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Mit Auto Von Freund Geblitzt Worden - Freund Muss Am Dienstag Vor Geri


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Guten Tag liebe Mitglieder dieses Forums,

 

ich habe auf dieser Seite bereits viele hilfreiche Tipps bezüglich Verkehrsverstößen erhalten aber nun komm ich einfach nicht mehr weiter.

 

Ich bin am 18.04.2012 innerorts geblitzt worden und es kam eine Überschreitung von 44 KM dabei heraus. Ich fuhr mit dem Auto eines Freundes, war etwas abgelenkt und kannte die Strecke leider nicht genau. Leider passiert.

 

Nun ist es so das der Fahrzeughalter der Vater meines Freundes ist und die Sache wie wir das regeln uns überlassen hat.

 

Auf dem Bogen hat der Vater angekreuzt Fahrer unbekannt, daraufhin hat die Polizei Ihn angerufen und er sagte Sie sollen sich doch bitte an meinen Freund wenden.

 

Das taten Sie nach einiger Zeit auch und trafen ihn vor seiner Haustür vor, er teilte der Polizei mit das er nichts dazu sagen möchte.

 

Nun hat er eine Vorladung vor Gericht erhalten für Dienstag den 10.07.2012. Ich bin seit März im Außendienst tätig und bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen. Was könnte mein Freund sagen bzw. nicht sagen, um dem 1 monatigen Fahrverbot was mich erwarten würde zu entgehen. Mein Freund schuldet mir noch einen Gefallen und wäre bereit ein Fahrtenbuch zu führen und mir soweit zu helfen damit ihm selber nicht zu viele Probleme enstehen.

 

Des weiteren bin ich mir nicht ganz sicher wie es mit der Verjährung aussieht, da es bereits fast 3 Monate her ist?

 

Ich danke euch allen im Voraus für eure Hilfe.

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Guest Kleiner Schelm

Sorry, aber momentan sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.

 

Was genau soll denn am 10.07. vor Gericht verhandelt werden? Wurde dein Freund als Betroffener oder als Zeuge geladen? Bist du bislang namentlich in irgendeiner Art und Weise der Behörde gegenüber in Erscheinung getreten?

 

Ein wenig detaillierterer Input wäre hier wünschenswert.

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So sieht's aus, Information ist hier gefordert. Ich wuerde raten - weil ich es nicht weiss - dass der Halter 'nen AHB bekommen hat, beim Anruf auf seinen (!) Sohn verwies - und nun? Hat der 'nen AHB bekommen, einen BuGeBe, oder was? So einfach 'ne Gerichtsverhandlung ohne entsprechenden Vorlauf, das gibt's wohl kaum.....

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Tut mir leid ich dachte die Angaben sind ausreichend, ich versuche es zu konkretisieren:

 

Ich bin bisher namentlich noch in gar keiner Art und Weise der Behörde gegenüber in Erscheinung getreten, mein Freund war kein Zeuge da ich alleine am Steuer saß und im Prinzip ist er auch kein Betroffener da er nicht Fahrzeughalter ist. Ich erreiche ihn leider gerade nicht, werde aber den genauen Wortlaut des Schreiben nachreichen auch bezüglich der Frage was genau vor Gericht verhandelt wird.

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Mein Freund hat weder einen AHB bekommen noch einen BuGeBe, die Polizei hat ihn vor seiner Haustür getroffen und er hat gesagt er sagt dazu nichts.

 

Daraufhin meinte der Polizist schon er müsse dann vor Gericht aussagen und nun hat er eben die Vorladung für Dienstag erhalten.

 

Ich werde wenn möglich das Schreiben was er erhalten hat anhängen oder die wichtigsten Punkte ins Forum übertragen.

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Das kann keine Aussage vor dem Gericht sein, hoechstens eine auf dem Polizeirevier. Dieser 'Vorladung' braucht er nicht Folge zu leisten! Es waere auch anzuraten, dort nicht hin zu gehen, denn wenn er sich verplappert, hast Du das Ding doch noch an der Backe. Deine Art und Weise, den Vorfall zu schildern, laesst mich vermuten, dass ein Polizist im ersten Ausbildungsmonat Dir die Butter vom Brot klaut - bei deinem Freund duerfte es nicht anders sein - vermute ich halt nur......

