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Knöllchen In Wendeschleife Rechtens?


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Hallo liebes Forum!

Ich habe eine Frage zum Verkehrsrecht.

Weil bei uns auf Arbeit die Parkplätze sehr knapp sind, wird oftmals in einer Wendeschleide geparkt. Bisher gab es zwar des öfteren Knöllchen direkt vor Ort, aber noch nie dort, wo ich und einige Kollegen immer Parken.

Anhand der kleinen Grafik, will ich die Situation kurz schildern. Parkverbotsschilder mit Richtungsangabe sind blau, die Autos sind rot markiert. In der Mitte der asphaltierten Wendeschleife befindet sich ein Kreis aus Kopfsteinpflaster, worauf die Autos parken.

 

Als Begründung steht nun in dem Schreiben vom Ordnungsamt: "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand." § 12 Abs. 4, §49 StVO; § 24 StVG; --BKat

 

Ist das Knöllchen tatsächlich rechtens? Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Anbei will ich anmerken, dass die Wendeschleife seit Jahren nicht mehr von LKWs benutzt wird, sondern nur noch von Polizei und Ordnungsamt um Knöllchen auszustellen.

 

Vielen Dank und VG!

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wenn der Platz zum Wenden für PKWs reicht, stelle doch mal ne Anfrage an die örtlichen Gemeindevertreter oder wie man das in Deinem Bundesland nennt. Ich meine diejenige Vertretung die Stadtteile gegenüber der Stadt vertritt, bzw der Gemeinde selber. Die kennen sich mit den örtlichen Gegebenheiten gut aus, und können der Verwaltung vorschlagen, diese Parkplätze zu legalisieren.

 

Wenn das nicht geht, erfährst Du dann auch warum das so ist.

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...In der Mitte der asphaltierten Wendeschleife befindet sich ein Kreis aus Kopfsteinpflaster, worauf die Autos parken.

 

Als Begründung steht nun in dem Schreiben vom Ordnungsamt: "Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand." § 12 Abs. 4, §49 StVO; § 24 StVG; --BKat

 

Ist das Knöllchen tatsächlich rechtens? Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Anbei will ich anmerken, dass die Wendeschleife seit Jahren nicht mehr von LKWs benutzt wird, sondern nur noch von Polizei und Ordnungsamt um Knöllchen auszustellen.

 

Fahren auch dort keine LKWs der Müllentsorger?

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Danke für die Antworten!

In dem Gewerbegebiet an sich fahren schon LKWs, allerdings ist am Ende der haupt-Zufahrtsstrasse eine große Wendeschleife, welche von allen LKWs benutzt wird. Die besagte Wendeschleife, die wir als Parkplatz nutzen, befindet sich in einer engen Nebenstrasse ohne angrenzende Firmeneinfahren und wird deshalb auch nie von LKW oder anderen PKW (außer zum parken)genutzt.

 

zozzo, trotz allem denke ich nicht, dass die Parkplätze von der Stadt freigegeben werden - es könnte sich in den nächsten Jahren ja doch mal ein LKW dorthin verirren.

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Müllabfuhr: nein

Feuerwehr... weiss nicht, es ist ein "Hintereingang" zum Grundstück eines Schenker-Lagers dort unten. Aber selbst wenn die Wendeschleife zugeparkt ist, ist der Weg zu diesem Tor natürlich frei, da die Straße an sich ja nicht zugeparkt wird, sondern nur das Mittelstück.

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Nein, es ist nicht von der Fahrbahn abgegrenzt. Nur optisch, durch die Pflastersteine, statt Asphalt.

 

Gestern wurden übrigens wieder Strafzettel verteilt. An der (im Bild) rechten Seite oben und unten im Parkverbot. Die Autos, die auf dem Mittelstück standen, hatten diesmal wieder keine Zettel dran.

Anscheinend wissen die Jungs und Mädels selbst nicht, was erlaubt ist und was nicht.

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Ganz klar sollte (auch) dir sein, daß zum Parken der rechten Fahrbahnrand zu benutzen ist.

 

Außer es ist durch Haltverbote o.Ä. nicht gestattet.

 

Ein "Pflasterwechsel" kann am Fahrbahnrand einen Seitenstreifen bedeutet, aber jedoch nicht in der Mitte des Wendebereichs.

 

Grade weil es "ebenerdig" ist vermute ich ganz stark, daß der Bereich zum Überfahren gedacht ist.

Und größere FZe brauchen den Raum.

 

Auch wenn es keine Einfahrten gibt muß dort ein großer LKW wenden können.

 

Ohne ein Z 314 sehe ich hier keine Fläche um sein FZ darauf abzustellen.

 

Von daher ist der Tatbestand vollkommen richtig. Egal was die anderen an Tickets bekommen (oder nicht).

 

Der Pflasterwechsel kann zum einem ein gestalterisches Merkmal sein, oder aber es kann auch die zuständige Straßenbaubehörde mal voraus gedacht haben (ja sowas gibt es) um zukünftigen Einfahrten gerecht zu werden - grad in Gewerbegebieten ist es nicht unüblich, daß sich die Bebauung recht schnell ändert.

