Jump to content

Zu Fuß über die rote Ampel


Guest calimero

Recommended Posts

Guest calimero

Hallo,

 

stimmt es eigentlich, dass man auch Punkte in Flensburg bekommt, wenn man als Fußgänger über eine rote (Fußgänger-)Ampel geht?

Hab ich mal gehört, angeblich mit der Begründung, dass man dann wohl auch mit dem Auto bereit sei, über rot zu fahren . . . oder so ähnlich.

 

Cali

Link to post
Share on other sites
Guest Black Goat

Es wurde hier schon ein Fall beschrieben bei dem mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahren zu einer Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung geführt hat. Ich find´s ja völlig absurd aber so scheint die rechtliche Lage zu sein...

Link to post
Share on other sites
Guest Calimero

@Black Goat

 

Es wurde hier schon ein Fall beschrieben bei dem mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahren zu einer Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung geführt hat.

Das wäre doch dann theoretisch (nach Beamten-Logik) auch auf den Fußgänger anwendbar, oder? Das heißt doch erstmal, dass man als Verkehrsteilnehmer auch ohne Auto (ob mit dem Fahrrad oder zu Fuß dürfte dann ja egal sein) Konsequenzen bzgl. des Führerscheins befürchten muß.

:D

Link to post
Share on other sites
Guest Gast_Peter

Hihi...oder auch umgekehrt,

 

Führerschein weg, Fahrrad weggeschlossen. Fortbewegung nur noch durch Getragenwerden außerhalb der eigenen vier Wände möglich. Wir kriegen es schon hin, daß man das auch noch reguliert.

 

*Gruesse

 

Peter

Link to post
Share on other sites
Ich stürtze und Krad hat schwere Beschädigungen.

WER KOMMT DAFÜR AUF???

 

Theoretisch die Privathaftpflichtversicherung des Füßgängers.

Hat er keine, bleibt nur der Klageweg.

 

Praktisch sieht es jedoch so aus, das wir Kraftfahrer immer einen mit reingewürgt bekommen und somit ne Teilschuld haben. :D

 

Ich kenne kaum Fälle wo ein Autofahrer mit weißer Weste aus einem Unfall rausgekommen ist.

Link to post
Share on other sites
Guest Calimero

mal ne Zusatzfrage:

 

Wie weit ist eigentlich der "Einzugsbereich" einer Fußgängerampel?

Ich kann ja theoretisch an einer Straße mit Ampel ein ganzes (wie weit?) Stück weitergehen und die Straße dort auf eigene Faust überqueren (was man ja grundsätzlich darf). Aber ab welcher Enfernung ist das so, dass die Ampel nicht mehr zählt? Ab 1m, 2m, 20m? Ich weiß, ist ein bißchen Haarspalterei, aber dennoch müsste das doch irgend wie geregelt sein, oder?

 

Cali

Link to post
Share on other sites
Ich kenne kaum Fälle wo ein Autofahrer mit weißer Weste aus einem Unfall rausgekommen ist.

 

Stimmt leider. Wenn du einen Radler/Fussgänger umnietest, siehst du immer dumm aus, egal ob du objektiv betrachtet nun Schuld bist oder nicht. Daher kann man jedem nur raten, in besagten Fällen doppelt und dreifach vorsichtig zu sein. Lieber mal einen Moment warten und schauen, was passiert.

Link to post
Share on other sites
Guest Michael

@Calimero & KJK:

 

Wie weit ist eigentlich der "Einzugsbereich" einer Fußgängerampel?

 

Ist eigentlich relativ klar geregelt, und zwar in § 25 Abs 3 StVO:

"Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen."

 

Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5-10 € gibt's für den Fußgänger aber nur bei Behinderung oder Gefährdung - TBNRn 125112 bzw. 125113: "Sie überquerten als Fußgänger nicht auf dem kürzesten Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs die Fahrbahn [...]"

Link to post
Share on other sites

Ich denke ihm war schon klar, das er an Kreuzungen rüber muß. Er wollte nur wissen bis zu wieviel Meter sich die Kreuzung ausdehnt, eher er ohne einen Verstoß zu begehen die Straßenseite wechseln kann.

 

In einer Entfernung von der Ampel von 5m, 10m, 20m. 25m oder 50Meter.

Link to post
Share on other sites
Guest Michael

@Gast225:

 

Beachte die Formulierung "... wenn die Verkehrslage es erfordert..."; zudem kommt es auf die örtlichen Gegegebenheiten an. Eine absolute Meter-Angabe läßt sich nicht machen.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
Guest Langfruchtthronfolger
@Hugo

 

was?! 10 Teuro bei Unfall? Was passiert wenn ich bei grün fahre und mir ein Fußgänger der bei Rot über die Ampel läuft vor den Bug knallt. Ich stürtze und Krad hat schwere Beschädigungen.

 

WER KOMMT DAFÜR AUF???

Du kannst den dann wie üblich zivilrechtlich belangen. Anschließend kommt der Fußgänger wahlweise auf den elektrischen Stuhl oder wird vergast (darfst du entscheiden).

Link to post
Share on other sites

@Gast225

Ich denke, dass man das nicht fuer alle Faelle in Metern angeben kann. Ich wuerde hier den "Einflussbereich" der Kreuzung als Massstab nehmen, der nach meinem Verstaendnis so weit geht, wie sich Fahrzeuge an der roten Ampel zurueckstauen (solange das keine Schlange von 400m ist :100: ).

Irgendwo in 50 m Entfernung die Strasse ueberqueren normal OK.

Halten da aber schon Fahrzeuge der Schlange, die vor der roten Ampel anstehen, so dass man zwischen den wartenden Fahrzeugen hindurchgehen muesste, - dann NEIN.

 

Ich weiss, manche gehen gerade da rueber, "weil die Autos ja stehen und man gut und angeblich gefahrlos rueberkommt". Dem ist aber nicht so. Zwischen den wartenden Autos herumlaufen, die jeden Moment losfahren koennten, kann gefaehrlich werden und behindert auch den Verkehr.

Link to post
Share on other sites

Hallo,

also mir ist mal folgendes passiert (ca 20 Jahre her). Komm aus der Kneipe und wollte gegenüber in das Haus wo ich wohnte. Eine Ampelkreuzung war ca. 30m entfernt. Hab mir das gespart dorthin zu gehen, und nach umgucken festgestellt

weit und breit kein Auto (war ja ca. 1.00 Uhr nachts), also quer rüber. In diesem Moment kommt ein grün/weißes um die Ecke an der Ampel. Na ich zur Haustür um auf zuschließen da kamen die auch schon an, was ich da mache. Ich geh nach Hause,

sieht man doch. Na jedenfalls Ausweis kontrolliert, und nach 1-2 Wochen kam ein netter Brief. Sie haben am........als Fußgänger, trotz geistiger Mängel (Alkohol) am Straßenverkehr teilgenommen ohne auf andere VT rücksicht zu nehmen. Verwarnung

20.- DM, aber keine eintragung in Flensburg weil unter 80.- DM. Hab dort angerufen und gefragt was das soll, mit Flensburg; hab ja gar keinen Führerschein, oder wollt ihr mir bei 18 Punkten die Schuhe wegnehmen? Darauf sagte der Beamte, wenn ich einen FS machen würde in nächster Zeit, hätte ich ebend schon Punkte falls es was wäre mit 80.- DM. :P

Könnte also bei roter Ampel zutreffen, oder?

 

mungo

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...