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Probezeit, Genau 21 Km/h Zu Schnell


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Auf der AB geblitzt worden, es war abend und das Schild einfach übersehen. Abzgl. der Toleranz exact 101 Km statt der erlabten 80.

Fahrzeug meiner Mutter, lt. Foto kommt sie NICHT in Betracht und sooll nun die übliche Aussage auf beigelegtem Formblatt machen.

 

Ich denke mal, die 21 werden gern genommen, da sie deutlcih mehr Geld bringen...

 

Wieviel Tolernaz ziehen die eigentlich ab , also WIE SCHNELL war ich denn angebl. wirklich ?

 

Kann man das anfordern ( also den Beweis des Tempos) oder MUSS das ein Anwalt ( teuer...teuer...) machen ?

 

Kann man mit den Behörden reden, einen Widerspruch, ein Gnadengesuch oder was auch immer einreichen...?

 

 

Foto ist deutlich, es kann eigentlich niemand anderes aus der Familie sein.

 

 

 

Das Bussgeld wäre verschmerzbar, aber die Nachschulung ....

 

 

Und NEIN, ich bin kein Raser , dachte eigentlich an die 130 Richtgeschwindigkeit und bin mit dem Kleinwagen gerade mal etwa 100 gefahren, es ging leicht bergab, rechts waren LKW, die ich überholt habe und dabei das Schild nicht gesehen.

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Ich denke mal, die 21 werden gern genommen, da sie deutlcih mehr Geld bringen...
war wieder Stammtisch gestern? Die 21 sind nachweisbar.

 

Wieviel Tolernaz ziehen die eigentlich ab , also WIE SCHNELL war ich denn angebl. wirklich ?
wie wurdest du denn gemessen? Bei Radar bzw. Laser ist die Toleranz = 3% mind. 3 km/h

 

Kann man das anfordern ( also den Beweis des Tempos) oder MUSS das ein Anwalt ( teuer...teuer...) machen ?
Foto kannst du/bzw deine Mutter anfordern. Akteneinsicht ist bei der Behörde unter Aufsicht möglich. Was sonst noch als "Beweis" von dir gewünscht wird......

 

Kann man mit den Behörden reden, einen Widerspruch, ein Gnadengesuch oder was auch immer einreichen...?
bevor du ein Rechtsmittel einlegst muss ein Bescheid da sein. Für ein "Gnadengesuch" muss der Bescheid sogar rechtskräftig sein. Warte erst mal ab, was kommt.

 

ansonsten: lies dich hier mal ein - dein Fall ist Nr. 13.213 von vielen

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Abgezogen werden 3km/h, ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h sind es 3%. In deinem Fall wurdest du also mit 105 km/h gemessen.

 

Natürlich kannst du einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, aber warum?

 

Warum sollte man einem Gnadengesuch stattgeben?

 

Gruß

Goose

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Guest Der Friese
Hier wird auch geschrieben, den Zeugenfragebogen erstmal zu ignorieren....wie lange geht sowas , bis die Suche nach MIR verjährt ist ? Oder läuft die von neuem bei jedem Schreiben ?

 

die verjährung dauert drei monate, danach wärst du aus dem schneider....beginnt die behörde aber innerhalb der drei monate gegen dich zu ermitteln, ist die verjährung unterbrochen....

 

verjährung sollte das ziel sein...ist wohl aber, wie du selbst geschrieben hast, schwierig, da kein anderes familienmitglied ausser dir auf dem foto zu erkennen ist....

jetzt gilt es erstmal, die behörden hinzuhalten - späte rücksendung, wenn überhaupt, des zeugenbefragungsbogen durch deine mutter....

die behörde selbst scheint ja den halter als fahrer auszuschliessen und wird dementsprechend sich umschauen....

wenn du bei deiner mutter gemeldet bist, dann sind die chancen eher schlecht, über die verjährung zu kommen, es kann sein, dass die von selbst beim einwohnermeldeamt anfangen zu suchen und dabei auf dich stoßen....

 

also, erstmal ein wenig hinhalten und hoffen....es kann aber sein, dass ein abgleich beim ema eine ermittlung gegen dich innerhalb der verjährung wahrscheinlich ist....

