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Die Fahrkarten Bitte...


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Ich hätte auch fast den Fehler gemacht und wollte Bluey was entgegenhalten... da habe ich aber nochmal nachgedacht, wie er das meinen könnte und habe nochmal aufmerksam gelesen und meinen Mund gehalten.

Respekt. Offensichtlich ist das leider nur Dir gelungen. Vllt habe ich mich aber auch ein wenig unglücklich ausgedrückt. Aber immerhin hat es ja wenigstens einer hier verstanden (oder verstehen wollen).

 

- Bluey hat nicht gesagt, dass er pauschal fesselt

- Bluey hat gesagt, dass es nach seiner Erfahrungen Dienststellen gibt, wo das so gehandhabt wird

 

ich denke, dass Bluey nicht pauschal fesselt, wenn er einen mitnimmt. So wie ich Bluey einschätze fesselt er immer nach einer Einzelfallprüfung.

Ganz genau! Danke.

 

 

Ganz grosses Kino: " der MEISTER und sein einziger Versteher gegen den Rest der Welt".

How low can you go ! (Simon Harris).

Nach Einzelfallprüfung gefesselt und verbracht

grüsst

snb

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Keine Panik, alles ist gut. Ich bin ein großer, großer Fan von Müllerzählen.   Dieser Thread, und das will ich mal in aller Deutlichkeit sagen, ist nur noch albern. Sagt einer "Feuer ist heiß, da kann

Vielleicht sollte man sich auch mal in die Situation des prügelnden Polizisten hineinversetzen.   Man stelle sich vor, dass der so ein leicht bildungsferner Typ wie @Blaulicht ist, sich nach vielen Di

@Blaulicht: Möglicherweise bist Du im persönlichen Kontakt ein liebenswürdiger Mensch; was Du hier im RF jedoch von Dir gibst, ist (für mich) nicht nur abstrus, sondern auch peinlich. Würdest Du tatsä

Ich schrieb es schon oben: Bluey hat geschrieben …

Ich gehe mal davon aus, dass er sich dazu selbst äußert, wenn ihm danach sein sollte.

hat er schon. Oben habe ich schon einmal gesagt was er gesagt hat und darauf hat er gesagt, dass das was ich gesagt habe was er gesagt hat das ist was er gesagt hat.

 

 

Über Eingriffsbefugnisse diskutieren wir jetzt nicht weiter. Ich habe gefühlte 20mal gesagt, wie die Fesselung rechtlich funktioniert. Ich habe das unterichtet bekommen, ich habe das unterrichtet, ich bin darin geprüft worden ich habe das geprüft - sowahl taktisch als rechtlich.

 

Nimm es hin!

 

Vertrauen in dem Bezug mag psychologisch relevant sein, aber ich fessel auch Menschen denen ich vertraue und lasse Täter ungefesselt, denen ich nicht vertraue und selbstverständlich auch andersrum.

 

Vertauen hat jedoch nichts mit der Begründung einer Angriffsgefahr zu tun.

Entweder hat Deine Text-Generator Software einen Bug oder Du fütterst die Software mit falschen Stichwörtern oder

Du kreierst die Texte selber.

Ich hoffe nur für Dich, dass es irgendwie mit der Software zusammenhängt.

Wir sind trotzdem genervt.

Me, myself and I

snb

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… ich fessel auch Menschen denen ich vertraue und lasse Täter ungefesselt, denen ich nicht vertraue und selbstverständlich auch andersrum.

Das ist sehr sinnvoll.

 

Vertauen hat jedoch nichts mit der Begründung einer Angriffsgefahr zu tun.

Genau!
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[quote name='Bluey' timestamp='1353801319' post='796152'Und nichts anderes habe ich weiter oben auch gesagt.

Du hast den Unterschied zwischen Deiner Aussage und dem Gesetzestext immer noch nicht verstanden. Wobei ich gar nicht bestreiten will, daß Du es richtig gemeint hast.

