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Unfallabwicklung


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Hallo,

 

was kann man tun, wenn man als Unfallgeschädigter das Gefühl hat, vom eingeschalteten Gutachter zu niedrig bewertet worden zu sein? Es geht um einen Neuwagen. Jemand ist beim Ausparken in die linke Tür reingefahren und hat sie total eingedrückt. Der Unfallgeschädigte ist zunächst zum Unfallgutachter gefahren. Dieser hat den Schaden auf nur 1700 EUR + nur 300 EUR Wertverlust beziffert (bei einem Neuwagen im Wert von 30.000! Das ist doch nicht normal oder???). Die Vertragswerkstatt hat den Wagen schon repariert, sie hat das Aussenblech der Tür erneuert und neu lackiert. Die Rechnungssumme stimmt exakt mit dem Gutachten überein. Wie kann so etwas angehen? :wacko: Der Wertverlust müsste doch um einiges höher sein oder nicht? Und auch die Reparaturkosten scheinen irgendwie extrem niedrig angesetzt worden zu sein. Zum Vergleich: bei einem Bagatellunfall mit einem anderen, 5 Jahre alten und weniger wertvollem Auto (die Stoßstange war nur leicht eingedrückt und der Kühler beschädigt) betrug der Schaden stolze 4000 EUR! Da fühlt man sich doch irgendwie über den Tisch gezogen... Gibt es irgendeine Möglichkeit dieses Gutachten anzufechten um wenigstens einen höheren Wertverlust geltend zu machen, obwohl die Reparatur ja schon erfolgt ist?

 

Gruß

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Frage: Welcher Unfallgutachter. Den von der Versicherung des Schädigers vorgeschlagenen oder einen "selbst" bestellten, vereidigten, unabhänigen Gutachter.

Gutachter selbst bestellen ist mühsamer, aber .... :blush: !

Ob man nachträglich noch etwas erreichen kann, keine Ahnung. :wacko:

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Frage: Welcher Unfallgutachter. Den von der Versicherung des Schädigers vorgeschlagenen oder einen "selbst" bestellten, vereidigten, unabhänigen Gutachter.

Gutachter selbst bestellen ist mühsamer, aber .... :blush: !

Ob man nachträglich noch etwas erreichen kann, keine Ahnung. :wacko:

 

Es ist natürlich ein von mir beauftragter unabhängiger, vereidigter Unfallgutachter. Und ja genau, mir geht es hauptsächlich um den niedrigen Wertverlust von 300 EUR.

 

Das mit den 1700 EUR ist eine andere Sache: ich habe das Gefühl, dass der Gutachter der Vertragswerkstatt eine Art Limit gesetzt hat und sie somit bei der Reparaturdurchführung sparen musste wo sie nur kann, was sich meiner Einschätzung nach auf die Qualität dieser Reparatur ausgewirkt hat. Es hat auf jeden Fall irgendeine Absprache zwischen den beiden Parteien gegeben, da die Rechnungssumme centgenau mit der Schadenssumme im Gutachten übereinstimmt.

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Limit gesetzt? :wacko:

 

Es hängt damit zusammen, dass heute alles elektronisch berechnet wird. Fahrzeugmodell und Schaden definieren, und der Compi rattert raus, was alles ersetzt werden muss und welche Teile an- und abgebaut werden müssen.

Hinterher berechnet die Vertragswerkstatt den Aufwand nach Stundensätzen und nicht nach tatsächlichem Aufwand.

Und dabei werden alle Teile ersetzt, die auf der Liste stehen, unabhängig vom Zustand. Sie könnten ja doch kaputt sein. :blush:

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Ok, du hast den Gutachter beauftragt. Er hat also keinen Grund, den Schaden zu niedrig anzusetzen.

Mich würde interessieren, ob die Werkstatt das Gutachten vor der Reparatur gesehen hat. Wenn ja, könnte es ja sein, dass die Rep.-Kosten tatsächlich niedriger waren und die Werkstatt sich die Summe lt. Gutachten reingezogen hat.

 

Das mit der Wertminderung kann hinhauen. Habe gerade hier ein Gutachten vom gebrauchten Alpha, vordere Tür, hintere Tür und Radlauf.

Schaden EUR 4300 brutto, Wertminderung 250,--

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Als Unfallgeschädigter kannst Du den Gutachter frei wählen. Normalerweise empfiehlt es sich, den "Haus- und Hofgutachter" einer entsprechendenr Vertragswerkstatt zu nehmen. Dieser schätzt die Kosten so, dass eine vernünftige Reparatur gemacht werden kann und hat außerdem Erfahrungen mit der Automarke. Normalerweise fällt inoffiziell dann auch noch ein Bonus von der Werkstatt für ihn ab.

 

Wie bist Du denn ausgerechnet an diesen Gutachter gekommen?

 

Komplizierter wird es bei einem Kaskoschaden, je nach Vertragsdetails kann die Versicherung den Gutachter und sogar die Werkstatt vorschreiben. Meist sind es zwischen frei wählen und alles vorgeschrieben bekommen nur ein paar Euro, die man in jedem Fall investieren sollte.

 

Für die Ermittlung der Wertminderung wird normalerweise eine geprüfte Software verwendet. Sofern das Fahrzeug neu ist mag es etwas wenig sein aber für vielleicht ein 2-Jahre altes Fahrzeug bei dieser Schadenshöhe durchaus normal.

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Der Gutachter hat doch nichts von einem zu niedrig gesetzten Preis.

Meiner hat damals gesagt, er fragt bei drei ihm bekannten Werkstätten an, was das da kostet und schreibt es da rein. Wenn ich dann eine billigere finde, wäre das mein Glück. Der Gutachter selbst kriegt das Geld für sein Gutachten, egal was da drin steht.

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300€ Wertverlust bei einem Schaden von nur 1700€, ist schon nicht schlecht.

Man rechnet ca. 10% der Schadenssumme.

Die Rechnung der Werkstatt war genauso hoch wie die Summe im Gutachten?

Nichts besonderes, meist wird das Gutachten unter Mitwirkung des entsprechenden Werkstattmeisters erstellt.

Oft wird auch die Rechnung im Anschluss an die Reparatur "passend gemacht" für die Versicherung.

Es gibt aber auch Kunden, welche versuchen den Schaden für einen kleinen Euro beseitigen zu lassen,

so ohne Rechnung und so, da erstattet die Versicherung nur die Schadenssumme OHNE MwSt.

Also 1700 für den beschrieben Schaden war schon ganz OK.

 

Noch was, so Direktversicherer, vor allem bei älteren Autos - die verlangen im Kaskofall häufig eine Prutschelbude aufzusuchen und den Schaden mit gebrauchten Teilen beheben zu lassen :nolimit: weil die ja so günstig sind!

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Kann ich aber nicht bestätigen: meiner Mutter ist vor 3 Jahren einer 2 Tage nach der Abholung des Neuwagens in die Seite gefahren, es wurde eine Tür getauscht, die andere ausgebebssert usw. Schaden war so 3.000 EUR, plus Wertverlust von 1.000 EUR. Das Fahrzeug war ein Honda Jazz, KP damals 18.000 EUR.

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