Triumph 0 Posted June 21, 2010 Report Share Posted June 21, 2010 hi Nehmen wir an, Warn- und Störgeräte sind in einem Motorrad kompliziert hinter der engen Verkleidung fest verbaut und verkabelt. Ein freundlicher Polizist entdeckt das Ganze. Was passiert? Wird versucht, alle Geräte vor Ort auszubauen und zu beschlagnahmen? Wenn das wegen der komplizierten Montage nicht geht, darf der Polizist das ganze Fahrzeug beschlagnahmen? Grüsse Triumph Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 21, 2010 Report Share Posted June 21, 2010 Wenn kein milderes Mittel (also der Ausbau) möglich ist, ist auch die Beschlagnahme des kompletten Fahrzeugs möglich. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Triumph 0 Posted June 21, 2010 Author Report Share Posted June 21, 2010 hi Goose Weisst Du, ob im Ausland auch Fahrzeuge beschlagnahmt werden dürfen, auch wenn ein Ausbau möglich wäre? Gruss. Triumph Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 21, 2010 Report Share Posted June 21, 2010 @NL: Radarwarner sind illegal. Wenn Du die ordentliche (Geld-)buße vor ort nicht berappen kannst, wird ggf. das Fahrzeug als Pfand einbehalten und im worst-case versteigert. Das gilt nicht nur für die Radarwarnergeschichte sondern eben auch für andere Verstöße/Delikte. @Schweiz: Wenn ich mich richtig erinnere ist die Busse für sowas in CH recht hoch (>450Euro?). Verboten sind die Dinger sicher nach SVG Art. 57b bzw. Art. 99 Ziffer 8. Imho wird in beiden Ländern das Equipment eingezogen und vernichtet. Persönlich: Ich würde das insbesondere in der Schweiz komplett lassen. Die Eidgenossen sind sowas von humorfrei wenn es um Spaß geht. Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 Persönlich: Ich würde das insbesondere in der Schweiz komplett lassen. Die Eidgenossen sind sowas von humorfrei wenn es um Spaß geht. Hast Du da Erfahrungen? Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 Hast Du da Erfahrungen?Meinem Vater wurde bei der Einreise 2009 das TomTom-Navi abgenommen und untersucht. Er hatte die Blitzer-Warn Option für D gebucht/gekauft, nicht jedoch für CH,A etc. Allein dass die Funktion freigeschaltet war hat gereicht um ihn 4 Stunden an der Grenze aufzuhalten, bis ein Experte(Gutachter) das geklärt hatte. Das war haarscharf vorbei.Die Bußen sind durchaus erheblich und können den Urlaub erheblich vermiesen. Schade um das 200 Euro TomTom wäre es natürlich auch gewesen.Vater ist 76, seit 41 Jahren unfallfrei. Ein deutlicher Anfangsverdacht kann da auch nicht vorgelegen haben. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 @vmaxlimbo: das könnte ihm hier auch passieren. Radarwarner (auch Navi mit Blitzer-Warn Option für D) sind hier nicht erlaubt.Nach Rechtsprechung kann das Ding eingezogen und vernichtet werden. Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 Klar, hier sind das 75 Euro und 3 Punkte und eine Navigation weniger. Das liegt "im Rahmen".500 Euro (geraten) und eine Navigation weniger in Ch ist eine andere Liga. Kennt jemand das genaue Strafmaß in CH? Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 Nach Rechtsprechung kann das Ding eingezogen und vernichtet werden. hier stellt sich mir allerdings die frage, ob eine einzug und eine vernichtung überhaupt nötig ist, da man ja die warn-option deinstallieren kann. da der einzug und die daraus resultierende vernichtung ja keine strafe sind, sondern eine gefahrenabwehr oder so ähnlich, sollte hier doch das mildeste mittel gewählt werden, d.h. deinstallation der blitzer-warn-funktion. wie sieht denn da die rechtslage in D aus? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 hier stellt sich mir allerdings die frage, ob eine einzug und eine vernichtung überhaupt nötig ist, da man ja die warn-option deinstallieren kann.Und wieder installieren kann. da der einzug und die daraus resultierende vernichtung ja keine strafe sind, sondern eine gefahrenabwehr oder so ähnlich, sollte hier doch das mildeste mittel gewählt werden, d.h. deinstallation der blitzer-warn-funktion. wie sieht denn da die rechtslage in D aus? Als Nebenfolge ist sicherstellen und vernichten zulässig. Es wird nicht das Navi als Navi vernichtet, sondern ein "Radarwarner". MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 Und wieder installieren kann. nach deiner logik müsste dann jedes in D verkaufte tomtom vernichtet werden, da bei jedem diese warn-option installiert werden kann, oder was willst du mir mit deiner aussage sagen? Als Nebenfolge ist sicherstellen und vernichten zulässig. Es wird nicht das Navi als Navi vernichtet, sondern ein "Radarwarner". nicht böse gemeint, aber eigentlich hatte ich die frage an jemanden gestellt der ahnung von dem rechtlichen hintergrund hat. deine aussage dazu scheint mir nicht wirklich fundiert zu sein. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 nach deiner logik müsste dann jedes in D verkaufte tomtom vernichtet werden, da bei jedem diese warn-option installiert werden kann, oder was willst du mir mit deiner aussage sagen?Nur das Du mit deine Logik nicht weiter kommst. Solange ein Gerät nicht illegal eingesetzt wurde, besteht auch kein Anlass es einzuziehen. Hier wurde aber das Gerät illegal eingesetzt. Muss ich wirklich den Unterschied erklären? nicht böse gemeint, aber eigentlich hatte ich die frage an jemanden gestellt der ahnung von dem rechtlichen hintergrund hat. deine aussage dazu scheint mir nicht wirklich fundiert zu sein.Reicht es nicht aus das die Gerichte sagen das Radarwarner eingezogen werden dürfen? Und ist ein Navi mit Blitzerstandorten was anderes? Was brauchst Du noch? Ein Lex Navi? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 Nur das Du mit deine Logik nicht weiter kommst. Solange ein Gerät nicht illegal eingesetzt wurde, besteht auch kein Anlass es einzuziehen. Hier wurde aber das Gerät illegal eingesetzt. Muss ich wirklich den Unterschied erklären? ich möchte eigentlich nicht mit dir die rechtlichen hintergründe diskutieren. es geht hier um die gefahrenabwehr. wenn du mir jetzt erklärst (gerne auch mit deiner logik), wieso hier ein einzug nötig ist, wenn die deinstallation der software völlig ausreicht? jeder tomtom kann illegal eingesetzt werden? Reicht es nicht aus das die Gerichte sagen das Radarwarner eingezogen werden dürfen? nein. Und ist ein Navi mit Blitzerstandorten was anderes? Was brauchst Du noch? es geht darum, dass man das gleiche ergebniss erreichen könnte, wenn man die warner-software deinstalliert. ich würde gerne dazu die rechtlichen hintergründe wissen. gerichtsurteile können sehr unterschiedlich ausfallen, dass weisst du selbst. man muss sich nur am ansehen wie oft deutschland eine aufs dach bekommt wegen der sicherungsverwahrung (zu recht wie ich meine). Ein Lex Navi? wäre hier sicher angebracht. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 nach deiner logik müsste dann jedes in D verkaufte tomtom vernichtet werden, da bei jedem diese warn-option installiert werden kann,nur, dass in dem Fall der TT schon rechtswidrig verwendet wurde.Und da will man es dem Unhold nicht zu einfach machen - gell? Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 nur, dass in dem Fall der TT schon rechtswidrig verwendet wurde.Und da will man es dem Unhold nicht zu einfach machen - gell? mein auto wird täglich rechtswidrig verwendet..... Quote Link to post Share on other sites