 

Zwei Antworten wären möglich:

1.

Wieso sollte das Quatsch sein?

Zunächst ein Hinweis: ein Satz, der mit einem ? endet, ist eine Frage, keine Antwort. Dann: weil es Quatsch ist. Ein Polizist kann durch Auf- oder Entgegennahme einer Anzeige nicht zum Anzeigeerstatter werden.

 

2.

Du hast keine Ahnung, wie die Polizei Anzeigen schreibt / über polizeiliches Arbeiten.

Liebes Blaulicht, Du mußt jetzt wieder mal ganz tapfer sein: Du bist so ziemlich der letzte Mensch im RF, dem ich dazu ein sachgerechtes Urteil zutrauen würde.

 

im Kern kann das (der Zwang, der zu der IDF zu der Grundstraftat gehört) so in die Anzeige einfließen.
Erklär mal, wie der Anzeigeerstatter (zur Erinnerung: der Kontrolleur) irgendwelche Zwnagsmaßnahmen der Polizisten in seine Anzeige einfliessen lassen kann.

 

So habe ich den Sachverhalt aus den Medien gelesen.
Wo genau bitte? Und ganz grundsätzlich, selbst wenn es so wäre: die Entwicklung eines Falles, der mit einem Schwerverletzten endet, ist natürlich völlig uninteressant, woll?

 

Wenn du nämlich meinst es besser zu wissen, obwohl du keine Ahnung hast, dann wird es schlimm.
Gut, wir wissen, daß Du Probleme mit den Personalpronomina hast. Nun beweist Du, daß Du vom Konjunktiv auch keine Ahnung hast.

 

Richtig.
Ich weiß. Aber trotzdem danke.

 

und in den Sachverhalt der Anzeige kommt das Geschehen, was damit zusammenhängt.
Das bleibt dem Anzeigeerstatter unbenommen.

 

Ansonsten kann es auch noch andere Formen der schriftlichen, mündlichen Meldung über Zwang geben.
Falls Du es nicht bemerkt hast: das meinte ich mit Bericht.

 

@Biber:

Du versuchst hier genauso verzweifelt wie vergeblich, irgendwie von dieser Thematik wegzukommen und entblödest Dich nicht, Dich auf konkrete Fragen an falschen Funktionsbezeichnungen hochzuziehen, die für den eigentlichen Sachverhalt keine wesentliche Relevanz haben. Das ist peinlich.

 

Ich gebe zu, dass ich dein Verhalten ebenfalls als peinlich ansehe.
Du hättest wenigstens eine andere Formulierung wählen können, um nicht ganz so unoriginell rüberzukommen.

 

Ich winde mich nicht.
Nein, auf keinen Fall.

 

Fragen, die ich beantworten kann, ohne ins Spekulative abzugleiten, beantworte ich gerne. Fragen, die nur dem Zweck dienen, den Antwortenden in eine bestimmte Ecke zu draengen, werde ich nicht beantworten.
Dir fällt aber schon auf, daß Du gerade zwei völlig verschiedene Fragetypen beschrieben hats, oder? Und das Du unangenehme bzw. kritische Fragen gern ignorierst bzw. bei den Antworten rumeierst kann man leider immer wieder feststellen.

 

Fakt ist, dass alle Beteiligten derzeit auch im Beschuldigtenstatus sind.
Auch Dir dürfte der Unterschied zwischen Beschuldigter einer Beleidigung und Beschuldigter der Körperverletzung im Amt etc. klar sein.

 

Fakt ist, dass die Frankfurter Rundschau einen recht einseitigen Journalismus betreibt.
Nö.

 

Es gibt nur welche, die ihr Urteil schon gefällt haben
Das wären wer und wo hätten sie das getan?
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@Biber:

Erklär mal, wie der Anzeigeerstatter (zur Erinnerung: der Kontrolleur) irgendwelche Zwnagsmaßnahmen der Polizisten in seine Anzeige einfliessen lassen kann.

