esox19 0 Posted May 27, 2007 Report Share Posted May 27, 2007 Hi, Ich wurde im Januar vo unsrem Förster auf einem Waldweg erwischt und bekam ein Verwarngeld von 30 € aufgebrummt, nun kam schon die erste Mahnung, hab bisher noch nicht reagiert. Die haben beide Male mein Kennzeichen falsch aufgeschrieben, ich wäre demnach mit kennzeichen blabal folgende ordnungswidrigkeit begangen. kann man das ´nutzen um da noch mal heil raus zu kommen? man bedenke dwr förster hat mich persönlich angehalten, also nicht so einfach wie bei geblitzt werden. sollte ich einfach mal anrufen oder zurückschreiben, das ich dementiere mit pkw und kennzeichen blabla unterwegs gewesen zu sein? Quote Link to post Share on other sites
Trophy 0 Posted May 27, 2007 Report Share Posted May 27, 2007 Du läßt dich vom Förster anhalten und ein Bußgeld aufdrücken? Quote Link to post Share on other sites
bube 0 Posted May 27, 2007 Report Share Posted May 27, 2007 Ungeprüft würde ich hier fragen: warum soll der (Revier-)Förster das nicht tun? Vermutlich übt er in seinem Revier die Hoheitsrechte aus und darf auch solche Verfolgungen einleiten. Beim HiPo fragtst du ja auch nicht, ob das rechtens ist. Vielleicht hilft es, wenn man den Mann künftig Revierpolizisten nennt... Und das falsche Kennzeichen juckt hier keinen. Das ist bestenfalls ein heilbarer Mangel. Keine Chance für dich. Ob du jemanden mit einer P1 oder 'nem G3 erschossen hast ist nun für die Tat (mehr noch für das Opfer) wirklich nicht von entscheidender Bedeutung, oder?! Auch wenn man mal kurz drüber diskutieren würde... Verjährt wäre die Sache allerdings, wenn das Kennzeichen stimmen würde, aber das Datum nicht. Grüße bube Quote Link to post Share on other sites
Lars 4 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Schon interessant, dass einige zu doof sind ein Kennzeichen abzuschreiben.... Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 !Bravo Lars! Noch nie vertippt?!? dete Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 !Bravo Lars! Noch nie vertippt?!? dete dafür hat sich doch Lars gerade das Kennzeichen "5" gekauft <Link> -scnr- Quote Link to post Share on other sites
Lars 4 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Beim Kennzeichen? Ne, das kriege ich noch fehlerfrei abgeschrieben. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Du läßt dich vom Förster anhalten und ein Bußgeld aufdrücken?Das Befahren des Waldes ist eine Ordungswidrigkeit, z.B. nach § 3 LFoG NW.Die Forstbehörde, deren Amtswalter der Förster ist (dieser ist im übrigen auch Ermittlungsperson der StA in Strafsachen), hat nach § 46 OWiG bei der Verfolgung von Ordungswidrigkeiten die gleichen Rechte und Pflichten wie die StA bei der Verfolgung von Straftaten.Gemäß § 163b StPO kann die StA beim Beschuldigten (und somit die Forstbehörde beim Betroffenen) die Identität feststellen. Diese IDF lässt sich notfalls auch zwangsweide durchsetzen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Sgdh, hier muß ein Irrtum vorliegen, ich bin nicht der Halter des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen JB-00 7. Ich bitte daher das Verfahren gegen mich einzustellen. mfgWald Brand Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Da die Personalien des Betroffenen festgestellt wurden, ist das falsche Kennzeichen wohl unschädlich und dürfte nicht zur Einstellung des Verfahrens führen. Vielmehr denke ich, daß, wenn nicht schon geschehen, ein Bußgeldbescheid erlassen wird (wordurch sich die Kosten beinahe verdoppeln) und bei Widerspruch ein Gerichtsverfahren angesetzt wird. