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55 Kmh Mit Lkw Zu Schnell


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Ja, was aus einer Tachoscheibe hervorgeht ist mir durchaus bekannt.
Dann sollte es dir auch klar sein, warum es Sinn macht, nicht nur die eine Scheibe einzufordern

 

Ja, auf der Scheibe des betreffenden Tages. Was bzw. welche Namen auf den Scheiben der anderen Tagen stehen ist in diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren total egal. Daher ist ihre Anforderung nutzlos.
Ich fürchte, du verstehst es nicht....

 

Gruß

Goose

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Ich bin erstaunt, daß du als Fuhrunternehmer offensichtlich nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut bist.

 

Aber für dich gerne die Erklärung: In der, Art. 14, steht folgendes: [...]

 

Da du ja selber im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig bist solltest du das normalerweise wissen. Daher stellt sich mir schon beinahe die Frage, ob du dich hier absichtlich so unwissend gibst...

Könnte vielleicht auch daran liegen, dass die VO (EWG) Nr. 3821 / 85 für ihn nicht gilt:

 

Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge:

 

* die speziell zur Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;

 

Ja, auf der Scheibe des betreffenden Tages. Was bzw. welche Namen auf den Scheiben der anderen Tagen stehen ist in diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren total egal. Daher ist ihre Anforderung nutzlos.
Ich fürchte, du verstehst es nicht....

Ich fürchte wir verlieren uns in Details und das bringt im Wesentlichen ja nichts als dass wir uns immer weiter vom Thema des Threads entfernen. Wir sollten hier wohl einfach Schluss machen und gemeinsam hoffen, dass der TE sich noch einmal meldet und uns informiert ob und was er unternommen hat und was sich daraus entwickelt hat...

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Könnte vielleicht auch daran liegen, dass die VO (EWG) Nr. 3821 / 85 für ihn nicht gilt:

 

Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge:

 

* die speziell zur Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;

Meines Wissens hat er nicht ausschließlich Pannenhilfsfahrzeuge, oder?

 

Gruß

Goose

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Könnte vielleicht auch daran liegen, dass die VO (EWG) Nr. 3821 / 85 für ihn nicht gilt:

 

Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge:

 

* die speziell zur Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;

Meines Wissens hat er nicht ausschließlich Pannenhilfsfahrzeuge, oder?

So tief geht mein Wissen nicht, deshalb auch der Konjunktiv "könnte"...

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Könnte vielleicht auch daran liegen, dass die VO (EWG) Nr. 3821 / 85 für ihn nicht gilt:

 

Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge:

 

* die speziell zur Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;

Meines Wissens hat er nicht ausschließlich Pannenhilfsfahrzeuge, oder?

 

Gruß

Goose

 

Nö, es sind auch viele selbstfahrende Arbeitsmaschinen dabei, wobei zu sagen ist, das in allen - wirklich allen - Firmenfahrzeugen ein Fahrtenschreiber drin ist.

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  • 4 weeks later...

Hallo zusammen,

ich wünsche euch ein frohes neues Jahr.

 

So, weiter im Text.

Ich habe den Zeugenbogen der Firma zurückgesendet, heute kam dann der Anhörungsbogen.

 

Also Tatzeit 22.10.09 55Km/h zu schnell LKW

 

Was passiert wenn ich auf den Bogen nicht reagiere, ich muß ja Angaben zur Person machen!!

 

Ist die Verjährungsfrist noch am laufen?

 

Grüße

Mirko1

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In dem ZBB habe ich angegeben das dass Fahrzeug mir überlassen wurde, ich habe nicht gesagt das ich gefahren bin.

Ich wurde vom selben Landkreis kurz vorher (2 M.)aber schonmal gebiltztdingst, können die da einen zusammenhang sehen? (Speichern des Nummernschildes und Fahrer) es ging da um 25€.

 

So ein SChe****, gibt es eigentlich keine Gesetzte für Geschwindigkeitsbegrentzungen?? So sinnvolle Sachen wie Schule oder Krankenhaus, Baustelle eben Gefahrenstellen sind ja klar aber einfach so 30 wo sonst 100 gilt!! aber nur für LKW???