Auch, wenn du es offensichtlich nicht verstehen willst: Wer schreibt denn die Anzeige? Der Kontrolleur oder der Polizist?

 

Nun lass dir doch mal von einem, der in seinem Leben schon die eine oder andere Anzeige geschrieben hat, sagen, dass du da völlig auf dem falschen Weg bist.

 

Dir fällt aber schon auf, daß Du gerade zwei völlig verschiedene Fragetypen beschrieben hats, oder? Und das Du unangenehme bzw. kritische Fragen gern ignorierst bzw. bei den Antworten rumeierst kann man leider immer wieder feststellen.

Auch hier scheinst du es nicht verstehen zu wollen: Da, wo ich Antworten geben kann, gebe ich Antworten. Da, wo die Fakten für eine Antwort nicht reichen, gebe ich keine Spekulatinen ab. Das ist ein Unterschied zu dem, wie du es darstellst.

 

Auch Dir dürfte der Unterschied zwischen Beschuldigter einer Beleidigung und Beschuldigter der Körperverletzung im Amt etc. klar sein.

Unterscheidet die StPO da irgendwo bei den dem jeweiligen Beschuldigten zustehenden Rechten und Pflichten? Wäre mir neu.

 

Wenn du die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau in dieser Sache als objektiv betrachtest wundert mich übrigens gar nichts mehr...

 

Gruß

Goose

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Schweig doch einfach still, wenn du nichts zu sagen hast!

Das wäre zu einfach. Mancheiner lebt halt davon, Dummfug zu äußern. Hauptsache eben, man hat was gesagt, egal ob sinnvoll oder sinnlos. Snb ist wohl so jemand. Soll er von mir aus. Ich ignoriere solche merkwürdigen Zeitgenossen eben.

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Sagt "Mr. 22.621 Beiträge" ;).

Immerhin bin ich ja schon ein paar Donnerstage dabei. Daß ich mittlerweile die meisten Beiträge vorweisen kann, liegt eher daran, daß solche, die noch mehr hatten und wohl auch noch hätten, heute nicht mehr dem Forum angehören. Immerhin schreibe ich nicht so einen Dummfug wie Snb, der offenkundig außer billigen Pöbeleien nichts beizutragen hat.

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Ist OT aber trotzdem:

Daß ich mittlerweile die meisten Beiträge vorweisen kann, liegt eher daran, daß solche, die noch mehr hatten und wohl auch noch hätten, heute nicht mehr dem Forum angehören.

Das war, wenn mich nicht alles täuscht, nur PS, der soviele Beiträge hatte wie Du. bei den 5000 war es recht knapp und PS hat beim damaligen Raserkeller bluten müssen. Der Rest war immer weeiiiit hinter Euch beiden. Oller Spammer, Du :P:) Und wenn ich Dir sage, dass Du, wenn Du für jeden Beitrag im Schnitt 5min brauchst, 76 volle Tage Deines Lebens nur dabei warst, hier Beiträge zu verfassen, was würdest Du sagen? Erschreckend oder? Und viel gelesen wirst Du als Mod ja auch haben müssen....Ob sich das gelohnt hat, nur um uns Trotteln hier was beizubringen? :)

 

Immerhin schreibe ich nicht so einen Dummfug wie Snb, der offenkundig außer billigen Pöbeleien nichts beizutragen hat.
Ich will ganz ehrlich sein: Ich lese lieber Unsinn, der solcher auch sein will, als welchen, der den Anschein von Niveau vorgaukelt. Und nichtzuletzt kann ich darüber oft auch lachen, ich Primitivling.
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Man muss zwischen Unsinn und Pöbeleien unterscheiden.

Von snb kommt derzeit nichts als Provokationen und Pöbeleien, einen inhaltich halbwegs gehaltvollen Beitrag von ihm sucht man vergeblich. Und das nervt auch in meinen Augen erheblich.