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Gemäß § 163b StPO kann die StA beim Beschuldigten (und somit die Forstbehörde beim Betroffenen) die Identität feststellen. Diese IDF lässt sich notfalls auch zwangsweide durchsetzen. Wie stellt ein Förster zwangsweise die Identität eines Pkw Fahrers im Wald fest ?, mit entsichertem und vorgehaltenem Jagdgewehr oder mit dem angeleinten Rauhhaardackel ? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Och, da lässt § 163b StPO schon ausreichende Möglichkeiten zu.So ist z.B. das Festhalten und die Durchsuchung der Person und von ihr mitgeführter Sachen zulässig. Hilft das nicht, kann er einfach die Person festhalten, bis wir da sind. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Trophy 0 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 hehe genau Ich würde mich auch einfach festhalten lassen, nur weil ich einen verkackten Waldweg befahre. Will er mir mit dem Gewehr in die Scheibe die Kugel pressen? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Würdest du dich nicht festhalten lassen, sondern dich dagegen aktiv zur Wehr setzen, so wäre die Ordnungswidrigkeit dein geringstes Problem, denn dann hättest du auch noch eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am Hals. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Würdest du dich nicht festhalten lassen, sondern dich dagegen aktiv zur Wehr setzen, so wäre die Ordnungswidrigkeit dein geringstes Problem, denn dann hättest du auch noch eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte am Hals. GrußGoose eben gerade nicht. weil er ja meine personalien nicht hätte. erinnert mich irgendwie an den film lambock, falls den jemand kennt, bei dem der förster sogar mit demgewehr droht, und letztendlich im kofferraum landet.....naja egal aber ich weiss nicht wo das problem ist. wenn man halt einen verbotenen waldweg fährt und erwischt wird,dann muss man halt zahlen. ist doch wurscht, ob man von einem förster angezeigt wird, oder von einemhilfspolizisten Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 eben gerade nicht. weil er ja meine personalien nicht hätte.und genau da wäre ich mir nicht so sicher. Die Jungs sind idR recht fit. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Och, da lässt § 163b StPO schon ausreichende Möglichkeiten zu.So ist z.B. das Festhalten und die Durchsuchung der Person und von ihr mitgeführter Sachen zulässig. Hilft das nicht, kann er einfach die Person festhalten, bis wir da sind. GrußGoose Grau ist alle Theorie , ich möchte den Förster sehen, der einen Fahrer nebst Kfz durchsucht - und, der bei Widerstand gg. die Durchsuchung mittels Handy ( Empfang mitten im Wald ???? ) im ländlichen Bereich, nach der Rennleitung telefoniert. Obwohl.......telefonieren kann er natürlich, Verbindung hat er vielleicht auch, aber ob auch jemand kommt und vor allen Dingen wann, das lasse ich mal dahingestellt, bei Anfahrtswegen von 20 km und mehr. Quote Link to post Share on other sites
esox19 0 Posted May 28, 2007 Author Report Share Posted May 28, 2007 Also um der Diskussion ma ein ende zu bereiten, diesem förster ist alles zuzutrauen. mein onkel arbeitet bei der forst und hat mir schon einige geschichten von ihm erzählt. soll ein harter hund sein, natürlich gelten alle bestimmungen für ihn nicht, sind halt adelsprivilegien:D@GooseWo das problem ist? No Comment! Ich will hier keine grundsatzdiskussion anzetteln.Darum bist du auch Ordnungshüter:))))) und ich nicht!! Und über viele regeln lässt sich schon streiten. meine Einstellung dazu gewisse Bestimmungen links liegen zu lassen wird das nicht ändern, das hat seine Gründe! hab eben pech gehabt und muss blechen und vielleicht nicht zum letzten mal. aber man kann ja mal anfragen, ob es andere wege gibt. wenn inicht, wird's mich nicht