 

Edit: Fuer Dich ist das Ding mit Ablauf des 18.7. verjaehrt, solange werdet Ihr das ja wohl noch strecken koennen, oder?

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Guest Kleiner Schelm

Ich schliesse mich da mal HarryBs Meinung an.

 

Wenn du bislang nicht in Erscheinung getreten bist, d.h. bislang keine verjährungsunterbrechende Maßnahme eingeleitet worden ist, tritt für dich die Verjährung am 18.07. (plus 14 Tage Postlaufzeit) in Kraft. Somit sollte es jetzt gelten, auf Zeit zu spielen.

 

BTW: 44 km/h innerorts drüber ist schon eine Hausnummer. Das mal nur so als Anmerkung.

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Es kann auch eine richterliche Anhörung sein.

 

Aber, selbst wenn es "nur" eine Vorladung der Polizei ist, so habe ich schon mehrfach dargelegt, daß auch diese unter umständen verpflichtenden Charakter haben kann.

 

 

@kleiner Schelm: Die 14 tage haben beim Bußgeldbescheid Bedeutung, nicht jedoch bei der Anhörung als Betroffener.

 

Ich lese hier, nicht nur von dir, viel Gestochere im Nebel, viel Halbwissen und viele falsche Auskünfte.

Leute, bitte schaut euch doch mal an, was ihr da schreibt...

 

Gruß

Goose

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Ich lese hier, nicht nur von dir, viel Gestochere im Nebel, viel Halbwissen und viele falsche Auskünfte.

Leute, bitte schaut euch doch mal an, was ihr da schreibt...

 

Klar muessen wir im Nebel stochern, bleibt ja nicht viel anderes uebrig angesichts der mageren Informationen soweit. Du hast natuerlich Recht, es koennte sich um eine richterliche Anordnung halten, auch koennte die Vorladung der Polizei verpflichtenden Charakter haben, sodass man ihr folgen muss. Aber, die Wahrscheinlichkeit, dass dem so ist, ist in meinen Augen doch aeusserst gering, oder? Hand auf's Herz, kennst Du einen Fall, bei dem wegen einer OWI eine richterliche Anhoerung vor dem Bussgeldbescheid angesetzt wurde? Ist es nicht eher die Ausnahme, dass eine Vorladung zur Polizei verpflichtenden Charakter hat, insbesondere, wenn es sich um eine OWI handelt?

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Leider habe ich Ihn noch nicht erreicht, ich kann nur noch so viel dazu sagen. Mein Freund wollte nächste Woche in Urlaub fahren. Er hat angerufen und wollte dies mitteilen, dann sagte man ihm jedoch das er nicht verreisen darf außer er hat eine vorliegende Buchungsbestätigung.

 

Daher denke ich hört es sich eher nach einer richterlichen Anhörung an, aber wie gesagt sobald ich meinen Freund erreicht habe werde ich den genauen Wortlaut zitieren.

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Guest Kleiner Schelm

@kleiner Schelm: Die 14 tage haben beim Bußgeldbescheid Bedeutung, nicht jedoch bei der Anhörung als Betroffener.

Ich sprach auch davon, dass die Betroffene bis zu dem genannten Termin nicht in Erscheinung treten darf. Ich bin bei meiner Aussage vom Idealfall (aus Sicht der Betroffenen) ausgegangen.

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Ich lese hier, nicht nur von dir, viel Gestochere im Nebel, viel Halbwissen und viele falsche Auskünfte.

Leute, bitte schaut euch doch mal an, was ihr da schreibt...

 

Klar muessen wir im Nebel stochern, bleibt ja nicht viel anderes uebrig angesichts der mageren Informationen soweit. Du hast natuerlich Recht, es koennte sich um eine richterliche Anordnung halten, auch koennte die Vorladung der Polizei verpflichtenden Charakter haben, sodass man ihr folgen muss. Aber, die Wahrscheinlichkeit, dass dem so ist, ist in meinen Augen doch aeusserst gering, oder? Hand auf's Herz, kennst Du einen Fall, bei dem wegen einer OWI eine richterliche Anhoerung vor dem Bussgeldbescheid angesetzt wurde? Ist es nicht eher die Ausnahme, dass eine Vorladung zur Polizei verpflichtenden Charakter hat, insbesondere, wenn es sich um eine OWI handelt?

