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Teppich Auf Dem Bürgersteig, Ein Vergleich


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Nehemn wir mal an als Bewohner eines garten- und balkonlosen mehretagigen Stadthauses komme ich auf die Idee einen schamponierten Teppich auf dem Bürgersteig vor dem Haus zu trocken, neben und vor dem Teppich bringe ich einige Kartons und Absperrbänder an und dem Hinweis nicht betreten.

 

Wenn jetzt trotzdem jeamand rücksichtslos oder versehentlich mir den Teppich verschmutzt, darüber läuft oder gar eine Zigarette darauf brennend wirft, habe ich dann einen Anspruch auf Instandsetzung durch einen Fachbetrieb plus Wertminderungsausgleich?

 

Warum klingt diese Fragestellung so "blöd" oder abwegig?

 

Bei einem illegal auf dem Bürgersteig geparkten PKW und dagegen rumpelden Kinderwagen oder Fußgängern zweifelt niemand an dem Anspruch des KFZ-Besitzters!

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Bei einem illegal auf dem Bürgersteig geparkten PKW und dagegen rumpelden Kinderwagen oder Fußgängern zweifelt niemand an dem Anspruch des KFZ-Besitzters!

Hallo,

 

Ich bin der Meinung, dass ein PKW-Fahrer, welcher den Gehweg blockiert, auf einem Schaden sitzen bleibt.

Beispiel:

Ein Kind zerkratzt bei Vorbeifahren mit einem Kinderfahrad das auf dem Gehweg geparkte Auto.

Der verbleibende Raum ist kleiner wie erlaubt. Das Parken ist hier auch nicht durch Verkehrszeichen erlaubt.

Der Besitzer des FZ haftet für den Schaden selbst.

 

MfG

Seatfahrer

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Also doll kann der Schadenersatzanspruch ja nicht sein, deswegen wuerde sich eine Klage wohl auch nicht lohnen. Warum ich zu dieser Auffassung komme? Nun, waere der Teppich wertvoll, wuerde ihn wohl irgendjemand mitnehmen und Du wuerdest dumm da stehen.... Uebrigens, deine Hausratversicherung wuerde dann auch nicht zahlen.... ;)

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  • 1 month later...
Bei einem illegal auf dem Bürgersteig geparkten PKW und dagegen rumpelden Kinderwagen oder Fußgängern zweifelt niemand an dem Anspruch des KFZ-Besitzters!

Ich bin der Meinung, dass ein PKW-Fahrer, welcher den Gehweg blockiert, auf einem Schaden sitzen bleibt.

Beispiel:

Ein Kind zerkratzt bei Vorbeifahren mit einem Kinderfahrad das auf dem Gehweg geparkte Auto.

Der verbleibende Raum ist kleiner wie erlaubt. Das Parken ist hier auch nicht durch Verkehrszeichen erlaubt.

Der Besitzer des FZ haftet für den Schaden selbst.

 

Unsinn! Geltendes Recht ist geltendes Recht...

 

Wenn du jemanden tötest gibt mir das nicht das Recht dir die Hand abzuschneiden mit der du das gemacht hast.

 

Wo kommen wir denn da hin?

 

Als Fußgänger/Radfahrer hast du in so einem Fall immernoch nicht das Recht Sachbeschädigung zu begehen.

Im Falle des Kindes auf dem Fahrrad müsste die HPV der Eltern zahlen, basta.

 

Allerdings würde der FP dazu zugeben müssen das er auf dem Gehsteig geparkt hat ;)

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