 

Gruß

Goose

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Zunächst ein Hinweis: ein Satz, der mit einem ? endet, ist eine Frage, keine Antwort.

 

Naja, deine "Klugscheißerei" nervt manchmal und manchmal ist sie auch noch nicht ganz korrekt. Wenn man auf eine Frage Antwortet, ist das eine Antwort. Diese Antwort kann ein normaler Satz sein, man kann aber auch als Befehl oder gar als Frage antworten. Die Sprache lässt da einiges zu....Am besten informierst du dich da mal in einem Forum der Linguistik und Germanistik oder blätterst mal in deinem "alten Deutschbuch".

 

Zur Sache wieder:

Ein Polizist kann durch Auf- oder Entgegennahme einer Anzeige nicht zum Anzeigeerstatter werden.

Er kann aber, wenn ihm der Sachverhalt zu getragen wird von Amtswegen schreiben; das passiert bei Privateklage- und Antragsdelikten sehr oft, da der Betroffene zwar die Polizei informiert, selber aber keine Anträge schreiben stellt, keine Anzeige will oder sich noch nicht sicher ist.

 

Wie das in dem konkreten Fall war weiß ich nicht. Da ich aber mehrerer Möglichkeiten aufgezählt habe, ist das schon so richtig!

 

Du bist so ziemlich der letzte Mensch im RF, dem ich dazu ein sachgerechtes Urteil zutrauen würde.

Aber du traust mir ein sachgerechtes Urteil zu!

 

der Anzeigeerstatter (zur Erinnerung: der Kontrolleur) irgendwelche Zwnagsmaßnahmen der Polizisten in seine Anzeige einfliessen lassen kann.

... du willst es nicht begreifen??

Also: der Kontrolleur erzählt dem Polizisten was los war. Der Polizist fährt nach Hause guckt den Ausweis an. (Dabei kam es zu Zwang). Dann fährt er in die Dienststelle und schreibt den Text zur Anzeige; der regelmäßig vor dem Einstreffen am Ereignisort beginnt und viel später nach Abschluss aller Maßnahmen endet. Die Einlassungen der Betroffenen nehmen nur einen geringen Teil in der Anzeige ein.

Später kommen noch Protokolle, Vernehmungen, Atteste, Berichte und was noch alles muss in die Akte und irgendwann macht der StA was damit (Hauptverfahren oder einstellen).

 

Warum machst du es so kompliziert. Wenn ich das schreibe und du es nicht weißt, dann glaub doch einfach oder frag Goose und Bluey ob das stimmt aber sag doch nicht, dass das falsch ist - ich habe nun schon so viele Anzeigentexte geschrieben, und etliche mit Zwang, ich weiß das.

 

 

Also nochmal:

Es gibt unterschiedliche Formen wie Zwang dokumentiert wird.

 

- Meldungen, Lagemeldungen, Sofortmeldungen, etc

- Berichte, Einsatzberichte, o.a.

- in einer Anzeige

- Leitstellen

-

 

Der eingesetzte Streifenbeamte wird das regelmäßig der Leitstelle oder dem DGL mitteilen und in einer Anzeige dokumentieren (so wie Bluey das schrieb).

 

Eure Diskussion ob Bericht oder Anzeige war einfach nur Wortklauberei - das hättest DU erkennen können/ müssen und nicht so einen "Zirkus" machen müssen - die Sachinformation hast du nämlich erhalten!

 

 

 

Goose

Unterscheidet die StPO da irgendwo bei den dem jeweiligen Beschuldigten zustehenden Rechten und Pflichten?

Nein das tut sie nicht.

Aber, als Polizist bist du auch dienstrechtlich und rechtsstaatlich zur Klärung des Sachverhaltes verpflichtet.

 

Dort entsteht dann eine Schnittmengen.