Es kommt vor, daß der Richter auch im OWi-Verfahren eine richterliche Anhörung ansetzt (ich habe von solchen Anhörungen gehört, da sie jedoch nicht in meinen unmittelbaren Arbeitsbereich fallen, kann ich dir kein konkretes Beispiel nennen)und daß die polizeiliche Vorladung verpflichtenden Charakter hat, kommt häufiger vor als man glaubt (nämlich immer dann, wenn die Polizei Verfolgungs- und nicht Ermittlungsbehörde ist)

 

@Kleiner Schelm: Du sagtest:

Wenn du bislang nicht in Erscheinung getreten bist, d.h. bislang keine verjährungsunterbrechende Maßnahme eingeleitet worden ist, tritt für dich die Verjährung am 18.07. (plus 14 Tage Postlaufzeit) in Kraft. Somit sollte es jetzt gelten, auf Zeit zu spielen.

Und hier spielen die 14 Tage Postlaufzeit eben absolut keine Rolle.

 

 

Gruß

Goose

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Guest Kleiner Schelm

@Goose:

 

Asche auf mein Haupt. Du hast natürlich recht. Streichen wir die Postlaufzeit und hoffen, dass bis zum 18.07. keine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegen die Betroffene eingeleitet wird. Falls das, beginnt das Spiel unter anderen Voraussetzungen erneut.

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@robert1987, ich weiß nicht ob es schon jemand geschrieben hat..... wenn Du aus der Sache herausgehalten wirst weil Dein Freund sich nicht verplappert, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Halter des Fahrzeuges (also der Vater Deines Freundes) eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage verpasst bekommt (ca. 90 Euro).

 

Was glaubst Du, wie er das findet....?

 

Weil das hier

Fahrzeughalter der Vater meines Freundes ist und die Sache wie wir das regeln uns überlassen hat.
dann nicht mehr hinkommt, die FB-Auflage betrifft dann ganz alleine ihn.

Er bekommt die Anhörung zur FB-Auflage und er bekommt die Postzustellungsurkunde (schöner gelber Briefumschlag) mit der Auflage und der Rechnung....

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Guest Kleiner Schelm

@robert1987, ich weiß nicht ob es schon jemand geschrieben hat..... wenn Du aus der Sache herausgehalten wirst weil Dein Freund sich nicht verplappert, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Halter des Fahrzeuges (also der Vater Deines Freundes) eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage verpasst bekommt (ca. 90 Euro).

 

Was glaubst Du, wie er das findet....?

Dann wird das Fahrzeug eben auf den Sohnemann umgemeldet :rtfm: und schon gehört das Fahrtenbuch der Vergangenheit ist. Diese Vorgehensweise dürfte trotz der Investition magenfreudlicher als ein Fahrverbot für die Betroffene sein, oder?

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Das mit dem Fahrtenbuch habe ich mit Ihm schon besprochen und er hat auch gemeint das er das Fahrzeug in baldiger Zukunft auf sich ummelden möchte.

 

Sein Vater hat keinen Führerschein mehr und die 90 € kosten für das Fahrtenbuch übernehme natürlich ich.

 

Die andere Frage ist was mein Freund vor Gericht am besten sagt um sich und mit nicht in Schwierigkeiten zu bringen?

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Guest Kleiner Schelm

Hoffentlich isst dein Freund am Montag nicht Schlechtes, damit er am Dienstag nicht krank ist .....

 

Sollte er jedoch der Einladung folgen, sagt er am besten gar nichts bzw. so wenig wie nur irgendwie möglich. Angaben zur Person muss er machen, mehr jedoch nicht. Als Zeuge ist er zur Wahrheit verpflichtet, allerdings wird er doch niemanden - möglicherweise zu Unrecht? - fälschlicherweise beschuldigen wollen, oder?

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Hoffentlich hat er dann auch ein entsprechendes ärztliches Attest, daß die Vernehmungsunfähigkeit bescheinigt, denn eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (der "gelbe Schein") genügt da nicht.

 

Gruß

Goose

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Danke für die Antwort Kleiner Schelm.