umbringen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Och, da lässt § 163b StPO schon ausreichende Möglichkeiten zu.So ist z.B. das Festhalten und die Durchsuchung der Person und von ihr mitgeführter Sachen zulässig. Hilft das nicht, kann er einfach die Person festhalten, bis wir da sind. GrußGoose Grau ist alle Theorie , ich möchte den Förster sehen, der einen Fahrer nebst Kfz durchsucht - und, der bei Widerstand gg. die Durchsuchung mittels Handy ( Empfang mitten im Wald ???? ) im ländlichen Bereich, nach der Rennleitung telefoniert. Obwohl.......telefonieren kann er natürlich, Verbindung hat er vielleicht auch, aber ob auch jemand kommt und vor allen Dingen wann, das lasse ich mal dahingestellt, bei Anfahrtswegen von 20 km und mehr.Auch in der Praxis kommt das vor, auch wenn du es nicht glauben willst.Versuch es doch einfach selber mal und berichte von deinen Erfahrungen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 Auch in der Praxis kommt das vor........Ich habe nicht gesagt, das dass in der Praxis nicht vorkommen kann. .........auch wenn du es nicht glauben willst Ich glaube, das Förster so intelligent sind und sich nicht mit solchen " Durchsuchungen " beschäftigen.......normalerweise, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Versuch es doch einfach selber mal und berichte von deinen Erfahrungen. Ich fahre immer mal im Wald und wenn ich dem Förster begegne, freut er sich. Entweder hat er mir einige Tage vorher einen Stapel Brennholz verkauft, oder er hat seinen Geländewagen so in den Dreck gefahren , das ich ihn wieder herausziehen muss, bei letzterem lasse ich mich gerne mit etwas frischem Wildbret entlohnen . Quote Link to post Share on other sites
esox19 0 Posted May 28, 2007 Author Report Share Posted May 28, 2007 @faun98Man, da bist Du ja echt gesegnet, ein Förster mit Verstand! Bei uns scheints unter den Beamten generell nur eine sorte zu geben, nämlich die Paragraphenreiter ohne Hirn, die sinnlose Gesetze einhalten mit der Genauigkeit eines Uhrwerks. So muss man seinen Verstand selbst wenigstens nicht einschalten. Bei solchen Vollideoten jedesmal die Ruhe zu bewahren, wenn die das stinkemaul aufmachen und einem das von jeder Ästhetik weit entfernte Beamtendeutsch ins Ohr nuscheln, das sie auf einer Hörspielkassete vorher auswendig gelernt haben, fällt mir schon schwer.Naja, jedenfalls schönes Beispiel, das Du gebracht hast, das zeigt, dass es doch noch Anständige gibt. Daumen hoch! Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 28, 2007 Report Share Posted May 28, 2007 @faun98Man, da bist Du ja echt gesegnet, ein Förster mit Verstand!Förster mit Verstand sind eigentlich nichts besonderes, ohne Hochschulstudium geht da heute nichts mehr, von daher........... Bei uns scheints unter den Beamten Bei uns sind die Förster nicht verbeamtet sondern bei privaten Waldbesitzern ganz normale Angestellte . Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 @faun98Man, da bist Du ja echt gesegnet, ein Förster mit Verstand! Bei uns scheints unter den Beamten generell nur eine sorte zu geben, nämlich die Paragraphenreiter ohne Hirn, die sinnlose Gesetze einhalten mit der Genauigkeit eines Uhrwerks. So muss man seinen Verstand selbst wenigstens nicht einschalten. Bei solchen Vollideoten jedesmal die Ruhe zu bewahren, wenn die das stinkemaul aufmachen und einem das von jeder Ästhetik weit entfernte Beamtendeutsch ins Ohr nuscheln, das sie auf einer Hörspielkassete vorher auswendig gelernt haben, fällt mir schon schwer.Naja, jedenfalls schönes Beispiel, das Du gebracht hast, das zeigt, dass es doch noch Anständige gibt. Daumen hoch![mod]Ich darf Dich bitten, dich in der Beschreibung der Beamten, die ja auch nur Menschen sind, etwas mehr selbst zu beschraenken. Derartige Allgemeinbeleidigungen sind hier ungern gesehen![/mod] Btw., meine persoenliche Meinung: Wer nicht in der Lage ist, das Wort 'Idioten' korrekt zu schreiben, sollte andere nicht als solche bezeichnen! Quote Link to post Share on other sites
