Atahualpa 0 Posted February 25, 2008 Report Share Posted February 25, 2008 Hallo, ich habe nun hier seit einer Woche die Anhörung im Bußgeldverfahren hier liegen: Tatzeit: 22.11. Datum des AB: 15.2.Überschreitung um 33km/h in geschlossener Ortschaft Beweismittel: Sensormessung und Frontfoto. Fahrzeughalter ist mein Vater Vorgeschichte: Wegen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (ebenso zu hohe Geschwindigkeit) begangen durch meine Bruder, zu der mein Vater im AB niemanden beschuldigte und selbst die Tat nicht zugab, war die Polizei schon bei uns zuhause um Fotovergleich zu machen. Da wurde mein Vater gefragt ob er Person auf dem Foto kennt (mein Bruder).Aussage natürlich verweigert. Diese Ordnungswidrigkeit ist mittlerweile erledigt. Nachdem sie ja von meinem Vater nichts bekommen haben, haben sie einfach mich auf gut Glück angeschrieben, und da mein Bruder nicht wollte dass mein Vater Fahrtenbuch bekommt und die Strafe nicht hoch war, meinte er sich sollte ihn angeben auf dem AB. Während diesem Bußgeldverfahren bin ich nun zu schnell gefahren siehe Angaben oben. Mein Vater hat dazu kein AB bekommen, da sich wohl die Polizei gedacht hat, dass sie aus ihm nicht rausbekommen. Also haben Sie eine Fahdung nach dem Fahrzeugführer ausgegeben und so wurde mein Bruder im Straßenverkehr rausgezogen. Polizei meinte dass nach ihm gefahndet wird wegen dem Geschwindigkeitsverstoß. Bruder sagte dass er es nicht war, "muss wohl der Bruder gewesen sein." Also bekam ich eine Woche später eine Vorladung von der Polizei, als Zeuge im Ordnungswidrigkeitsverfahren auszusagen. Hatte hier ja gelesen, dass ich dazu nicht erscheinen muss, da die Polizei ja nicht Vorladen kann, sondern nur Einladen. Also bin ich nicht hin. Und nun habe ich jetzt seit einer Woch diese Anhörung hier umfliegen. Nun meine Frage: Habe ich da irgendwie noch Möglichkeiten um das Fahrverbot und die 150€ herum zu kommen? Vielen Dank für Eure Tips! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 25, 2008 Report Share Posted February 25, 2008 Ferien??nach Verkehrssündern wird üblicherweise nicht "gefahndet" - (es sei den im E-Haft verfahren, wenn ein Haftbefehl vorliegt) Quote Link to post Share on other sites
Atahualpa 0 Posted February 25, 2008 Author Report Share Posted February 25, 2008 Ferien??nach Verkehrssündern wird üblicherweise nicht "gefahndet" - (es sei den im E-Haft verfahren, wenn ein Haftbefehl vorliegt)was genau meinst du mit Ferien? ja, dass die wegen so etwas Fahnden fand ich auch komisch. Aber der Polizeibeamte meinte zu meinem Bruder - als dieser mit Blaulicht aus dem Verkehr gezogen wurde - dass nach ihm wegen "Verkehrsvergehen in XXX "gefahndet wird. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted February 25, 2008 Report Share Posted February 25, 2008 wenn du noch länger wartest wird der Bußgeldbescheid Rechtskräftig und du hast ein Fahrverbot an der Backe von denn du nichts weißt und solltest du erwischt werden beim fahren gibt es für dich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann ist für dich Richtig die am Dampfen. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted February 25, 2008 Report Share Posted February 25, 2008 Ich sehe dich da bald einen Monat auf dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV unterwegs. Und die Polizei wird auch künftig ein Auge auf euch beide haben. Also künftig immer schön nach der StVO fahren. Quote Link to post Share on other sites
Atahualpa 0 Posted February 25, 2008 Author Report Share Posted February 25, 2008 Ich sehe dich da bald einen Monat auf dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV unterwegs. also ich fahre eigentlich nicht oft auto, das ist nicht das problem.... schmerzen tuen die 150 € für mich als student... den führerschein würde ich auch für drei monate abgeben also wenn ich das jetzt so interpretiere bis her gibt es wohl keine möglichkeiten was zu machen :/ Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted February 25, 2008 Report Share Posted February 25, 2008 Servus,tja da ist wohl nicht mehr viel zu machen. Aber in beiden, von dir beschriebenen Fällen, wären die Voraussetzungen eigentlich gut gewesen. Aber da hat sich dein Bruder leider völlig falsch verhalten. So ist der