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marocel

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  1. ...wenn das alle so machen würden, gäbe es dieses Forum eventuell ja auch gar nicht....
  2. Ja, ich weiß, vor einigen Jahren hatte ich was Ähnliches. Frage war vielleicht etwas mißverständlich. Die konkrete Frage ist eigentlich: Hat ein Link zu einem Foto im AHB den gleichen Stellenwert, wie das Foto, welches direkt auf dem AHB eingefügt ist. (nämlich, daß dies das 14 tägige "Erinnerungszugeständnis" quasi aufhebt.) Die Behörde kann ja nicht davon ausgehen, daß jeder einen PC hat bzw. damit umgehen kann. Ich kenne einige Leute, die nicht wissen, wie man so'n Ding anschaltet. (Gut... die sollten eigentlich auch nicht mehr fahren... .)
  3. Hallo, folgende Situation: Verkehrsverstoß mit 1 Punkt Halter ist nicht Fahrer (aber Familienmitglied, 30Jahre Altersunterschied) Halter bekommt Anhörungsbogen nach Ablauf der 14 Tage "Erinnerungspflicht" Foto ist nicht beigefügt, lediglich ein Link zur Online-Einsichtnahme Halter reagiert nicht, bekommt Bußgeldbescheid (wieder ohne Foto) Halter widerspricht Bußgeldbescheid fristgemäß; Verstoß gegen Fahrer ist verjährt (Behörde stellte keine weiteren Nachforschungen an) Besteht hier die Möglichkeit der Behörde ein Fahrtenbuch zu verhängen? -Halter kennt sich ja mit Internet nicht so recht
  4. Ganz einfach erst mal nichts machen. Einer Einladung muß man nicht Folge leisten, auch wenn dort alle nett sind und es Kaffee und Kuchen gibt. Solange der Fahrer (Sohn) nicht idendifiziert und angeschrieben wird ist alles OK. Deswegen auch: Nachbarn und Mitbewohner "impfen" und niemand Fremden, ob mit oder ohne Kostüm, die Tür öffnen (vor allem der Sohnemann!!!) Fahrtenbuch sicher möglich, aber das kleinere Übel. (Aber auch eine Androhung, ohne Vollstreckung kann u.U. ein paar Euro (<20) kosten ) Wenn dann doch Bußgeldbescheid an Halter ergeht --> fristgerecht Widerspruch einlegen Wen
  5. ...weiß ich, aber da wird trotzdem gerne mal mit gedroht um einzuschüchtern. für die "offizielle" Androhung mußte ich auch schon zahlen, obwohl nicht vollstreckt...(war aber günstiger, als die Alternative )
  6. Da der Verstoß im Bereich von Bußgeld und Fahrverbot liegt, ist die Verhängung eines Fahrtenbuches generell wahrscheinlicher, als bei einem Verstoß im Verwarnbereich (aber auch kein unabdingbares Muß). Auch da wird häufig mit gedroht, wenn auch nicht vollstreckt. Auch die Androhung ohne Vollstreckung kann Geld kosten (Ermessenssache). Das Führen eines Fahrtenbuches kostet auch und ist für diese gewisse Zeit auch unangenehm. Aber alles allemal besser, als ein Fahrverbot. Dein Vater sollte seiner "Mitwirkungspflicht" zur Fahrerermittlung Genüge tun und mehrere "mögliche" Fahrer benennen (denn g
  7. Ich weiß ja nicht, wie Du mit Deinem Arbeitgeber stehst, aber vielleicht weihst Du ihn ja einfach in Deine "Taktik" ein. (Ich habe mir auch mal in Absprache pro Forma eine Abmahnung geben lassen, um aus so 'ner ähnlichen Nummer rauszukommen) Des weiteren könntest Du ja der Behörde gegenüber den Verstoß jetzt zugeben. Ist ja Dir gegenüber verjährt, wie Du schriebst. Dein Bruder und Du habt Euch eben geirrt; das kann ja mal vorkommen- vor allem, wenn Du Deinen Bruder öfter mal illegalerweise mit deinem Firmenwagen fahren läßt und Ihr Euch ähnlich seht . Dann seid Ihr beide raus. Das (wahrsche
