hartmut 617 Posted December 29, 2009 Report Share Posted December 29, 2009 Was soll er denn per Anwalt regeln lassen?Den Schaden natürlich, und den Anspruch hat er. Die Anzeige wegen Betrug ist eh nur heiße Luft. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 12, 2010 Author Report Share Posted January 12, 2010 Heute kam ein Schreiben von der anderen Versicherung und ich soll mich dazu äussern. Vom Anwalt kam noch nichts. Einen Gutachter war auch schon da und hat einen Schaden von 2100 € gefunden. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 12, 2010 Report Share Posted January 12, 2010 Von welchem Anwalt? Und zu was sollst Du Stellung beziehen? Wer hat den Gutachter beauftragt? Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 13, 2010 Author Report Share Posted January 13, 2010 Der Vogel wollte doch seinen Anwalt einschalten. Er muss schon wichtig sein wenn er einen eigenen Anwalt hat Der Gutachter kam von seiner Versicherung, der war am Montag da.Und zu was sollst Du Stellung beziehen? Das würde ich gerne auch wissen Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Das würde ich gerne auch wissen Steht das denn nicht in dem Schreiben drin? Du hast übrigens ein Anrecht auf freie Gutachterwahl und brauchst das Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht unbedingt akzeptieren. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 13, 2010 Author Report Share Posted January 13, 2010 Du hast übrigens ein Anrecht auf freie Gutachterwahl und brauchst das Gutachten der gegnerischen Versicherung nicht unbedingt akzeptieren. Ja ich weis. Nur muss erstmal der Verursacher ermittelt werden nicht das ich nachher auf den Kosten hängen bleibe. Für mich steht der Verursacher ja fest aber man kennt ja die Versicherungen Steht das denn nicht in dem Schreiben drin? Da steht ich soll Angaben zum Sachverhalt des Unfalles machen Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Jetzt bist Du gefragt. Du hast ein Anrecht auf Schadenabwicklung über einen Anwalt, dessen Kosten der Verursacher zahlt, bei Quotelung entsprechend anteilmäßig. Damit hättest Du keinen Ärger mehr und brauchst auch keine Briefe beantworten. Aber wenn Du die Angelegenheit einem Anwalt übergeben solltest, dann rate ich Dir dringend, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu suchen, am besten per Empfehlung. Grundsätzlich tendiere ich zu der Variante, da die Versicherungen sich gerne vor dem Zahlen drücken oder den Geschädigten mit gekürzten Erstattungssummen abspeisen. Das fängt schon bei der Gutachterwahl an.... Solltest Du die Regulierung selbst in die Hand nehmen wollen, müsstest Du schon den Brief beantworten. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 13, 2010 Author Report Share Posted January 13, 2010 Jetzt bist Du gefragt. Du hast ein Anrecht auf Schadenabwicklung über einen Anwalt, dessen Kosten der Verursacher zahlt, Ist ja richtig aber die Versicherung ist ja unsicher wer der Verursacher ist und wenn es vielleicht auf 50/50 kommt dann darf ich den Anwalt selber zahlen? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Genau so ist es. Du trägst - sofern Du keine Rechtsschutzversicheurng hast - das Anwaltskostenrisiko. Reguliert die Versicherung 50% Deines Schadens, trägt sie auch 50% der Anwaltskosten. Allerdings kann der Anwalt eher Deine Rechte durchboxen als Du. Sollte die Versicherung eine Quotelung anbieten und Du dies selbst abwickeln, bekämst Du eben nur die Hälfte Deines Schadens ersetzt. Der Anwalt ist eher in der Lage, das Quotelungsangebot abzubiegen und den Gesamtbetrag zu kassieren. Damit würdest Du keine Anwaltskosten tragen und bekommst die volle Erstattungssumme samt Nebenkosten Wenn Du einen Anwealt beauftragst, solltest Du keinen Kontakt zur gegnerischen Versicherung pflegen, keine Briefe beantworten - gar nichts. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 13, 2010 Author Report Share Posted January 13, 2010 Wie gesagt der Schaden selber ist mir egal.Es ist nur ein Rücklicht kaputt und die Kofferraumklappe eingedrückt, geht aber noch auf. Ich will einfach nicht das der Typ damit durchkommt. Vielleicht sollte ich wirklich mal zum Anwalt gehen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Okay, dann mach ich Dir ein Angebot: Ich trage das Kostenrisiko und bekomme die 2.500 Euro, wenn die Versicherung reguliert Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 13, 2010 Author Report Share Posted January 13, 2010 Das ist kein guter Deal So Anwalt ist angerufen und Montag habe ich Termin Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Hier ist eine Zusammenfassung der Möglichkeiten: Dein Unfallgegner kann Dich anzeigen. Als Resultat kann je nach Würdigung des Vortrags ein Bußgeldbescheid gegen Dich erlassen werden oder auch nicht. Mehr passiert in dem Fall nicht, auch nicht per Anwalt. Dann haben beide Fahrzeuge einen Sachschaden und deren Fahrer eventuelle Nebenkosten. Die kann Dein Unfallgegner per Anwalt versuchen einzuklagen. Dieser wird dann aber sicher bei Deiner Versicherung vorstellig, nicht bei Dir. Daher dürftest Du davon nichts mitbekommen, wenn er einen Anwalt eingeschaltet hat. Es braucht Dich auch nicht zu tangieren, ob er selbst