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Auffahrunfall Und Jetzt Problem Mit Gegner


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  • 2 weeks later...

Der Vogel wollte doch seinen Anwalt einschalten. Er muss schon wichtig sein wenn er einen eigenen Anwalt hat :lol2:

Der Gutachter kam von seiner Versicherung, der war am Montag da.

Und zu was sollst Du Stellung beziehen?

 

Das würde ich gerne auch wissen :rolleyes:

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Du hast übrigens ein Anrecht auf freie Gutachterwahl und brauchst das Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht unbedingt akzeptieren.

 

Ja ich weis. Nur muss erstmal der Verursacher ermittelt werden nicht das ich nachher auf den Kosten hängen bleibe. Für mich steht der Verursacher ja fest aber man kennt ja die Versicherungen :rolleyes:

 

Steht das denn nicht in dem Schreiben drin?

 

Da steht ich soll Angaben zum Sachverhalt des Unfalles machen :lol2:

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Jetzt bist Du gefragt. Du hast ein Anrecht auf Schadenabwicklung über einen Anwalt, dessen Kosten der Verursacher zahlt, bei Quotelung entsprechend anteilmäßig. Damit hättest Du keinen Ärger mehr und brauchst auch keine Briefe beantworten. Aber wenn Du die Angelegenheit einem Anwalt übergeben solltest, dann rate ich Dir dringend, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu suchen, am besten per Empfehlung.

 

Grundsätzlich tendiere ich zu der Variante, da die Versicherungen sich gerne vor dem Zahlen drücken oder den Geschädigten mit gekürzten Erstattungssummen abspeisen. Das fängt schon bei der Gutachterwahl an....

 

Solltest Du die Regulierung selbst in die Hand nehmen wollen, müsstest Du schon den Brief beantworten.

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Jetzt bist Du gefragt. Du hast ein Anrecht auf Schadenabwicklung über einen Anwalt, dessen Kosten der Verursacher zahlt,

 

Ist ja richtig aber die Versicherung ist ja unsicher wer der Verursacher ist und wenn es vielleicht auf 50/50 kommt dann darf ich den Anwalt selber zahlen?

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Genau so ist es. Du trägst - sofern Du keine Rechtsschutzversicheurng hast - das Anwaltskostenrisiko. Reguliert die Versicherung 50% Deines Schadens, trägt sie auch 50% der Anwaltskosten.

 

Allerdings kann der Anwalt eher Deine Rechte durchboxen als Du. Sollte die Versicherung eine Quotelung anbieten und Du dies selbst abwickeln, bekämst Du eben nur die Hälfte Deines Schadens ersetzt. Der Anwalt ist eher in der Lage, das Quotelungsangebot abzubiegen und den Gesamtbetrag zu kassieren. Damit würdest Du keine Anwaltskosten tragen und bekommst die volle Erstattungssumme samt Nebenkosten

 

Wenn Du einen Anwealt beauftragst, solltest Du keinen Kontakt zur gegnerischen Versicherung pflegen, keine Briefe beantworten - gar nichts.

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Wie gesagt der Schaden selber ist mir egal.Es ist nur ein Rücklicht kaputt und die Kofferraumklappe eingedrückt, geht aber noch auf. Ich will einfach nicht das der Typ damit durchkommt. Vielleicht sollte ich wirklich mal zum Anwalt gehen. :rolleyes:

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Hier ist eine Zusammenfassung der Möglichkeiten:

 

Dein Unfallgegner kann Dich anzeigen. Als Resultat kann je nach Würdigung des Vortrags ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen werden oder auch nicht. Mehr passiert in dem Fall nicht, auch nicht per Anwalt.

 

Dann haben beide Fahrzeuge einen Sachschaden und deren Fahrer eventuelle Nebenkosten. Die kann Dein Unfallgegner per Anwalt versuchen einzuklagen. Dieser wird dann aber sicher bei Deiner Versicherung vorstellig, nicht bei Dir. Daher dürftest Du davon nichts mitbekommen, wenn er einen Anwalt eingeschaltet hat. Es braucht Dich auch nicht zu tangieren, ob er selbst böse Briefe schreibt oder ob es sein Anwalt erledigt. Unberechtigte Ansprüche wehrt Deine Versicherung für Dich ab. Auch das tangiert Dich nicht.

