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Tausende, Alte Verkehrszeichen Sind Möglicherweise Ungültig


Guest bigfoot49

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Guest bigfoot49
Und das ist mit einem Federstrich für ungültig erklärt worden. Denn Mitarbeiter im Bundesverkehrsministerium haben versehentlich einen Absatz aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestrichen, der die Gültigkeit alter Verkehrsschilder garantierte. Die Folge: Tausende Verkehrszeichen im Dortmunder Schilderwald sind möglicherweise ungültig.

 

(...)

Bislang war das kein Problem. Denn auch die alten Schilder sollten bis 2019 gültig bleiben. Der Passus, der dies regelt, wurde bei der seit 1. September 2009 gültigen Neuauflage der StVO allerdings vergessen. Ein handwerklicher Fehler, der Autofahrern nun möglicherweise „Schlupflöcher“ eröffnet, wie Dr. Peter Meintz, Sprecher des ADAC Westfalen, feststellt.

 

(...)

Denn man vertrete die Rechtsauffassung, dass die alten Schilder als „Verwaltungsakt“ weiterhin gültig seien. „Schließlich ist die Bedeutung der Schilder nicht in Zweifel zu ziehen“, so Bullerdieck. Diese Position steht rechtlich allerdings auf wackeligen Füßen.

 

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dort...g;art930,863126

:whistling:

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Und was gibt es Neues?

 

Lustig finde ich, bei dem Bild unten im Link werden 3 Gefahrenzeichen gezeigt die nicht mehr gültig sind.

Die Hinweise auf Gefahren brauchen jetzt nicht mehr beachtet werden. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

 

Nochmal einen Nachtrag.

 

Wenn jetzt ein gültiges :100: in Verbindung mit einem ungültigen Baustellenschild aufgestellt wird, dann endet die :120: nicht mit dem Ende der Baustelle. :whistling:

 

Frohes blitzen.

 

MfG.

 

hartmut

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Denn man vertrete die Rechtsauffassung, dass die alten Schilder als „Verwaltungsakt“ weiterhin gültig seien. „Schließlich ist die Bedeutung der Schilder nicht in Zweifel zu ziehen“, so Bullerdieck. Diese Position steht rechtlich allerdings auf wackeligen Füßen.

Dazu gibt es afair bereits ein Gerichtsurteil. 1985 stellte die Regierung Lafontaine neue Tempolimit-Schilder mit einer Zusatztafel mit Text "Lärmschutz" auf.

Wohl aus ökologischer Aufgeregtheit war der Text in dunkelgrüner Farbe, obwohl solche Zusatztafeln nur schwarz beschriftet sein dürfen. Deshalb wurde gegen die Limits geklagt, das Verwaltungsgericht hat jedoch gegen die Klage entschieden.

Wenn sie den Autofahrern eins reinwürgen können, dann lassen sich Richter sogar dazu hinreißen, im Sinne des gesunden Menschenverstandes zu entscheiden. :whistling:

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Wenn sie den Autofahrern eins reinwürgen können, dann lassen sich Richter sogar dazu hinreißen, im Sinne des gesunden Menschenverstandes zu entscheiden. :nolimit:

 

 

Ja, oder sie gehen vom gesunden Menschenverstand aus!

 

Ist ja wohl nicht jedem gegeben! :whistling:

 

 

dete

Ich sehe es wie dete. Wenn man wirklich so dumm ist, das zu ignorieren, obwohl man genau weiß, was gemeint ist, dann ist man selbst schuld. Schlupfversuche macht trotzdem jeder gerne.

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Wenn sie den Autofahrern eins reinwürgen können, dann lassen sich Richter sogar dazu hinreißen, im Sinne des gesunden Menschenverstandes zu entscheiden. :nolimit:

 

 

Ja, oder sie gehen vom gesunden Menschenverstand aus!

 

Ist ja wohl nicht jedem gegeben! :whistling:

 

 

dete

Ich sehe es wie dete. Wenn man wirklich so dumm ist, das zu ignorieren, obwohl man genau weiß, was gemeint ist, dann ist man selbst schuld. Schlupfversuche macht trotzdem jeder gerne.

 

Blubber Blubber...

 

Von wegen gesunder Menschenverstand. Bei z.B. :100: mit dem Zusatzschild Rollsplit würde man vor Gericht "selbstverständlich" verknackt werden, auch wenn keinerlei Rollsplit auf der Straße war. Hier ist kein gesunder Menschenverstand gefragt, denn hier gibt es was abzukassieren...

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Das meine ich auch nicht, an solchen Stellen würden wir auch niemals messen, jedenfalls, so lange ich das Sagen habe!

 

dete :whistling:

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Ja, oder sie gehen vom gesunden Menschenverstand aus!

Im allgemeinen gehen die Gerichte von der Gesetzeslage aus. Dabei besteht allerdings ein gewisser Spielraum für die Auslegung, der in der einen oder anderen Richtung genutzt werden kann. Daß er im Sinne eines gesunden Menschenverstandes genutzt wird kommt manchmal vor, ist aber nicht selbstverständlich.

Es heißt nicht ohne Grund: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

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Ja, oder sie gehen vom gesunden Menschenverstand aus!

Im allgemeinen gehen die Gerichte von der Gesetzeslage aus. Dabei besteht allerdings ein gewisser Spielraum für die Auslegung, der in der einen oder anderen Richtung genutzt werden kann. Daß er im Sinne eines gesunden Menschenverstandes genutzt wird kommt manchmal vor, ist aber nicht selbstverständlich.

Es heißt nicht ohne Grund: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

 

Im allgemeinen nach Recht und Gesetz und gesundem Menschenverstand!

 

Habe ich in 40 Jahrenso erlebt! :D

 

 

dete

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Berlin

Alte Verkehrsschilder bleiben gültig

Die alten Verkehrsschilder an deutschen Straßen bleiben weiterhin gültig.

.....................

Eine verfassungsrechtliche Prüfung habe nun ergeben, dass die Novelle nichtig sei, so Ramsauer. Sein Ministerium arbeite nun an einem neuen Änderungsentwurf.

http://www.focus.de/auto/news/berlin-alte-...aid_498138.html

 

MfG.

 

hartmut

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Ja, oder sie gehen vom gesunden Menschenverstand aus!

Im allgemeinen gehen die Gerichte von der Gesetzeslage aus. Dabei besteht allerdings ein gewisser Spielraum für die Auslegung, der in der einen oder anderen Richtung genutzt werden kann.

Der gesunde Menschenverstand sagt ja auch aus, dass ein Tempolimitschild, das uralt, nachts schlecht sichtbar und vergammelt ist, der Gemeinede eigentlich sch**egal ist, und dass eine Messung an so einem Schild nur für den Stadtsäckel bestimmt sein kann. Insofern haben Gerichte da schon recht weise geurteilt

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