böse Briefe schreibt oder ob es sein Anwalt erledigt. Unberechtigte Ansprüche wehrt Deine Versicherung für Dich ab. Auch das tangiert Dich nicht. Auch Du kannst - wie bereits geschehen - einen Anwalt beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat ja auch schon eine gewisse Zahlungsbereitschaft signalisiert, indem sie Deinen Wagen begutachtet hat. Daher sieht es für Dich schon eimal sehr gut aus und das Anwaltskostenrisiko dürfte gering sein und sogar gegen null tendieren. Das wars. Bei Beauftragung eines Anwaltes sollte man gar nichts mehr unternehmen, da eigene Schritte kontraproduktiv sein können. Der Schaden muss nicht repariert werden. Der Wagen erleidet durch den Unfall im unrapariertem Zusand einen Wertverlust in Höhe der Reparaturkosten. Diese kannst Du Dir auch gerne in die eigene Tasche stecken. Viel Erfolg Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 13, 2010 Author Report Share Posted January 13, 2010 Dein Unfallgegner kann Dich anzeigen Hat er ja angeblich schon Der Schaden muss nicht repariert werden. Wird auch nicht. Der Wagen geht bald nach Espana und dort interessiert es keinen. Viel Erfolg Danke und vielen Dank für deine Meinung und die der anderen natürlich auch Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Der Schaden muss nicht repariert werden. Der Wagen erleidet durch den Unfall im unrapariertem Zusand einen Wertverlust in Höhe der Reparaturkosten. Diese kannst Du Dir auch gerne in die eigene Tasche stecken. Es gibt aber nur den Nettobetrag. Die MwSt. wird erst gegen Vorlage einer Rechnung erstattet. Ich meine, man hat 1 Jahr Zeit, Rechnungen einzureichen, bin mir aber wegen des Zeitraumes nicht ganz sicher. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Ich denke ein Anwalt hätte man vorerst nicht benötigt. Zum Unfallgeschehen hätte man einfach schreiben sollen. Verkehrsbedingt angehalten, Versicherungsnehmer aufgefahren. Das wars, denn mehr hat man ja nicht mitbekommen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Ich denke ein Anwalt hätte man vorerst nicht benötigt.Ein Anwalt ist zwar nicht unbedingt notwendig bei der Schadenregulierung, bietet aber viele Vorteile bzw. vermeidet Nachteile. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Sollte sollte aber noch kein EIGENER Schaden reguliert werden, daher reicht eine eigene Rückantwort aus und da diese nur wenige WOrte umfasste, kann man auch nichts falsch machen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 13, 2010 Report Share Posted January 13, 2010 Was soll den in der Rückantwort drin stehen? "Ich verzichte auf Schadenersatz und möchte die 2.000 Euro lieber nicht haben"? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 14, 2010 Report Share Posted January 14, 2010 Für den eigenen Schaden weist man auf die Unfallschilderung hin und bittet um Überweisung des durch Gutachten ermittelten Betrages, wobei man dies zuvor vielleicht mal durch die eigene Werkstatt prüfen lassen sollte, denn der eigene Gutachter der gegnerischen Versicherung rechnet vielleicht zu Gunsten der gegnerischen Versicherung. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 14, 2010 Report Share Posted January 14, 2010 Und das ist nur der Anfang. Der Geschädigte hat außerdem Anspruch auf eine Kostenpauschale und bei Teilreparatur auch auf deren Umsatzsteuer sowie Nutzungsausfall, sofern der Wagen bedingt durch die Teilreparatur nicht verfügbar ist. Dann bieten Versicherungen gerne mal einen geringeren Betrag (Quotelung) an und erwarten im Gegenzug eine Erklärung, dass damit alle Ansprüche abgegolten sind. Der dann hinzugezogene Anwalt hat einen reduzierten Streitwert, arbeitet also für einen Bruchteil seines eigentlichen Honorares. Muss das sein? Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted January 19, 2010 Author Report Share Posted January 19, 2010 So gestern war ich bei Anwalt und er meinte es ist kein Problem der Typ hat die volle Schuld. Ich soll mich ganz entspannt zurück lehnen Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted January 19, 2010 Report Share Posted January 19, 2010 Meine Rede...... Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted February 5, 2010 Author Report Share Posted February 5, 2010 So es gibt was neues.Erst einmal hat der Typ keine Anzeige erstattet (schade eigentlich ) war wieder nur mal heiße Luft.Aber trotzdem bin ich froh das ich beim Anwalt war, denn die Versicherung will wohl nicht zahlen aber er hat Frist zu 28.02 gesetzt. Der Schaden ist übrigends 2437,84 € hoch Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted March 2, 2010 Author Report Share Posted March 2, 2010 So nächstes Problem. Die versicherung hat nun doch nicht gezahlt und jetzt will mein Anwalt das gerichtlich durch setzen. Was meint ihr wielange sowas dauert? Es steht angeblich die Schuld nicht fest Bestimmt das der Richter?Bin echt froh das ich einen Anwalt genommen habe. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted April 22, 2010 Author Report Share Posted April 22, 2010 Gibt was neues. Die Versicherung hat jetzt doch endlich mal gezahlt aber noch keine Anwaltskosten. Quote Link to post Share on other sites
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