eine Eigentümerversammlung einberufen?

Üblicherweise gibt es einen Verwalter, der wär dafür der geeignete Ansprechpartner.

Das Grundstück dürfte Gemeinschaftseigentum sein, so daß es hier "einen" Ansprechpartner nicht gibt. Hier wäre ebenfalls der Verwalter anzusprechen.

 

Wirf mal einen Blick in die Gemeindeordnung.

Da dürfte entweder geregelt sein wie mit abgemeldeten Autos auf Privatgrund umzugehen ist oder (etwas theoretisch) wie mit sichtbaren Abfallbergen auf Privatgrund umzugehen ist (hier liegt u.U. sogar Sondermüll vor).

 

Auch werden (steinewerfende) Kinder von abgemeldeten Autos magisch angezogen. So eine Scherbenkarre wäre gefährlich.

Möglicherweise ist dann das Ordnungsamt dafür zuständig.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

@Sobbel

Die Gemeindeordnung ist ein guter Tip. Danke! Und der Hinweis auf "Abfall" ist auch gut. Einen Verwalter gibt es nicht. Es sind mehrere Eigentumswohnungen verteilt auf zwei Häuser, im Grundbuch sind jeweils die Eigentümer der Häuser (nicht der Wohnungen) eingetragen. Somit hat die Eigentümerversammlung nur zwei Mitglieder. Da kann schlecht der Eine den Verwalter für den Anderen "spielen".

 

@Zorro

Das ist es ja: Die Probefahrten werden im Ort auf der öffentlichen Straße gemacht. Es werden keine Kennzeichen benutzt. Wenn da was passiert, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Link to post
Share on other sites

@Zorro

Das ist es ja: Die Probefahrten werden im Ort auf der öffentlichen Straße gemacht. Es werden keine Kennzeichen benutzt. Wenn da was passiert, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Sind ja nur mögliche Straftaten/OWi.
Link to post
Share on other sites

 

@Zorro

Das ist es ja: Die Probefahrten werden im Ort auf der öffentlichen Straße gemacht. Es werden keine Kennzeichen benutzt. Wenn da was passiert, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Sind ja nur mögliche Straftaten/OWi.

 

Ja klar, aber für den Fahrer, einen Halter gibt es ja nicht :nixda:

 

Hilft aber auch nicht weiter, daß der Wagen da weg kommt.

Link to post
Share on other sites

Also unter "Wink" verstehe ich aber was anderes. Aufzeichnungen würden zudem nichts nützen, da im schlimmsten Fall nicht gerichtsverwertbar. Es geht ja auch nicht darum, den Fahrzeugbesitzer mit allen Mitteln vor den Kadi zu ziehen. Wenn es stichhaltige Argumente gibt, warum das Abstellen unerwünscht ist, reicht das aus. Ein Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz, die Gemeindeordnung, die nicht gemeldete Umnutzung der Garage oder wie hier gegen eine Grundstücksteilungserklärung sind da schon gute Ansätze. Selbst wenn der Wagen irgenmdwann endlich mal veräußert ist - so wie der Besitzer eingeschätzt wird, wird er das mit anderen Wagen noch öfters durchziehen. Der hat momentan nict nur ein KfZ angemeldet. Nur parkt er die anderen halt an der Straße, weil sie ja angemeldet sind. Es soll auch vermieden werden, daß später argumentiert wird, daß es das eine Mal in Ordnung war und warum es dann jetzt nicht mehr geduldet wird.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...