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123stevie

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  1. Friese...in mir keimt HOFFNUNG...... Danke an alle geduldigen Schreiber , ich verspreche euch dass ich hier mitteile , wie es gelaufen ist. Sicherlich werden noch ( leider) viele andere mit ähnlichen Prob's hier aufschlagen......
  2. Ja, danke, das ist schon klar.....es ging mir darum, dass es ja ein ZEUGENANHÖRUNGSBOGEN ist, welcher an die MUTTER geschickt wurde........... Oder ist das "nur ein Wort" ? Der Unterschied besteht im Moment für mich noch darin, dass nicht die MUTTER nun die Aussage als Zeuge macht sondern der Kumpel sich schon selbst belastet. Wäre nicht die logische Vorgehensweise, ( aus der Sicht der Behörde) dass die MUTTER es zurückschickt, drauf schreibt : Den kenne ich nicht, könnte aber der Kumpel von meinem Sohn sein ( o.ä. ) und die Behörde dann der betreffenden Person den Anhörungsbogen ( od
  3. Bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch nicht begriffsstutzig Das AMT schickt den Brief an meine Mutter, aber ZURÜCK bekommt sie ihn vom Kumpel....oder merken die das nicht ? In dem Moment müsste sich der SB doch eigentlich fragen, was da los ist...oder nicht ? Denn eigentlich sollte ja die MUTTER Angaben zum Fahrer machen und NICHT der Kumpel ( der es zugibt...) Daher mein blöde Frage ! Wird da keiner stutzig ?
  4. Kann die Mutter eigentlich ( trotz Foto) angeben, sie hätte dem VATER zur Tatzeit den Wagen ÜBERLASSEN ? ( steht oben zur Auswahl ankreuzbar). Das würde ja nicht automatisch bedeuten, dass ER AUCH gefahren ist ( er könnte ja das Fahrzeug wiederum MIR überlassen haben....) Wäre das auch eine Falschaussage, begründbar mit dem Foto ?
  5. Wenn er sich selber einträgt....wie soll das denn nun funktionieren ? Meine Mutter bekommt den Brief....wie bekommts denn nun der Kumpel ??? Also : WIE soll er sich denn eintragen, er kann ja den Bogen eigentlich gar nicht haben....es sei denn, meine eigne Mutter erkennt mich nicht auf dem Foto und erkennt statt dessen meinen Kumpel ( den sie noch nie wirklich gesehen hat......) Ähhhhh........??? Ich blicke hierbei nicht durch
  6. Danke Hartmut..... ich frage deshalb, weil Anwalt eigentlich deutlich gesagt hat, es wäre NICHT strafbar.......( wenn's der Verursacher selbst wäre ) Und ich glaube eigentlich auch nicht, dass es erlaubt wäre .......man hat ja schon oft von schlechten Tipps der Anwälte gehört, die Gefängnisse sind voll davon.....
  7. Ist es auch eine FALSCHAUSSAGE , wenn ich selbst den Brief aus dem Briefkasten nehme, niemandem etwas davon erzähle und ihn SELBST aussfülle ? z.B. mit der Anschrift meines Kumpels ? Oder anders gefragt: DARF ICH als Übeltäter wissentlich LÜGEN und/oder jemanden anderen belasten ( der damit einverstanden wäre und auch den Punkt auf sich nehmen würde....)
  8. so, habe gerade mit Anwalt gesprochen.... Da auf dem zeugenbogen ein FOTO drauf ist, kann man ALBERTO kaum durchziehen...es müsste eigentlich jeder sich selbst bzw. das Familienmitglied erkennen.....
  9. Habe schonmal gepostet unter " Genau 21 km zu schnell" steht weiter unten mit etwa 20 Antworten. Meine Frage : Wenn man das Alberto-Verfahren durchziehen möchte, welches sicherlich auch schon bei den Beamten bekannt sein dürfte, dann hängt ja letzen Endes die Verjährung davon ab, ob und wann bereits das Ermittlungsverfahren gestartet wurde.... Wie definiert sich das ? Reicht ein Anruf seitens der "Ermittler" beim Meldeamt schon aus, oder muss es was schriftliches sein? Und selbst ein Schriftstück liese sich ja entsprechend datieren.... Ich unterstelle hier nichts, aber wäre es nicht le
  10. Werde ich machen, vielleicht hilft's anderen auch !
  11. Was soll das bringen ? Wenn sie mich erwischen, dann bin ich eh' mit 4 Jahren dabei ( also jetzt noch 3). Wäre nur sinnvoll, wenn sie mich diesmal NICHT erwischen..... Karo, im anderen Thread hast du geschrieben, du würdest den ZFB einwach wegwerfen, genau davor wurde ich hier aber gewarnt....wer hat nun recht ?
  12. Ich fahre seit ich 17 bin und habe natürlich an die Probezeitverkürzung gedacht, aber bringt die jetzt noch was ?
  13. Sprit zahlt beim Auto der Mutter auch die Mutter, Strafe muss ich selber zahlen. Was mich anbläht ist eben die Tatsache, dass es 21 km zu schnell war....20 hätten auch gereicht. Also Vater trägt sich ein , und bekommt dann den Bogen zugeschickt....es sei denn, die Polizei wäre nicht nur mit einem Schuldigen zufrieden, sondern suchen den wahren Verbrecher. Soweit richtig ? Falls sie NICHT suchen, dann wäre es erledigt, falls sie DOCH suchen , wird es aber auch nicht schlimmer als es schon ist ? Was passiert, wenn die Mutter jetzt mal 14 Tage nichts zurückschickt, was kommt dann ?
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