Für den Fall der KV im Amt ist es ja so, dass zunächst eine Zwangsanwendung im Raum steht - damit bist du (und ich) Meldeverpflichtet.

Erst später werden wir zum Beschuldigten mit den Rechten. (normalerweise)

 

Nehmen wir mal das krasseste: SWG. Da bist du sofort Beschuldigter. Wichtig ist das du Rechte in Anspruch nimmst. Deine Dienstvorgesetzen und die StA wollen aber möglichst schnell wissen was los war, um die Ermittlungen korrekt ausführen zu können (im Regelfall ist nämlich der Polizist der Gute und es muss noch ein Verfahren gegen den Bösen geführt werden).

 

Das heißt, man könnte man eine Bachelorarbeit schreiben: Unterschiedliche Rolle: Der Beschuldigte Bürger im Strafverfahren und der Beschuldigte Polizist.

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Blaulicht, ich kenne die Rechte und Pflichten, ich bin selber Polizist. Die Frage war, ob Biber sie kennt.

 

Und die dienstrechtliche Verpflichtung zur Sachverhaltsklärung hebelt keine strafprozessualen Rechte aus.

 

Gruß

Goose

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Blaulicht, ich kenne die Rechte und Pflichten, ich bin selber Polizist. Die Frage war, ob Biber sie kennt.

Ich habe auf deinen Beitrag geantwortet, war mir aber sicher, dass du das weißt - ich gehe aber davon aus, dass andere die Antwort auch lesen und für die war das hauptsächlich gedacht.

 

 

Und die dienstrechtliche Verpflichtung zur Sachverhaltsklärung hebelt keine strafprozessualen Rechte aus.

Stimmt.

Aber die Rechte des Beschuldigten und die dienst- und rechtsstaatlichen Verpflichtungen ergeben einen Konflikt. In diesem Streit kann man für beide Seiten pro und contra Argumente finden, was durchaus auch zu kritischem Hinterfragen führen kann (und auch gut so ist).

 

Im Moment fällt mir jedoch keine bessere Lösung ein, die beide Aspekte bedenkt. Aber nur durch kritisches Hinterfragen kann man bei Problemen Lösungen finden.

 

Ich möchte, wenn ich betroffen bin, nicht auf meine Rechte als Beschuldigter verzichten - möchte aber auch der Prüfung meiner hoheitlichen Maßnahme nicht hinderlich gegenüberstehen.

Daraus ergibt sich, dass ich zwar die Rechte der StPO schon hatte aber nur bei klaren hoheitlichen Maßnahmen zu dessen Prüfung ich bereit war.

Anders mag es aussehen, wenn man sich bewusst falsch verhält/ überzieht. Da habe ich aber keinen Erfahrungswerte.

Ich habe bisher von meinem Schweigerecht nicht Gebrauch machen müssen - wobei es mir auch nicht wirklich zu stand, als ich "ins Papier stieg" da war ich nämlich Zwangsanwender.

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Es ist schon mehrfach vorgekommen, dass ich als Vorgesetzter der Situation gegenüberstand, dass meine Leute im Beschuldigtenstatus waren. Und in diesen Situationen habe ich ihnen die gleichen Rechte eingeräumt wie jedem anderen auch.

 

Gruß

Goose

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Man muss zwischen Unsinn und Pöbeleien unterscheiden.

Von snb kommt derzeit nichts als Provokationen und Pöbeleien, einen inhaltich halbwegs gehaltvollen Beitrag von ihm sucht man vergeblich. Und das nervt auch in meinen Augen erheblich.

Angesichts dessen, was Du und Dein Adept hier so „beitragen“ könnte man sarkastische Kommentare auch als Nötigungserfolg sehen.

 

Hat denn nun mal jemand eine plausible Erklärung dafür, warum die Staatsanwaltschaft mittlerweile seit mehr als 5 Wochen an dieser IDF herumermittelt? Die Nummer müsste doch angesichts des öffentlichen Interesses eine gewisse Priorität genießen.