 

sollte dann ein anhörungsbogen an dich kommen, kann man immer noch anfangen zu diskutieren, ob die strafe/messung gerechtfertigt ist....ich sehe allerdings wenig chancen....

 

gruß

der friese

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Die Tat war am 24.03. das Schreiben Zeugenfragebogen ist vom 06.05. und kam heute an.

 

Ich bin hier gemeldet...

 

 

wie ist das nun, wenn mein Vater ( über 50 J.) als Fahrer angegeben wird....lässt sich natürlich leicht nachweisen, dass er es NICHT ist oder sein kann.....

 

Das Foto ist zu gut ( ich bin vom Gesicht her gut zu erkennen, trage allerdings eine Kapuze vom Sportanzug ....)

 

 

Aber würden die nicht erstmal an IHN was schicken ? Läuft dann nicht meine Verjährung weiter ?

 

Ist die am 25.06. abgelaufen ? Oder wann ?

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Hallo,

 

lt. Foto kommt sie NICHT in Betracht und sooll nun die übliche Aussage auf beigelegtem Formblatt machen.

Das nennt sich Zeugenbefragungsbogen.

d.h. die Behörde hat bereits festgestellt, dass der Fahrer nicht der Halter sein kann.

Das ist für die Verjährung erstmal schlecht, da die Behörde jetzt nach einer bestimmten - internen - Frist

vermutlich zum EinwohnerMeldeAmt geht und das Bild vergleicht.

PSS liefert normalerweise gestochen scharfe Bilder.

 

Habe schon gelesen....es wurde auch schon gesagt, als Schüler usw . ohne Einkommen wäre was machbar.

Ratenzahlung ist ggf. machbar.

Um die Nachschulung/Probezeitverlängerung kommst Du aber nicht rum.

Im übrigen, wer zahlt eigentlich den Sprit den Du verfährst ? :rofl:

 

die ich überholt habe und dabei das Schild nicht gesehen.

Das soll jetzt keine Belehrung sein, aber i.d.R. wird nicht hinter dem ersten :rolleyes: geblitzt und häufig stehen die

Schilder auch rechts und links. Von einem eventuellen Geschw.-trichter mal ganz abgesehen ...

Außerdem geht der Bußgeldkatalog ja genau von dieser 'versehentlichen' Begehung aus. Bei Absicht (sprich Vorsatz) kann

die Behörde das Bußgeld angemessen erhöhen.

 

t und bin mit dem Kleinwagen gerade mal etwa 100 gefahren

Sei froh, sonst stünden jetzt noch ein 1 monatiges Fahrverbot und erklecklich mehr Euros im Raum

 

wie ist das nun, wenn mein Vater ( über 50 J.) als Fahrer angegeben wird

Wenn er sich selbst einträgt könnte die Behörde darauf reinfallen, wobei ich dass bei dem Altersunterschied

und dem guten Bild aber nicht glaube. Der SB wird sich schon seine Gedanken machen ...

 

Aber auf keinen Fall darf er vom Halter eingetragen werden, weil sich dieser damit einer Falschaussage nach §164 strafbar macht

(Knast bis 6 Monate)

 

Ist die am 25.06. abgelaufen ?

Richtig.

Du darfst vor diesem Termin nicht namentlich in den Unterlagen der Behörde auftauchen.

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Der Friese
wie ist das nun, wenn mein Vater ( über 50 J.) als Fahrer angegeben wird....lässt sich natürlich leicht nachweisen, dass er es NICHT ist oder sein kann.....

 

das sollte er selber machen, damit keine eventuelle rechtlichen konsequenzen zu befürchten sind...vielleicht findet dein vater ja den bogen und füllt ihn selber aus,weil er sich sicher ist, gefahren zu sein....

im übrigen - wenn das schreiben erst vier wochen später ankommt, muss deine mutter sich nicht mehr zwingend erinnern, wer das sein könnte...

