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cosmovisione

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  1. Zwischendurch danke für all die Antworten! Zur Info: Das Ärgerliche ist nur die nette Gebühr in Höhe von 93,10 Euro. Den mit dem Fahrtenbuch belegten Wagen fuhr fast nur ich und ab jetzt nur ich - mein Vater wird weiter den neueren, besseren und von Fahrtenbüchern unbelasteten Wagen fahren. Für ihn also kein Problem. Sollte es an seiner Tür klingeln, wird in 99,9% der Fälle das Fahrtenbuch-Auto gerade nicht da sein. Außerdem mache ich so seltene und banale Fahrten, dass auch für mich das Fahrtenbuch selbst nicht das Problem ist.
  2. Für den ganzen Aufwand (Mitarbeiter in der Verwaltung, Ermittlungen, Schriftwechsel) sind 93,10 Euro mE nicht zuviel bezahlt. Wenn nach der Ankündigung, dass erwogen wird, ein Fahrtenbuch anzuordnen, das Fahrtenbuch doch nicht verhängt worden wäre, dann wären die 93,10 Euro nicht erhoben worden. Die 93,10 Euro fallen also nicht für "Ermittlungen" an, sondern nur für die Anordnung des Fahrtenbuchs. Dass diese "Leistung" (Mausklick auf "Drucken", damit der Standardbrief ausgedruckt wird) mit bizarrer Genauigkeit 93,10 Euro kostet, betrachte ich als reine Gebührenphantasie der Verwaltung und
  3. Na ja, "kostenpflichtig" muss nicht automatisch bedeuten, dass es dann NOCH teurer werden muss als die andernfalls zu zahlende Geldbuße in Höhe von ca. 70 Euro. Ich denke bei 93,10 Euro an Sittenwidrigkeit, Unzumutbarkeit, Unverhältnismäßigkeit, Wucher u.ä...
  4. Hallo an alle! Da bin ich wieder - "ich" ist der Thread-Eröffner. Es gibt ärgerliche N E U I G K E I T E N : Soeben habe ich telefonisch erfahren, dass mein Vater einen Brief erhalten hat, in dem er zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet wird ("Ordnungsverfügung"), und zwar 6 Monate lang für das Auto, das geblitzt worden war. In diesem Auto fahre meistens ich, und das Fahrtenbuch selbst ist nicht das Problem. Allerdings: Für die Anordnung des Fahrtenbuchs wird eine Gebühr in Höhe von 93,10 Euro erhoben !??!! Kann das korrekt sein ??? Wer weiß mehr, wer kennt sich aus? Schon
  5. *** Soweit vielen Dank für all die guten Antworten !! *** Für den Fall, dass tatsächlich ein Fahrtenbuch angeordnet wird: Theoretisch muss man ja VOR Fahrtantritt schon die ersten Notizen ins Fahrtenbuch machen. Kann man davon ausgehen, dass so ein Fahrtenbuch UNTERWEGS sowieso nie kontrolliert wird? Wenn es so ist, dann könnte man ja auch im Nachinein gemütlich zu Hause die entsprechenden Einträge machen, was wesentlich bequemer wäre. Gibt es also irgendwelche plötzlichen, unerwarteten Kontrollen, die einen unterwegs erwarten könnten?
  6. Hallo! Ich bräuchte dringend einen weisen Rat von erfahrenen Zu-Schnell-Fahrern. Mein Fall ist wahrscheinlich nicht so kompliziert, ich bin allerdings in der Materie ziemlich unerfahren und bin mit der Forums-Suche noch nicht weitergekommen. Also, die Fakten: 1) Am 01.11.2011 bin ich mit dem roten Wagen meines Vaters auf der Autobahn 21km/h zu schnell gefahren und mit einem "Poliscan" geblitzt worden. 2) Mein Vater hat zwei PKW: den roten fahre fast immer ich, den blauen fast immer er. Wir fahren seit vielen Jahren und haben aktuell keine Punkte in Flensburg. 3) Den Anhörungsbogen ha
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