Kolbenfeder 77 Posted February 6, 2007 Report Share Posted February 6, 2007 Nehemn wir mal an als Bewohner eines garten- und balkonlosen mehretagigen Stadthauses komme ich auf die Idee einen schamponierten Teppich auf dem Bürgersteig vor dem Haus zu trocken, neben und vor dem Teppich bringe ich einige Kartons und Absperrbänder an und dem Hinweis nicht betreten. Wenn jetzt trotzdem jeamand rücksichtslos oder versehentlich mir den Teppich verschmutzt, darüber läuft oder gar eine Zigarette darauf brennend wirft, habe ich dann einen Anspruch auf Instandsetzung durch einen Fachbetrieb plus Wertminderungsausgleich? Warum klingt diese Fragestellung so "blöd" oder abwegig? Bei einem illegal auf dem Bürgersteig geparkten PKW und dagegen rumpelden Kinderwagen oder Fußgängern zweifelt niemand an dem Anspruch des KFZ-Besitzters! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted February 6, 2007 Report Share Posted February 6, 2007 Ja oder worum gings doch gleich? Quote Link to post Share on other sites
lbbdt 1 Posted February 6, 2007 Report Share Posted February 6, 2007 Autos haben mehr Freunde als dein Teppich. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 6, 2007 Report Share Posted February 6, 2007 Ich würde dem Teppichfreund noch ein Bußgeld wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis aufs Auge drücken.Allgemeingebrauch ist dies sicherlich nicht mehr. Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted February 6, 2007 Report Share Posted February 6, 2007 Bei einem illegal auf dem Bürgersteig geparkten PKW und dagegen rumpelden Kinderwagen oder Fußgängern zweifelt niemand an dem Anspruch des KFZ-Besitzters!Hallo, Ich bin der Meinung, dass ein PKW-Fahrer, welcher den Gehweg blockiert, auf einem Schaden sitzen bleibt.Beispiel:Ein Kind zerkratzt bei Vorbeifahren mit einem Kinderfahrad das auf dem Gehweg geparkte Auto.Der verbleibende Raum ist kleiner wie erlaubt. Das Parken ist hier auch nicht durch Verkehrszeichen erlaubt.Der Besitzer des FZ haftet für den Schaden selbst. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted February 7, 2007 Report Share Posted February 7, 2007 @Gast225, wieso geht das über den Gemeingebrauch hinaus, das machen dort doch alle so, oder? dete Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 7, 2007 Report Share Posted February 7, 2007 Also doll kann der Schadenersatzanspruch ja nicht sein, deswegen wuerde sich eine Klage wohl auch nicht lohnen. Warum ich zu dieser Auffassung komme? Nun, waere der Teppich wertvoll, wuerde ihn wohl irgendjemand mitnehmen und Du wuerdest dumm da stehen.... Uebrigens, deine Hausratversicherung wuerde dann auch nicht zahlen.... Quote Link to post Share on other sites
Bloodwarrior 0 Posted March 28, 2007 Report Share Posted March 28, 2007 Bei einem illegal auf dem Bürgersteig geparkten PKW und dagegen rumpelden Kinderwagen oder Fußgängern zweifelt niemand an dem Anspruch des KFZ-Besitzters!Ich bin der Meinung, dass ein PKW-Fahrer, welcher den Gehweg blockiert, auf einem Schaden sitzen bleibt.Beispiel:Ein Kind zerkratzt bei Vorbeifahren mit einem Kinderfahrad das auf dem Gehweg geparkte Auto.Der verbleibende Raum ist kleiner wie erlaubt. Das Parken ist hier auch nicht durch Verkehrszeichen erlaubt.Der Besitzer des FZ haftet für den Schaden selbst. Unsinn! Geltendes Recht ist geltendes Recht... Wenn du jemanden tötest gibt mir das nicht das Recht dir die Hand abzuschneiden mit der du das gemacht hast. Wo kommen wir denn da hin? Als Fußgänger/Radfahrer hast du in so einem Fall immernoch nicht das Recht Sachbeschädigung zu begehen.Im Falle des Kindes auf dem Fahrrad müsste die HPV der Eltern zahlen, basta. Allerdings würde der FP dazu zugeben müssen das er auf dem Gehsteig geparkt hat Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted March 28, 2007 Report Share Posted March 28, 2007 Genau, und wenn jemand auf der Straße im Halteverbot parkt, kann ich ihm straflos hinten reinfahren. Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted March 28, 2007 Report Share Posted March 28, 2007 Aber dann auch mit einem eigens dafür modifizierten Wagen. Quote Link to post Share on other sites
Lars 4 Posted March 28, 2007 Report Share Posted March 28, 2007 Einfach mal testen und Muttis Flokati vor die Tuer.... Quote Link to post Share on other sites
Bloodwarrior 0 Posted March 28, 2007 Report Share Posted March 28, 2007 Genau, und wenn jemand auf der Straße im Halteverbot parkt, kann ich ihm straflos hinten reinfahren. Logo, wenn jemand abseits von Ampel oder Zebrastreifen auf die Straße läuft, einfach drüberfahren. Er hält sich ja nicht an die Verkehrsregeln. Quote Link to post Share on other sites
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