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Normale Ampel Mit Sonderzeichen Verwechselt!


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Hallo,

mir ist heute etwas ganz ganz blödes passiert - Ich fuhr einen Bus mit Fahrgästen im Linienverkehr und verwechselte das Sondersignal, mit der normalen Ampel für den Individualverkehr.

 

Skizze der Kreuzung siehe Anhang!

 

Ich befuhr den BUS-Sonderfahrstreifen. Es gibt neben der Ampel eine Sonderampel für Busse, diese gilt aber nur für Linie A, nach rechts! Für Linie B, den Linksabbieger, gilt die normale Ampel.

 

Die Sonderampel für Linie A, zeigte grün. Ich fuhr als Linie B, dachte jedoch ich wäre Linie A.

 

Das erkannte ich zu spät und fuhr über die rote Ampel! Ich bremste sofort, kam aber erst mitten auf der Kreuzung

zum stehen - ohne Gefährdung anderer räumte ich dann den Kreuzungsbereich.

 

Der Starenkasten an der Kreuzung war gottseidnak deaktiviert.

 

Aber dennoch: Ganz klarer Rotlichtverstoß, ganz klar habe ich Mist gebaut.

 

Nun folgende Frage:

Es könnte ja theoretisch sein, dass mich ein Fahrgast oder ein Autofahrer anzeigen könnte!

Wie sieht es da mit der Beweispflicht aus? Müssen mindestens 2 zeugenaussagen vorliegen um mich zu überführen?

Wenn ich überführt werde, wie wird der RLV gewertet? Als qualifizierter oder als "einfacher" - da keine Zeitmessung vorliegt?

 

Wie stehen allgemein die Chancen, dass ich dafür belangt werden könnte?

 

Bitte möglichst detailliert!

 

Danke im vorraus!

 

 

post-29310-1273155729_thumb.jpg

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Also ich glaube nicht, daß sich ein Fahrgast wirklich auf den Straßenverkehr konzentriert, zumal die ja eh fast alle nur aus den Seitenscheiben gucken. Da wird wohl nix kommen :wand:

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Also ich glaube nicht, daß sich ein Fahrgast wirklich auf den Straßenverkehr konzentriert, zumal die ja eh fast alle nur aus den Seitenscheiben gucken. Da wird wohl nix kommen :wand:

 

Das vermute ich auch, aber damit ich besser schlafen kann, würd ich es dennoch gern wissen

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Hallo

 

ein Zeuge reicht vollkommen aus.

 

Gruss

 

MrMurphy

 

Ein Fahrgast, gegen einen Busfahrer = Aussage gg. Aussage?

 

Zwei Fahrgäste = Busfahrer gearscht?

 

Richtig so?

 

Falls ja, wie wird dann der RLV gewertet?

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Es reicht einer aus der glaubwürdig ist. Die Mär von Aussage gegen Aussage vergessen wir ganz schnell.

 

Im Zweifelsfall hängt es davon ab wem der Richter Glauben schenkt.

 

Aber jetzt mal im ernst, glaubst Du die Leute haben nichts besseres zu tun als Busfahrer anzuzeigen.

 

Und so wie Du den Verstoß schilderst warst Du im Gefahrenbereich, in dem Fall wäre es ein Rotlichtverstoß, über einer Sekunde sogar ein Rotlichtverstoß mit Fahrverbot. Das Fahrverbot könnte man aber durch Augenblicksversagen wegbekommen.

 

Also lehne dich etwas entspannt zurück.

 

MfG.

 

hartmut

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Ein Fahrgast, gegen einen Busfahrer = Aussage gg. Aussage?

 

Zwei Fahrgäste = Busfahrer gearscht?

Generell entscheidet ein Gericht auf der Basis der "freien Beweiswürdigung".

Das heißt der Richter wägt ohne Zwang ab, welchen Zeugen, welchen Aussagen eher mehr Glauben schenkt.

 

Die klassische Situation, dass Aussage gegen Aussage steht muss also nicht zwangsläufig zu einer Einstellung führen, das Gericht kann z.B. der Aussage eines Zeugen mehr glauben als der des Angezeigten. Besonders bei Anzeigen von Polizisten ist das wohl auch die Regel.

 

Genauso muss es aber noch lange nicht heißen, dass der Angezeigte bei zwei Zeugenaussagen "gearscht" ist.

 

Ich würde aber auch davon ausgehen, dass, wenn sich nicht gerade einer deiner Fahrgäste lauthals beschwert hat, dich keiner anzeigen wird.

Von den übrigen Verkehrsteilnehmern droht wohl auch keine Gefahr, da du ja keinen geschädigt / behindert hast und den allermeisten wohl dann die Zeit, die in das Verfassen einer Anzeige zu investieren wäre zu teuer wäre.

 

Es sei denn einer derer wäre ein übereifriger Polizist, der nichts besseres zu tun hat oder sonst ein Aufschreiber, der meint andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen.

 

Genau wirst du es erst in einigen Monaten wissen, wenn keine Anzeige im Briefkasten war. Garantien kann dir hier wohl keiner geben, auch wenn mehr als verständlich ist, dass dich deine Situation im Moment grämt.