Käse gegessen.MfG Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 wenn du noch länger wartest wird der Bußgeldbescheid Rechtskräftig und du hast ein Fahrverbot an der Backe von denn du nichts weißt und solltest du erwischt werden beim fahren gibt es für dich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann ist für dich Richtig die am Dampfen.Beitraege bitte immer aufmerksam und ordentlich©Netghost) lesen, ein Bussgeldbescheid ist hier noch gar nicht erstellt! Zum Topic: Es sieht gar nicht gutr aus fuer den TE, die Behoerde scheint da etwas Mehraufwand zu betreiben, um endlich mal eines Uebeltaeters habhaft zu werden. Wen wundert es, bei der Vorgeschichte? Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 Beitraege bitte immer aufmerksam und ordentlich©Netghost) lesen, ein Bussgeldbescheid ist hier noch gar nicht erstellt! Endlich mal jemand, dem es auch auffält. Aber er wird es nicht machen, da er deinen Beitrag auch nicht aufmerksam und ordentlich durchliest.Oder er ist einfach nur lernresistent. Quote Link to post Share on other sites
Atahualpa 0 Posted February 26, 2008 Author Report Share Posted February 26, 2008 habe ich da jetzt was nicht ordentlich durchgelesen? also werde ich dann nachher mal den Anhörungsbogen ausfüllen und die Tat gestehen!? Danke Euch trotzdem! Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted February 26, 2008 Report Share Posted February 26, 2008 Servus Atahualpa,du warst nicht gemeint mit dem durchlesen.Das mit dem AB ausfüllen kannst dir auch sparen.Die senden dann wahrscheinlich von allein den BGB an dich. Und wenn sie es vergessen. MfG Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 wenn du noch länger wartest wird der Bußgeldbescheid Rechtskräftig Der ist noch gar nicht erlassen und wird, sofern einstdem erlassen, wohl auch nie Rechtskraft erlangen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 27, 2008 Report Share Posted February 27, 2008 wenn du noch länger wartest wird der Bußgeldbescheid Rechtskräftig Der ist noch gar nicht erlassen und wird, sofern einstdem erlassen, wohl auch nie Rechtskraft erlangen. Wieso sollte der nicht rechtskräftig werden ? Lass uns an Deinem Wissen um die Zukunft teilhaben und teile uns die Lottozahlen der nächsten 4 Monate auch gleich mit. Quote Link to post Share on other sites
Atahualpa 0 Posted April 17, 2008 Author Report Share Posted April 17, 2008 so Freunde der schnellen Fortbewegung ich berichte mal wieder zum Fall: habe den Anhörungsbogen nie ausgefüllt, dann kam irgendwann im März der Bußgeldbescheid mit Fahrverbot. Habe dann mal ein Brief an die Sachbearbeiterin nach Kassel geschrieben und gefragt, ob man nicht die 150 € Zahlungsforderung in eine Verlängerung der Sanktion ( Führerscheinabgabe) umwandeln kann! Antwort: ist rechtlich unzulässig, allerdings hat sie mir ne Ratenzahlung angeboten. Was mir noch aufgefallen ist, dass die nachwievor nen falschen Namen von mir haben, also ein zusätzlicher Buchstabe reingebaut und ein falschen Kennzeichen des PKWs mit dem ich gefahren sein soll. Also ein Buchstabe ist falsch. Nun noch zwei Frage: Ändern die beiden Fehler irgendwas an der Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheides bzw. Fahrverbot? Wenn ich die Kohle nicht zahle, steht da was von Erzwingungshaft. Wie sieht sowas aus? Kann ich mir für ein Wochenende Bau die 150 € sparen? Danke Euch Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted April 17, 2008 Report Share Posted April 17, 2008 Nun noch zwei Frage: Ändern die beiden Fehler irgendwas an der Rechtskräftigkeit des Bußgeldbescheides bzw. Fahrverbot? Wenn ich die Kohle nicht zahle, steht da was von Erzwingungshaft. Wie sieht sowas aus? Kann ich mir für ein Wochenende Bau die 150 € sparen? Danke Euch Nein, die ändern nichts. Es ist eine Erzwingungshaft, keine Ersatzleistung. Zahlen muss Du dann trotzdem. Quote Link to post Share on other sites
Atahualpa 0 Posted April 17, 2008 Author Report Share Posted April 17, 2008 Es ist eine Erzwingungshaft, keine Ersatzleistung. Zahlen muss Du dann trotzdem. ach das ist doch alles Bullshit! - das nächste mal fahre ich mit Strumpfmaske diese elende Wegelagerei Quote Link to post Share on other sites
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