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Wie ich schon sagte: Ich werde keine Spekulationen treffen. Hier geht es aber doch um mehr als die reine IDF, oder? Da sollte doch idealerweise der Gesamtsachverhalt ausermittelt werden, und das braucht gewöhnlich seine Zeit.

 

 

 

Punkt 23 Nr. 2 der RiStBV habe ich übrigens auch schon mal zitiert. Aber noch mal zur Erinnerung:

 

(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.

 

Gruß

Goose

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Hat denn nun mal jemand eine plausible Erklärung dafür, warum die Staatsanwaltschaft mittlerweile seit mehr als 5 Wochen an dieser IDF herumermittelt?

 

Ja, wobei du dir den ersten Teil deines Beitrages hättest sparen können! Zum zweiten Teil; 5 Wochen sind im Verfahren nichts, 5 Wochen nach der Tat liegt die Ermittlungsakte (falls die da schon fertig ist) oft noch gar nicht beim StA. Es kann also sein, dass das Ermittlungsverfahren noch "im Gange" ist. Und wenn die Akte bei der StA ist, dann liegt sie oft auf einem großen Haufen mit vielen anderen Akten... Wie gesagt: 5 Wochen ist nichts...

 

.... für dich aber viel, da die Presse am nächsten Tag berichtet hat und du hier viel spekuliert hast. Die Ermittlungsbehörden spekulieren jedoch nicht, sondern ermitteln (und dazu gehören auch Zeiten, die abgewartet werden müssen: z.B. wird der Verletzte vorgeladen da muss man Zeit einräumen, dann erscheint er nicht, dann muss man klären ob er noch erscheinen wird... das kostet Zeit, der Beschuldigte muss sich mit seinem Anwalt beraten, der Anwalt will Akteneinsicht, etc).

 

Aus irgendeinem Grund ist es (noch) nicht zu einer Presseerklärung durch die Polizei/ StA gekommen - dafür gibt es zig Günde (der wahrscheinlichste: man ermittelt noch und will sich im laufenden Verfahren nicht äußern)

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(2) Über die Anklageerhebung ...

Du vermischst die Begriffe Anklage und Ermittlung.

 

Ja, wobei du dir den ersten Teil deines Beitrages hättest sparen können!

Das überlässt Du bitte mir und den Moderatoren dieses Forums. Verstanden?

 

da die Presse am nächsten Tag berichtet hat …
Hat sie?
… und du hier viel spekuliert hast.
Habe ich?
z.B. wird der Verletzte vorgeladen da muss man Zeit einräumen, dann erscheint er nicht, dann muss man klären ob er noch erscheinen wird...
Pure Spekulation in Bezug auf den diskutierten Fall.
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Das überlässt Du bitte mir und den Moderatoren dieses Forums. Verstanden?

 

Wat willst du? Willst du aufmucken? Fahr mal ganz gewaltig ein Stück runter!

 

Ich kann dir sehr wohl sagen, welche Spitzen du gegen mich unterlassen sollst!

 

Verstanden?

 

 

 

Pure Spekulation in Bezug auf den diskutierten Fall.

Du wolltest doch Spekulatius Erklärungen, warum man nach 5 Wochen noch nichts gehört hat.

Da weder ich, noch Goose, noch Hartmut, noch Gas225, noch sonst wer hier wissen kann bleibt nur eins zu sagen: keine Ahnung oder man sagt dir welche Ursachen das haben kann. Und alles was ich da als Ursachen darstelle war für den konkreten Fall spekulativ, aber insgesamt sind das tatsächlich Ursachen, warum du nach 5 Wochen eben noch nichts weiter gehört hast....

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Du vermischst die Begriffe Anklage und Ermittlung.

