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Rotlichtverstoß, Nicht Der Fahrzeughalter


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Hallo,

 

Am 27. November wurde ich an einer roten Ampel geblitzt. Am 20. Dezember bekam der Halter (mein Vater) einen Anhörungsbogen zugeschickt mit folgender Verstossangaben:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeitanlage. Die Rotphase dauerte länger als 1 Sekunde an.

Bei diesem Änhörungsbogen ist auch ein Bild dabei.

 

Hatte mich eigentlich schon damit abgefunden das ich den Betrag zahle und 1 Monat Fahrverbot auf mich nehme aber dann habe ich im Forum von Verjährung und Alberto Methode gelesen. Die 1 Monat Fahrverbot würde mir gar nichts ausmachen, da ich nicht auf ein Auto angewiesen bin. Da ich aber momentan noch Student bin, macht mir da der Geldbetrag schon viel mehr aus.

 

Der Anhörungsbogen an meinen Vater wurde gar nicht beantwortet. Da ich gelesen habe, dass dies die beste Taktik wäre. Nun dürfte ja demnächst irgendwann der Bußgeldbescheid an meinen Vater zugestellt werden. Für diesen hat man dann weitere 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen.

Wie würdet ihr nun beim Einspruch schreiben vorgehen? Wie schindet man am besten Zeit?

Habe mir gedacht, das ein Einzeiler für den Einspruch ganz gut ist. Hauptsache nicht viele Angaben machen. Ich lege Einspruch ein weil ich nicht der Fahrer bin.

Habt ihr irgendwelche Tipps für mich?

 

Gruß

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Hauptsache nicht viele Angaben machen. Ich lege Einspruch ein weil ich nicht der Fahrer bin. Habt ihr irgendwelche Tipps für mich?

 

Herzlich willkommen im RF. Die Richtung stimmt meiner Ansicht nach. Wie wäre es daher mit "Ich lege Einspruch ein."? ;)

 

Gruß, Pedro

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Der Anhörungsbogen an meinen Vater wurde gar nicht beantwortet. Da ich gelesen habe, dass dies die beste Taktik wäre.
Dann hättest Du auch besser lesen können. So kann es nämlich gut sein, dass die Nichtbeantwortung dazu geführt hat, dass der SB sich das Foto noch mal etwas genauer anguckt...

 

Nun dürfte ja demnächst irgendwann der Bußgeldbescheid an meinen Vater zugestellt werden.
Solltest Du Deinem Vater nicht extrem ähnlich sehen, rechne ich eher mit der Zusendung eines AHB an Dich.

 

Und gegen einen BGB an Deinem Vater könnte auch nur Dein Vater Enspruch einlegen...

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Na ja, kommt die Nichtbeantwortung und eine Beantwortung des Anhörungsbogens nur zu Punkt 1 "Angaben zu ihrer Person" nicht auf das gleiche raus? Außerdem steht in diesem Schreiben, das bei nicht Beantwortung ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid erlassen werden kann. Also gehe ich davon aus, dass dies das wahrscheinlichste Szenario ist. Ansonsten hätte man sich doch schon vorher die Arbeit machen können und die sich das Bild genauer angeschaut.

 

Vielen Dank das du mich noch mal darauf hingewiesen hast, dass nur mein Vater den Einspruch einlegen kann. Hätte das doch glatt unter meinem Namen gemacht ;)

 

@ Pedro: Das ist natürlich ein guter Vorschlag :) Vielen Dank!

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@ Pedro: Das ist natürlich ein guter Vorschlag :) Vielen Dank!

 

Es geht darum, was auch @QTreiberin ansprach: Bloß nichts tun, was die Jungs auf dumme Gedanken bringt. In dem Zusammenhang - obwohl es Dir bestimmt klar ist: Kein Wort, das irgendwie mit Zeugnisverweigerungsrecht o.ä. zu tun hat, erwähnen. Denn sonst ist die Familie sofort im Visier.

 

Für einen sauberen Er-Sa-Fa wäre es natürlich das Beste gewesen, wenn Dein Dad sich "irrtümlich" zur Missetat bekannt hätte. Die Nichtbeantwortung des AHB kommt aber wohl (@QTreiberin möge mich korrigieren) auf das selbe hinaus.

 

Gruß, Pedro.

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Außerdem steht in diesem Schreiben, das bei nicht Beantwortung ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid erlassen werden kann. Also gehe ich davon aus, dass dies das wahrscheinlichste Szenario ist. Ansonsten hätte man sich doch schon vorher die Arbeit machen können und die sich das Bild genauer angeschaut.
Du schreibst selber, dass ein BGB erlassen werden "kann". Der SB muss aber dem richtigen Fahrer das Vergehen vorwerfen und deswegen muss er vor Erlass des BGB eigentlich noch einen Fotovergleich vornehmen. Besonders weil sich eben keiner zur Tat bekannt hat

 

Es geht darum, was auch @QTreiberin ansprach: Bloß nichts tun, was die Jungs auf dumme Gedanken bringt. (...)

Für einen sauberen Er-Sa-Fa wäre es natürlich das Beste gewesen, wenn Dein Dad sich "irrtümlich" zur Missetat bekannt hätte. Die Nichtbeantwortung des AHB kommt aber wohl (@QTreiberin möge mich korrigieren) auf das selbe hinaus.

 

Gruß, Pedro.

Die Nichtreaktion führt bei den meisten SB aber schon zu "dummen Gedanken". Und somit ist es schon ein kleiner Unterschied...
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deswegen muss er vor Erlass des BGB eigentlich noch einen Fotovergleich vornehmen

Der SB muss nicht hingehen und sich ein Vergleichsfoto holen. Er muss aber schauen, ob das Alter des Fahrers und das der angeschriebenen Person (also des Halters) in etwa übereinstimmen.

