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29km/h Zu Schnell, 3 Monate Vorbei Und Noch Keine Post


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So Hallo,

 

nun ich habe mal ne Frage, die wohl x-mal gestellt wurde und ich auch nun seit einiger Zeit die Suchfunktion genutzt habe, die FAQs durchgelesen habe und trotzdem nicht wirklich schlauer geworden bin oder nicht schlauer werden will (das die Verjährung nach 6 Monaten eintrifft)

 

Der Sachverhalt:

 

Fahrer: Ich, Probezeit

Halter: Meine Mutter

15.08.07: 29km/h zu schnell, innerorts --> 60 EUR, 3 Punkte, Nachschulung,.....

Heute: 17.11.07 --> 3 Monate vorbei

 

 

Bis heute hat weder meine Mutter noch ich, einen Brief vom Landratsamt oder der Polizei erhalten, kann auch sein, dass die Post ihn verschlammpt hat, kommt bei uns öfters vor, leider :-(

 

Ist es nun verjährt oder nicht?

 

 

Und wenn nicht: und ein (wahrscheinlich dann 2.) AB kommt doch noch

Meine Mutter weiß ich nicht, dass ich geblitzt wurde --> Mein Vater fährt geschäftlich sehr viel und in der Gegend dort arbeitet er auch, wahrscheinlich wurde er geblitzt und hat es nicht mitbekommen --> er bekommt BGB, dann aber erinnert er sich, dass er an dem Tag gar nicht hier war, sondern auf einer Geschäftsreise, also hatte ich das Auto --> dann sind ja wohl die 14 Tage vorbei --> also für mich ingesamt 3 Monate + 14 Tage --> Verjährung?

 

Oder: Sie fordert, ein Foto --> wird doch wohl länger als 14 Tage dauern, oder?

 

 

Ich habe auch noch von einem anderen Fall gehört und möchte eure Meinung wissen:

 

Fahrer: Kind vom Vater

Halter: Vater

15.08.07: 22km/h zu schnell, innerorts --> Nachschulung,.....

Heute: 17.11.07 --> 3 Monate vorbei

 

Der Vater hatte den AB bekommen, da das Kind aber im Urlaub war, konnte er ihn nicht fragen und somit hat er den AB vergessen und liegen lassen (nicht beantwortet), kann ja mal passieren. Wie sieht es da mit der Verjährung aus? Kann das Kind darauf hoffen, da ja der Vater es vergessen hat und somit das Kind NIX bekommen hat, das eine Verjährung eintrifft?

 

 

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

 

btw es wäre wenn man die FAQs umformuliert, weil ich denke, ansonsten würden nicht so viele unnötige Posts kommen^^

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solange der Fahrer nicht ermittelt wird in den 3 Monaten kann man sich zurück legen du solltest Glück gehabt haben, bei dir ist die Verjährung eingetretten das nichts gekommen ist kann auch damit zusammen hängen Foto wurde nichts, Testblitzer. Zu erst wird ehe der Halter angeschrieben.

 

btw es wäre wenn man die FAQs umformuliert, weil ich denke, ansonsten würden nicht so viele unnötige Posts kommen^

die kommen trotzdem auch, wenn alles in den FAQs steht.

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Es besteht nach drei vergeblich gewarteten Monaten noch die Möglichkeit, daß die Anhörung gegen eine Person angeordnet wurde, aber diese das Schreiben nicht erreichte. Dann wäre nur gegen diese Person keine Verjährung eingetreten. Das ist aber unwahrscheinlich.

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Ich bin ja noch nicht solange hier in diesem Forum. Aber mich wundert, wieviele Leutchen hier aufschlagen, die alle noch in der Probezeit sind, also ihre Pappe erst sehr kurz haben! Denken diese Fahranfänger, dass sie mit dem Erhalt des Führerscheins nun die Lizenz zum Rasen haben? Wenn ich unter Bewährung stehe, halte ich mich aber sehr zurück, um keinen Ärger zu bekommen. Nicht Übel nehmen, war nur mal so mein Gedanke! Selbst mich als alten Hasen (40 Jahre Fahrpraxis) haben sie mich in Meckpom letztes Jahr erwischt mit 1 kmh unter Fahrverbot agO erwischt, weil ich gepennt habe! Aber seit dem ist jede Begrenzung für mich ein Muß, diese einzuhalten! Keep cool! :wacko:

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Es besteht nach drei vergeblich gewarteten Monaten noch die Möglichkeit, daß die Anhörung gegen eine Person angeordnet wurde, aber diese das Schreiben nicht erreichte. Dann wäre nur gegen diese Person keine Verjährung eingetreten. Das ist aber unwahrscheinlich.