 

Aber heißt das konkret: er sollte am besten am Dienstag erstmal krank machen und was genau soll er dem Richter sagen? Ich muss dazu sagen das er bereits ziemlich kalte Füße hat und von daher möchte ich ihm genau sagen was er sagen soll damit er sich nicht verplappert. Des weiteren hat er Angst das er unter Eid aussagen muss usw?

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Guest Kleiner Schelm

@Goose:

 

Wenn du der TE jetzt auch noch von den Daumenschrauben erzählst, kriegt sie endgültig Angst :nunja:

 

Was würde denn - basierend auf deinen Erfahrungswerten - passieren, wenn ich einer Einladung nicht nachkäme und zeitnah telefonisch mitteile, dass ich aufgrund des Wetters gerade einen spontanen Migräneanfall erleide und mich jetzt hinlege? Stürmt dann eine Spezialeinheit mein Haus?

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Guest Kleiner Schelm

Aber heißt das konkret: er sollte am besten am Dienstag erstmal krank machen und was genau soll er dem Richter sagen? Ich muss dazu sagen das er bereits ziemlich kalte Füße hat und von daher möchte ich ihm genau sagen was er sagen soll damit er sich nicht verplappert. Des weiteren hat er Angst das er unter Eid aussagen muss usw?

Da er nicht weiss, was ihn der Richter fragen wird, kann er auch nicht wissen, was genau er sagen soll. Wenn er doch hingeht mach er seine Pflichtangaben und hört erst einmal zu. Selbst bei Antworten wie "Dazu kann ich nichts sagen" oder "Weiss ihn nicht" wird ihn der Richter nicht in Beugehaft nehmen (obwohl das einige Member hier im Forum vermutlich gleich behaupten werden ... :abwarten: ).

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@Goose:

 

Wenn du der TE jetzt auch noch von den Daumenschrauben erzählst, kriegt sie endgültig Angst :nunja:

 

Was würde denn - basierend auf deinen Erfahrungswerten - passieren, wenn ich einer Einladung nicht nachkäme und zeitnah telefonisch mitteile, dass ich aufgrund des Wetters gerade einen spontanen Migräneanfall erleide und mich jetzt hinlege? Stürmt dann eine Spezialeinheit mein Haus?

Das hat nichts mit Daumenschrauben zu tun, sondern vielmehr soll es die Leichtfertigkeit, mit der du das hier darstellst, relativieren.

 

Hat der Richter den Eindruck, daß hier eine Verzögerung über die Verjährung stattfinden soll, so kann er durch aus die zwangsweise Vorführung des Zeugen veranlassen.

 

Es ist schon mehr als ein Mal vorgekommen, daß ein Richter bei uns auf der Wache anruft und uns bittet, mal eben den Zeugen vorbeizubringen, der meint, mit seiner Entschuldigung durchzukommen...

 

Du kannst das gerne alles ins Lächerliche ziehen, du musst ja die möglichen Konsequenzen auch nicht tragen.

 

Hast du dich denn mal mit der rechtlichen Seite befasst oder schreibst du aus dem Bauch heraus? Sei doch so fair und nenne der Fragestellerin den Hintergrund, aus dem du dein Wissen beziehst, mit welchem du hier die Ratschläge erteilst.

 

Gruß

Goose

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Danke Goose und Kleine Schelm für eure Antworten. Ich denke mein Freund wird den Termin am Dienstag wahrnehmen oder wenn er krank macht dann ein paar Tage später. Vor einer Aussage wird es sich wohl nicht drücken können.

 

Die Frage ist was er genau sagen soll, ist es ratsam zu sagen er verweigert die Aussage weil ich ein Familienangehöriger, das wird man denke ich ja in einer guten Woche Restzeit bis zur Verjährung nicht mehr raus finden können?

 

Oder soll er einfach sagen er kann sich nicht mehr erinnern und erkennt die Person auf dem Foto nicht?

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Ist schon klar QTreiberin, das es keine optimale Lösung ist. Nur was soll er am besten sagen ohne das er sich verplappert?

 

Soll er sagen er kann sich nicht erinnern, oder er kann die Person auf dem Foto nicht erkennen, oder kann er einfach sagen er sagt dazu nichts?

