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Henryke66

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  1. Nach meiner Meinung müssen Sonderparkplätze zwigend mit VZ 314 (Parkplatz) mit dem VZ Z 1044-10 (nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ) gekenzeichnet werden. Eine Alleinige Fahrbahnmarkierung reicht nicht !
  2. kann man weitläufig auch als "eingriff in den straßenverkehr" werten. ich schalte doch auch nicht meine "lieblingsampel" ab um schneller voran zu kommen.
  3. hi und wieder mal eine empfehlung. kauf dir ne scheibe mit laufendem uhr werk, leg sie in dein auto und warte ab, wie die " hüter " reagieren. bei mir läuft das "geschäft seit 2 jahren ohne ernsthafte probleme. will sagen, wenn die " hüter" feststellen solten, dass die Uhr weiterläuft, haben die in der regel nur ein schein über 5,00 angeheftet, stand aber mindestens für 20,00 da (vgl. Bußgeldkatalog). dieser kommentar ist keine empfehlung für das nachmachen, einfach nur in schriftform meine erfahrungen weiter gebend wollend, herzlichst grüßend aus sachsen. frohe weihnacht :
  4. . letztere meinungen sind meiner ansicht die aussagekräftigsten und fundiertesten in dieser angelegenheit. nunmehr liegt es an dir, zu handeln. grüße aus sachsen
  5. will meinen, dass dein kommentar hier im forum nicht weiter ernsthaft verfolgt werden sollte. diese minuten hascherrei und möglicherweise die berufung auf § ( "gibt es noch nicht"), scheinen mir persönlich hier nicht weiter beobachtungswert. grüße aus sachsen
  6. an unregistriert " gast erik" : nimm deine kredit karte und zahle das verwarngeld. im übrigen bin ich der meinung, solltest du das "thema" hiert abmelden, wenn du dir mal die bisherigen "bildchen" reingezogen hast.
  7. diese beamten findest du überall leg keinen widerspruch ein, geh zur bank und zahle für dein "fehlverhalten" bin sicher, du kannst dannach wieder ruhiger schlafen grüße aus sachsen
  8. an stuka 9: sicher ist die gemeinde da auch verkehrssicherungspflichtig. aber: 1. bekommt die gemeinde für die in ihrer unterhaltungslast stehenden öffentl wege auch zuschüsse ( bares geld) 2. sind die anliegenden eigentümer der waldgrundstücke weitaus mehr gefordert, dass diese dafür sorge zu tragen haben, dass von ihrem grundstück ( wald) zu keiner zeit eine gefahr für die benutzung des angrenzenden öffentlichen weges ausgeht ( tote bäume oder äste) bei der benutzung eines reinen waldweges ( ohne öffentliche widmung() muss der benutzer dieses walweges mit v. g. rechnen. freun
  9. an den vorredner vom waldarbeiter: der förrster hat nur diese rechte, wennn der weg nicht der öffentlichkeit gewidmet wurde. an den waldarbeiter: 100 % und somit rechtssicher ist das alle mal in sachsen geregelt. habe jetzt den stichtag nicht anbei, wonach alle vorhandenen wege im hoheitsgebiet der gemeinde öffentlich wurden. deine gemeinde wurde mit sicherheit von der aufsichtsbehörde angehalten, ein straßenbestandsverzeichnis anzulegen. frag mal nach diesem. wie bereits geschrieben ist dass ein muß der gemeinde, ansonsten greift den satz 3 dieses kommentares.
  10. ich werde zur zeit als chef des ordnungsamtes in deinem ort geworben (ggg)
  11. Hi und guten tag an alle hier vertretenen „wald- genossen“ Der „klient“ sagte eingehend, er sei in einen privat wald gefahren und von einem förster „erwischt“ worden. Er wurde nach dem wald gesetz „verurteilt“ a. s. o. Meine frage an den „klienten“: Womit ist begründet, dass es sich um einen wald weg i. S. des (sächs.) WaldG. handelt? Nur diese ( i. d. R.) grünen schildchen „waldweg“ geben keine infos oder sind begründet. Auch wennn dieser weg den anscheihn eines waldweges hat, würde ich bei der gemeinde, auf deren hoheistgebiet dieser weg liegt nachfragen, ob dieser gewidmet ist.
  12. jeder schritt des vollzugsbeamten muß sich im haushalt des auftraggebers lohnen. dabei die zettel an der scheibe zu sparen, halte ich für sinnvoll. denn wenn erst nach 2- 6 wochen ein schreiben zu dir eilt, du hast am .......... um...... in der .........straße falsch geparkt, wirst du dich mit, an sicherheit grenzender warscheinlichkeit, darum bemühen, dein "fehlverhalten" zu rekonstruieren und die sache objektiver sehen, als in dem augenblick, wo du die "rechnung " am wischer hast und in diesem moment und weitere momente danach deine nerven blank liegen und dein urteilsvermögen von
  13. du hast schlussendlich ohne parkschein geparkt. mein tip: 1. die tür nicht zuknallen sondern einfach veriegeln, guckerchen auf den gelösten zettel. 2. ergo: zahlen und vorbei ist deine "aufregung" . grüße aus sachsen
  14. sorry, "contra" & kollegen, , der mit der roten kelle auf diese fahrspur gelenkt hat war ich und der rest folgte.
  15. freundlichst an den vor redner. wenn es keine großen umstände bereitet würde ich mich für die genaue quelle des uteils interesieren. hab selber über geraume zeit ein solches nicht finden können. dankend für die unterstützung vorab. Henryke66
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