nubiracdx 1 Posted November 27, 2012 Report Share Posted November 27, 2012 Hallo, gleich zum Fall. Ein Radfahrer benutzt den Gehweg und fährt auch noch in die falsche Richtung. Der Gehweg endet an einer Parkplatzeinfahrt. Ein von der Hauptstrasse kommender PKW übersieht ihn fasst und wäre beim Abbiegen auf den Parkplatz bald mit ihm kollidiert. Wer hätte schuld ?' Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 27, 2012 Report Share Posted November 27, 2012 Beide.. der PKW Fahrer darf nicht einfach Fußgänger, Radfahrer oder sonstiges umfahren, was sich zufällig auf dem Gehsteig befindet. Der Radfahrer darf nicht auf dem Gehweg fahren. Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted November 27, 2012 Report Share Posted November 27, 2012 muss der Radfahrer eigentlich, wenn auf der anderen Seite kein Radweg wäre, dann auf der Straße fahren oder darf/ muss er den Radweg dann in falscher Richtung nutzen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 27, 2012 Report Share Posted November 27, 2012 muss der Radfahrer eigentlich, wenn auf der anderen Seite kein Radweg wäre, dann auf der Straße fahren oder darf/ muss er den Radweg dann in falscher Richtung nutzen? Er hätte die Straße nutzen müssen. Ob der PKW Schuld bekommen hätte?Vermutlich; jedoch könnte dem entgegenhalten, dass er nicht mit einem Radfahrer rechnen muss, der verkehrswidrig fährt.Dem Argument müsste man Folgen und dem Radfahrer ebenfalls eine Schuld zu sprechen.Der PKw Fahrer hätte mit Fußgängern und Kindern auf Rädern in beide Richtungen rechnen müssen.So dass die Hauptschuldlast beim PKW liegen dürfte. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted November 28, 2012 Report Share Posted November 28, 2012 Da der Gehweg an der Einfahrt endet, wird die Hauptschuld eher nicht bei dem Führer des PKW liegen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 28, 2012 Report Share Posted November 28, 2012 Moin Moin Wie ist denn da die Beschilderung? Es gibt kombinierte Geh- und Radwege (VZ 240) und die können auch in Gegenrichtung so ausgeschildert sein.Wenn das so wäre, hätte sich der Radfahrer regelkonform verhalten. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 29, 2012 Report Share Posted November 29, 2012 Ebenfalls Frage nach Vorfahrt: Straße a, ca. 6m breit, hinbter einer einmündugn Zeichen 306. Nach ca. 80m von rechts Straße b, eine etwa 2,2m breite Straße, asphaltiert, für jeden Verkehr freigegeben, keine Breiten-, Höhen- oder Gewichtsbeschränkung, wer zwischen den Mauern und Hecken durchkommt darf fahren, mit Wohnanliegern. Im Stadtplan als Straße augeführt, nicht als Fuß- oder Radweg ausgeschildert und NICHT auf Anlieger begrenzt. Mit Straßennamensschild, an der Einmündung kein Bordstein, weder a noch b haben einen Gehweg. Kein Schild Stop oder vorfahrtachten. Aus dieser Straße kommend ist also bei Einfahrt in Straße a von "rechts vor links" auszugehen! Wiedspruch zu Schild 306 auf Straße a 80m vor der Einmündung, das Schild 306 ist von der Einmündung b aus nicht zu sehen. Fahrer auf Straße a hupen und fluchen nach einer Bremsung..... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 29, 2012 Report Share Posted November 29, 2012 Zeichen 306 Vorfahrtstraße Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 "Vorfahrt gewähren!", 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" oder 307 "Ende der Vorfahrtstraße" Ergo: kein Widerspruch und kein Rechts vor Links.. jedenfalls für die Strasse a. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 29, 2012 Report Share Posted November 29, 2012 Und für Straße b gilt rechts vor links....... Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted November 29, 2012 Report Share Posted November 29, 2012 Ob der PKW Schuld bekommen hätte?Vermutlich; jedoch könnte dem entgegenhalten, dass er nicht mit einem Radfahrer rechnen muss, der verkehrswidrig fährt. Schön, wenn sich ein Gericht dieser Argumentation anschließt. Aber mal ehrlich, aus der Lebenserfahrung heraus weiß man eigentlich, daß man immer und überall mit Radfahrern, die verkehrswidrig fahren, rechnen muß. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted November 29, 2012 Report Share Posted November 29, 2012 @kolbenfeder: wenn die strasse a nun keine einbahnstrasse ist und es vorkommen kann dass man auf strasse b meintdurch rechts vor links vorfahrt zu haben, würde ich diese tatsache mal den örtlichen behörden melden. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 29, 2012 Report Share Posted November 29, 2012 Moin Moin Ebenfalls Frage nach Vorfahrt:Bei dem Eingangs geschilderten Sachverhalt ist die Vorfahrt nicht berührt.Deine Sache ist hier ziemlich fehl am Platze. Außerdem find ich es ziemlich unhöflich diesen Thread für deine Sache zu mißbrauchen, so kommt der TE nämlich nicht zu seiner Antwort. @ nubiacdxWas ist denn bei deinem Radweg für eine Beschilderung? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.