cyrano 28 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Wenn ich bei der nächsten Kontrolle laut (nicht zu laut, aber vernehmlich) den Titel Nr.8 der CD: It's Not Me, It's You von Lily Allen laufen lassen, könnte man deswegen wegen Beleidigung belangt werden (rein hypothetisch) ? Der Text passt einfach zu gut Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Ich weiß nicht, ich fand früher schon den Westernhagen-Song "Dicker" ziemlich beleidigend. Heute federt das an mir ab. Quote Link to post Share on other sites
Nordpolcamper 3 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 @cyrano: Japp, könnte man. Allerdings müsste dir nachgewiesen werden, dass du mit dem Lied den Beamten tatsächlich beleidigen wolltest. Strafbar ist bei Beleidigung nur vorsätzliches Handeln. Fühlt er sich also durch den Song beleidigt reicht das noch nicht aus, du musstest ihn damit beleidigen wollen. Läuft das Lied "Dicker" von Westernhagen zufällig im Hintergrund und er Polizist ist dick, dann ist das noch keine Beleidigung Genausogut kann in dem Song "Bullen sind Schweine" vorkommen, muss deswegen aber noch keine Beleidigung in einer Verkehrskontrolle sein! Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Genausogut kann in dem Song "Bullen sind Schweine" vorkommen, muss deswegen aber noch keine Beleidigung in einer Verkehrskontrolle sein! ......und wenn man laut mitsingt und den Takt mit den Fingern auf dem Lenkrad mittrommelt ? Quote Link to post Share on other sites
stang66 1 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Da gab es doch eine Gruppe namens "slime", die hatten ganz passende Liedtexte für diesen Fall. Ausprobieren würd ich das jedenfalls eher nicht. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Witzig ist es bei Wikipedia auch noch. Guckst Du hier Zum Beispiel 1982 in Hamburg-Harburg zusammen mit den Dead Kennedys und MDC, begleitet von einer Hundertschaft Bereitschaftspolizei unter der Bühne. Slime selbst dazu rückblickend: Es heißt, 26 Beamte quittierten nach dem Abend aufgrund der erlittenen Angstqualen ihren Dienst. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 11, 2009 Report Share Posted September 11, 2009 Slime war damals genauso "cool" wie die Onkelz. Den Song "B*llenschwein(e)" gab es von beiden. Die einen Punk und links, die anderen Skins und seinerzeit noch rechts. Naja... Onkelz höre ich heute noch gerne. Allerdings den Mainstream. Doch der ist immer noch gut Quote Link to post Share on other sites
cyrano 28 Posted September 14, 2009 Author Report Share Posted September 14, 2009 Na dann sollte man wohl eine kleine "Auswahl" auf die oberste MP3 Verzeichnisebene legen für schnellen Zugriff Quote Link to post Share on other sites
christian_lej 1 Posted September 14, 2009 Report Share Posted September 14, 2009 Man muss nur in geeigneter Choreographie dazu . Dann wird es nicht offensiv ausgelegt ;-) Bloß bei Matthias Reims "Verdammt ich lieb dich" sollte man sich gut überlegen, wie man den Text Rhythmisch rüber bringt. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted September 14, 2009 Report Share Posted September 14, 2009 Hallo, Cyrano, damit der Beamte sich beleidigt fühlen kann, müsste er erst einmal den Text kennen oder ihn während der Kontrolle so gut verstehen können, dass er weiß, um was es dort geht. Abgesehen davon: Wenn ein Polizeibeamter merkt, dass ihn jemand mit solchen Dingen ärgern will, dreht er, wenn er einigermaßen erfahren ist, einfach den Spieß um, und spielt sein eigenes Spielchen. Es würde mich nicht wundern, wenn der Polizeibeamte nachher derjenige ist, der am längsten lacht. Ich frage mich allerdings, was so ein Unsinn soll. Was bringt es Dir, wenn Du einen Polizeibeamten, der seine Arbeit macht, unnötig ärgerst? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Saturn 0 Posted September 14, 2009 Report Share Posted September 14, 2009 damit der Beamte sich beleidigt fühlen kann, müsste er erst einmal den Text kennen oder ihn während der Kontrolle so gut verstehen können, dass er weiß, um was es dort geht. denke auch, dass da nix passiert, eben aufgrund o.g. begründung. in dem fall lieber deutsche (=> für durchschnitts- s verständliche) musik verwenden. könnte links meiner kleinen pubertären schwester posten, befürchte jedoch, die würden zensiert werden. okay, was harmloses: was früher die gestapo war, ist heut' das bka... aber nachteule hat schon rechtWas bringt es Dir, wenn Du einen Polizeibeamten, der seine Arbeit macht, unnötig ärgerst? lieber sympathie und verständnis für deren "arbeit" heucheln als auf konfrontation gehen -> geht schneller und ist meist kostenlos Quote Link to post Share on other sites
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