 

 

Soll ich mich freuen oder nicht? ^^

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btw es wäre wenn man die FAQs umformuliert, weil ich denke, ansonsten würden nicht so viele unnötige Posts kommen^^

Was ist denn an den FAQ schlecht formuliert oder unverständlich? Was fehlt denn deiner Meinung nach?

 

 

Jetzt speziell habe ich keine direkte Beispiele gefunden, sondern nur so allgemeine Erklärungen.

 

Weil besser wäre es, wenn du hinpostest

Beispiel 1:

 

Fahrer = Halter

Ab dem Tattag 3 Monate + 14 Tage, aber falls ein AB kommt, dann fangen die 3 Monate wieder von vorn an, d.h. dann wann der AB bei dir im Briefkasten landet, ab dem Tag musst du wieder mit 3 Monaten Verjährung rechnen.

 

Beispiel 2:

 

Fahrer !=Halter

 

Ab dem Tattag 3 Monate + 14 Tage. Der Halter bekommt einen ZBB, der Fahrer muss sich um nichts sorgen machen, für ihn geht die Verjährung weiter....

 

 

Ist mal nen konstruktiver Verbesserungsvorschlag von mir :-)

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Jetzt speziell habe ich keine direkte Beispiele gefunden, sondern nur so allgemeine Erklärungen.

 

Weil besser wäre es, wenn du hinpostest

Beispiel 1:

 

Fahrer = Halter

Ab dem Tattag 3 Monate + 14 Tage, aber falls ein AB kommt, dann fangen die 3 Monate wieder von vorn an, d.h. dann wann der AB bei dir im Briefkasten landet, ab dem Tag musst du wieder mit 3 Monaten Verjährung rechnen.

 

Beispiel 2:

 

Fahrer !=Halter

 

Ab dem Tattag 3 Monate + 14 Tage. Der Halter bekommt einen ZBB, der Fahrer muss sich um nichts sorgen machen, für ihn geht die Verjährung weiter....

 

 

Ist mal nen konstruktiver Verbesserungsvorschlag von mir :-)

Zunächst verweise ich auf die Antwort von traffic. Das mit den 14 Tage ist beim AB UNSINN.

Ansonsten sollte in den FAQ schon eine eher formale Sprache gelten und diese eben nicht (nur) auf Beispielen passieren. Dies hat eben den Grund das eben kein Fall vergleichbar ist. Auch bei deinen Bsp. ließen sich noch weitere hinzufügen.

 

Ich werde mal sehen, ob ich wie bei der PZ noch ein allgemeines Bsp.: einfüge, wo man anhand der Daten es ein bißchen genauer sehen kann.

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Hey Leute bin gerade eben nach Hause gekommen und habe mitbekommen, dass die Polizeit heute bei mir war. Ich war nicht zu Hause und meine Mutter, die ja Halterin ist, auch nicht.

 

Mein minderjähriher Bruder hat dann zu den Beamten gemeint, er wolle dazu nix sagen und das meine Mutter bei der Arbeit wäre. Unser Nachbar hat den Beamten dann den Weg erklärt, dann sind sie zur Arbeitsstellte meiner Mutter gefahren, die auch dort weg war und haben wohl nur unsere Tel.-Nr. geholt. Ob Sie den Nachbar gefragt haben, ob er vielleicht wüsste, wer der geblitzte sei, weiß ich nicht, aber bei der Arbeitsstelle haben und zum Glück kennen kaum welche mich dort.

 

Also nun meine Frage:

Tattag: 15.08.2007

--> Kein AB oder ZBB erhalten

Fahrer: Ich, 29km/h zu schnell, d.h. Probezeitverlängerung

Halter: Meine Mutter

Heute: 22.11.2007

 

Wie sieht es aus? Denn normalerweise ist es ja verjährt und meine Mutter fand es auch nicht besonders witzig, dass mit der Polizei. Wenn jetzt meine Mutter sagt, ja mein Sohn war es, kann ich dann gegen den BGB Widerspruch einlegen? Oder was ist wenn meine Mutter nun sich selber zur Sache äußern möchte und sagen möchte, dass es verjährt ist, wie sehen da die Chancen aus?

btw ich glaube nicht, dass die Polizei weiß, dass der geblitzte auf dem Foto der Sohn von der Halterin ist, d.h. es wurde nix direktes gegen mich unternommen

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Sofern die ANgaben so stimmen wie du sie niedergeschrieben hast, dann ist die Sache verjährt.

Ich wuerde hier sagen: Vorsicht ist die Grossmutter der Porzellankiste! Was nun, wenn der Sachbearbeiter am 14.11. eine Ermittlung gegen den TE angeordnet hat? Dann duerfte die Verjaehrung unterbrochen sein..... :unsure:

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Ermittlungstaktische Gruende lassen auch Fragen zu, die dumm erscheinen..... :unsure::rofl: Ausserdem steht ja gar nicht fest, wie die Fragen formuliert wurden. Vielleicht fragten sie ja: Koennen Sie auf diesem Photo den/die Herrn/Frau 'snake' erkennen? Oder aber: Ist das auf dem Bild der Sohn/die Tochter der Fahrzeughalterin?