 

Aber würden die nicht erstmal an IHN was schicken ? Läuft dann nicht meine Verjährung weiter ?

die behörden sind nicht dumm - meistens zumindest - und wenn ein gestochen scharfes bild vorliegt, können auch die einen 50-jährigen von seinem sohn unterscheiden...

wenn du glück hast, dann schickt die behörde einen anhörungsbogen an deinen vater....man kann alleridngs die behörde durch entprechende hinweise auf dem zbb deiner mutter darauf bringen, dass es der vater sein könnte....müsste er aber, wie oben beschrieben, am besten selber machen...

die diskussionen darum ,ob deine mutter das machen kann und eventuell eine falsche verdächtigung ausspricht, ist hier zumindest noch nicht ganz geklärt - so aus dem bauch heruas würde ich sagen, dass deine mutter sich nach vier wochen irren kann, wegen des guten fotos aber keinen falschen verdächtigen sollte....vielleicht erkennt dein vater sich auf dem foto wieder...??

 

Ist die am 25.06. abgelaufen ? Oder wann ?

ja...es sei denn, man ist behörden intern am 23.06. darauf gekommen, dass du es bist und der brief erreicht dich erst am 29.06.....dann ist zwar zeitlich die verjährung eingetreten, die ermittlung gegen dich fand aber innerhalb der verjährung statt und wird deshalb ausgesetzt...

 

gruß

der friese

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Wenn er sich selbst einträgt könnte die Behörde darauf reinfallen [...]

 

Aber auf keinen Fall darf er vom Halter eingetragen werden, weil sich dieser damit einer Falschaussage nach §164 strafbar macht

(Knast bis 6 Monate)

 

Aber ist es denn keine Falschaussage, wenn er sich selbst einträgt?

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Guest Simineon
Wenn er sich selbst einträgt könnte die Behörde darauf reinfallen [...]

 

Aber auf keinen Fall darf er vom Halter eingetragen werden, weil sich dieser damit einer Falschaussage nach §164 strafbar macht

(Knast bis 6 Monate)

 

Aber ist es denn keine Falschaussage, wenn er sich selbst einträgt?

 

Nein, das nennt man dann Irrtum

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Wenn er sich selbst einträgt könnte die Behörde darauf reinfallen [...]

 

Aber auf keinen Fall darf er vom Halter eingetragen werden, weil sich dieser damit einer Falschaussage nach §164 strafbar macht

(Knast bis 6 Monate)

 

Aber ist es denn keine Falschaussage, wenn er sich selbst einträgt?

 

Nein, das nennt man dann Irrtum

Und Irrtum ist nicht strafbar... denk ich mal

 

Aber warum kanns kein Irrtum sein, wenn z.B. die Mutter einträgt, dass es der Vater war...?

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Sprit zahlt beim Auto der Mutter auch die Mutter, Strafe muss ich selber zahlen.

 

Was mich anbläht ist eben die Tatsache, dass es 21 km zu schnell war....20 hätten auch gereicht.

 

Also Vater trägt sich ein , und bekommt dann den Bogen zugeschickt....es sei denn, die Polizei wäre nicht nur mit einem Schuldigen zufrieden, sondern suchen den wahren Verbrecher.

 

Soweit richtig ?

 

Falls sie NICHT suchen, dann wäre es erledigt, falls sie DOCH suchen , wird es aber auch nicht schlimmer als es schon ist ?

 

Was passiert, wenn die Mutter jetzt mal 14 Tage nichts zurückschickt, was kommt dann ?

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Was mich anbläht ist eben die Tatsache, dass es 21 km zu schnell war....20 hätten auch gereicht.

Das ist ärgerlich, aber eben Fakt.

Also Vater trägt sich ein , und bekommt dann den Bogen zugeschickt....es sei denn, die Polizei wäre nicht nur mit einem Schuldigen zufrieden, sondern suchen den wahren Verbrecher.

Verbrecher bist du ja nun nicht gerade ;-) Hast du keinen großen Bruder, Kumpel außerhalb der PZ?

Vater trägt sich ein. Wenn der SB nicht genau hinschaut, bekommt er einen Anhörungsbogen.

Auch da bleibt Papa der Fahrer.

Wenn der wieder durchgeht dann bekommt er den Bußgeldbescheid.

Gegen den kann er innerhalb der Frist widersprechen. Du bist zeitlich warscheinlich(?) raus weil verjährt.Er auch weil er es nicht war.