Triumph 0 Posted June 22, 2010 Author Report Share Posted June 22, 2010 hi Um auf eine alte Frage zurückzukommen. JA, die Schweizer Polizei darf das Navi mit Blitzwarnern auch dann einziehen, wenn diese vor Ort gelöscht werden. Und Ja, die Busse ist sehr empfindlich. Die gute Nachricht ist aber, dass die lieben Polizisten fast immer gescheiteres zu tun haben. Ich bin die letzten 10 Jahre in Deutschland, der Schweiz und in Oesterreich ab und zu bei einer Kontrolle kurz gecheckt worden. Noch nie hat sich aber einer genauer für mein Navi interessiert. Das ist doch alles relativ. Man kann halt einfach Pech haben. So wie man auf der Autobahn einen Platten einfangen kann. Selten, aber es passiert halt. Pech eben. Und ab und zu kommt's auch auf den Umgangston an. Wenn ich Polizist wäre und einer macht mich doof an, dann käme ich auch auf die exotische Idee, auch mal ein Navi zu checken oder die Profiltiefe des Ersatzrades zu messen. Gruss. Tiger Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted June 22, 2010 Report Share Posted June 22, 2010 Hast Du da Erfahrungen?Meinem Vater wurde bei der Einreise 2009 das TomTom-Navi abgenommen und untersucht. Er hatte die Blitzer-Warn Option für D gebucht/gekauft, nicht jedoch für CH,A etc. Allein dass die Funktion freigeschaltet war hat gereicht um ihn 4 Stunden an der Grenze aufzuhalten, bis ein Experte(Gutachter) das geklärt hatte. Das war haarscharf vorbei.Die Bußen sind durchaus erheblich und können den Urlaub erheblich vermiesen. Schade um das 200 Euro TomTom wäre es natürlich auch gewesen.Vater ist 76, seit 41 Jahren unfallfrei. Ein deutlicher Anfangsverdacht kann da auch nicht vorgelegen haben. Würde ich grundsätzlich als Sauerei taxieren......!Aber: Wo hatte er das Navi angebracht? Viele pappen ihr Navi wirklich mitten auf die Scheibe.... die Sicht wird dann effektiv deutlich eingeschränkt. Ist im Übrigen hier in CH auch strafbar... im Besten Fall noch im Ordnungsbussenkatalog.... könnte aber auch - analog zu vereisten Scheiben - als mittelschweres Vergehen taxiert werden und somit einen mindestens einmonatigen Fahrausweisentzug nach sich ziehen!Wenn die Schweizer Zöllner jedes offensichtlich an die Scheibe angepapptes Navi so kontrollieren würden, so hätten wir wohl einen Stau bis nach Köln hoch oder weiter..... Und ab und zu kommt's auch auf den Umgangston an. Wenn ich Polizist wäre und einer macht mich doof an, dann käme ich auch auf die exotische Idee, auch mal ein Navi zu checken oder die Profiltiefe des Ersatzrades zu messen. Gruss. Tiger Nicht dass ich irgend jemandem etwas unterstellen möchte..... aber dieses Statement hat was Wahres! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 23, 2010 Report Share Posted June 23, 2010 nur, dass in dem Fall der TT schon rechtswidrig verwendet wurde.Und da will man es dem Unhold nicht zu einfach machen - gell? mein auto wird täglich rechtswidrig verwendet.....a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch hierb) wenn du regelmäßig bei rechtswidriger Verwendung des Autos erwischt wirst, kann eine ganze Menge passieren. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted June 23, 2010 Report Share Posted June 23, 2010 a) genau deswegen ist es IMO nicht verhältnissmäßig ein navi zu vernichten, wenn es völlig ausreichend ist den blitzerwarner zu deinstallieren. die abschreckung soll ja durch das bussgeld gegeben werden. