dete 39 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Ich weiß, dass der eine oder ander denkt ich sei blöd; bin ich aber nicht. Lies meine Beiträge doch mal unter dem Aspekt Nun, das sind zwei Aspekte, unter welchem denn nun? dete Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Hallo, Blaulicht, Nein, du verstehst mich nicht richtig.dann schreib doch mal so, dass ich Dich auch verstehen kann. _ Nötigung ist ein Erfolgsdelikt_ der Versuch ist strafbar "Erfolgreich veruschen" ist doch vollendet? Oder wie soll ich mir das vorstellen.Richtig: Hat man erfolgreich versucht, jemanden zu nötigen, hat man die Nötigung vollendet. Das streitet niemand ab. Du hast jedoch die ganze Zeit behauptet, dass der Nötigungserfolg bei der Verfolgung dieser Straftat vorausgesetzt wird. Wo bleibt da der Versuch? Ich weiß, dass der eine oder ander denkt ich sei blöd; bin ich aber nicht. Lies meine Beiträge doch mal unter dem Aspekt.Ich habe nie behauptet, dass Du blöd bist. Ich bezweifle allerdings, dass Du tatsächlich Polizeibeamter bist und bleibe dabei, dass sich Deine Beiträge oft so anhören, als hättest Du (ziemlich oberflächlich) vor dem Schreiben im Internet nachgeschaut, was in etwa passen könnte. Grundsätzlich ist gegen diese Nachprüfung nichts zu sagen, denn man kann nicht alles einfach so aus dem Ärmel schütteln, aber bei Dir passt eben so manches nicht mit der Praxis zusammen, und dieses Praxiswissen findet man nicht im Internet. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
sharknbake 61 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Tathandlungensrechtsvariantenideen Hyperbolicsyllabicsesquedalymistic (Isaac Hayes, 1969, da war LSD noch legal) Gruss snb 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Du hast jedoch die ganze Zeit behauptet, dass der Nötigungserfolg bei der Verfolgung dieser Straftat vorausgesetzt wird.Richtig Wo bleibt da der Versuch?Sagte ich doch, der Versuch ist strafbar. Ich bezweifle allerdings, dass Du tatsächlich Polizeibeamter bist Das steht dir natürlich frei. Ich denke jedoch, dass du dich irrst. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Ich weiß, dass der eine oder ander denkt ich sei blöd; bin ich aber nicht. Lies meine Beiträge doch mal unter dem Aspekt Nun, das sind zwei Aspekte, unter welchem denn nun? dete Gerne unter beiden.Nach dem Lesen kommt das Antworten.Man kann für das Thema antworten oder gegen einen Schreiber.Man kann bewusst die Themen Off Topic machen und sich an Sachen reiben,die eigentlich gar nicht das Thema sind.Wenn das euch Spaß macht. Ich finde das Verhalten einiger einfach nur noch dämlich. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Hallo, Blaulicht, Ich denke jedoch, dass du dich irrst.na ja: In BW gibt es (noch) den freiwilligen Polizeidienst und da gab es auch schon mal den ein oder anderen PFW, der sich wie ein echter Polizeibeamter gefühlt hat. Zum Rest sage ich jetzt lieber nichts mehr, denn Du bist einfach nicht in der Lage, zuzugeben, dass Du falsch gelegen hast. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Wenn du genau liest, wirst du feststellen, dass ich nicht falsch lag. Es ist wie ich schrieb: Nötigung ist ein Erfolgsdelikt Und der Versuch ist strafbar. Die Verknüpfung voneinander (Versuch und Erfolgsdelikt) habt IHR gemacht. Und (erfolglos) versucht als meine Aussage zu verkaufen. Und nein, ich bin kein PFW. Wobei mein Berufsentschluss schon freiwillig war Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Hallo, Blaulicht, Du merkst es immer noch nicht, also gebe ich es auf. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Gut, dass du aufgibst. Du hast schließlich angefangen. Ich habe extra nochmal den Thread von vorne gelesen. Das "Durcheinander" kam von dir; also die Vermischung von Versuch und Erfolg. Nebenbei, falls du den Thread ebenfalls nochmal lesen solltest, der Versuch steht im Absatz 3. Ich habe darauf hingewiesen. Also sei relaxed. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted October 22, 2012 Report Share Posted October 22, 2012 Du hast jedoch die ganze Zeit behauptet, dass der Nötigungserfolg bei der Verfolgung dieser Straftat vorausgesetzt wird.Richtig Wo bleibt da der Versuch?Sagte ich doch, der Versuch ist strafbar. Ich bezweifle allerdings, dass Du tatsächlich Polizeibeamter bistDas steht dir natürlich frei. Ich denke jedoch, dass du dich irrst. Du kannst denken, was Du willst. Wenn Du in der Realität ein Cop wärst, hätten sich Deine Beiträge deutlich anders gelesen. @Nachteule ist - zu seinem Glück - kein Kollege von Dir. @Blaulicht: Ich zweifle mittlerweile an, dass Du auch nur im Ordnungsamt oder der Stadtpolizei beschäftigt bist. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Ist mir egal, was du denkst was ich arbeite.Ob und was du arbeitest ist mir auch egal. Du hingegen machst dir über meinen Beruf wenigsten Gedanken. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Du hast kurz auf den Abs. 3 hingewiesen, aber trotzdem immer vom Nötigungserfolg geschwafelt. Natürlich.Der Grundtatbestand der Nötigung setzt das ja auch veraus. Erst dann startet die Prüfung des Versuches.Das lässt sich so verstehen, dass der Nötigungserfolg Voraussetzung für die Prüfung des Versuchs sei. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Ach @PedroK *seufz*, erwartest Du jetzt wirklich eine vernünftige/verständliche Antwort? Von jemandem der so lern-, lese- und beratungsrestistent ist? Wenn selbst unser "Vogel der Nacht" schon aufgibt.... der wirklich meist eine Engelsgeduld hat, das muss schon was heißen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Moin Moin Ihr könnt auf Blaulicht herumhacken wie ihr wollt - hier ist es nicht gerechtfertigt.Er hat nunmal recht. Die Nötigung ist ein Erfolgsdelikt - und ja, der Versuch ist strafbar.Auch wenn sich das unlogisch oder widersprüchlich anhört ändert das nichts.Unser Strafrecht ist nunmal nicht immer logisch aufgebaut.Das ist überall nachzulesen - auch der Gockel hätte da geholfen.Guckst du hier:http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/03/3-421-03.pdfoder auch hierhttp://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3182 Das Ganze wird vielleicht klarer, wenn man weiß, daß es auch Tätigkeitsdelikte gibt, bei denen die reine Tathandlung schon ausreicht. Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Die Nötigung ist ein Erfolgsdelikt - und ja, der Versuch ist strafbar.Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Strafbarkeit des Versuchs verlangt aber logischerweise keinen Erfolg. Das schien zumindest nicht ganz klar zu sein. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Die Nötigung ist ein Erfolgsdelikt - und ja, der Versuch ist strafbar.Dagegen ist nichts einzuwenden. Die Strafbarkeit des Versuchs verlangt aber logischerweise keinen Erfolg. Das schien zumindest nicht ganz klar zu sein. Wem schien das nicht klar zu sein???MIR war das klar!Ich habe nichts gegenteiliges behauptet. ICH weiß dass Nötigung ein Erfolgsdelikt ist.Ich weiß auch, dass der Versuch strafbar ist.Ich weiß auch, dass der Versuch bei der Prüfung eben NICHT alle Tatbestände als erfüllt bedarf (z.B. den Erfolg). Ich prüfe jedoch erst den Grundtatbestand und wenn ich den als nicht erfüllt sehe, setzte ich die Prüfung mit dem Versuch fort. (es mag auch andere Prüfungsschemata geben; so ist das halt im Leben) Es ändert aber nichts an den Beiträgen, die ich hier schrieb! Das Nichtverstehen war das Problem anderer. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Naja, stimmt so mal wieder nicht, denn Du schriebst bezogen auf die Situation:In der Tat ist der Nötigungserfolg für die Strafbarkeit relevant.Dem ist halt nicht generell so, da auch der Versuch strafbar ist. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Nö. Die Aussage ist so wie gesagt voll umfänglich richtig! Das es Sonderfälle, wie Anstrifftung, Beihilfe, Versuch, geben mag ändert nichts an der Aussage. Sogar bei der Prüfung des Versuchs wird über den Aspekt des Erfolges geredet. RELEVANT sind neben dem Nötigungserfolg auch die Nötigungshandlung, der Vorsatz, die Rechtswidrigkeit. Also, mal wieder ganz locker durch die Nase atmen! Nimm doch mal die ganze Aussage!Beachte die erste Zeile und die Leerzeilen, die wohl eine Trennung des Versuchs und dem folgenden suggerieren.A.S.: google doch mal nach "§ 240 Absatz 3 StGB" Dein Beitrag klingt jetzt doch etwas anders (richtiger), da du nicht mehr von einem Antragsdelikt sprichst, sondern vom Nötigungserfolg.In der Tat ist der Nötigungserfolg für die Strafbarkeit relevant. Für den Nötigungserfolg jedoch ist es nicht (zwingend) entscheidend, wie der genötigte sich dabei fühlt. Wenn jetzt das Ziat mal im Kontext mit dem liest, auf dass dieser Beitrah sichbezog wird man sehen, dass der Beitrag des Vorschreibers mit P.S. (post scritum) endet und meiner mit A.S. (ante scritum) beginnt. Ah!! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Da ich immer noch nicht weis worüber ihr eigentlich streitet, hier mal die Prüfungsreihenfolge. I. Objektiver Tatbestand (TB)1. Nötigungsmittela) Gewalt oderb) empfindliches Übel2, Nötigungserfolg II. Subjektiver TB III. Rechtswidrigkeit1. Rechtfertigungsgründe2. Verwerflichkeitsprüfung (Zweck-Mittel-Relation) IV. Schuld V. Besonders schwerer Fall Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 @Gast225: Jup. Nimm an II, III und IV seien erfüllt. (Der Täter hat die Absicht, das Opfer rechtswidrig und schuldhaft aus der Spur zu drängeln, um schneller voranzukommen.) Dann zu I: Der Täter droht durch das gefährlich dichte Auffahren etc. mit einem empfindlichen Übel. Die Frage, die IMO diskutiert wird, ist: Worin liegt die Relevanz des „Erfolgs“ der Untat für die Strafbarkeit, wenn auch der Versuch strafbar ist? Strafbar ist die Aktion unabhängig vom Erfolg, denn ein Versuch per se ist ja nicht notwendigerweise von Erfolg „belohnt“. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 @Gast 225Richtig. Da habe ich auch nichts gegenteiliges behauptet. Hinzu kommt, dass der Versuch strafbar ist. Nötigungserfolg ist für die Strafbarkeit relevant. Ah.... KLICKIhr seid so krank: Einzlne Tatbestände (hier namentlich z.b. Der Erfolg) müssen beim Versuch natürlich nicht erfüllt sein. War es das????? Gut:Lesen müsst ihr von links nach rechts.Nach dem Stuhlgang muss man sich den Po säubern.Wenn ihr denkt zu ersticken: atmen.... Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 23, 2012 Report Share Posted October 23, 2012 Ah.... KLICK“Klick“ ist für mich eigentlich ein lautmalerisches Wort für etwas, das schnell geht. Ihr seid so krank: Man dankt für die kollektive Beleidigung. War es das????? Weiß ich nicht. Warten wir doch mal ab, was der Rechtswissenschaftler dazu sagt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 24, 2012 Report Share Posted October 24, 2012 @Gast225: Jup. Nimm an II, III und IV seien erfüllt. (Der Täter hat die Absicht, das Opfer rechtswidrig und schuldhaft aus der Spur zu drängeln, um schneller voranzukommen.) Dann zu I: Der Täter droht durch das gefährlich dichte Auffahren etc. mit einem empfindlichen Übel. Die Frage, die IMO diskutiert wird, ist: Worin liegt die Relevanz des „Erfolgs“ der Untat für die Strafbarkeit, wenn auch der Versuch strafbar ist? Strafbar ist die Aktion unabhängig vom Erfolg, denn ein Versuch per se ist ja nicht notwendigerweise von Erfolg „belohnt“. Gruß, Pedro.Das geht nicht weil ZWINGEND von oben nach unten zu prüfen ist. Liegt kein Nötigungserfolg vor, so kann, abgesehen wenn speziellen hier nicht relevanten Einzelfällen, maximal eine versuchte Nötigung vorliegen. Nichts anderes wollte meiner Meinung nach Blaulicht darstellen.Dass sich eine Strafbarkeit auch bei fehlenden Nötigungserfolg ergibt, nämlich in Form des Versuches, hat Blaulicht zu keinem Zeitpunkt bestritten. Irgendwie habt ihr offensichtlich nur aneinander vorbeigeredet. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 24, 2012 Report Share Posted October 24, 2012 Gut, dass du aufgibst.Arroganz, mein Name ist @Blaulicht... Ihr seid so krank:(...)Lesen müsst ihr von links nach rechts.Nach dem Stuhlgang muss man sich den Po säubern.Wenn ihr denkt zu ersticken: atmenDu warst derjenige der sich (wie meistens) völlig unsauber ausgedrückt hat... Jetzt hast Du es erkannt und anstellen mal ein "sorry" oder ähnliches über die Tastatur zu jagen (notfalls erlär ich Dir die Schreibweise ganz genau wenn Du das Wort noch nie gehört haben solltest) wirst Du jetzt kollektiv beleidigend... Hast Du die Hinweise von @HarryB in Deine Richtung ab hier schon gelesen? Wenn nicht, tu es einfach mal! Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 24, 2012 Report Share Posted October 24, 2012 Liegt kein Nötigungserfolg vor, so kann, abgesehen wenn speziellen hier nicht relevanten Einzelfällen, maximal eine versuchte Nötigung vorliegen.Eben. Und daher ist der Nötigungserfolg IMO nicht generell für die Strafbarkeit relevant, da der - erfolglose - Versuch ebenfalls strafbar ist. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 24, 2012 Report Share Posted October 24, 2012 @Pedro Für die Strafbarkeit der Nötigung ist - Die NötigungshandlungUnd- Der Nötigungserfolg relevant. Ohne diese beiden Tatbestände ist eine Strafbarkeit der Nötigung ausgeschlossen.Jedoch kann es sich bei der Handlung um eine versuchte Nötigung handeln; die gem 240 Absatz 3 StGB strafbar ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 24, 2012 Report Share Posted October 24, 2012 Das weiß ich. Es geht um die Strafbarkeit der diskutierten Handlungsweise (Drängeln). Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 24, 2012 Report Share Posted October 24, 2012 Ich denke jedoch, dass du dich irrst.Wahrscheinlich hast Du mit dem Denken einfach nicht so viel Glück. Wobei ich es schon erstaunlich finde, daß man bei seinem eigenen Beruf denkt und nicht weiß, wenn sich jemand irrt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 24, 2012 Report Share Posted October 24, 2012 Ich weis echt nicht was ihr hier alle meint sagen zu wollen, Meiner Leseart nach meint hier alle das Selbe, drückt es aber irgendwie anderes aus und der andere versteht es nicht oder will es nicht verstehen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted November 6, 2012 Author Report Share Posted November 6, 2012 Mittlerweile ist es jetzt 11 Wochen her wo ich dachte das ich im Abstand gemessen wurde. Ich denke nicht das da noch was kommt oder was mein Ihr ? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 6, 2012 Report Share Posted November 6, 2012 Schönes Schlusswort! Da kommt vermutlich nichts mehr. dete Quote Link to post Share on other sites
Maoe165 1 Posted November 6, 2012 Author Report Share Posted November 6, 2012 Naja ich hoffe es. Ansonsten dank ich euch allen vielmals für die Antworten. Grüße Maoe Quote Link to post Share on other sites
Kurrywurst 2 Posted November 9, 2012 Report Share Posted November 9, 2012 naja, von der Sache ist es eigentlich ganz einfach:Abstand unterschreiten = drängelnVordermann macht Platz= da kann man auch mal über Nötigung nachdenken Einfach ist hier nur die Schlichtheit der Gedankenwelt.Wenn ich einen Abstand unterschreite, muß das nicht zwangsläufug drängeln sein.Kann sein, das jemand dazwischen gefahren ist,kann sein, das dem Vordermann vom Gas gerutscht ist....Kann ne Menge anderer Dinge sein.Okay, macht aber mehr Arbeit. Wenn der zur Seite fährt, ist das dann also ne Nötigung.Jaa, nee issklar.Ich brems mich mal besser raus.Das ist dann am Ende echt zu albern... 1 Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted November 16, 2012 Report Share Posted November 16, 2012 naja, von der Sache ist es eigentlich ganz einfach:Abstand unterschreiten = drängelnVordermann macht Platz= da kann man auch mal über Nötigung nachdenken Einfach ist hier nur die Schlichtheit der Gedankenwelt.Wenn ich einen Abstand unterschreite, muß das nicht zwangsläufug drängeln sein.Kann sein, das jemand dazwischen gefahren ist,kann sein, das dem Vordermann vom Gas gerutscht ist....Kann ne Menge anderer Dinge sein.Okay, macht aber mehr Arbeit. Wenn der zur Seite fährt, ist das dann also ne Nötigung.Jaa, nee issklar.Ich brems mich mal besser raus.Das ist dann am Ende echt zu albern... Schon bemerkenswert, wie man mit so wenig Worten so viel dummes Zeug hinkriegt! dete Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.