Falls sie NICHT suchen, dann wäre es erledigt, falls sie DOCH suchen , wird es aber auch nicht schlimmer als es schon ist ?

Nein es wird nicht schlimmer. Weil Papa sich ja selbst beschuldigt. Irren ist menschlich.

Aber dass das OA einen Bildabgleich macht und sie auf dich kommen ist möglich. Dann hast du Pech gehabt.

Was passiert, wenn die Mutter jetzt mal 14 Tage nichts zurückschickt, was kommt dann ?

Das würde ich Euch nicht empfehlen.

Sie fangen an zu ermitteln und schneller als du gucken kannst stoßen sie auf dich.

Würde den ZFB aber erst ~ 20. Mai losschicken.

 

Dass diese geplante Aktion erfolgreich ist, kann dir keiner versprechen.

Ein wenig Glück gehört dazu. Das wünsche ich dir.

 

Hast du schon mal an eine Probezeitverkürzung gedacht?

Ist billiger als die Nachschulung.

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Ich fahre seit ich 17 bin und habe natürlich an die Probezeitverkürzung gedacht, aber bringt die jetzt noch was ?

Meinst du, dass du jetzt deine Probezeitverlängerung abwenden kannst, wenn sie dich *erwischen*?

Nein. Es zählt der Tattag. Dafür ist es zu spät.

 

Falls du aber noch eine längere Probezeit vor dir hast, würde ich die Verkürzung machen.

Dann schwebt das Schwert *Probezeitverlängerung* nicht mehr über dir bei einem Verstoß.

Dauert so ca. 6 Wochen, kostet hier in BaWü um die 250 Euro.

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Was soll das bringen ? Wenn sie mich erwischen, dann bin ich eh' mit 4 Jahren dabei ( also jetzt noch 3).

 

 

Wäre nur sinnvoll, wenn sie mich diesmal NICHT erwischen.....

 

 

Karo, im anderen Thread hast du geschrieben, du würdest den ZFB einwach wegwerfen, genau davor wurde ich hier aber gewarnt....wer hat nun recht ?

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Da ging es aber um ein anderes Problem, das deinem Fall nicht ähnlich ist.

 

Da wollte ein Fahrzeughalter die Höhe/Tag/Ort des Geschwindigkeitsverstoßes wissen, das in seinem ZFB nicht angegeben ist.

 

Er ist nicht Fahrer/Täter.....also kann er den Bogen ignorieren wenn er dann möchte und abwarten was kommt....

 

Du hingegen möchtest ja, dass dir deine Probezeitverlängerung erspart bleibt, dass sie nicht auf dich kommen.

Halter ist ja deine Mutter.

Wenn sie Nichts tut liegt es ja nahe, dass sie als erstes im Familienumfeld ermitteln.

Bild ist ja auch vorhanden...

Und dann bekommst du demnächst den Anhörungsbogen und wunderst dich:-))

Dann ist die Verjährung unterbrochen und geht von vorne los.

Da kommst du dann nicht mehr raus.

Immerhin sind seit dem Tattag schon etliche Wochen vergangen was positiv ist.

 

Das mit der Probezeitverkürzung sehe ich etwas anders, aber das musst du entscheiden.

Deine bereits abgelaufene Probezeit bleibt dir ja, es geht ja nicht von vorne los.Wenn du jetzt ermittelt wirst.

Kriegst *nur* plus 2 Jahre.

 

Ich las ich hier schon von Leutchen, die kurz vor Ende Pech hatten.2 Wochen....3 Tage.

Da würde ich mir in den A.sch beißen.

Jetzt wart mal ab, wie es weitergeht. Dann kannst du ja drüber nachdenken.

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Wenn er sich selbst einträgt könnte die Behörde darauf reinfallen [...]

 

Aber auf keinen Fall darf er vom Halter eingetragen werden, weil sich dieser damit einer Falschaussage nach §164 strafbar macht

(Knast bis 6 Monate)

 

Aber ist es denn keine Falschaussage, wenn er sich selbst einträgt?

 

Nein, das nennt man dann Irrtum

Und Irrtum ist nicht strafbar... denk ich mal

 

Aber warum kanns kein Irrtum sein, wenn z.B. die Mutter einträgt, dass es der Vater war...?

nochmal gleiche frage...