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 23, 2010 Report Share Posted June 23, 2010 a) genau deswegen ist es IMO nicht verhältnissmäßig ein navi zu vernichten, wenn es völlig ausreichend ist den blitzerwarner zu deinstallieren. die abschreckung soll ja durch das bussgeld gegeben werden.Wer sollte die Blitzer deinstallieren? Hier erst mal § 22 Voraussetzungen der Einziehung(1) Als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit dürfen Gegenstände nur eingezogen werden, soweit das Gesetz es ausdrücklich zuläßt.2.die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung von Handlungen dienen werden, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind. Dann geht es weiter mit§ 26 Wirkung der Einziehung(1) Wird ein Gegenstand eingezogen, so geht das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat oder, soweit das Gesetz dies bestimmt, auf die Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts über, deren Organ oder Stelle die Einziehung angeordnet hat.http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/index.html Wenn also die Einziehung rechtmäßig war, gehört das Gerät nicht mehr dem Sünder. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 23, 2010 Report Share Posted June 23, 2010 Hast Du da Erfahrungen?... Würde ich grundsätzlich als Sauerei taxieren......!Aber: Wo hatte er das Navi angebracht? Viele pappen ihr Navi wirklich mitten auf die Scheibe.... die Sicht wird dann effektiv deutlich eingeschränkt. Ist im Übrigen hier in CH auch strafbar... im Besten Fall noch im Ordnungsbussenkatalog.... könnte aber auch - analog zu vereisten Scheiben - als mittelschweres Vergehen taxiert werden und somit einen mindestens einmonatigen Fahrausweisentzug nach sich ziehen!Wenn die Schweizer Zöllner jedes offensichtlich an die Scheibe angepapptes Navi so kontrollieren würden, so hätten wir wohl einen Stau bis nach Köln hoch oder weiter..... Und ab und zu kommt's auch auf den Umgangston an. Wenn ich Polizist wäre und einer macht mich doof an, dann käme ich auch auf die exotische Idee, auch mal ein Navi zu checken oder die Profiltiefe des Ersatzrades zu messen. Gruss. Tiger Nicht dass ich irgend jemandem etwas unterstellen möchte..... aber dieses Statement hat was Wahres! Wo er das angebracht hatte weiss ich nicht, ich würde auf A-Säule unten tippen. Das Ding war noch recht klein (4,3"?). Warum die das Navi kontrolliert haben kann ich auch nicht genau sagen. Allerdings haben sie auch das Fahrzeug mit einem langen, dünnen Gummihammer abgekopft, vmtl. um hinter der Karosse gepackte Drogen zu identifizieren.Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das Vater den Zöllnern quer kam. Der ist solchen in diesen Situtionen komplett friedlich. Er war auch nicht der einzige, er wurde auf eine andere Stelle der Grenze umgeleitet und dort standen auch andere Einreisende zur Untersuchung.Shit happens. Mir ist unklar, warum hier über Einziehen und Vernichten von Radarwarnern diskutiert wird. In (praktisch) allen andere Bereichen werden Gegenstände, die keinen vornehmlich legalen Verwendungszweck haben sang- und klanglos konfisziert. Ich meine bspw. bei Schlagringen ist das der Fall. (Weiß das jemand genauer?)Mit dem SR kann man sich auch ein Bier aufmachen und die Briefe beschweren. Kernsinn ist die schwere/schnelle Verletzung des Gegners im Faustkampf. Daher ist es m.E. gut, wenn die von der Straße verschwinden. Gleiches gilt für Böller ohne BAM-Prüfung usw.Laser- , Radarwarner usw. deren Hardware darauf ausgelegt ist, die Geräte zu Geschwindigkeitskontrolle zu erkennen fallen eben auch darunter. Nun gib es hier noch die Abwägung zwischen Hauptzweck Navigation und Blitzerwarner. Hier hilft es, wenn man Soft- und Hardwareaspekte trennt. Die