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Guest Kleiner Schelm

Du kannst das gerne alles ins Lächerliche ziehen, du musst ja die möglichen Konsequenzen auch nicht tragen.

 

Hast du dich denn mal mit der rechtlichen Seite befasst oder schreibst du aus dem Bauch heraus? Sei doch so fair und nenne der Fragestellerin den Hintergrund, aus dem du dein Wissen beziehst, mit welchem du hier die Ratschläge erteilst.

Es liegt mir fern, den Sachverhalt ins Lächerliche ziehen zu wollen, nur wenn ich dann (mal wieder) die verbale Keule spüre, wundere ich mich immer wieder darüber, mit welchem Tatendrang eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, während doch "da draussen" weiss Gott jeden Tag Schlimmeres geschieht.

 

Meine Aussage bezog sich auf zwei selbst gemachte Erfahrungen, die der Situation der TE nicht unähnlich gewesen sind. In beiden Fällen wohlgemerkt als Zeuge und nicht als Betroffener. Beiden "Einladungen" bin ich nach fernmündlicher Ankündigung nebst Begründung ferngeblieben. Konsequenzen folgten keine. Vielleicht hatte ich auch einfach nur Glück, wer weiss?

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Guest Kleiner Schelm

Soll er sagen er kann sich nicht erinnern, oder er kann die Person auf dem Foto nicht erkennen, oder kann er einfach sagen er sagt dazu nichts?

Wie gut ist das Foto? Wenn das Foto auch nur den geringsten Zweifel an der Identifizierung der abgebildeten Person zulässt, würde ich mit den Schultern zucken oder um ein besseres Foto bitten, da es immer noch den §164 StGB gibt.

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Bevor hier weiter von uns spekuliert wird, warte ich erstmal ab, wie nun der genaue Wortlaut des Schreibens ist, daraus ergibt sich dann einiges mehr

 

Ist es

- eine "Vorladung" als Betroffener,

- eine Vorladung als Zeuge?

 

wenn letzteres:

- "muss" er aussagen (s. Goose) oder

- kann er höflich absagen?

 

Erst wenn wir das wissen, kann vernünftig eine weitere "Strategie" geraten werden...

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Du kannst das gerne alles ins Lächerliche ziehen, du musst ja die möglichen Konsequenzen auch nicht tragen.

 

Hast du dich denn mal mit der rechtlichen Seite befasst oder schreibst du aus dem Bauch heraus? Sei doch so fair und nenne der Fragestellerin den Hintergrund, aus dem du dein Wissen beziehst, mit welchem du hier die Ratschläge erteilst.

Es liegt mir fern, den Sachverhalt ins Lächerliche ziehen zu wollen, nur wenn ich dann (mal wieder) die verbale Keule spüre, wundere ich mich immer wieder darüber, mit welchem Tatendrang eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, während doch "da draussen" weiss Gott jeden Tag Schlimmeres geschieht.

 

Meine Aussage bezog sich auf zwei selbst gemachte Erfahrungen, die der Situation der TE nicht unähnlich gewesen sind. In beiden Fällen wohlgemerkt als Zeuge und nicht als Betroffener. Beiden "Einladungen" bin ich nach fernmündlicher Ankündigung nebst Begründung ferngeblieben. Konsequenzen folgten keine. Vielleicht hatte ich auch einfach nur Glück, wer weiss?

Warum kommen dann die Sprüche mit den Daumenschrauben, dem SEK etc?

 

Warum es bei dir geklappt hat, weiß man nicht. War es beide Male eine gerichtliche Ladung? Wenn nicht, kam sie von der Verfolgungsbehörde oder von einer Ermittlungsbehörde? Das sind alles Fragen, die von Bedeutung sind.

 

Ok ich habe nun den genauen Wortlaut:

 

Er wird als Zeuge wegen einer Verkehrsordnungswiedrigkeit gegen unbekannt geladen.

von wem?

 

Gruß

Goose

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Guest Kleiner Schelm

@Goose:

 

Beantworte doch bitte noch meine Frage, was geschieht, wenn sich der Gelade telefonisch wegen einem akuten Migräneanfall abmeldet, da er sich hinlegen muss. Leidest du zufällig unter Migräneattacken? Falls ja, dann weisst du sicher selbst am besten, dass du in einem solchen Moment alles Mögliche machst, aber bestimmt keine Gedanken über irgendein Attest.