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Guest Simineon
nochmal gleiche frage...

und immer noch die gleiche Antwort ...

 

Bewusst jemand Falschen eintragen, um die Verfolgung des wahren Schuldigen zu verhindern ist nunmal eine Straftat nach §164 StGB

 

Sollte allerdings Deine Mutter von alledem gar nichts mitbekommen haben (und kann dies nachweisen) und ist zudem so blind, dass sie den Ehemann und Sohn nicht auseinanderhalten kann (und kann dies nachweisen), dann wäre auch ihr Irrtum straffrei.

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Ist es auch eine FALSCHAUSSAGE , wenn ich selbst den Brief aus dem Briefkasten nehme, niemandem etwas davon erzähle und ihn SELBST aussfülle ? z.B. mit der Anschrift meines Kumpels ?

 

 

Oder anders gefragt: DARF ICH als Übeltäter wissentlich LÜGEN und/oder jemanden anderen belasten ( der damit einverstanden wäre und auch den Punkt auf sich nehmen würde....)

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Oder anders gefragt: DARF ICH als Übeltäter wissentlich LÜGEN und/oder jemanden anderen belasten ( der damit einverstanden wäre und auch den Punkt auf sich nehmen würde....)

Nein, auch wenn Du hudertmal fragst, nein. Es ist strafbar.

 

MfG.

 

hartmut

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Danke Hartmut..... ich frage deshalb, weil Anwalt eigentlich deutlich gesagt hat, es wäre NICHT strafbar.......( wenn's der Verursacher selbst wäre )

 

 

Und ich glaube eigentlich auch nicht, dass es erlaubt wäre .......man hat ja schon oft von schlechten Tipps der Anwälte gehört, die Gefängnisse sind voll davon.....

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Guest Simineon
ich frage deshalb, weil Anwalt eigentlich deutlich gesagt hat, es wäre NICHT strafbar.......( wenn's der Verursacher selbst wäre )

 

Ein Beschuldigter darf vor Gericht lügen das sich die Balken biegen, aber die bewusste falsche Angabe zur Verschleierung der eigenen Täterschaft ist nunmal strafbar.

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Danke Hartmut..... ich frage deshalb, weil Anwalt eigentlich deutlich gesagt hat, es wäre NICHT strafbar.......( wenn's der Verursacher selbst wäre )

Wenn sich derjenige, welcher den Kopf hinhalten soll, selber einträgt, dann ist es nicht strafbar.

 

Aber wenn jemand einen anderen einträgt, der die Übeltat nicht begangen hat, ist strafbar. :geil:

 

 

.......man hat ja schon oft von schlechten Tipps der Anwälte gehört,

Wenn ich nur davon gehört hätte, könnte ich gut damit leben. :kopfschuettel:

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn er sich selber einträgt....wie soll das denn nun funktionieren ? Meine Mutter bekommt den Brief....wie bekommts denn nun der Kumpel ???

 

Also : WIE soll er sich denn eintragen, er kann ja den Bogen eigentlich gar nicht haben....es sei denn, meine eigne Mutter erkennt mich nicht auf dem Foto und erkennt statt dessen meinen Kumpel ( den sie noch nie wirklich gesehen hat......)

 

 

 

Ähhhhh........???

 

 

Ich blicke hierbei nicht durch :kopfschuettel:

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Kann die Mutter eigentlich ( trotz Foto) angeben, sie hätte dem VATER zur Tatzeit den Wagen ÜBERLASSEN ? ( steht oben zur Auswahl ankreuzbar).

 

Das würde ja nicht automatisch bedeuten, dass ER AUCH gefahren ist ( er könnte ja das Fahrzeug wiederum MIR überlassen haben....)

 

Wäre das auch eine Falschaussage, begründbar mit dem Foto ?

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Meine Mutter bekommt den Brief....wie bekommts denn nun der Kumpel ???
Nehmen - Kumpel geben - sagen, was er tun soll - und wenn er sich nicht so begriffstutzig anstellt wie manche hier im tread :kopfschuettel: dann reicht das erst einmal.

Alles andere ist hier schon x- mal erklärt worden.

