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Vorfahrt Für Wen ?


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Hallo, gleich zum Fall. Ein Radfahrer benutzt den Gehweg und fährt auch noch in die falsche Richtung. Der Gehweg endet an einer Parkplatzeinfahrt. Ein von der Hauptstrasse kommender PKW übersieht ihn fasst und wäre beim Abbiegen auf den Parkplatz bald mit ihm kollidiert. Wer hätte schuld ?'

 

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muss der Radfahrer eigentlich, wenn auf der anderen Seite kein Radweg wäre, dann auf der Straße fahren oder darf/ muss er den Radweg dann in falscher Richtung nutzen?

 

Er hätte die Straße nutzen müssen.

 

Ob der PKW Schuld bekommen hätte?

Vermutlich; jedoch könnte dem entgegenhalten, dass er nicht mit einem Radfahrer rechnen muss, der verkehrswidrig fährt.

Dem Argument müsste man Folgen und dem Radfahrer ebenfalls eine Schuld zu sprechen.

Der PKw Fahrer hätte mit Fußgängern und Kindern auf Rädern in beide Richtungen rechnen müssen.

So dass die Hauptschuldlast beim PKW liegen dürfte.

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Ebenfalls Frage nach Vorfahrt:

 

Straße a, ca. 6m breit, hinbter einer einmündugn Zeichen 306.

 

Nach ca. 80m von rechts Straße b, eine etwa 2,2m breite Straße, asphaltiert, für jeden Verkehr freigegeben, keine Breiten-, Höhen- oder Gewichtsbeschränkung, wer zwischen den Mauern und Hecken durchkommt darf fahren, mit Wohnanliegern. Im Stadtplan als Straße augeführt, nicht als Fuß- oder Radweg ausgeschildert und NICHT auf Anlieger begrenzt.

 

Mit Straßennamensschild, an der Einmündung kein Bordstein, weder a noch b haben einen Gehweg. Kein Schild Stop oder vorfahrtachten.

 

Aus dieser Straße kommend ist also bei Einfahrt in Straße a von "rechts vor links" auszugehen!

 

Wiedspruch zu Schild 306 auf Straße a 80m vor der Einmündung, das Schild 306 ist von der Einmündung b aus nicht zu sehen.

 

Fahrer auf Straße a hupen und fluchen nach einer Bremsung.....

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Zeichen 306

Vorfahrtstraße

Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!", 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße"

 

Ergo: kein Widerspruch und kein Rechts vor Links.. jedenfalls für die Strasse a.

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Ob der PKW Schuld bekommen hätte?

Vermutlich; jedoch könnte dem entgegenhalten, dass er nicht mit einem Radfahrer rechnen muss, der verkehrswidrig fährt.

 

Schön, wenn sich ein Gericht dieser Argumentation anschließt. Aber mal ehrlich, aus der Lebenserfahrung heraus weiß man eigentlich, daß man immer und überall mit Radfahrern, die verkehrswidrig fahren, rechnen muß.

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Moin Moin

 

Ebenfalls Frage nach Vorfahrt:

Bei dem Eingangs geschilderten Sachverhalt ist die Vorfahrt nicht berührt.

Deine Sache ist hier ziemlich fehl am Platze. Außerdem find ich es ziemlich unhöflich diesen Thread für deine Sache zu mißbrauchen, so kommt der TE nämlich nicht zu seiner Antwort.

 

@ nubiacdx

Was ist denn bei deinem Radweg für eine Beschilderung?

 

Gruß

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