Guest gentlyfriend Posted August 10, 2007 Report Share Posted August 10, 2007 Hi Ich bin vor ein paar Wochen bei gelb über eine Ampel gefahren, die aber scheinbar, so wie ich halb drüber war, auf rot umgesprungen ist, so dass ich quasie mit den Hinterrädern noch den Blitzer ausgelöst habe. Nun habe ich den Bescheid bekommen, schlön mit einem Portait von mir. Angeklagt werde ich folgendermaßen: "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat"Wenn ich das so weit richtig im Forum gelesen habe, müsste ich 50€ + weitere Kosten zahlen und werde 3 Pkt. in Flensburg bekomme.Nun meine Frage: da ich aber meines wissen bei gelb gefahren bin, kann ich da irgendwas machen, dass ich die Strafe nich antreten muss? Ich meine, ich bin bei gelb gefahren und nicht bei rot. Oder ist jeder Einspruch zwecklos? Es war übrigens ein stationärer Blitzer. Noch eine kleine Frage am Rande: passiert eigentlich was, wenn man innerhalb von einem Jahr gleich zweimal Punkte kassiert? Ist erst mein zweites Vergehen überhaupt und weiß nicht, was ich machen soll. Danke schon mal im Vorraus. MfG. gentlyfriend Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted August 10, 2007 Report Share Posted August 10, 2007 Auch bei Gelb ist das überfahren der Ampel verboten. Du hast doch Glück gehabt, unter 1 Sek. Rot. Also kein Fahrverbot. Also zahle, und gut ist. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 10, 2007 Report Share Posted August 10, 2007 Rotlichtüberwachungsanlagen neueren Typs müssen die Rotzeit bis zur Haltelinie zurückrechnen, so daß nur Verstöße gewerdet werden die auch wirklich bei Rot gefahren sind. Bei älteren Anlagen gibt es diesbezgl. eine Toleranzzeit von 0,2 oder mehr Sekunden. Wieviel Zeit wird dir denn vorgeworfen? Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted August 10, 2007 Report Share Posted August 10, 2007 Er schreibt doch Ampel bei Rot überfahren: 50 Euro / 3 Punkte ! Also unter einer Sek.! Quote Link to post Share on other sites
Guest gentlyfriend Posted August 10, 2007 Report Share Posted August 10, 2007 Hi Wie viel Sekunden bzw. Milisekunden ich nach rot drüber war, steht nirgends in dem Schreiben. Und das ich nur 50€ zahlen muss und drei Punkte bekomme, nehme ich auch nur an, da ich in Foren gelesen habe, dass 132 BKat besagt, dass ich weniger als 1sec drüber war, 132.2 BKat dagegen sollen mehr als 1 sec sein. Ich danke euch für die Tipps, werde wohl den Verstoß zugeben, da alles andere sich nicht rentiert. MfG gentlyfriend Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 10, 2007 Report Share Posted August 10, 2007 Ich sag mal so: Fotos anfordern - also nicht nur das Fahrerfoto, welches du schon hast, sondern die beiden mit dem Gesamtüberblick. Wie ich aber hier schon mehrmals geschrieben habe, lösen die Anlagen nicht bei den Hinterrädern eines PKW's aus. Wahrscheinlich war es denkbar knapp, aber schon Rot. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted August 11, 2007 Report Share Posted August 11, 2007 Wahrscheinlich war es denkbar knapp, aber schon Rot. Also vorher schon mind. 3sec gelb, als der TE gesehen hat, dass die Ampel gelb wurde war er mind. 40m von der Ampel weg (bei 50 km/h) Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 11, 2007 Report Share Posted August 11, 2007 @SimineonTscha ... ihmo die typische 'Psycho-Situation' - die meisten denken eben "das schaff' ich noch ..." bzw. an (scheinbar) unbewachten Ampeln "ging doch noch, kam ja noch keiner, etc."Man weiß zwar, daß es falsch ist, aber dieses Bewußtsein geht mit Annäherung an die Ampel (oder z.B. auch > Gasgeben vor dem Schild ) gegen Null. Quote Link to post Share on other sites
CaptHawkeye 0 Posted August 27, 2007 Report Share Posted August 27, 2007 Man weiß zwar, daß es falsch ist, aber dieses Bewußtsein geht mit Annäherung an die Ampel (oder z.B. auch > Gasgeben vor dem Schild ) gegen Null.Nö, ich wüsste es nicht, daß es falsch gewesen sei. Ich habe meinerseits damals i.d. Fahrschule gelernt, daß man bei gelb noch rüber darf, denn das Gelb bedeute lediglich 'auf Rotlicht vorbereiten, bzw. einstellen' oder so ähnlich....mag sein, daß es heuer anders ist, oder ich falsch gelehrt wurde. Aber deswegen heist es ja auch Rotlicht-, und nicht Gelblichtverstoss, oder wie? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 27, 2007 Report Share Posted August 27, 2007 Ich habe meinerseits damals i.d. Fahrschule gelernt, daß man bei gelb noch rüber darf, denn das Gelb bedeute lediglich 'auf Rotlicht vorbereiten, bzw. einstellen' oder so ähnlichEin Blick in § 37(2) Nr. 1 StVO: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Wenn du nicht mehr anhalten kannst, kannst du noch drüber fahren, ist ein gefahrloses Anhalten jedoch möglich, so musst du vor der Kreuzung auf das nächste Signal (also rot) warten. Das war auch, solange ich die StVO kenne, nicht anders. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
syro 0 Posted August 28, 2007 Report Share Posted August 28, 2007 aber wenn ich im letzten moment über gelb ziehe (wir gehen davon aus, dass der wagen es komplett bis über die haltelinie schafft, BEVOR die anzeige auf rot springt!), wird mich die polizei nicht dafür zur rechenschaft ziehen oder? ich war mal mit einem kumpel unterwegs, der über rot gefahren ist und direkt in meiner gegenwart angehalten wurde. er hat versucht, den polizisten weiss zu machen, er sei über gelb gefahren. da haben die wortwörtlich gesagt "nee, bei gelb halten wir niemanden an!" Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 29, 2007 Report Share Posted August 29, 2007 aber wenn ich im letzten moment über gelb ziehe (wir gehen davon aus, dass der wagen es komplett bis über die haltelinie schafft, BEVOR die anzeige auf rot springt!), wird mich die polizei nicht dafür zur rechenschaft ziehen oder?§47 Abs. 1 OWiG - das liegt im Ermessen der Behörde (bzw. der für sie handelnden Beamten)Die BKatV sieht mW dafür 10 EUR Verwarnungsgeld vor. Quote Link to post Share on other sites
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