esox19 0 Posted May 29, 2007 Author Report Share Posted May 29, 2007 Bei uns sind es Beamte, zumindest die Förster, nur die einfachen Waldarbeiter nicht. Man bekommt auch nette Post von der Forstbehörde, wenn man was ausgefressen hat, genau so wie von der Polizei. Die Befugnisse, die sie haben sind ganz ähnlich. Der Förster trägt wie die Polizei auch immer eine Dienstpistole bei sich, die (glaube ich) nicht nur für verletzte Tiere gedacht ist. Naja und das mit dem von dem Förster anhalten lassen: Er fuhr wirklich dicht auf gab Lichthupe usw., das macht schon Eindruck, und sich bei vereister Strecke und mit Grippe am Hals auf eine Verfolgungsjagd einlassen wollte ich mich auch nicht. man muss ja aus einer Mücke keinen Elefanten machen. @mod, look: Idioten:D Außerdem hab ich nicht explizit gesagt, dass es auf alle Beamte explizit zutrifft, sondern so scheint! Bei dieser Bewertung spielt nur subjektives Empfinden eine Rolle, bedingt durch persönliche Erfahrungen, daher dieser negative Anklang! Und Menschen gibts viele verschiedene, hab ich die Beamten etwa davon ausgeschlossen? Natürlich sind nicht alle so, aber jeder kennt einige davon: Leute die kein Auge zudrücken können, obwohl sie könnten; selbsternannte Ordnungshüter; welche, die gern ###### in ihrer mächtigen Stellung spielen, aus welchen gründen auch immer und keine Gelegenheit ungenutzt lassen. Natürlich handeln sie damit genau nach Rechtslage. Aber die Rechtslage in jedem Fall als den Ausdruck der Vernunft zu bezeichen, wage ich zu bezweifeln, das ist mir zu allgemein, besonders weil es sich oft um Verbote handelt, die meine Freiheit einschränken. Diese Strenge passt mir nicht! Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 Aber die Rechtslage in jedem Fall als den Ausdruck der Vernunft zu bezeichen, wage ich zu bezweifeln, das ist mir zu allgemein, besonders weil es sich oft um Verbote handelt, die meine Freiheit einschränken. Diese Strenge passt mir nicht! Unvernünftig ist also, was Deine Freiheit einschränkt ?Wenn Dir die Rechtslage in diesem Land nicht passt und die Strenge, mit der sie durchgesetzt wird: Es steht Dir vollkommen frei auszuwandern in ein Land, das weniger "streng" ist. BTW: Ich wünschte mir, bei uns würde wesentlich strenger auf die Einhaltung der Rechte und Pflichten eines Bürgers geachtet werden. Ich muss ehrlich gestehen: Ich habe noch NIE eine Abstandsmessung gesehen (und das bei 30.000 km/Jahr), in meinem ganzen Leben erst 2-3 allgemeine Fahrzeugkontrollen und noch NIE Personenkontrollen ausser an Grenzen. Quote Link to post Share on other sites
Lars 4 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 BTW: Ich wünschte mir, bei uns würde wesentlich strenger auf die Einhaltung der Rechte und Pflichten eines Bürgers geachtet werden. Ist OT, aber was moechtest Du denn? Soll stichprobenartig gefiltert und angehalten werden? Oder einfach mal Leute in der Stadt durchsucht werden, oder was? Das will ich mal sehen. Dann ist aber die Hoelle los in im Lande. Quote Link to post Share on other sites