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Wenn er sich selber einträgt....wie soll das denn nun funktionieren ? Meine Mutter bekommt den Brief....wie bekommts denn nun der Kumpel ???

Also, ich würde den einfach dem Kumpel geben, er kann ihn ja ausfüllen.

 

Oder es kann sich dein Vater selber eintragen, soll ja nicht so ungewöhnlich sein innerhalb der Familie die Anhörung dem Betreffenden in die Hand zu geben.

 

Es sollte, aber wirklich nur von dem ausgefüllt werden, welcher auch sagt, "ich war es"

 

MfG.

 

hartmut

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Bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch nicht begriffsstutzig :kopfschuettel:

 

Das AMT schickt den Brief an meine Mutter, aber ZURÜCK bekommt sie ihn vom Kumpel....oder merken die das nicht ?

 

In dem Moment müsste sich der SB doch eigentlich fragen, was da los ist...oder nicht ?

 

 

Denn eigentlich sollte ja die MUTTER Angaben zum Fahrer machen und NICHT der Kumpel ( der es zugibt...)

 

 

 

Daher mein blöde Frage ! Wird da keiner stutzig ?

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Guest Simineon
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch nicht begriffsstutzig :geil:

 

Nein, glücklicherweise bist Du überhaupt nicht begriffsstutzig, deswegen erkläre ich es Dir gerne

 

Manchmal reden Menschen miteinander und nicht über den Umweg über Ämter, deswegen ist es gar nicht so selten, dass der Bogen von dem "wahren" Täter ausgefüllt wird ("Hier bitte, füll den Schrieb aus, Du warst es ja schliesslich auch")

 

Manchmal passiert es auch, dass Kumpel des öfteren zu Besuch vorbeikommen und dabei nachfragen, ob der Schrieb von dem Blitzer angekommen ist.

 

Ich hoffe, ich konnte es Dir begreiflich machen ... :kopfschuettel:

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Ja, danke, das ist schon klar.....es ging mir darum, dass es ja ein ZEUGENANHÖRUNGSBOGEN ist, welcher an die MUTTER geschickt wurde...........

 

Oder ist das "nur ein Wort" ?

 

Der Unterschied besteht im Moment für mich noch darin, dass nicht die MUTTER nun die Aussage als Zeuge macht sondern

 

der Kumpel sich schon selbst belastet.

 

Wäre nicht die logische Vorgehensweise, ( aus der Sicht der Behörde) dass die MUTTER es zurückschickt, drauf schreibt : Den kenne ich nicht, könnte aber der Kumpel von meinem Sohn sein ( o.ä. ) und die Behörde dann der betreffenden Person den Anhörungsbogen ( oder erneut einen ZB- Bogen) zuschicken....

 

 

Versteht ihr , worauf ich hinaus will ? Nicht dass wieder einer schreibt: Tut das nicht, das ist strafbar... :kopfschuettel:

 

 

Wir wollen das nicht tun, aber würde es die Behörde nicht GENAU SO erwarten ?

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Guest Der Friese
Wäre nicht die logische Vorgehensweise, ( aus der Sicht der Behörde) dass die MUTTER es zurückschickt, drauf schreibt : Den kenne ich nicht, könnte aber der Kumpel von meinem Sohn sein ( o.ä. ) und die Behörde dann der betreffenden Person den Anhörungsbogen ( oder erneut einen ZB- Bogen) zuschicken....

 

ja, dem amt ist es egal, sie wissen im moment nur, dass deine mutter nicht gefahren ist und hoffen, mit hilfe des zeugenbefragungsbogens den wahren fahrer zu ermitteln....

trägt der sich nun selbst ein, dann hat die behörde einen fahrer, den sie vermeintlich als übeltäter anschreiben wird....es folgt ein anhörungsbogen an deinen feund, in dem er die möglichkeit hat, dazu nochmals stellung zu nehmen...

er kann, wenn die drei monate um sind, schon jetzt die karten offen spielen und sagen, er wäre es doch nicht gewesen, er hätte sich geirrt - er kann aber auch nerven behalten und auf den bgb warten und diesem dann widersprechen...

wichtig ist nur, dass du drei monate nicht in erscheinung trittst....

 

gruß

der friese

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