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Ok ich habe nun den genauen Wortlaut:

 

Er wird als Zeuge wegen einer Verkehrsordnungswiedrigkeit gegen unbekannt geladen.

Das ist bestimmt nicht der "genaue" Wortlaut...

 

Oder steht da so ungefähr "Sehr geehrter Herr X,

wegen einer Verkehrsowi werde er gebeten, er möge sich einfinden, gekleidet möge er in Sack und Asche sein.... :)

 

 

@Kleiner Schelm, dann wird er ggf. mit einem "Hausbesuch" rechnen müssen. Und das zeitnah...

 

Oder glaubst Du die Ermittler wissen nichts von der anstehenden Verjährung?

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@Kleiner Schelm: Auch dann wirst du, wenn das Gericht den Eindruck hat, daß es sich um eine Ausrede handelt, zum Arzt gehen und dir die Vernehmungsunfähigkeit ausreichend attestieren lassen müssen.

 

Gruß

Goose

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Mein Freund sendet mir den Brief hoffe ich heute per mail, weil bisher war alles nur über Telefon was er mir erzählt hat. Sobald ich Ihn habe tippe ich den genauen Wortlaut ab.

 

Er sagt am Telefon es handelt sich um die Ermittlungsbehörden und er ist als Zeuge wegen einer Verkehrsordnungswiedrigkeit gegen unbekannt vorgeladen.

 

Ich danke bis jetzt schon mal für alle Antworten und Tipps und hoffe das wird bis Dienstag eine gute Strategie haben.

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Nun hat er eine Vorladung vor Gericht erhalten für Dienstag den 10.07.2012. Ich bin seit März im Außendienst tätig und bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen. Was könnte mein Freund sagen bzw. nicht sagen, um dem 1 monatigen Fahrverbot was mich erwarten würde zu entgehen. Mein Freund schuldet mir noch einen Gefallen und wäre bereit ein Fahrtenbuch zu führen und mir soweit zu helfen damit ihm selber nicht zu viele Probleme enstehen.

 

 

§ 55 StPO besagt:

 

 

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst (...) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

 

 

Fällt jmd. von euch eine Owi oder Straftat ein, die in Frage kommen könnte?

Habe mal gehört "Punktehandel" werde lt. Kraftfahrt-Bundesamt als Staftatbestand angesehen...

 

 

 

Am besten wäre natürlich die 2 Wochen irgendwie zu strecken.

Z.B. den Richter anrufen, ihn bitten den Termin zu verschieben oder gänzlich absagen, man werde sich zu der Ordnungswidrigkeit bekennen und das Bußgeld bezahlen. Vor seiner Aussage möchte man sich aber erst von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Vorher were man ohnehin nichts zum Sachverhalt sagen!

So oder so ähnlich...

 

Und am allerbesten wäre natürlich, wenn die Einladung von der Polizeistube ist. Dann sollte man nämlich erst gar nicht hingehen.

 

Schöne Grüße.

 

 

P.S.:

Hossa, ist ja ganz schön bunt geworden hier im Forum. Fast schon Mainstream... :shutup:

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Auch wenn Goose hier mal wieder alle theoretischen Möglichkeiten aufzeigt, im ürbigen hast du noch die Haft bzw. Ingewahrsamsnahme am Vortag vergessen, damit der Zeuge auch tatsächlich zu Vernehmung anwesend ist, würde ich hier den Termin aus Verhinderungsgründen absagen.

So kurzfristig können die sowieso nichts unternehmen und die Vorführung kommt dann allenfalls beim zweiten Termin in Betracht.

 

Im übrigen kann man auch darum bitten die Aussage schriftlich zu tätigen, schließlich hat man ja Zeit für den Weg zu opfern.

Weiterhin würde ich einen Antrag auf Vorauslage der Fahrtkosten stellen, denn aufgrund des geringen Einkommens kann man diese nicht vorauslegen.

 

Die Aussage mit dem Nichtantritt des Urlaubs ist natürlich Quatsch hoch zehn.