 

Zabrifri ;)

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Ganz klar sollte (auch) dir sein, daß zum Parken der rechten Fahrbahnrand zu benutzen ist.

Ja das ist mir klar. Ich wusste allerdings nicht, wie es sich in der besagten Fläche verhält.

 

@Blaulicht: Schwer zu sagen. Sollte es tatsächlich ein LKW mit sehr langem Auflieger sein, könnte es durchaus sein, dass er die Straße rückwärts wieder zurück rangieren müsste... :whistling:

 

Bis jetzt ist das aber noch nicht passiert, weil die Einfahrt in diese Seitenstrasse in einem Zug sicher kaum passierbar ist für solche LKW und die 200m entfernte Wendeschleife auf der Hauptstrasse bisher immer genutzt wird.

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Es braucht sich nur mal ein Lastzug verfahren, dann steht er in dieser Sackgasse und braucht die Wendeschleife.

 

Oder er muß zum Rückwärtsfahren einen Einweiser seines Vertrauens holen.

 

Im Zweifelsfall (wenn kein anderer Erreichbar ist) die :cop01: :cop01:

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@Janr, das ist mir natürlich klar, dass das passieren kann. Ich wollte ja eher wissen, ob es eine rechtliche Grundlage für das Ticket gibt, oder nicht, weil es ja anscheinend an dieser Stelle nach belieben ausgehändigt wird oder eben nicht. Es hätte ja genau so gut sein können, wenn es nach Jahren zum ersten Mal einen solchen Strafzettel gibt, dass sich eine Politesse oder Polizeistreife vertan hat oder Ähnliches. Das wäre nicht das erste Mal, dass auch Polizisten nicht hundert pro bescheid wissen.

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naja die Feuerwehr möchte vielleicht auch mal zu dir kommen?

 

So war das gemeint. ;) Klar kann sie auch auf der falschen Seite parken und nach getaner Arbeit rückwärts wieder raus - aber würdest du das wollen?

 

 

Und wenn manche Überwachungskraft nicht weiß, daß das Parken links im Hammer verboten ist - könntest du sie mal ansprechen. :shutup:

Grundsätzlich gibts aber keine Gleichheit im Unrecht, also könnte sogar der vor dir was kriegen und der hinter dir und du nichts oder umgekehrt.

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Natürlich gibt es rechtliche Grundlage für das Ticket. Hattest du doch selber schon beantwortet.

 

Da darf man nicht parken.

Und für falsch Parken gibts die Knolle.

Jetzt weiss ich es ja.Aber vor erstellen des Threads wusste ich es nicht.

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Moin Moin

 

Warum fragt sich hier keiner warum das Ticket nicht wegen der Parkverbotsschilder ausgestellt wurde?

 

Das dort das Parken verboten ist scheint ja wie in Stein gemeißelt.

Ich seh das allerdings so nicht.

 

Rein optisch (wegen der Pflasterung) gehört die Insel m.M.n. nicht zur Fahrbahn. Das wird auch dadurch bestätigt, daß nicht wegen der Parkverbotsschilder das Ticket geschrieben wurde. Die Schilder beziehen sich nämlich auf die Fahrbahn.

 

Ist das überhaupt ein Wendehammer in dem das Parken ja verboten wäre?

Kann eigentlich nicht sein, denn die Pflasterung ist für schwere Fahrzeuge (LKW, SZM) auf Dauer nicht tragfähig.

Das Pflaster würde allmählich in dem relativ lockeren Unterbau versinken (ob da tatsächlich LKW wenden wäre für mich unerheblich).

 

Kann das ein Gehweg sein? Nein, denn der führe ja nirgendwo hin.

 

Aber etwas muß sich die Stadt doch gedacht haben bei so einer Planung und Errichtung.

Genau - das kann nur ein Parkplatz sein. Ein Parkplatz muß nicht ausgeschildert sein.

 

 

 

Gruß

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Grundsätzlich ist der rechte Fahrbahnrand zum Parken zu benutzen.

 

Dann kommen die ganzen Ausnahmen.

 

Mittelinseln, auch wenn sie ebenerdig sind, gehören nicht dazu.

 

Es läßt sich nicht mit Sicherheit sagen was diese Pflasterung darstellen soll.

 

Daher nennt man so was "andere Straßenteile" und auch auf den anderen Straßenteilen ist das Parken erst mal nicht gestattet.

 

Wenn es nicht anders gepflastert wäre, solch Wendehämmer kenn ich zu genüge, dann würde sich auch keiner dort hinstellen.

 

@PedroK: Gegen den Uhrzeigersinn würde ich im Wendehammer nie wenden - seltsamer Gedankengang.

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Naturlich steht der ganze Klageweg offen. Vielleicht entscheidet ein Gericht (gegen den Menschenverstand), dass man doch auf einer Mittelinsel parken darf.