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Ermittlungstaktische Gruende lassen auch Fragen zu, die dumm erscheinen..... :unsure::rofl: Ausserdem steht ja gar nicht fest, wie die Fragen formuliert wurden. Vielleicht fragten sie ja: Koennen Sie auf diesem Photo den/die Herrn/Frau 'snake' erkennen? Oder aber: Ist das auf dem Bild der Sohn/die Tochter der Fahrzeughalterin?

 

 

Hab heute nochmal mit meinem Bruder gesprochen, also die Polizisten wussten definitiv nicht, wer der Geblitzte auf dem Foto sein könnte. Und den Nachbarn haben sie auch nicht gefragt, sondern haben sofort die Arbeitsstelle meiner Mutter aufgesucht, d.h. ja es ist verjährt!

Entweder handeln die Polizisten nicht mehr legal und wollen mein Geld haben ^^ oder kann ich immer noch zur Rechenschaft gezogen werden? Weil ich würde jetzt am aller liebsten zur Polizeidienststelle fahren und sagen, dass ich geblitzt wurde und dir mir nix antun können ^^

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So der Sachverhalt hat sich geändert, und ich würde mal eure Meinung dazu hören:

 

Die Polizei hat bei meiner Mutter angerufen und meine Mutter hat dann gemeint, dass es sein könnte, dass es mein Vater war, aber die doch mit ihm persönlich sprechen sollten. Mein Vater hat dann am Telefon gemeint, dass es wohl er war, da ja beim Blitzer auch sein Arbeitsplatz liegt und er dort öfters vorbeifährt.

 

Heut morgen musste er zur Polizei und dort ist es ihm dann aufgefallen, dass auf dem Foto er gar nicht abgebildet war, sondern ich und die Polizei will nun, dass ich jetzt bei denen vorbeischaue. Deadline wurde nicht genannt, aber irgendwann sollte ich doch mal vorbeigehen, damit ich verhindere, dass sie wieder vor meiner Haustür stehen?

 

Und seit dem Tattag sind es nun heute genau 3 Monate + 13 Tage vergangen

 

Und wenn ich dort hingehe, wie sollte ich mich am besten verhalten?

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Eine Vorladung von der Polizei kannst Du in den Müll schmeissen.

Nur eine Vorladung, die durch die Staatsanwaltschaft veranlasst wurde, muss in jedem Fall befolgt werden....

Das ist so pauschal nicht richtig. Unter Umständen ist auch die Polizei Verfolgungsbehörde (z.B. nach § 1(2) der Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden in NRW), und in diesem Fall kann eine polizeiliche Vorladung ebenso bindend sein wie die der StA.

 

Gruß

Goose

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Eine Vorladung von der Polizei kannst Du in den Müll schmeissen.

Nur eine Vorladung, die durch die Staatsanwaltschaft veranlasst wurde, muss in jedem Fall befolgt werden....

Das ist so pauschal nicht richtig. Unter Umständen ist auch die Polizei Verfolgungsbehörde (z.B. nach § 1(2) der Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden in NRW), und in diesem Fall kann eine polizeiliche Vorladung ebenso bindend sein wie die der StA.

 

Gruß

Goose

 

 

Man lernt nie aus!

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Eine Vorladung von der Polizei kannst Du in den Müll schmeissen.

Nur eine Vorladung, die durch die Staatsanwaltschaft veranlasst wurde, muss in jedem Fall befolgt werden....

Das ist so pauschal nicht richtig. Unter Umständen ist auch die Polizei Verfolgungsbehörde (z.B. nach § 1(2) der Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden in NRW), und in diesem Fall kann eine polizeiliche Vorladung ebenso bindend sein wie die der StA.

 

Gruß

Goose

 

 

Nunja wie auch immer, ich war vorgestern bei der Polizei und der Polizist hat dann protokolliert, dass ich der Geblitzte auf dem Foto bin. Alles schön und gut, was mich aber immer noch ein wenig stutzig macht, dass der Polizist gemeint hat, dass wahrscheinlich das Verfahren nun eigestellt wird, er es aber nicht zu 100% sagen kann. Warum den nicht? Also es sind 3 Monate vergangen, ohne dass ich von dem Blitzer was gehört habe.

 

Auf dem Revier habe ich auch gemeint, dass ich gar nicht bemerkt hätte, dass ich geblitzt worden bin, hätte es für mich Nachteile gegegeben, wenn ich gesagt hätte, das ich wusste, dass ich geblitzt worden bin?

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