Wenn offensichtlich (also sofort für jeden erkennbar) jemand <30 Jahren gefahren ist, kann nicht einfach so ein BG an jemanden >50 Jahre geschickt werden.

 

(Obwohl: ich hatte es in meiner BG-Zeit auch schon mal, dass Mutter und Tochter sich unheimlich ähnlich waren - mit 25 Jahren Altersunterschied; ist aber eher die Ausnahme)

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

mein Vater hat immer noch kein Bußgeldbescheid erhalten und ich habe auch noch keine Schreiben bekommen.

 

Nun hat mein Vater folgendes Schreiben erhalten:

 

Sehr geehrter XXX,

 

in dem ihnen übersandten Anhörungsbogen vom 16.12.2013 hatte ich ihnen Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern, und/oder die verantwortliche Person zu benennen, die ihr Fahrzeug XXX am 27.11.2013 um 18:33 Uhr in XXX führte.

 

Ihre Antwort steht noch aus. Ich bitte sie nochmals um die Personalien des verantwortlichen Fahrzeugführers. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.

 

Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug führte, kann der Halterin oder dem Halter des Kraftfahrzeuges gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

 

Mit freundlichen Grüssen

XXX

 

Wie verhalte ich mich bei diesem Schreiben? Ich muss doch keine Angaben zu verwandten Personen machen?

Habt ihr irgendwelche Tipps für mich.

 

Gruß

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Du machst gar nichts. Dein Vater kann auch dieses Schreiben ignorieren und auf den Bußgeldbescheid warten, dann die Fristen beachten, fertig. Alternative: er gibt den verstoß zu, bekommt einen Bußgeldbescheid (wenn der Sachbearbeiter ihn glaubt) und reagiert fristgemäß.

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Ok, dann werde ich das wohl so machen.

Aber die Frage die ich mir Stelle. Warum haben die nicht gleich einen Bußgeldbescheid an meinen Vater geschickt?

Stand ja auch im ersten Anhörungsbogen so drin. Aber stattdessen wird ein zweiter Brief geschickt, in dem meinen Vater noch mal die Chance zur Anhörung bzw. Aufklärung gegeben wird. Die wissen doch, dass man dazu keine Aussage treffen muss.

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Du kannst gar nichts machen... das ist alles Sache Deines Vater.

 

Warum haben die nicht gleich einen Bußgeldbescheid an meinen Vater geschickt?

Weil sie davon ausgehen, dass Dein Vater nicht der verantwortliche Fahrer war... und ihm noch einmal die "Chance" geben den verantwortlichen Fahrer zu benennen. Deswegen auch der Hinweis aufs Fahrtenbuch.

 

Nur noch mal ein Hinweis: Wird die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt, kostet die Anordnung Deinen Vater bis zu 200 Euro.

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Weil sie davon ausgehen, dass Dein Vater nicht der verantwortliche Fahrer war.

Warum dann aber ein Anhörungsbogen? Und noch eine Erinnerung in Art ein eines Anhörungsbogens? Dann wäre ein Zeugenfragebogen doch besser, weil ein Zeuge nicht lügen darf, ein per Anhörungsbogen Beschuldigter das aber sehr wohl darf.

 

Der SB scheint sich unsicher zu sein. Und das sollte man ausnutzen.

Vielleicht sollte der Vater sich jetzt doch noch angeben. Ein bisschen Zeit wurde ja schon gewonnen.

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Der SB scheint sich unsicher zu sein. Und das sollte man ausnutzen.

 

Versuchen kann man es, aber ich schätze, dass der SB zumindest schon "den Braten gerochen" hat... der nächste Schritt dürften dann Ermittlungen sein (EMA, Besuch zu Hause und/oder in der Nachbarschaft).

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Guest Kleiner Schelm

 

Der SB scheint sich unsicher zu sein. Und das sollte man ausnutzen.

 

Versuchen kann man es, aber ich schätze, dass der SB zumindest schon "den Braten gerochen" hat... der nächste Schritt dürften dann Ermittlungen sein (EMA, Besuch zu Hause und/oder in der Nachbarschaft).

 

 

Oder das Bild ist für eine einwandfreie Identifizierung schlichtweg nicht ausreichend?

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Da der Verstoß im Bereich von Bußgeld und Fahrverbot liegt, ist die Verhängung eines Fahrtenbuches generell wahrscheinlicher, als bei einem Verstoß im Verwarnbereich (aber auch kein unabdingbares Muß).

Auch da wird häufig mit gedroht, wenn auch nicht vollstreckt. Auch die Androhung ohne Vollstreckung kann Geld kosten (Ermessenssache). Das Führen eines Fahrtenbuches kostet auch und ist für diese gewisse Zeit auch unangenehm. Aber alles allemal besser, als ein Fahrverbot. Dein Vater sollte seiner "Mitwirkungspflicht" zur Fahrerermittlung Genüge tun und mehrere "mögliche" Fahrer benennen (denn genau erinnern kann er sich nicht), aber Deinen unbedingt Namen da raus lassen, bis die 3 Monate Verjährung rum sind. Die "möglichen Fahrer" sollten aber informiert sein und beim PingPong mit der Bußgeldstelle mitspielen. Dann hat der SB zu tun und es könnte dann das ganze Spiel bis Deiner Verjährung rausgezögert werden. Und immer die maximalen Fristen ausnutzen!! Die potentielle Gefahr eines Fahrtenbuches oder einer Gebühr bleibt aber....

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