heavyguenni 11 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Ob es sich nur um passive oder auch um aktive Warnung handelt, bleibt offen. Es dürfte allerdings feststehen, das Sachsen wohl das einzige Bundesland mit einer solchen Forderung sein wird.http://nachrichten.rp-online.de/politik/sachsen-will-autofahrern-radarwarner-erlauben-1.3300576 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Hallo, Heyvyguenni, wenn man diesen kurzen Artikel richtig interpretiert, ist die Überschrift mal wieder missverständlich. So, wie es sich in dem Artikel liest, sollen diese Blitzerapps oder POI in den Navis nicht mehr verboten werden, weil es so oder so sinnlos ist, diese zu überprüfen. Geräte, die vor mobilen Messgeräten warnen oder diese gar stören, werden sicher nicht gemeint sein. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Geräte, die vor mobilen Messgeräten warnen oder diese gar stören, werden sicher nicht gemeint sein. Schade. Andererseits ist so vieles nicht erlaubt und wird trotzdem getan. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Geräte, die vor mobilen Messgeräten warnen oder diese gar stören, werden sicher nicht gemeint sein.Die Blitzer-Apps warnen aber auch vor Mobilen wenn sie gemeldet sind. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Hallo, Hartmut, das machen einige Radiosender ebenfalls. Soll man diese nun verbieten? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Z282 150 Posted April 8, 2013 Report Share Posted April 8, 2013 Es dürfte allerdings feststehen, das Sachsen wohl das einzige Bundesland mit einer solchen Forderung sein wird. Wenn Du Dich da mal nicht irrst: https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/verkehrsminister-rentsch-und-justizminister-hahn-radarwarngeraete-zulassen Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 9, 2013 Report Share Posted April 9, 2013 Das Thema war doch vor ein paar Monaten schon in der Presse, verknüpft mit wirren Ideen wie - zwangsweiser Einbau von Fehlalarmen.- Anzeige mit 500 m Ungenauigkeit Grundsätzlich ist Klarstellung der Legalität von Blitzerapps längs überfällig, allerdings natürlich ohne derart blödsinnige Auflagen, denn die würden natürlich umgangen und damit liebe alles wie es ist. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 9, 2013 Report Share Posted April 9, 2013 Hallo, GM_, im Grunde genommen ist diese Diskussion eigentlich überflüssig, denn hat es überhaupt schon mal einen Fall gegeben, in dem ein Polizeibeamter ein Navi oder gar ein Handy (außer seinen eigenen Geräten natürlich ) auf verbotene Blitzersoftware überprüft und dies dann zur Anzeige gebracht hat? Vermutlich nicht. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 9, 2013 Report Share Posted April 9, 2013 Ich fände dennoch eine Klarstellung der Legalität hilfreich. Beispielsweise gibt es Navi-Foren in denen jede Diskussion über Blitzerwarnungen abgewürgt wird weil die Forenleitung dies für illegal hält. Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 10, 2013 Report Share Posted April 10, 2013 ....acht - neun - AUS! Es bleibt dabei: Mobile Blitz-Warngeräte für Autofahrer sind nicht erlaubt. Darauf einigte sich am Abend die Verkehrsministerkonferenz in Flensburg. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 10, 2013 Report Share Posted April 10, 2013 Hallo, Bonsai-Brummi, vielleicht hätte man den "Entscheidungsträgern" mal den Unterschied zwischen den Blitzer - apps und - POI und den "richtigen" Radarwarnern und - störgeräten erklären sollen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Bonsai-Brummi 22 Posted April 10, 2013 Report Share Posted April 10, 2013 Hilft nicht: Das ist Politik, hat also mit Sachkenntnis eher nix zu tun Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 10, 2013 Report Share Posted April 10, 2013 ....acht - neun Hier kommt die Sonne AUS! scnr Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted April 11, 2013 Report Share Posted April 11, 2013 viele Navihersteller haben ja schon den Punkt erkannt worum es geht... sie warnen nicht vor Blitzern und Geschwindigkeitskontrollen, sondern nur vor Unfallschwerpunkten, weil ja ausschließlich an denen geblitzt wird überschneiden sich die Punkte natürlich Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted April 12, 2013 Report Share Posted April 12, 2013 ...vielleicht hätte man den "Entscheidungsträgern" mal den Unterschied zwischen den Blitzer - apps und - POI und den "richtigen" Radarwarnern und - störgeräten erklären sollen....@nachteule: Dem grünen Entscheidungsträger aus BaWü hättest Du erklären können was Du willst, die Entscheidung steht von vorneherein fest. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 12, 2013 Report Share Posted April 12, 2013 Dann hinkt eben die Gesetzgebung der Realität noch ein paar weitere Jahre hinterher, so what? Die StVZO hinkt beim Thema Fahrradlicht bald 20 Jahre hinterher, und keinen stört es wirklich. Für den der POIs benutzt ist es nur gut, wenn es noch nicht alle tun. Würden es alle machen, dann würden die Einnahmen einbrechen und eine neue Runde im Wettrüsten stünde an. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 12, 2013 Report Share Posted April 12, 2013 Die StVZO hinkt beim Thema Fahrradlicht bald 20 Jahre hinterher, und keinen stört es wirklich. Das einzige was mich stören würde, wäre die Sache mit der Lichtmaschine und den 6 Volt Nennspannung.der zusätzlichen Batteriespannung. Und den zwei roten Rückstrahlern, wovon der eine ein "Z" haben muß. § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschineausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nichtbeeinflussen. Was die Beleuchtung selber betrifft komme ich mit der StVZO und meiner LED Front und Heckbeleuchtung super klar. Als ich mal einen anderen Fahrradfahrer des Nachts auf einem Feldweg überholen wollte und der immer mehr in Richtung des unbefestigten Seitenstreifen des Feldweges ausweichen wollte, kam auf mein "net so weit, des reicht scho" ein "ah, ich dachte da kommt ein Auto". Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 14, 2013 Report Share Posted April 14, 2013 Naja, es ist einfach lächerlich, dass man im Zeitalter von Li-Ion-Akkus und LED-Technik am Fahrrad noch Dynamos vorschreibt, ferner lächerlich ist die Festlegung auf 6 Volt. Wer das nicht will der hält sich aban auch nicht daran, und keinen stört das. Und ähnlich lächerlich ist im Jahr 2013 der Versuch, den banalen Austausch von Informationen über das www zu verbieten (nichts anderes ist POI-Technik). Quote Link to post Share on other sites
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