Ich vermische sie nicht. Aber wenn über die Anklage erst berichtet werden darf, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt wurde, zu welchem Zeitpunkt, meinst du, dürfen konkrete Informationen in Bezug auf die Ermittlungen herausgegeben werden?

 

Gruß

Goose

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[......]

Wat willst du? Willst du aufmucken? Fahr mal ganz gewaltig ein Stück runter!

 

Ich kann dir sehr wohl sagen, welche Spitzen du gegen mich unterlassen sollst!

 

Verstanden?

 

 

@Blaulicht: Sag, meine liebste Leuchte, passiert Dir das häufig, dass Du derart die Nerven verlierst? Deine (für mich) unangemessene Reaktion zeigt mir, dass Du kein :cop01: bist. Und wenn doch, dann einer, der eine Schande für diesen ehrenwerten Berufsstand ist.

 

Eribär

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[......]

Wat willst du? Willst du aufmucken? Fahr mal ganz gewaltig ein Stück runter!

 

Ich kann dir sehr wohl sagen, welche Spitzen du gegen mich unterlassen sollst!

 

Verstanden?

 

 

@Blaulicht: Sag, meine liebste Leuchte, passiert Dir das häufig, dass Du derart die Nerven verlierst? Deine (für mich) unangemessene Reaktion zeigt mir, dass Du kein :cop01: bist. Und wenn doch, dann einer, der eine Schande für diesen ehrenwerten Berufsstand ist.

 

Eribär

Wer anfängt, muss mit Gegenwind leben.

 

Das ich 'auch böse kann' hat sogar Vorteile in meinem Beruf.

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Wat willst du? Willst du aufmucken? Fahr mal ganz gewaltig ein Stück runter!

Deine Begabung, Dich selbst zu desavouieren, sucht IMO vergeblich ihresgleichen.

 

Ich kann dir sehr wohl sagen, welche Spitzen du gegen mich unterlassen sollst!
Du darfst Wünsche äußern.

 

Ich vermische sie nicht.

Naja.

 

Aber wenn über die Anklage erst berichtet werden darf, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt wurde, zu welchem Zeitpunkt, meinst du, dürfen konkrete Informationen in Bezug auf die Ermittlungen herausgegeben werden?
U tell me. Du bist doch der Experte. Dir als Zeitungsleser ist aber bestimmt aufgefallen, dass das manchmal recht flott geht, oder?
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Geh doch mal logisch an die Sache heran. Informationen über die Anklage dürfen erst nach Zustellung der Anklageschrift erfolgen. Ermittlungen sind der Anklage vorgelagert. Meinst du nun, Informationen über die Ermittlungen dürfen an die Presse gegeben werden, bevor eine Anklageschrift an den Beschuldigten herausgegeben wurde?

 

Gruß

Goose

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Geh doch mal logisch an die Sache heran.

 

Gehe ich mal unlogisch an so etwas heran. Einfach mal wahllos ein Familiendrama herausgesucht.

 

Täter ist bekannt.

Mordmotiv ist bekannt

Wie gemordet wurde ist bekannt

Was der vermutliche Täter ausgesagt hat ist bekannt.

 

Anklage wurde noch nicht erhoben.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article111495631/Drama-in-Kruft-Familienvater-toetete-offenbar-aus-Eifersucht.html

 

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Krufter-Familiendrama-Staatsanwaltschaft-sieht-Eifersucht-als-Motiv-_arid,518831.html

 

Alles Infos die direkt von der Staatsanwaltschaft gekommen sind.

 

Warum dürfen hier die Infos über die Ermittlungen verbreitet werden, und in Fällen wo Polizisten involviert sind nicht?

 

MfG.

 

hartmut

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Die Frage wirst du der StA stellen müssen.

 

Aber fällt dir auf, dass bei deinen Beispielen im Unterschied zum hier diskutierten Sachverhalt keine zwei unterschiedliche Sachverhaltsversionen bestehen und die Beschuldigten die Tat augenscheinlich einräumen...?

