MajorRush 0 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 hallo, ich bin neu und durchs surfen im internet nach meinem problem auf dieses forum gestoßen und erhoffe, einen guten tip zu bekommen. problem: mit 46km/h innerorts geblitzt worden. abzüglich der 3 km/h toleranz.uhrzeit: 5:50 morgens auf dem weg zur arbeit.Blitzer: starrenkasten (normalerweise werden die kontakte im boden umfahren wenn der gegenverkehr frei ist und somit absolut keine gefahr besteht)Foto: erkenntlich ist nur, die hälfte meiner nach oben gegelten haare, meine lippen, mein kinn, ein schattiger hals- habe den kompletten innenspiegel im gesicht. also ich bin wirklich nicht zu erkennen. tatzeit: 02.07.2008 das foto kam mit dem üblichen bescheid, man solle doch die personalien des fahrers angeben, 3 wochen später. ich habe meine fahrzeughalterdaten hingeschrieben, und nein angekreuzt das ich es nicht gewesen wäre.als zusatz habe ich geschrieben:das ich nicht weiss wer zu dieser tatzeit mein auto gefahren ist, da der schlüssel hier für jeden zugänglich ist und ich deswegen nciht weiss wer damit gefahren ist. am 19.08.2008 kam ein schreiben, das ich noch einmal mich schriftlich melden soll, wer das auto gefahren hat. ich hatte zeit bis zum 02.09.2008. einen tag später schickte ich ein schreiben raus das ich es nicht war und nicht weiss wer das auto gefahren hat...... am 04.09.2008 kam dann der bußgeldbescheid mit der strafe 1monat fahrverbot, 163 euro, 4 punkte. am 06.09.2008 habe ich der dame eine e-mail geschrieben, und gefragt warum ich jetzt einen bußgeldbescheid bekomme. und das ich es doch nicht gewesen wäre. am 12.09.2008 habe ich der dame nocheinmal geschrieben, weil ich keine antwort bekommen hatte, mit einem zität aus meiner letzten mail. am 13.09.2008 bekam ich ein schreiben: ZITAT: "der bußgeldbescheid wurde gegen sie erlassen, da ermittlungen ergeben haben, dass sie der fahrzeugführer zum tatzeitpunkt waren. ich bitte sie mir noch bis zum 18.09.2008 mitzuteilen, ob ihr o.g. schreiben (meine e-mail) als einspruch gewertet werden soll. sollte ich zum o.g. zeitpunkt keine nachricht von ihnen erhalten haben, werde ich ihr schreiben vom 06.09.2008 als einspruch werten und den vorgang zur entscheidung an die staatsanwaltschaft abgeben." Zitat ende. am 17.09.2008 habe ichdie dame angerufen und gefragt wer mich denn als fahrer ermittelt haben soll, wörtlich kamen von ihr die worte: "wir haben das lichtbild mit älteren verglichen und SIND DER MEINUNG das sie das auf dem bild sind." weiteres bla bla und hin und her... jetzt hab ich noch bis ENDE nächste woche zeit, so sagte sie, mich zu entscheiden ob ich es zugebe oder ich darauf bestehe das ich es nicht war und es zur staatsanwaltschaft geht. FRAGE: was soll ich jetzt weiter tun? ich habe keine rechtsschutzversicherung, und auch nicht das nötige kleingeld mir einen anwalt zu leisten. ich danke fürs aufmerksame lesen und hoffe nun auf eine menge guter antworten.mfgMajorRush Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 die Sache ist gelaufen für dich, die haben dich an Hand von Fotos dich erkannt. Dieses mal hat es den Richtigen getroffen wer mit über 100 (Tacho) durch einen Ort fährt hat nichts anderes Verdient. DEhe etwas Positiv das dir nicht noch Vorsatz unterstellt worden ist, kostet sonst die doppelkte Geldstrafe. Quote Link to post Share on other sites
chaotenoberursel 0 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 wie MCStraße schon beschrieben hat. Ein Einspruch wäre sinnlos, da im schlimmsten Falle ein Gutachter zum Gericht zitiert werden kann der dich dann identifiziert was noch viel höhere Kosten verursacht. Stell dich schon mal aufs Laufen ein! Noch ein Tip: Ziehe deinen Einspruch zurück sonst wirds am Ende noch teurer. Quote Link to post Share on other sites
cncb1064 0 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 Kannst du mal das Foto hier einstellen, sonst kann niemand beurteilen, ob es zu schlecht ist @McStrasse: Deine Zusatzkommentare in Ehren, aber er wird nicht deswegen hier gefragt haben.(Wenn du auch recht hast ) Gruß C. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 18, 2008 Report Share Posted September 18, 2008 Ich bin zwar auch nicht so der Freund der schnellen Verurteilung, aber wenn man schon vorsätzlich durch einen bekannten Starkasten "brät" .... sage ich mal "am Arsch" (und das zu Recht). Statt wie 'normalweise' die Kontakte zu umfahren, hätte der TE ja auch mal bremsen können. Aber so?!? Zu hoch gepokert, und verloren. Zahlen, neue Laufschuhe kaufen, und gut. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 "wir haben das lichtbild mit älteren verglichen und SIND DER MEINUNG das sie das auf dem bild sind."Hier hast Du ein groesseres Problem! Das Bild, das auf dem Amt vorliegt, ist mit Sicherheit besser als die schlechte Kopie, die man dir zugesandt hat. Wenn Du den Einspruch aufrecht erhaeltst, dann wird dir frueher oder spaeter ein Richter das beweisen. Solltest Du dann noch zweifeln, wird halt ein Gutachter bestellt, der den Nachweis fuehrt.In meinen Augen hast Du keinerlei Chancen, aus dem Ding heraus zu kommen, alle Aktionen, die Du jetzt zur Abwehr startest, werden nur zu einer Verteuerung fuehren.Mein Tipp hier: Schlucken und buessen - besser ist es! Frage an die Spezialisten: Ist der Richter in einem solchen Falle eigentlich an die Hoehe des Bussgeldes gebunden, oder darf er erhoehen, wenn er der Meinung ist, der Delinquent verdiene solches? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 Frage an die Spezialisten: Ist der Richter in einem solchen Falle eigentlich an die Hoehe des Bussgeldes gebunden, oder darf er erhoehen, wenn er der Meinung ist, der Delinquent verdiene solches? Der Richter ist nicht an die Höhe der Geldbuße und die Feststellung der Begehungsart (Vorsatz/Fahrlässigkeit) gebunden. Die Verböserung (reformatio in peius) gilt nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Reformatio_in_peius Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 (normalerweise werden die kontakte im boden umfahren wenn der gegenverkehr frei ist und somit absolut keine gefahr besteht)d.h. doch, dass du vorsätzlich gehandelt hast und jetzt, nach (Jahren?) langer Zeit einmal erwischt worden bist. Siehs sportlich: von 1000 Fällen hast du einmal verloren. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 Und nur aufgrund fehlendem Gegenverkehrs gleich von 'gefahrlos' auszugehen, halte ich auch für etwas weit hergeholt. Naja, das hier jetzt auszudiskutieren, dürfte allerdings müßig sein. Quote Link to post Share on other sites
MajorRush 0 Posted September 19, 2008 Author Report Share Posted September 19, 2008 hallo,zu erst zu dem bild. es ist sehr schattig da es dunkel draussen war. kanns leider nicht einscannen weil ich kein scanner habe.und so wie das bild aussieht ist es vergrößert worden. das heisst das die quali deswegen schlecht ist, und die es vergrößert haben um zu hoffen das man etwas erkennt oder lieg ich da falsch?? und zu meinem fahr verhalten... es ist eine sehr sehr lange gerade aus, strasse 80. dann kommt ortseingangsschild, und 20m dahinter der kasten, es geht aber weiter richtig lang geradeaus. nirgends ein haus in der nähe... also wer fährt bei 80 hier im forum keine 100?!?!?!ok? mfgmajorrush Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 Kanntest du den Kasten nun, oder nicht? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 Kanntest du den Kasten nun, oder nicht?(normalerweise werden die kontakte im boden umfahren wenn der gegenverkehr frei ist und somit absolut keine gefahr besteht)ist doch klar - er kannt ihn sehr lange gerade aus, strasse 80.Innerorts?? da ist 80 nicht erlaubt.MW darf da maximal auf 70 angehoben werden.selbst wenn:fährt bei 80 hier im forum keine 100?du bist nach dem Ursprung keine 100 sondern 126 (nach abzug der Toleranz) gefahren - also mind. 130 auf dem Tacho. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 19, 2008 Report Share Posted September 19, 2008 @hawethieIch interpretiere das jetzt mal so, daß also vorher 80 galten, und der TE seinen "100er Stiefel" durchgezogen hat. Soweit kann ich folgen, und das noch verstehen, daß ein Großteil das ähnlich machen würde. Nur hatte der TE am OE offenbar aus Gewohnheit einfach "keinen Bock", auf 50 runterzugehen. Und *schnapp* ... Mein Mitleid hält sich in engen Grenzen, sorry. Wenn man schon meint, schlauer zu sein, als der Kasten, bitte schön. Aber wenn man auf dieser ach so langen Geraden dann den Gegenverkehr nicht kommen sieht, und bremst, um ohne Foto davonzukommen .... Quote Link to post Share on other sites
BOEDT 0 Posted September 20, 2008 Report Share Posted September 20, 2008 hallo,zu erst zu dem bild. es ist sehr schattig da es dunkel draussen war. kanns leider nicht einscannen weil ich kein scanner habe.und so wie das bild aussieht ist es vergrößert worden. das heisst das die quali deswegen schlecht ist, und die es vergrößert haben um zu hoffen das man etwas erkennt oder lieg ich da falsch?? und zu meinem fahr verhalten... es ist eine sehr sehr lange gerade aus, strasse 80. dann kommt ortseingangsschild, und 20m dahinter der kasten, es geht aber weiter richtig lang geradeaus. nirgends ein haus in der nähe... also wer fährt bei 80 hier im forum keine 100?!?!?!ok? mfgmajorrush lippen und kinn reichem dem gutachter locker denk ich mal, außerdem ist das originalphoto weitaus besser... Quote Link to post Share on other sites
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