hackitbreakin 0 Posted April 29, 2011 Report Share Posted April 29, 2011 Ich darf seid heute meine Drossel ausbauen und ungedrosselt fahren aber da es heute freitag ist und morgen der Straßenverkehrsamt zu hat,würde ich gerne wissen welche Konsiquenz ich bekommen werde wenn mich ein Polizei beamter anhält und meint "sie haben hier eine drossel eingetragen, davon ist nichts zu sehen ?"ich mein ich werde morgen auch zum TÜV gehen und dies beglaubigen lassen aber ich weiss auch das Versicherungsmäßig nichts was passiert. Also meine frage was passiert halt wenn der beamte mich anhält ? Welche geldstrafen oder strafen kommen dann auf mich zu ? Führerscheintechnisch darf ich ja fahren. Bedanke mich vorraus " DANKE" Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted April 29, 2011 Report Share Posted April 29, 2011 Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? Quote Link to post Share on other sites
hackitbreakin 0 Posted April 30, 2011 Author Report Share Posted April 30, 2011 Es handelt sich um ein motorrad GSX-R 750 K5. Sorry das ich nicht erwähnt habe um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Vor lauter Aufregung um mein Moped fahren zu können diesen Wochenende habe ich wohl es vergessen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted April 30, 2011 Report Share Posted April 30, 2011 Fahren ohne Fahrerlaubnis entfällt. Auf wieviel KW war das Motorrad gedrosselt? Die Rechtsprechung ist hier uneinig, da es unterschiedlich bewertet wird, wann genau die Betriebserlaubnis erlischt. Du kannst Probleme mit einer eventuellen Fahrt ohne Versichjerungsschutz bekommen, da das Motorrad nach der Entdrosselung anders eingestuft wird. Dann verbleibt die Option des Fahrens ohne Betriebserlaubnis. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 30, 2011 Report Share Posted April 30, 2011 Der Versicherung musst du die Entfernung der drossel auf jeden Fall melden, denn der Vers.vertrag wird sicherlich nur fuer die gedrosselte Leistung sein...... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 30, 2011 Report Share Posted April 30, 2011 Du kannst Probleme mit einer eventuellen Fahrt ohne Versichjerungsschutz bekommen, da das Motorrad nach der Entdrosselung anders eingestuft wird.Nixda, der Versicherungsschutz bleibt erhalten, egal ob frisiertes Mofa oder offenes Mopped. Dann verbleibt die Option des Fahrens ohne Betriebserlaubnis.Wenn der TÜV bestätigt das die Drossel ausgetragen ist, und somit das Möppi den Bestimmungen entspricht? Manche Landratsämter haben auch am Samstag auf. Ansonsten hätte ich kein Problem sobald wie möglich, sprich am Montag umzuschreiben, und auch bis Montag zu fahren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 30, 2011 Report Share Posted April 30, 2011 Hallo hartmut,bist du bei der Versicherung sicher? Sie wird erstmal zahlen, aber wie sieht es mit Regreß aus? Das Fahrzeug entspricht ja nicht mehr dem versicherten Risiko. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 30, 2011 Report Share Posted April 30, 2011 Nun, wenn er es z. B. per Fax am Freitag der Vers. meldet und am Samstag einen Schadensfall haben sollte, dann bleibt der Vers.schutz erhalten. Hat er es versaeumt zu melden, dann wird es Schwierigkeiten geben...... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 30, 2011 Report Share Posted April 30, 2011 Wenn es zeitnah ist darf es keine Regressforderung geben, wäre anders wenn die Drossel unberechtigt entfernt wurde. Hier liegt aber die TÜV-Bescheinigung vor, und wenn so schnell wie möglich die Fahrzeugpapiere geändert werden, sehe ich darin kein Problem. Die Versicherung bekommt ja die Daten ab wann offen gefahren wird. Jedenfalls ob mit oder ohne Regress, der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 30, 2011 Report Share Posted April 30, 2011 Hallo hartmut,bist du bei der Versicherung sicher? Sie wird erstmal zahlen, aber wie sieht es mit Regreß aus? Das Fahrzeug entspricht ja nicht mehr dem versicherten Risiko.Es handelt sich hier um eine reine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers. Ein Verstoß gegen das PflVersG liegt nicht vor. Es kann sein, daß der Versicherungsgeber den Versichungsnehmer später zivilrechtlich in Regress nimmt, jedoch stellt es keine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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