 

Auch Du kannst - wie bereits geschehen - einen Anwalt beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat ja auch schon eine gewisse Zahlungsbereitschaft signalisiert, indem sie Deinen Wagen begutachtet hat. Daher sieht es für Dich schon eimal sehr gut aus und das Anwaltskostenrisiko dürfte gering sein und sogar gegen null tendieren.

 

Das wars. Bei Beauftragung eines Anwaltes sollte man gar nichts mehr unternehmen, da eigene Schritte kontraproduktiv sein können.

 

Der Schaden muss nicht repariert werden. Der Wagen erleidet durch den Unfall im unrapariertem Zusand einen Wertverlust in Höhe der Reparaturkosten. Diese kannst Du Dir auch gerne in die eigene Tasche stecken.

 

Viel Erfolg :rolleyes:

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Dein Unfallgegner kann Dich anzeigen

 

Hat er ja angeblich schon :lol2:

 

Der Schaden muss nicht repariert werden.

 

Wird auch nicht. Der Wagen geht bald nach Espana und dort interessiert es keinen. :rolleyes:

 

Viel Erfolg

 

Danke und vielen Dank für deine Meinung und die der anderen natürlich auch :nick:

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Der Schaden muss nicht repariert werden. Der Wagen erleidet durch den Unfall im unrapariertem Zusand einen Wertverlust in Höhe der Reparaturkosten. Diese kannst Du Dir auch gerne in die eigene Tasche stecken.

 

Es gibt aber nur den Nettobetrag. Die MwSt. wird erst gegen Vorlage einer Rechnung erstattet. Ich meine, man hat 1 Jahr Zeit, Rechnungen einzureichen, bin mir aber wegen des Zeitraumes nicht ganz sicher.

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Ich denke ein Anwalt hätte man vorerst nicht benötigt.

 

Zum Unfallgeschehen hätte man einfach schreiben sollen.

 

Verkehrsbedingt angehalten, Versicherungsnehmer aufgefahren.

 

Das wars, denn mehr hat man ja nicht mitbekommen.

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Für den eigenen Schaden weist man auf die Unfallschilderung hin und bittet um Überweisung des durch Gutachten ermittelten Betrages, wobei man dies zuvor vielleicht mal durch die eigene Werkstatt prüfen lassen sollte, denn der eigene Gutachter der gegnerischen Versicherung rechnet vielleicht zu Gunsten der gegnerischen Versicherung.

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Und das ist nur der Anfang.

 

Der Geschädigte hat außerdem Anspruch auf eine Kostenpauschale und bei Teilreparatur auch auf deren Umsatzsteuer sowie Nutzungsausfall, sofern der Wagen bedingt durch die Teilreparatur nicht verfügbar ist.

 

Dann bieten Versicherungen gerne mal einen geringeren Betrag (Quotelung) an und erwarten im Gegenzug eine Erklärung, dass damit alle Ansprüche abgegolten sind.

 

Der dann hinzugezogene Anwalt hat einen reduzierten Streitwert, arbeitet also für einen Bruchteil seines eigentlichen Honorares. Muss das sein?

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  • 3 weeks later...

So es gibt was neues.

Erst einmal hat der Typ keine Anzeige erstattet (schade eigentlich :rolleyes: ) war wieder nur mal heiße Luft.

Aber trotzdem bin ich froh das ich beim Anwalt war, denn die Versicherung will wohl nicht zahlen aber er hat Frist zu 28.02 gesetzt. Der Schaden ist übrigends 2437,84 € hoch :angry2:

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  • 4 weeks later...

So nächstes Problem. Die versicherung hat nun doch nicht gezahlt und jetzt will mein Anwalt das gerichtlich durch setzen. Was meint ihr wielange sowas dauert? Es steht angeblich die Schuld nicht fest ;)

Bestimmt das der Richter?

Bin echt froh das ich einen Anwalt genommen habe.

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  • 1 month later...

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