  8. Ich würde ,trotzdem es im Punktebereich wäre, absolut nichts tun; das "Risiko" hierbei ist: Variante1: entweder "Fahrtenbuchandrohungsgebühr"bezahlen; Variante2: die genannten 70€ + 1 Punkt wenn Du unsinnigerweise das Vergehen zugeben würdest, Variante3:das Fahrtenbuch für vielleicht 6 Monate und keinen Punkt (das kostet natürlich auch etwas, aber nicht teurer als Variante2 und das Pünktchen ist gespart-6Monate gehen vorbei-), oder Variante4:es wird komplett eingestellt ohne irgendwas (eher unwahrscheinlich,aber durchaus möglich). Also: Füße stillhalten; Du hast nichts zu verlieren... Sorr
  9. Mit 21 zu schnell (ich gehe jetzt mal davon aus, daß da noch keine Toleranz runtergerechnet ist) bewegst Du Dich dann noch im Verwarnbereich (ohne Punkte). Es wird aber auch hier sehr gerne mal ein Fahrtenbuch angedroht (ist ein" stumpfes Schwert") , ohne daß es dann auch wirklich verordnet wird, bzw. verordnet werden kann. Das Kuriose daran ist, daß aber selbst die Androhung der Verordnung eines Fahrtenbuches eine Gebühr kostet ohne das man es dann letztendlich auch bekommt. Ist aber trotzdem etwas billiger -unter 20€-, als der Verstoß es selbst wäre. So holt sich das Ordnungsamt manchmal
  10. Also, erst, wenn der Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid wirklich direkt zu Dir durchdringt, hast Du ein echtes Problem. Das Bild sollte dann schon wirklich nicht verwertbar sein. Mein Sohn hatte letztes Jahr 2 mal gleichartiges "Problem"; hat immer so geklappt wie beschrieben, Bis auf Bußgeldbescheid gewartet und dann widersprochen. Nie wieder was von gehört, da ich das ja offensichtlich doch nicht war auf den Fotos. (Ich bin Halter) Vielleicht sind die aber bei uns aber auch zu blöd oder bequem den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Sohn ist aber, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, auch
  11. vergiß es, meist "heiße Luft". Im Verwarnbereich (ohne Punkte) sowieso
  12. Nichts machen, Bußgeldbescheid abwarten, (Vater) Einspruch einlegen-sagen daß er nicht gefahren ist,keine weiteren Angaben, Angehörige müssen nicht belastet werden (Zeugnisverweigerungsrecht)-, Behörde muß nun Fahrer ermitteln, entweder sie finden Dich zufällig oder das Verfahren wird eingestellt, evtl.wird mit Fahrtenbuch gedroht,ist kleineres Übel ->Suchfunktion benutzen, Thema wurde schon -zigmal durchgekaut Da Du auch weiter weg vom Vater wohnst, sind die Chancen sehr gut, aus der Nummer rauszukommen, wenn Du alles richtig machst.
  13. Hallo, nur kurze Info, wie mein ursprünglicher Fall (siehe Threaderöffnung) ausgegangen ist. Habe der Fahrtenbuchandrohung gemäß der hier erhaltenen Hinweise entschieden widersprochen. Heute kam ein Einschreiben vom Landkreis ; nennt sich "Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Wiederholungsfall". Viel Bla Bla und erhobener Zeigefinger aber auch eine Gebühr von 13,70€ für den Wisch! So viel ich weiß, ist das sogar rechtens, auch wenn die Fahrtenbuchauflage nie und nimmer hätte durchgesetzt werden können. Na, ja Deutschland=Absurdistan. (Oder hat jemand hierzu noch 'ne andere Info) So, j
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