esox19 0 Posted May 29, 2007 Author Report Share Posted May 29, 2007 @simineon: ich habe geschrieben, dass es mir lediglich zu allgemein ist alle regeln als vernünftig zu bezeichen. das mit der eingeschränkten freiheit tritt nur noch hinzu und wirkt bei 'komischen' Bestimmungen ganz einfach mehr nach, die (imo) bekloppt sind! niemand hat was von anarchie gesagt, oder das alles erlaubt sein soll. Ich hoffe ist jetzt verständlich! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 besonders weil es sich oft um Verbote handelt, die meine Freiheit einschränken. Diese Strenge passt mir nicht!Es mag sein, daß die Verbote deine Freiheit einschränken. Aber deine Freiheit hört eben an der Stelle auf, wo sie in die Rechte anderer oder deren Freiheit eingreift. Ebenso, wie die Freiheit jedes anderen an der Stelle endet, an der sie in deine Rechte eingreift. Oder würde dir die Strenge auch nicht passen, wenn es um den Schutz deiner Rechte geht? Ich gehe z.B. drei bis vier Mal pro Woche im Wald joggen. Wenn mir da Autos entgegen kommen würden, wäre ich beim besten Willen nicht begeistert. Ich habe ein Recht darauf, im Wald nicht von Autos belästigt zu werden. Weiterhin hat der Waldbesitzer ein Recht darauf, daß der Wald nicht durch Autos belastet wird. Wie schaut es mit diesen Rechten aus? Sind dir die egal? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 Da die Personalien des Betroffenen festgestellt wurden, ist das falsche Kennzeichen wohl unschädlich und dürfte nicht zur Einstellung des Verfahrens führen. Vielmehr denke ich, daß, wenn nicht schon geschehen, ein Bußgeldbescheid erlassen wird (wordurch sich die Kosten beinahe verdoppeln) und bei Widerspruch ein Gerichtsverfahren angesetzt wird. GrußGooseDanke für die Korrektur, hatte ich überlesen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 ein Bußgeldbescheid erlassen wird (wordurch sich die Kosten beinahe verdoppeln) und bei Widerspruch ein Gerichtsverfahren angesetzt wird.Mal eine kurze Zwischenfrage hierzu.Bußgeldbescheid plus Gebühren / Porto in Straßenverkehr ist klar, Nur hier habeb wir einen Verstoß gegen das Waldgesetz, oder wie Du geschrieben hastDas Befahren des Waldes ist eine Ordungswidrigkeit, z.B. nach § 3 LFoG NW.gibt es da überhaupt Bußgelder, und damit die Gebühren wie bei einem Bußgeldbescheid. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 BTW: Ich wünschte mir, bei uns würde wesentlich strenger auf die Einhaltung der Rechte und Pflichten eines Bürgers geachtet werden. Ist OT, aber was moechtest Du denn? Soll stichprobenartig gefiltert und angehalten werden? Oder einfach mal Leute in der Stadt durchsucht werden, oder was? naja ... da fallen mir schon ein paar Sachen ein. Handybenutzung im Auto: ... auf 30 km sehe ich ca. 10-15 Autofahrer, die ihr Handy am Ohr haben.Umweltsäue: Zigarettenkippen aus dem Fenster werfen oder auf den Boden; Hundekotpatroullien; städtische GrünPissanlagenMittelspurschleicher/ Linksspurblockierer: eine der wichtigsten Stauursachen wirkt bei 'komischen' Bestimmungen ganz einfach mehr nach, die (imo) bekloppt sind! und wer entscheidet, ob eine Bestimmung "komisch" oder "bekloppt" ist ? Du ? Ich finde diese Regeln über fremdes Eigentum schon komisch ... vollkommen bekloppt, dass ich nicht mal Dein Auto benutzen darf oder mit Deiner Frau anbandeln sollte ... oder sind diese Regeln doch nicht so bekloppt ? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 gibt es da überhaupt Bußgelder.Es gibt keinen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, die Ordnungswirdrigkeit richtet sich hier in NRW nach § 70 LFoG NW und wird hier im Höchstmaß auf 25000 Euro bestimmt. Demnach beträgt die Verjährungsfrist gem. § 31 OWiG drei Jahre, die Forstbehörde hat also jede Menge Zeit. , und damit die Gebühren wie bei einem BußgeldbescheidDie Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren richten sich nach § 107 OWiG und beziehen sich nicht ausschließlich auf den Straßenverkehr. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