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Vielen Dank für die weiteren Tipps.

 

Das mit dem Urlaub war tatsächlich so, mein Freund hat nächste Woche frei und wollte verreisen, er hat bei Gericht angerufen und man hat ihm mitgeteilt das er nur dann nicht erscheinen muss, falls er einen im voraus getätigte Buchung nachweisen kann.

 

Wenn dies nicht wahr ist dann wäre es natürlich am besten wenn er in Urlaub fährt oder?

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@Gast225: Wie schaut es denn aus deiner Sicht aus, wenn jemand einfach nicht hingeht oder eine Stunde vor dem Termin anruft und sagt, er habe Kopfschmerzen?

 

Die Tatsache, daß hier eine richterliche Vorladung rausgegangen ist, zeigt doch, daß man ein gewisses Interesse an der Sachverhaltsklärung hat. Meinst du, dann lässt man sich so lapidar abspeisen?

 

Gruß

Goose

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@Gast225: Wie schaut es denn aus deiner Sicht aus, wenn jemand einfach nicht hingeht oder eine Stunde vor dem Termin anruft und sagt, er habe Kopfschmerzen?

 

Die Tatsache, daß hier eine richterliche Vorladung rausgegangen ist, zeigt doch, daß man ein gewisses Interesse an der Sachverhaltsklärung hat. Meinst du, dann lässt man sich so lapidar abspeisen?

 

Gruß

Goose

Polizei hätte ich kein Problem damit.

 

Gericht allerdings wird schwieriger. Sofern der Urlaub zu vor geplant war, hätte das Gericht aber Pech. Es sei denn es bezahlt die Anfahrt vom Urlaubsort und die Rückfahrt.

 

Edit: Mit der Aussage Kopfschmerzen wird es bei Gericht allerdings nichts. Das reicht nicht aus, wenn nicht eine Reiseverbot oder verhandlungsunfähigkeit besteht,

 

Der Rückzug Termin nicht angekommen geht ja hier auch nicht mehr, da der Freund des TE sich ja bereits diesbezüglich eingelassen hat.

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Und da es hier nun um eine richterliche Vorladung geht, schätze doch mal bitte ein, wie wahrscheinlich deiner Meinung nach die von mir genannten theoretischen Möglichkeiten bei Anwendung der Ratschläge von Kleiner Schelm sind.

 

Gruß

Goose

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Und da es hier nun um eine richterliche Vorladung geht, schätze doch mal bitte ein, wie wahrscheinlich deiner Meinung nach die von mir genannten theoretischen Möglichkeiten bei Anwendung der Ratschläge von Kleiner Schelm sind.

 

Gruß

Goose

Zunächst verweise ich auf die Aussagen von HarryB.

 

Ansonsten gibt es immer irgendwo einen Arzt, welcher obiges also eine Verhandlungsunfähigkeit, Reiseunfähigkeit bestätigen kann.

 

Wir bekommen bei unseren Terminen auch von einem gewissen Klientle immer wieder von bestimmten Ärzten solche Bescheinigungen, da bei unseren Terminen ja auch eine Reiseunfähigkeit erforderlich ist, um keine Sanktionen zu bekommen.

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@Gast225 und HarryB: Wo gibt es da Unsicherheiten? Der TE schrieb doch bereits im Eingangsposting eindeutig:

Nun hat er eine Vorladung vor Gericht erhalten für Dienstag den 10.07.2012

 

Und zur Bescheinigung: Kleiner Schelm schlug doch vor, anzurufen und zu sagen, man hätte Migräne oder zu sagen, einem sei schlecht.

Welche Möglichkeiten haben denn die Gerichte, wenn sie den Eindruck haben, daß die geladene Person sich nur drücken will, um die Verjährung zu erreichen? Sind das wirklich nur theoretische Möglichkeiten oder glaubst du, daß die Gerichte sie auch anwenden?

 

Gruß

Goose

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@Gast225 und HarryB: Wo gibt es da Unsicherheiten? Der TE schrieb doch bereits im Eingangsposting eindeutig:

So wie der TE schreibt, würde ich eher sagen, der weiß nicht so ganz was er schreibt und auf welche Feinheiten es ankommt.

 

MfG.

 

hartmut

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