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Anhörung Wg. Falschparken


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Eine Bekannte musste neulich wegen Notfall ins Krankenhaus und hat in der Aufregung falsch auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Da jedoch Schnee lag, sie somit die Bodenmarkierung nicht sehen konnte, und sie nicht Zeit und den Sinn danach hatte, nach Schildern zu gucken, hat sie ein Parkticket gelöst und wurde prompt verwarnt, jedoch freundlicherweise nicht abgeschleppt. Jetzt kam letztens nach etwa 3 Wochen der AHB an sie, da sie auch Halter ist. Allerdings würde sie ungern mehr als die Verfahrenskosten i.H.v. 18,50€ bezahlen, da sie eh schon 5€ für ein sinnloses Parkticket bezahlt hatte. Jetzt wäre die Frage, ob man den AHB am besten ignoriert und auf den BGB wartet und dort Einspruch einlegt mit Fahrer unbekannt oder besser jetzt den AHB beantwortet.

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Jetzt wäre die Frage, ob man den AHB am besten ignoriert und auf den BGB wartet und dort Einspruch einlegt mit Fahrer unbekannt oder besser jetzt den AHB beantwortet.
Wenn wir jetzt raten, was am Besten ist, grenzt das an unzulässige Rechtsberatung.

Deine Bekannte könnte natürlich auch jetzt schon schreiben, dass sie den Fahrer nicht mehr weiß - dann spart sie der Behörde weitere Ermittlungsarbeit (die ja auch Steuergelder kostet) und der Effekt ist der gleiche.

 

Es besteht auch die Möglichkeit, dass deine Bekannte sich den Notfall von der Klinik bestätigen lässt und dann damit versucht, ganz um die Ahndung herum zu kommen - davor kann ein Gespräch mit der Behörde hilfreich sein - muss aber nicht.

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Hallo hawethie,

ich kann mir nicht vorstellen, dass die geforderten Kosten nicht auch gezahlt werden müssen. Anzugeben, dass ein nicht bekannter Fahrer den Wagen dort abgestellt hat, könnte zum Führen eines Fahrtenbuches führen.

Andererseits kann man im vorliegenden Falle unterstellen, dass ein wirklicher Notfall nicht vorlag. Denn wer noch einen Pkw führen kann, kann auch die Verkehrszeichen beachten - einschl. des Zeichens für einen Behindertenparkplatz. Auch hätte für die Fahrt zum Krankenhaus ein Taxi oder ein Krankenwagen benutzen können - wenn es denn wirklich ein Notfall gewesen wäre. Im Übrigen: Wenn einem nicht der Sinn danach steht, nach Verkehrszeichen zu sehen und - angeblich - auch keine Zeit hat, wie will man dann die rote Ampel beachten???

Aus einem TV-Beitrag und aus der Presse weiß ich, dass man selbst bei einem nachweisbaren Notfall diesen nicht anerkennt, wenn man die Geschwindigkeitsbeschränkung überschreitet. Begründung: Anderer Fahrer, Taxi- oder Krankenwagenbenutzung.

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Aus einem TV-Beitrag und aus der Presse weiß ich, dass man....
klar, die anderen Fälle, wo das anerkannt wird, kommen ja nicht in die Presse oder ins Fernsehen.

Ich weiss nur: es wird schon mal anders gehandhabt.

Und: fragen kostet nichts.

 

Fahrtenbuch bei Falschparken wäre übrigens unwahrscheinlich.

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  • 2 weeks later...
falsch auf einem Behindertenparkplatz geparkt.

...

jedoch freundlicherweise nicht abgeschleppt.

 

War den nun der Parkplatz ausschließlich mit der Bodenmarkierung versehen oder auch mit Schild ?

Die Politesse / Der Politesser scheint ja erkannt zu haben, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt.

 

Ich habe im Eingangsbereich unseres KH mitbekommen, dass die Verwaltung die MA anweist, solche 'Verstöße' umgehend

zu melden, damit die Parkplätze frei bleiben und ggf. sofort der Abschlepper zu bestellen ist. Ich denke also, dass das Knöllchen hier durchaus die 'mildere' Strafe ist. Das Parkticket ist ja insofern anerkannt worden ..

Von einem 'Notfall' kann man doch wohl kaum sprechen, wenn ein Parkticket gezogen wurde. Oder ?

Ich kenne aber auch einen Fall, da hat die Stadtverwaltung ein 'Parken im Halteverbot'-Knöllchen zurückgezogen, weil die Mutter ein Kleinkind mit stark blutender Platzwunde in die Notaufnahme eingeliefert hat, dort aber dummerweise alle gekennzeichneten (Kurzparker-)Plätze belegt waren.

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 months later...

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