 

Sollte der Fall der Fälle eintreten, so ist wohl "nur" mit einer Anzeige wegen eines einfachen Rotlichtverstoßes zu rechnen, da für einen qualifizierten Rotlichtverstoß ja genaue Zeitangaben etc nötig wären. Das ist wohl von einem alleinigen Anzeigenersteller ohne technische Hilfsmittel nicht zu machen.

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Unabhängig von dem hier diskutierten Fall fällt mir schon seit längerer Zeit auf, dass es für Busfahrer

im innerstädtischen Linienverkehr offenbar kein roten Ampeln zu geben scheint.

(Ich meine hier mit "normalen" Ampeln geregelte Kreuzungen, keine mit Sondersignal für Busse)

 

Da wird bei tiefstem "Dunkelrot" noch mal Gas gegeben und mit dem Bus über die Kreuzung gedonnert, und das erlebe ich hier

täglich. Das scheint wohl völlig normal zu sein.

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Na logisch, zum einen muss man ja zum Wohle der Fahrgäste unnötige starke Bremsvorgänge vermeiden und zum anderen passen so bei grün mehr Pkw drüber :wand:

 

Natürlich, da hast Du ja recht. Wie konnte ich auf diese naheliegende Erklärung nicht selbst kommen, ich Dummerchen.

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  • 3 weeks later...
Unabhängig von dem hier diskutierten Fall fällt mir schon seit längerer Zeit auf, dass es für Busfahrer

im innerstädtischen Linienverkehr offenbar kein roten Ampeln zu geben scheint.

(Ich meine hier mit "normalen" Ampeln geregelte Kreuzungen, keine mit Sondersignal für Busse)

 

Da wird bei tiefstem "Dunkelrot" noch mal Gas gegeben und mit dem Bus über die Kreuzung gedonnert, und das erlebe ich hier

täglich. Das scheint wohl völlig normal zu sein.

jepp... ist mir auch schon aufgefallen. teilweise sogar direkt an fußgängerampeln vor den bushaltestellen mit wartenden schülern, die noch schnell zum bus wollen. seltsamerweise haben es die busse vorher nie eilig.

 

ich glaube sowieso an einen kausalen zusammenhang zwischen langsamem fahren und dem ignorieren von ampeln :whistling:

 

 

@nili: ja meistens mit der folge, dass der bus nach dem grün werden der ampel wieder auf die fahrbahn zurückfährt und man erneut hinter ihm festhängt.

 

 

aber jetzt mal zum thema:

anhand der skizze und des bildes kann ich nicht erkennen, dass die busampel nur für rechtsabbieger gilt. wäre imho auch unsinnig, da die busse eher das linksabbiegen erleichtert bekommen sollten.

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Unabhängig von dem hier diskutierten Fall fällt mir schon seit längerer Zeit auf, dass es für Busfahrer

im innerstädtischen Linienverkehr offenbar kein roten Ampeln zu geben scheint.

(Ich meine hier mit "normalen" Ampeln geregelte Kreuzungen, keine mit Sondersignal für Busse)

 

Da wird bei tiefstem "Dunkelrot" noch mal Gas gegeben und mit dem Bus über die Kreuzung gedonnert, und das erlebe ich hier

täglich. Das scheint wohl völlig normal zu sein.

jepp... ist mir auch schon aufgefallen. teilweise sogar direkt an fußgängerampeln vor den bushaltestellen mit wartenden schülern, die noch schnell zum bus wollen. seltsamerweise haben es die busse vorher nie eilig.

 

ich glaube sowieso an einen kausalen zusammenhang zwischen langsamem fahren und dem ignorieren von ampeln :whistling:

 

 

@nili: ja meistens mit der folge, dass der bus nach dem grün werden der ampel wieder auf die fahrbahn zurückfährt und man erneut hinter ihm festhängt.

 

 

aber jetzt mal zum thema:

anhand der skizze und des bildes kann ich nicht erkennen, dass die busampel nur für rechtsabbieger gilt. wäre imho auch unsinnig, da die busse eher das linksabbiegen erleichtert bekommen sollten.

 

Es muss ja auch nicht kenntlich gemacht werden für was genau die Ampel gilt, da dies eine Sondergenehmigung ist - diese wird durch ein Sondersignal auf einer Sonderspur deutlich gezeigt.

 

Die Ampel gilt nur für rechtsabbiegenede Busse, wenn man mit dem Bus links abbiegt läuft man Gefahr vom Blitzer erschossen zu werden, da man ja die 2. Schleife im Kreuzungsbreiche beim links-fahren mit dem 18-meter-fahrzeug überrollt

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Die ganze Geschichte macht aber nicht wirklich Sinn - wenn die Zeichung und die gezeigte Ampel paßt.

 

Zum einen ist das Bus-Signal nicht eindeutig, wenn es nur für Linie A gilt müßte der Balken in der Ampel nach rechts geneigt sein oder entsprechende Zusatzschilder über der Ampel angebracht sein. Wenn nun Linie B bei normal grün losfährt, kommt der Bus doch sowohl den Rechts- als auch den Linksabbiegern in die Quere - Linie B müßte sich also eigentlich als normaler Linksabbieger einordnen.

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