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  1. Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich der Androhung zum führen eines Fahrtenbuches. Ich habe heute ein Schreiben erhalten in dem ich bzgl. eines Rotlichtverstoßes vom 15.08.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.01.18 aufgefordert werde. Ansonsten wird nach Aktenlage über die Verhängung entschieden. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr exakt daran erinnern ob und wann mir das Schreiben zuging. Im Nachgang (ich meine Anfang November) war eine Polizistin bei mir Zuhause die von meiner Freundin hereingelassen wurde. Sie hatte ein Foto dabei a
  2. Hallo zusammen, zu meinem Fall: Halter--> Vater , Fahrer --> Sohn 1.) Geblitzt auf Autobahn > 50 KM/H zu schnell am 10.02.2014 2.) Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle vom 03.03.2014 Inhalt: Anhörung des Betroffen nach §55 OWiG + ein Fragebogen Der Betroffene ist laut schreiben der Halter --> Vater Antwort auf Schreiben: Keine Angaben zur Sache, nur Name und neue Adresse angegeben. 3.) Schreiben von der Polizei an den Halter 11.04.2014, Einladung zur Dienstelle --> Termin wurde von uns auf den 02. Mai verschoben wegen Beratung vom "Anwalt" Zu meinen Frage
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