stereonoise 0 Posted December 12, 2010 Report Share Posted December 12, 2010 Eines meiner Autos ist im Dezember zur HU fällig. Der Wagen ist im Winter angemeldet, allerdings nur für den Fall, dass doch einmal schneefreie Fahrbahn vorhanden ist. Winterreifen gibt es für das Auto maximal mit einer Freigabe bis 240 km/h und da der Wagen lt. Fzg-schein 290 km/h schafft, habe ich keine montiert. Jetzt haben wir in Berlin eiszeitliche Verhältnisse und es sieht derzeit nicht so aus, als ob ich das Auto mit Sommerreifen legal zur HU bewegen kann. Wie sollte ich mich sinnvoller Weise verhalten? - Wagen abmelden? Das wäre ein Riesenaufwand, wegen An- und Abmeldung zur Zulassungsstelle zu fahren.- Fahrt riskieren? Wäre eine Fahrt zur HU ein legitimer Grund?- HU verschieben und Bußgeld riskieren? Danke im voraus für alle sachdienlichen Hinweise! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 12, 2010 Report Share Posted December 12, 2010 Die ersten 2 Monate HU überziehen kostet kein Geld, also Jan/Feb tut es genauso. Und da hast Du sicher mal freie Fahrbahn. Alles was nicht über 8Monate HU überziehen ist, gibt keine Punkte, und ab über 2 Monate allenfalls eine Verwarnung. Falls man überhaupt erwischt wird. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted December 12, 2010 Report Share Posted December 12, 2010 Wer seinem Auto keine Winterreifen spendieren mag,muß halt im Winter drauf verzichten ! Außerdem ist es vollkommen egal,was in dem Fahrzeugbrief drin steht,was die Gurke bringt,im Winter kannst du -bzw du solltest dich hüten,nicht nur deiner Knochen wegen- solche Geschwindigkeiten eh nicht auf die Piste legen,also mal bitte das Hirn einschalten und entsprechend handeln. Wenn man allerdings meint,ein solches Geschoß is nix für das Winterhalbjahr,der kann sich ja auch ein Saisonkennzeichen dranschrauben,dann entfallen auch die Gänge zum Ab-/Anmelden,denn die Monate,in denen du dein Wägelchen bewegen darfst,stehen ja deutlich auf dem Kennzeichen drauf. Aber es soll ja Leute geben,die ein solches Kennzeichen absolut "ungeil" an ihrer Karre finden...... Quote Link to post Share on other sites
ruhrpott1986 0 Posted December 12, 2010 Report Share Posted December 12, 2010 Und man soll also vom Kalender abhängig machen, ob man schnell fährt oder nicht? Sorry, aber warum soll man denn nicht auch im Winter schneller als 240 fahren, wenn die Wetter- und Verkehrsverhältnisse es zulassen? Sich daran zu orientieren halte ich für viel sinnvoller. Quote Link to post Share on other sites
Bad Karma 3 Posted December 12, 2010 Report Share Posted December 12, 2010 ...Wow, was für ein überflüssiger Beitrag.Stichwort Nuhr Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted December 12, 2010 Author Report Share Posted December 12, 2010 Die ersten 2 Monate HU überziehen kostet kein Geld, also Jan/Feb tut es genauso. Und da hast Du sicher mal freie Fahrbahn. Alles was nicht über 8Monate HU überziehen ist, gibt keine Punkte, und ab über 2 Monate allenfalls eine Verwarnung. Falls man überhaupt erwischt wird. MfG. hartmut Damit bin ich gerettet! Herzlichen Dank für den Hinweis :-) Nebenbei: Ich habe sogar noch einen Satz WR für das Auto. Aber der Weg zu meinem Reifenhändler ist ja auch schneebedeckt. In vorigen Wintern hatte ich die Reifen drauf, aber wenn wirklich Schnee liegt, ist so ein Hecktriebler eh nicht die richtige Wahl. Und wenn kein Schnee lag, habe ich mich häufig dabei ertappt, dass die erlaubten 240 schon wieder überschritten waren ... Autobahnring sei dank .. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 13, 2010 Report Share Posted December 13, 2010 - Wagen abmelden? Das wäre ein Riesenaufwand, wegen An- und Abmeldung zur Zulassungsstelle zu fahren.Hat sich da etwas wesentliches geaendert? Zu meinen Zeiten in Berlin konnte man das Abmelden auf jeder Polizeidienststelle erledigen..... Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 13, 2010 Report Share Posted December 13, 2010 - Wagen abmelden? Das wäre ein Riesenaufwand, wegen An- und Abmeldung zur Zulassungsstelle zu fahren.Hat sich da etwas wesentliches geaendert? Zu meinen Zeiten in Berlin konnte man das Abmelden auf jeder Polizeidienststelle erledigen..... Das gab´s hier noch nie. An- Abmelden geht auch heute nur auf der Zulassungsstelle. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted December 13, 2010 Report Share Posted December 13, 2010 Aha...... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted December 13, 2010 Report Share Posted December 13, 2010 Das gab´s hier noch nie. An- Abmelden geht auch heute nur auf der Zulassungsstelle.Selbst in meiner niedersächsischen Heimatgemeinde lassen sich KFZ-Zulassungsangelegenheiten im "Bürger-Büro" erledigen. Durchschnittliche Wartezeit < 10 Minuten. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 13, 2010 Report Share Posted December 13, 2010 Das gab´s hier noch nie. An- Abmelden geht auch heute nur auf der Zulassungsstelle.Es gibt Bürgerbüros wo auch das erledigt werden kann. Es ist Unsinn das wegen etwas, was online erledigt werden kann, jemand 30 oder noch mehr Kilometer fahren muss um auf die Kfz-Zulassungstelle zu kommen. Aber noch ein Hinweis, zum zulassen muss die HU noch gültig sein. Ohne gültige HU keine Zulassung. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted December 15, 2010 Report Share Posted December 15, 2010 Die ersten 2 Monate HU überziehen kostet kein Geld, also Jan/Feb tut es genauso. Und da hast Du sicher mal freie Fahrbahn. Alles was nicht über 8Monate HU überziehen ist, gibt keine Punkte, und ab über 2 Monate allenfalls eine Verwarnung. Falls man überhaupt erwischt wird. MfG. hartmut Nicht ganz: bis 2 Monate 15 € über 2 Monate 25 € über 4 Monate 40 € + 1 Pu. über 8 Monate 75 € + 2 Pu dete Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 15, 2010 Report Share Posted December 15, 2010 Nicht ganz: bis 2 Monate 15 € über 2 Monate 25 € über 4 Monate 40 € + 1 Pu. über 8 Monate 75 € + 2 Pu deteDeine Zahlen Stimmen, aber auch nur wenn es ein Kfz ist für das eine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben ist 329101 Sie unterließen es, das Fahrzeug, das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehenist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) warum bis zu 2 Monate überschritten.§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat( B - 1 ) 15,00 Ohne Sicherheitsüberprüfung fängt es da an. 329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 15,00VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligenHauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als2 bis zu 4 Monate überschritten.§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat( B - 1 ) 15,00http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/Zen...1022009_pdf.pdf MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted December 15, 2010 Report Share Posted December 15, 2010 Hast Recht, muss mir doch eine Brille anschaffen! dete Quote Link to post Share on other sites
mk1 0 Posted December 18, 2010 Report Share Posted December 18, 2010 lass den wagen wenn es doch ohnehin eher ein schönwetterfahrzeug ist solange stehen, bis die straße mal trocken ist. m+s-reifen sind nur bei schnee und glätte pflicht - ist bestimmt bekannt. wenns dann januar ist wird die hu auf dezember zurückdatiert und gut ist. korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber braucht man wenn man nachweislich auf dem weg zur hauptuntersuchung ist überhaupt eine gültige hu/au? Quote Link to post Share on other sites
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