Jump to content

33 Km/h Innerorts Zuviel Sowie Fahndung Nach Fahrer


Recommended Posts

Hallo,

 

ich habe nun hier seit einer Woche die Anhörung im Bußgeldverfahren hier liegen:

 

Tatzeit: 22.11.

Datum des AB: 15.2.

Überschreitung um 33km/h in geschlossener Ortschaft

Beweismittel: Sensormessung und Frontfoto.

 

Fahrzeughalter ist mein Vater

 

 

Vorgeschichte:

 

Wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (ebenso zu hohe Geschwindigkeit) begangen durch meine Bruder, zu der mein Vater im AB niemanden beschuldigte und selbst die Tat nicht zugab, war die Polizei schon bei uns zuhause um Fotovergleich zu machen. Da wurde mein Vater gefragt ob er Person auf dem Foto kennt (mein Bruder).

Aussage natürlich verweigert.

 

Diese Ordnungswidrigkeit ist mittlerweile erledigt. Nachdem sie ja von meinem Vater nichts bekommen haben, haben sie einfach mich auf gut Glück angeschrieben, und da mein Bruder nicht wollte dass mein Vater Fahrtenbuch bekommt und die Strafe nicht hoch war, meinte er sich sollte ihn angeben auf dem AB.

 

Während diesem Bußgeldverfahren bin ich nun zu schnell gefahren siehe Angaben oben.

 

Mein Vater hat dazu kein AB bekommen, da sich wohl die Polizei gedacht hat, dass sie aus ihm nicht rausbekommen. Also haben Sie eine Fahdung nach dem Fahrzeugführer ausgegeben und so wurde mein Bruder im Straßenverkehr rausgezogen. Polizei meinte dass nach ihm gefahndet wird wegen dem Geschwindigkeitsverstoß.

Bruder sagte dass er es nicht war, "muss wohl der Bruder gewesen sein."

 

Also bekam ich eine Woche später eine Vorladung von der Polizei, als Zeuge im Ordnungswidrigkeitsverfahren auszusagen. Hatte hier ja gelesen, dass ich dazu nicht erscheinen muss, da die Polizei ja nicht Vorladen kann, sondern nur Einladen. Also bin ich nicht hin.

 

Und nun habe ich jetzt seit einer Woch diese Anhörung hier umfliegen.

 

Nun meine Frage: Habe ich da irgendwie noch Möglichkeiten um das Fahrverbot und die 150€ herum zu kommen?

 

Vielen Dank für Eure Tips!

Link to post
Share on other sites
Ferien??

nach Verkehrssündern wird üblicherweise nicht "gefahndet" - (es sei den im E-Haft verfahren, wenn ein Haftbefehl vorliegt)

was genau meinst du mit Ferien?

 

ja, dass die wegen so etwas Fahnden fand ich auch komisch. Aber der Polizeibeamte meinte zu meinem Bruder - als dieser mit Blaulicht aus dem Verkehr gezogen wurde - dass nach ihm wegen "Verkehrsvergehen in XXX "gefahndet wird.

Link to post
Share on other sites
Ich sehe dich da bald einen Monat auf dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV unterwegs.

 

also ich fahre eigentlich nicht oft auto, das ist nicht das problem.... schmerzen tuen die 150 € für mich als student... den führerschein würde ich auch für drei monate abgeben :nolimit:

 

 

also wenn ich das jetzt so interpretiere bis her gibt es wohl keine möglichkeiten was zu machen :/

Link to post
Share on other sites
wenn du noch länger wartest wird der Bußgeldbescheid Rechtskräftig und du hast ein Fahrverbot an der Backe von denn du nichts weißt und solltest du erwischt werden beim fahren gibt es für dich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann ist für dich Richtig die :P am Dampfen.

Beitraege bitte immer aufmerksam und ordentlich©Netghost) lesen, ein Bussgeldbescheid ist hier noch gar nicht erstellt! :o

 

Zum Topic: Es sieht gar nicht gutr aus fuer den TE, die Behoerde scheint da etwas Mehraufwand zu betreiben, um endlich mal eines Uebeltaeters habhaft zu werden. Wen wundert es, bei der Vorgeschichte? :nolimit::blink:

Link to post
Share on other sites
Beitraege bitte immer aufmerksam und ordentlich©Netghost) lesen, ein Bussgeldbescheid ist hier noch gar nicht erstellt! :o

Endlich mal jemand, dem es auch auffält. Aber er wird es nicht machen, da er deinen Beitrag auch nicht :nolimit:aufmerksam und ordentlich durchliest.

Oder er ist einfach nur lernresistent. :blink:

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
wenn du noch länger wartest wird der Bußgeldbescheid Rechtskräftig

 

Der ist noch gar nicht erlassen und wird, sofern einstdem erlassen, wohl auch nie Rechtskraft erlangen.

 

Wieso sollte der nicht rechtskräftig werden ? Lass uns an Deinem Wissen um die Zukunft teilhaben und teile uns die Lottozahlen der nächsten 4 Monate auch gleich mit.

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

so Freunde der schnellen Fortbewegung ich berichte mal wieder zum Fall:

 

habe den Anhörungsbogen nie ausgefüllt, dann kam irgendwann im März der Bußgeldbescheid mit Fahrverbot.

 

Habe dann mal ein Brief an die Sachbearbeiterin nach Kassel geschrieben und gefragt, ob man nicht die 150 € Zahlungsforderung

in eine Verlängerung der Sanktion ( Führerscheinabgabe) umwandeln kann!

 

Antwort: ist rechtlich unzulässig, allerdings hat sie mir ne Ratenzahlung angeboten.

 

Was mir noch aufgefallen ist, dass die nachwievor nen falschen Namen von mir haben, also ein zusätzlicher Buchstabe reingebaut und

ein falschen Kennzeichen des PKWs mit dem ich gefahren sein soll. Also ein Buchstabe ist falsch.

 

Nun noch zwei Frage: Ändern die beiden Fehler irgendwas an der Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheides bzw. Fahrverbot?

 

Wenn ich die Kohle nicht zahle, steht da was von Erzwingungshaft. Wie sieht sowas aus? Kann ich mir für ein Wochenende Bau die 150 € sparen?

 

Danke Euch

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Nun noch zwei Frage: Ändern die beiden Fehler irgendwas an der Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheides bzw. Fahrverbot?

 

Wenn ich die Kohle nicht zahle, steht da was von Erzwingungshaft. Wie sieht sowas aus? Kann ich mir für ein Wochenende Bau die 150 € sparen?

 

Danke Euch

 

Nein, die ändern nichts.

 

Es ist eine Erzwingungshaft, keine Ersatzleistung. Zahlen muss Du dann trotzdem.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...