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Sachsen Möchte Radarwarnung Legalisieren


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Hallo, Heyvyguenni,

 

wenn man diesen kurzen Artikel richtig interpretiert, ist die Überschrift mal wieder missverständlich.

 

So, wie es sich in dem Artikel liest, sollen diese Blitzerapps oder POI in den Navis nicht mehr verboten werden, weil es so oder so sinnlos ist, diese zu überprüfen.

 

Geräte, die vor mobilen Messgeräten warnen oder diese gar stören, werden sicher nicht gemeint sein.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das Thema war doch vor ein paar Monaten schon in der Presse, verknüpft mit wirren Ideen wie

 

- zwangsweiser Einbau von Fehlalarmen.

- Anzeige mit 500 m Ungenauigkeit

 

Grundsätzlich ist Klarstellung der Legalität von Blitzerapps längs überfällig, allerdings natürlich ohne derart blödsinnige Auflagen, denn die würden natürlich umgangen und damit liebe alles wie es ist.

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Hallo, GM_,

 

im Grunde genommen ist diese Diskussion eigentlich überflüssig, denn hat es überhaupt schon mal einen Fall gegeben, in dem ein Polizeibeamter ein Navi oder gar ein Handy (außer seinen eigenen Geräten natürlich :victory: ) auf verbotene Blitzersoftware überprüft und dies dann zur Anzeige gebracht hat?

 

Vermutlich nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich fände dennoch eine Klarstellung der Legalität hilfreich.

 

Beispielsweise gibt es Navi-Foren in denen jede Diskussion über Blitzerwarnungen abgewürgt wird weil die Forenleitung dies für illegal hält.

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viele Navihersteller haben ja schon den Punkt erkannt worum es geht...

 

sie warnen nicht vor Blitzern und Geschwindigkeitskontrollen, sondern nur vor Unfallschwerpunkten, weil ja ausschließlich an denen geblitzt wird überschneiden sich die Punkte natürlich

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...

vielleicht hätte man den "Entscheidungsträgern" mal den Unterschied zwischen den Blitzer - apps und - POI und den "richtigen" Radarwarnern und - störgeräten erklären sollen.

...

@nachteule: Dem grünen Entscheidungsträger aus BaWü hättest Du erklären können was Du willst, die Entscheidung steht von vorneherein fest.

:nolimit:

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Dann hinkt eben die Gesetzgebung der Realität noch ein paar weitere Jahre hinterher, so what?

 

Die StVZO hinkt beim Thema Fahrradlicht bald 20 Jahre hinterher, und keinen stört es wirklich.

 

Für den der POIs benutzt ist es nur gut, wenn es noch nicht alle tun. Würden es alle machen, dann würden die Einnahmen einbrechen und eine neue Runde im Wettrüsten stünde an.

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Die StVZO hinkt beim Thema Fahrradlicht bald 20 Jahre hinterher, und keinen stört es wirklich.

 

Das einzige was mich stören würde, wäre die Sache mit der Lichtmaschine und den 6 Volt Nennspannung.der zusätzlichen Batteriespannung. Und den zwei roten Rückstrahlern, wovon der eine ein "Z" haben muß.

 

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine

ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).

Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von

6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht

beeinflussen.

 

Was die Beleuchtung selber betrifft komme ich mit der StVZO und meiner LED Front und Heckbeleuchtung super klar.

 

Als ich mal einen anderen Fahrradfahrer des Nachts auf einem Feldweg überholen wollte und der immer mehr in Richtung des unbefestigten Seitenstreifen des Feldweges ausweichen wollte, kam auf mein "net so weit, des reicht scho" ein "ah, ich dachte da kommt ein Auto".

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Naja, es ist einfach lächerlich, dass man im Zeitalter von Li-Ion-Akkus und LED-Technik am Fahrrad noch Dynamos vorschreibt, ferner lächerlich ist die Festlegung auf 6 Volt. Wer das nicht will der hält sich aban auch nicht daran, und keinen stört das.

 

Und ähnlich lächerlich ist im Jahr 2013 der Versuch, den banalen Austausch von Informationen über das www zu verbieten (nichts anderes ist POI-Technik).

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