 

Gruß

Goose

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Die Frage wirst du der StA stellen müssen.

Die handelt scheinbar nach Gutdünken.

 

Aber fällt dir auf, dass bei deinen Beispielen im Unterschied zum hier diskutierten Sachverhalt keine zwei unterschiedliche Sachverhaltsversionen bestehen und die Beschuldigten die Tat augenscheinlich einräumen...?

Solche Infos gibt es doch auch, wenn es nur Tatverdächtige gibt die nicht die Tat zugegeben haben. Möchte da nur, weil allen im Gedächtnis, die Sache mit Kachelmann erwähnen. Da gab es auch verschiedene Versionen.

MfG.

 

hartmut

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Die Kontrolle erfolgt durch die staatsanwaltschaftliche Prüfung.

Achso, der Kontrolleur kontrolliert den Kontrolleur?

 

Ist doch wohl nicht dein ernst. Wenn ein Polizist im Dienst Mist baut, dann sitzt auch der Dienstherr mit auf der Anklagebank. Von daher besteht ein erhöhtes Interesse der Öffentlichkeit an der Aufklärung.

Warum sind Verhandlungen denn öffentlich wenn nicht deshalb das der Bürger kontrollieren kann.

 

MfG.

 

hartmut

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Verhandlungen, aber keine Ermittlungen.

Wenn die Ermittlungen mehr als 2 Jahre dauern, sollte schon mal ein Zeichen kommen das die Staatsanwälte in keinen Dornröschenschlaf gefallen sind. Immerhin geht es um die Glaubwürdigkeit.

 

MfG.

 

hartmut

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Die Kontrolle erfolgt durch die staatsanwaltschaftliche Prüfung.

Goose

Goose

Dein Verständnis des Prinzips der „Checks and Balances“ scheint leicht de-justiert zu sein.

 

Du schuldest übrigens mal wieder eine Antwort:

...keine zwei unterschiedliche Sachverhaltsversionen bestehen und die Beschuldigten die Tat augenscheinlich einräumen...?

Darf man sich dann früher mitteilen?

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Dein Verständnis des Prinzips der „Checks and Balances“ scheint leicht de-justiert zu sein.

Möglicherweise bin ich auch einfach nur nicht so paranoid und vermute hinter jedem staatlichen Handeln eine Verschwörung.

 

Nein, ich schulde dir da keine Antwort, ich sagte bereits, dass man diese Frage wohl der StA stellen muss.

Oder schuldest du mir auf die u.g. Frage etwa auch noch eine Antwort?

Meinst du nun, Informationen über die Ermittlungen dürfen an die Presse gegeben werden, bevor eine Anklageschrift an den Beschuldigten herausgegeben wurde?

 

 

oder wie schaut es mit dieser Frage aus?

Aber wenn über die Anklage erst berichtet werden darf, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt wurde, zu welchem Zeitpunkt, meinst du, dürfen konkrete Informationen in Bezug auf die Ermittlungen herausgegeben werden?

 

Wenn du diese Fragen als von dir hinreichend beantwortest siehst, dann misst du mit zweierlei Maßen.

 

Gruß

Goose

Edited by Goose
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Möglicherweise bin ich auch einfach nur nicht so paranoid und vermute hinter jedem staatlichen Handeln eine Verschwörung.

Oder Du bist so paranoid, dass Du öfter als angebracht hinter menschlichem Handeln einen Verstoß gegen Deine heilige Ordnung vermutest.

 

Nein, ich schulde dir da keine Antwort, ich sagte bereits, dass man diese Frage wohl der StA stellen muss.
Du eierst rum.

 

Wenn du diese Fragen als von dir hinreichend beantwortest siehst, dann misst du mit zweierlei Maßen.
Ich meine Dir konzediert zu haben, dass Du als Experte diese Fragen besser beantworten könnest als ich. Bist Du anderer Ansicht? Das fände ich bedenklich.
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