 

DAnke

 

Mirko

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Damals bei uns war es so, dass man die ganzen blitzer ( auch verwarngelder) mit nummernschild der letzten jahre ( natürlich nur von unserem Landkreis) gespeichert hatte.

Also können die da wahrscheinlich auch nachschauen..

 

Naja, auch wenn du nur angegeben hast, dass dir das fahrzeug nur überlassen war... die brauchen ja nicht deine zustimmung, um dir einen bußgeldbescheid zu erlassen...

wenn die sich ziemlich sicher sind, bekommst du einen bußgeldbescheid.. ich denke das wird auch bei dir darauf hinaus laufen..

du kannst höchstens irgendwie vor gericht die messung anzweifeln. am besten mit gutachten.. dafür wäre auch eine Verkehrsrechtsschutz von vorteil, da sonst die kosten imenz werden.

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  • 7 months later...

Moin Moin an alle,

kurzes update und das Ende.

Ich habe bei der ersten Verhandlung wiederspruch eingelegt. Die Schilder wurden wegen Deichschutz aufgestellt geblizt wurde aber nicht am Deich(die Straße verlief nicht mehr am Deich) Das sollte doch dem Richter genügen um mir Recht zu geben. Ich habe wochenlang nichts gehört als plötzlich das Rechtskräftige Urteil ins Haus flatterte. Mein Anwalt hat ohne mein wissen den Einspruch zurückgezogen. Ich darf jetzt den Lappen abgeben und 550€ Strafe zahlen.

 

Vielen Dank Herr Anwalt.

 

 

Auf hoffentlich nimmerwiedersehen (zumindest in eigener Sache)

 

Mirko

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In den Standardvollmachten ist dies eigentlich immer enthalten.

 

Würde mich wundern wenn dies hier anders wäre.

 

Hier mal ein Link zu einer typischen Vollmacht

http://www.ra-kotz.de/Normalvollmacht.pdf

 

Darin heißt es.

Sie umfasst insbesondere die Befugnis [...] Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, ...

 

Viel schlimmer ist dabei auch, das man die Vollmacht gleich für alle Instanzen gewährt. Bei schwarzen Schafen - die Kanzlei aus dem Link ist hier nicht gemeint - kann damit der Mandant hervorragend abgezockt werden.

 

Also lieber vorher immer erst alles genau durchlesen und die Vollmacht einschränken. Dafür genügt ein Strich durch die entsprechende Bedingung.

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Ich hab mich schon erkundigt. Selbst wenn ich Recht habe und der RA hat falsch gehandelt bringt es nix. Wir sind in Deutschland, da hast Du verloren. Immer schön mit dem Strom schwimmen und zahlen, wenn Dir einer doof kommt, klappe halten. Ich kann euch gar nicht sagen wie man sich fühlt wenn man das so deutlich mitbekommt das man nichts machen kann, absolut nichts.

 

Grüße

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Ich hab mich schon erkundigt. Selbst wenn ich Recht habe und der RA hat falsch gehandelt bringt es nix. Wir sind in Deutschland, da hast Du verloren. Immer schön mit dem Strom schwimmen und zahlen, wenn Dir einer doof kommt, klappe halten. Ich kann euch gar nicht sagen wie man sich fühlt wenn man das so deutlich mitbekommt das man nichts machen kann, absolut nichts.

 

Grüße

Der Anwalt hat in deinem Namen gehandelt. Das hast du mit deiner Unterschrift unter die Vollmacht kund getan. Als dein Anwalt den Einspruch zurückgenommen hat, hat er in deinem Namen gehandelt.

 

Wenn du dies nicht gewollt hättest, so hättest du die Vollmacht einschränken müssen.

 

Mit dem Strom schwimmen hat dies in meinen Augen nichts zu tun.

Allerdings ist es auch feige vom Anwalt ohne Rücksprache einfach den Einspruch zurückzunehmen. Darüber hätte er dich im übrigen auch informieren müssen. Dazu ist er verpflichtet.

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