 

Schätze, dass sich dann künftig das 'Stadtbild' andert, wenn alle Mittelinseln zum Parken genutzt werden.

 

 

 

 

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So war es auch nicht gedacht.

 

Es liegt halt im ermessen des Schreiberlings.

 

Natürlich hätte man jederzeit damit anfangen können, die in meinem Beispiel parkenden aufzuschreiben, da hier keine 314er steht.

 

Das ist die Gemeinsamkeit.

 

Hier im Wendehammer darf man dann auf der Mittelinsel parken, wenn es durch ein Schild gestattet ist.

Weil ja sonst zum parken der rechte Fahrbahnrand oder Seitenstreifen zu benutzen ist.

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@Sobbel: Für einen Parkplatz ist die Fläche zu klein, da passen nur 5-6 Autos drauf.

 

Wegen dem Kopfsteinpflaster, das hält schon einiges aus. Ist hier zu Lande auch bei Kreisverkehren und anderen Wendeschleifen so gebaut. Das wird ja nicht dauerhaft befahren, sondern nur, wenn ein LKW mehr Fläche braucht, als der asphaltierte Bereich zulässt.

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Moin Moin

 

@Sobbel: Für einen Parkplatz ist die Fläche zu klein, da passen nur 5-6 Autos drauf.

 

Wegen dem Kopfsteinpflaster, das hält schon einiges aus. Ist hier zu Lande auch bei Kreisverkehren und anderen Wendeschleifen so gebaut. Das wird ja nicht dauerhaft befahren, sondern nur, wenn ein LKW mehr Fläche braucht, als der asphaltierte Bereich zulässt.

 

Auf die Anzahl der abstellbaren Fahrzeuge käme es mir nicht an, wenn ich gegen das Ticket vorgehen wollte.

Wichtig wäre für mich nur, daß sich der Bereich optisch von der Fahrbahn abhebt (also keine Fahrbahn ist) um den Tatvorwurf "rechter Fahrbahnrand" zu entkräften. Wenn es keine Fahrbahn ist, kann ich dort auch nicht rechts parken müssen.

 

In meinen Augen hat sich die Politesse eine Krücke gebastelt mit diesem Tatvorwurf. Die weiß sehr wohl (oder hatte Zweifel) das die Pflasterung keine Fahrbahn ist. Darum auch kein Ticket wegen dem Parkverbotsschild (das wär ja zu einfach gewesen). Aber einfach so hinnehmen das das Parken dort nicht ausdrücklich verboten ist, wollte die dann auch wieder nicht. Also die Krücke mit dem "nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt".

 

Hier bei uns gibt es schon ewig kein Kopfsteinpflaster mehr, daher kenn ich den Unterbau nicht.

Im hiesigen Bereich wird Pflaster verwendet mit angerütteltem Grobschotter, darüber Feinschotter und darauf dann das Pflaster, dann mit Rüttelplatte drüber - Straße fertigt.

Dieser Aufbau ist für LKW nicht tragfähig.

Ich ging davon aus, daß das bei eurem Kopfsteinpflaster auch so ist.

Mea Culpa.

 

Im Übrigen mußt du nicht darlegen, daß du dort Parken darfst.

Du mußt nur schlüssig darlegen, daß das Parken dort nicht verboten ist.

Der Grundsatz der StVO lautet:

"man darf überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist".

 

 

gruß

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  • 3 weeks later...

Hallo,

ganz allgemein, es ist NICHT Aufgabe der Gemeinde Berufspendlern Parkplätze bereitzustellen. Baut auf dem Firmengelände ein Parkhaus oder kommt mit Fahrrad, zu Fuß oder ÖPNV.

 

Straßen sind für die Erreichbarkeit von Grundstücken da, nicht als öffentlicher Dauerparkraum.

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der Titel des Threads ist "Knöllchen In Wendeschleife Rechtens?"

 

und jetzt raten wir mal wofür eine Wendeschleife von der Gemeinde gebaut wurde.

 

Dann überlegen wir uns was eine Gemeinde tut, wenn sie Gewerbegelände ausweist:

Sie legt Strassen an, baut die Infrastruktur wie Gas, Wasser, Strom, und zuguter letzt muss sie

das alles noch vermarkten, sprich Käufer für das Gelände finden.

 

Ein potentieller Käufer wiederum überlegt wieviele Mitarbeiter er dort beschäftigen will und,

man glaubt es kaum, auch er wird dran denken, wie diese denn dorthin kommen sollen.

 

Wenn also 3 000 Leute dort arbeiten sollen und aber nur 100 dort Parken können, ist

das ein Standortnachteil, der entwieder mit anderen Vorteilen (wie Innenstadt, Bahnhofsnähe..)

ausgeglichen werden kann, oder eben nicht.

 

Eine Gemeinde tut also gut daran, die Parkplatzfrage in neuen Gewerbegebieten nicht zu vernachlässigen.

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