esox19 0 Posted May 29, 2007 Author Report Share Posted May 29, 2007 @simineon ich hab doch gesagt, dass die bestimmungen imo = in my opinion bekloppt sind! außerdem sind deine vergleiche nun echt unpassend da der Wald als solcher (zumindest noch) von jederman auf eigene gefahr betreten werden darf, nur eben nicht mit kfz, wie es vor kurzem noch möglich war. willst du ernsthaft affären und autodiebstahl mit benutzung von waldwegen, oder unerlaubten pilze suchen gleichsetzten. wie lächerlich außerdem haben wir selbst einen kleinen privatwald und ich habe verdammt noch mal nichts dagegen wenn jemand den weg darin benutz um seinen zielweg abzukürzen! wie kann man nur so beknackt sein und die privatsphäre eines pkw, oder gar der eigenen frau mit auf fremden wegen fahren gleichzusetzetn. würde ich dich damit in deiner seele verletzen, dein leben zerstören? dir dein kostbarstes etwas rauben?(soll ein auto ja für manche sein) außerdem ist eine frau kein eigentum. du scheinst aber echt ein extrem besitzfixierter zu sein! sag mir bescheid falls ich zufällig mal in deiner nähe sein sollte, damit ich auch ja acht geben kann die königlichen hoheitsrechte seiner majestät nicht zu verletzen, vielleicht weil ich einen apfel pflücke, der an einem ast deines baumes bis über dem gehweg ragt. was andres ist das befahren von waldwegen imo nicht, eine kleinigkeit, mehr och nicht! Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 was andres ist das befahren von waldwegen imo nicht, eine kleinigkeit, mehr och nicht!Abgesehen von den Beleidigungen, die du da abgelassen hast, fürchte ich, daß du es nicht verstehst.Es geht um den Schutz des Waldes. Dort lebt Wild, der Wald stellt weiterhin ein Naherholungsgebiet für alle dar. Ich will mich in den Wald begeben und sicher sein können, daß ich dort nicht von Autos belästigt werde. Es gibt etliche Gründe, die das Verbot, einen Wald zu befahren, rechtfertigen. Daß du diese offensichtlich nicht erkennen willst, lässt auf einen ausgeprägten Egoismus schließen. Wie ich oben schon sagte: Du pochst auf deine Freiheitsrechte, augenscheinlich sind dir die rechte anderer jedoch völlig egal. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 vielleicht weil ich einen apfel pflücke, der an einem ast deines baumes bis über dem gehweg ragt. was andres ist das befahren von waldwegen imo nicht, eine kleinigkeit, mehr och nicht! Solltest Du den Apfel von einem Ast, der über den Gehweg hängt, pflücken, so habe ich nichts dagegen, solltest Du dafür mein Grundstück betreten, dann hau' ich Dir aber ganz böse auf die Finger.Und wenn Du nichts dagegen hast, dass man durch Deinen Wald fährt dann solltest Du Dich nicht wundern, wenn da mal ein paar Enduros durchheizen ... ... und zu Deinen Beleidigungen : Lerne diskutieren ohne ausfallend zu werden und versuche den Sinn einer Metapher zu verstehen. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 Für mich stellt sich hier eher die Frage nach einer möglichen Verjährung:Ich wurde im Januar vo unsrem Förster auf einem Waldweg erwischt und bekam ein Verwarngeld von 30 € aufgebrummt, nun kam schon die erste Mahnung, Wann war die Tat?Hat der Förster dich zur Tat angehört?War der erste Schrieb eine Verwarnung mit Anhörung? Mit welchem Datum?Gab es einen Bußgeldbescheid? wann? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 Für mich stellt sich hier eher die Frage nach einer möglichen Verjährung: Goose sagte: in NRW drei Jahre ... Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted May 29, 2007 Report Share Posted May 29, 2007 Ups. (Wie konnte ich das blos überlesen. ) Quote Link to post Share on other sites
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