Hardware bei Navis ist schlicht eine EDV-Analage mit GPS-Empfänger. Die ist sofern keine anderen Sensoren (Radar,Laser) vorhanden sind in jedem Fall kosher. Die Software, die dem Abfleich zwischen Blitzerdatenbank und aktueller Position macht, begründet den Verstoß gegen den § der StVO. Warum werden dann Soft- und Hardware eingezogen?Ganz einfach: Die Software für das Navi ist proprietär, die Abgleichsfunktion fest verdrahtet. Nicht die Datenbank und auch nicht die Daten selber sind das Problem. Wäre der Abgleichsagorithmus leicht rauszulösen, dann könnte man hier einen Schnitt machen. Das ist in der Praxis nicht so leicht, da ich mir für mein TomTom keine eigene Firmware basteln kann und im Zweifel auch nicht nachweisen kann, dass die eben keine Blitzer-POIs abgleicht.Umgekehrt funktioniert das gut. Es gab vor einer Weile viele Selbstanzeigen gegen den Hackerparagraphen, in den Fällen wurde oft der Rechner konfisziert und nach Deinstallation der entsprechenden Software wieder freigegeben. Die Rechner hatten offenbar einen Nutzen, der außerhalb der "Hackeraktivität" lag. Das ein ganzes Fahrzeug konfisziert wird, weil ein Radarwarner verbaut ist, kann ich mir nicht vorstellen. In D bekomme ich bei nicht StVO-gerechten Fahrzeugen auch die Gelegenheit, diese entsprechen fahrtüchtig zu machen (selbst wenn die vor Ort stillgelegt werden). So könnte bspw. der TE das Equipment ausbauen und entsorgen.Für abwegig würde ich es nicht halten, das ein entsprechendes Fahrzeug einbehalten wird, bis die Buße geleistet wurde. Das ist imho usus für ausländische Lenker und bei den Strafen in der Schweiz ein ernstzunehmendes Szenario. Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted June 23, 2010 Report Share Posted June 23, 2010 Als weiteres Beispiel zu deinem Beispiel mit Hard- und Software: Nutzt du kopierte und nicht gekaufte Software in größerem Masse, v.a. im gewerblichen Bereich oder betätigst dich als fleißiger Downloader und Uploader oder noch besser Sammler von Kinderbildern/ -filmen oder begehst Warenbetrug per Internet, so ist i.d.R. dein Rechner samt Infrastruktur erstmal weg, bis die Beweismittel gesichert sind, was gut und gerne mehrere Monate dauern kann. Wird dann festgestellt, dass das Ganze gerechtfertigt war, dann siehst du i.d.R. den Rechner auch nicht wieder, sprich § 74 Abs. 1 StGB. Von daher ist die Trennung Hard- und Software Unsinn in diesem Zusammenhang. Ob jetzt die Einziehung eines Navis beim Erstverstoss zulässig ist, da es sich hier anstelle eine Straftat nur um eine Owi handelt, kann ich nicht beurteilen. Mit Sicherheit wird es beim zweiten Mal, wenn man erwischt wird, andere Konsequenzen haben, da dann auf jeden Fall Vorsatz im Raum steht. Von den 4 Punkten pro Verstoss mal ganz abgesehen. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted July 8, 2010 Report Share Posted July 8, 2010 Fahrzeugbeschlagnahme und Einziehung warum auch immer, erteilen die in- oder ausländischen Behörden das wenigstens der jeweiligen nationalen-örtlichen Zulaasunsgstelle auf Wunsch mit damit das Fahrzeug abgemelldet werden kann/wird? Was ist nach deutschem Recht mit Ansprüchen des Briefbesitzers, Zulassungsbescheiniigungshalter, Pfandhalter bei Leasing? Ähnliches (Rest)Rsiko wie bei privat überlassenden KFZ mit Vollkaskoschutz und GROBFAHRLÄSSIGEN Unfallschäden? Vereinfacht: Wenn der "nette" Spezl der Tochter mit dem Famlienwagen am Wochenende wegen "Mitbringsel" größerer Mengen aus Amsterdam mit der Bahn ab Duisburg weiterfährt...., erstmal mein Wagen weg? Quote Link to post Share on other sites
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