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huggy

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    Mitglied
  1. @benny190880 Haben sie gestern getan, da meinte so´n Experte das man schon 10 Min. warten sollte bevor man sich vorsichtig über die Ampel tastet. Im Endeffekt sagte er aber das wohl 5-6 Min. auch reichen würden. Jedoch sagten sie nicht was los ist wenns dann doch kracht
  2. M.E. ja, gerade im die ja doch ihren Sinn haben sollte man sich an die Geschwindigkeitdbeschränkung halten, auch wenn´s nur noch 20m sind. Ich habe hier glaube ich mal gelesen das es nur im Bereich Ortsausgang nicht so "ganz zulässig" ist.
  3. Du weißt doch Fragen ist einfacher als Lesen. IHMO, muß ich zugeben das ich durch die ständigen Wiederholungen immer mehr lerne.
  4. @Koral Seh ich anders, schließlich sagst Du doch selber: "Günstig ist, dass der Fahrer mit dem Halter nicht verwandt ist." Mit welcher Begründung will sie also die Angaben verweigern? Zeugnisverweigerungsrecht fällt weg.
  5. Ich bin bei seinem Posting davon ausgegangen das sie da längst wieder hier ist, siehe nächstes Quote Müste sie sich dann nicht um die Angelegenheit kümmern, schließlich gibt es auch im Ausland Telefon? Oder ist das zuviel verlangt? (Dies war eine ernstgemeinte Frage, kann die Behörde verlangen das man sich meldet wenn sie weiß das der Briefkasten gecheckt wird)
  6. huggy

    Vorlandung

    Vorladen dürfen dich nur Gericht oder Staatsanwaltschaft. Vorladungen von der , darfst Du als Einladung zum Kaffekränzchen verstehen. Da Du aber keinen Kaffee magst, lehnst Du die Einladung dankend ab und gehst halt nicht hin. Mit anderen Worten Du brauchst darauf gar nicht reagieren. Allerdings solltest Du es dann in der nächsten Zukunft tunlichst vermeiden unter die Augen der zu tretten. Allem Anschein nach haben sie einen Verdacht gegen dich (schlechtes Foto ?), können ihn aber nicht bestätigen.
  7. Also bist Du der Meinung das die auf der BuGestelle gemerkt haben/werden, das ein Mann am Steuer sitzt. Somit ist die Halterin nicht Beschuldigte sondern Zeugin und da muß sie Angaben machen. Wird mE. keiner kommen, schließlich ist sie Zeugin Richtig, aber ich sehe trozdem keine Chance. Schließlich wird die alles dransetzen den Fahrer bei 60km/h Geschwindigkeitsüberschuß zu ermitteln Btw sollte für das Wort Blödsinn stehen und nicht bedeuten das Du einen Vogel hast.
  8. @Koral Wie kommst Du auf den Im Endeffekt wird sie Ihren Lappen los sein, wenn die auf der Bußgeldstelle nicht merken daß ein männlicher Fahrer am Steuer saß und nicht sie (da Halterin) Zuerst bekommst sie einen AB ( somit ist die Verjährung schon mal unterbrochen ), reagiert sie darauf nicht wird ein BuGeBe erlassen und dieser wird rechtskräftig, wenn sie darauf nicht Einspruch erhebt.
  9. Normalerweise so: Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50 € + 3 Pkt. + Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 € + 2 Pkt. Ob dies nun als eine Tateinheit bewertet wird oder als zwei weiß ich jetzt nicht, vielleicht wissen die ja mehr
  10. guckst Du hier: http://www.bussgeldrechner.de/ und hier: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein...s_auf_probe.htm
  11. Schreib bloß nicht die Daten deines Vaters rein, das könnte ganz schnell nach hinten losgehen. Du bzw. Deine Mutter sollen deinem Vater den Wisch geben und er soll seine Daten reinschreiben, daß er den Verstoss zugibt und fertig. Wenn die auf der Behörde nicht allzu doll aufpassen, bekommt er den BG, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt. Ich gehe mal davon aus das Du auf der BAB durftest. Sollten die auf der Behörde den Köder doch nicht schlucken und sagen dein Vater kann es nicht gewesen sein, und sie wollen ihn deswegen einen reinwürgen, muß dein Vater nur behaupten er habe das Bild
  12. Dank dir für die URL Michael Och nööö, laß man. Ich weiß ja daß der Trend zum Zweitbuch geht, aber ich finde meins mit Bildern drin, in dem so eine dicker immer sagt: "Die die Römer " reicht mir.
  13. Ach Matte, wie ich Euch "alten" Hasen und Eure Abk. doch liebe Es gab mal ne Seite dort konnte man nachschauen was sich hinter Z.295 und §41 (3) StVO verbirgt. Hat nochmal jemand die URL
  14. @ Franticek und Matte Generell, oder gilt das nur für Behindertenparkplätze, oder andersrum gefragt reicht eine Parkflächenmarkierung aus um dort parken zu dürfen?
  15. Wie konnte das passieren? Kurzzeitgedächtnis oder selten gefahrene Strecke? Bodenwellen, Spurrinnen, Lärmschutzmaßnahme, Unfallschwerpunkt...? Ich weiß jetzt nicht genau wo man da nachfragen kann warum dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, aber frag doch einfach mal bei der zuständigen dienststelle oder der Autobahnmeisterei nach. Hmm bei 65 km/h zuviel wohl nur ein Anwalt und bei dem Geschwindigkeitsüberschuß wohl auch der nicht mehr
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