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Bahnhof, Behindertenplatz, Doppelknöllchen!


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In München beobachtet vor dem Hauptbahnhof!

 

Eine der seinen Van auf dem vorletzten freien Behindertenparkplatz abstellte wurde wirklich freundlich von einem Passanten gefragt ob er wüsste wo er parkt.

 

Ja, ist aber noch ein Platz frei, andere stehen ja auch schon dort. Der Fahrer schließt ab und geht weg. Sofort nahm ein Polizist OHNE Uniform, am Hauptbahnhof gut vertreten den Knöllchenblock und schrieb eine Beanstandung, so wie man es mitbekam aus dem folgenden Wortwechsel, doppelter "Tarif" wegen Vorsatz!

 

Wie teuer kann das insgesamt werden, Anahme kein Einspruch?

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OLG Celle sagt: Bei vorsätzlicher Tathandlung ist das Bußgeld/Verwarngeld "angemessen" zu erhöhen.

 

Eine einfache Verdoppelung reicht nicht aus, da der Sachverhalt dann rechtlich offensichtlich nicht gewürdigt wurde.

 

Also, sagte ein Amtsrichter, muss ich mehr als das Doppelte nehmen, damit mein OLG sieht, dass ich das ausreichend rechtrlich betrachtet habe!

 

I.d.R. schlagen unsere Bußgeldstellen 50 % drauf!

 

35 Euro erhöhen auf 50 Euro ( nicht bepunktet!)

 

 

dete

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:) So kann man den Vorsatz auch begründen.

 

Normalerweise gehen die Politessen hin, wenn sie gerade in der Nähe sind, und fordern freundlich zum Wegfahren auf, das kostet gar nichts. Wenn einer allerdings auf stur schaltet, selbst schuld. So wie bei Toto&Harry:

Kommt ein Auto und parkt.

Toto: "Wir schreiben ihrem Hintermann gerade ein Knöllchen, wollen Sie auch eins?"

Fahrer: "Nur 5 Minuten!"

<noch ein paar Wortwechsel>

Toto: "Gut, dann schreiben wir Ihnen auch eins."

:):nick:

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ich hab vor ein paar wochen ein paar leute vom bahnhof abgeholt, kein parkplatz in sicht außer 2 behindertenparkplätze. habe mich dann draufgestellt, kurz gewartet (am bzw. im Fahrzeug), habe die anderen einladen lassen und bin wieder weggefahren. wenn jemand den parkplatz hätte nutzen wollen, hätte ich jederzeit platz machen können.

 

also ich hab da mal noch ne andere frage zu behindertenparkplätzen. dürfen autofahrer ohne behindertenausweis auf diesen parkplätzen "halten"?

 

im sinne der stvo habe ich ja geHALTEN und nicht gePARKT, die fläche ist allerdings als BehindertenPARKPLATZ ausgeschrieben :-). wie verhält sich das da?

 

MfG

 

Thoni

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Hallo,

 

im sinne der stvo habe ich ja geHALTEN und nicht gePARKT,
Das kommt darauf an, wie lange du dort gestanden hast. Ab 3 Minuten beginnt das Parken, auch wenn du dich unmittelbar bei dem Fahrzeug befindest.

 

wenn jemand den parkplatz hätte nutzen wollen, hätte ich jederzeit platz machen können.

 

Ja, ja, die übliche Ausrede bzw. Selbstbeweihräucherung. Woran hätte ein Berechtigter denn erkennen können, dass du ihm jederzeit Platz machen würdest? Der sieht doch dort nur jemanden parken und muss davon ausgehen, dass der berechtigt dort steht. Wie die meisten Anderen mit dieser Ausrede hast du wahrscheinlich gar nicht mitbekommen, dass da vielleicht ein Berechtigter parken wollte.

 

Ja, ich weiss, jetzt kommt natürlich die lahme Ausrede mit dem vorgeblich noch freien Behindertenparkplatz. Die zieht nur nicht, dazu hast du den Hinweis mit den grade 2 noch freien Plätzen zu offensichtlich ins Spiel gebracht.

 

Gruss

 

MrMurphy

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@dagegen,

du glaubst den Mist?

Die würde ich nach einer Stunde suspendieren, das geht doch garnicht!

 

 

dete <_<

Ich kenne Leute, die Toto&Harry schon im Dienst getroffen haben. Die scheint es also tatsächlich zu geben. Könnte mir gut vorstellen, das die beiden das Image der Polizei verbessern sollen.

 

MfG

!Xabbu

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Also halten ist jetzt erlaubt oder wie? Am steuer muss ich dann allerdings nicht sitzen, da das keine bedingung zum halten nach der stvo ist. ich darf aber zb nicht auf die andere straßenseite gehen sondern muss unmittelbar am fahrzeug stehen bleiben um dieses jederzeit aus dem weg schaffen zu können. Das mit den 3 minuten ist mir bekannt allerdings nicht ganz richtig, denn auch im Parkverbot darf ich ja, wenn das ein- und ausladen bzw. das ein- und aussteigen länger als 3 minuten dauert auch länger stehen bleiben.

 

ich habe also ca. 2 min auf die leute gewartet, dann mussten wir die sachen einladen und da es einige taschen waren hat das noch kurz gedauert. wenn das jetzt 5 oder auch 10 minuten gedauert hat und auf behindertenparkplätzen parkverbot für verkehrsteilnehmer ohne behindertenausweis gilt, hab ich ja nichts falsch gemacht.

 

 

@murphy zu den beiden freien plätzen: hab das nicht genau verstanden allerdings hätte ich mich nicht auf die parkfläche gestellt wenn nur ein platz frei gewesen wäre. (falls jetzt das "aber" kommt, von wegen was wär passiert wenn sich jemand auf die freie fläche gestellt hätte während ich da stand finde ich das schon etwas zu weit hergeholt...)

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Also halten ist jetzt erlaubt oder wie? Am steuer muss ich dann allerdings nicht sitzen, da das keine bedingung zum halten nach der stvo ist. ich darf aber zb nicht auf die andere straßenseite gehen sondern muss unmittelbar am fahrzeug stehen bleiben um dieses jederzeit aus dem weg schaffen zu können. Das mit den 3 minuten ist mir bekannt allerdings nicht ganz richtig, denn auch im Parkverbot darf ich ja, wenn das ein- und ausladen bzw. das ein- und aussteigen länger als 3 minuten dauert auch länger stehen bleiben.

 

ich habe also ca. 2 min auf die leute gewartet, dann mussten wir die sachen einladen und da es einige taschen waren hat das noch kurz gedauert. wenn das jetzt 5 oder auch 10 minuten gedauert hat und auf behindertenparkplätzen parkverbot für verkehrsteilnehmer ohne behindertenausweis gilt, hab ich ja nichts falsch gemacht.

 

Das sehe ich anders.

 

§ 12 Abs. 2 StVO

Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

 

 

Da steht nichts von

 

Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt,

ausser, wenn das Ein-/ aussteigen oder Be-/Entladen mal wieder länger dauert.

 

 

<_<

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Toto & Harry habe ich schon zweimal persönlich angetroffen. (Allerdings haben sie sich nicht mit mir unterhalten). Ja, die gibt es wirklich, aber sie heißen in Wirklichkeit nicht Toto & Harry (nur als Tipp!) :rolleyes:

 

@dete: Was soll ich nicht glauben?

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Toto & Harry habe ich schon zweimal persönlich angetroffen. (Allerdings haben sie sich nicht mit mir unterhalten). Ja, die gibt es wirklich, aber sie heißen in Wirklichkeit nicht Toto & Harry (nur als Tipp!) :)

LOL ;) - kann mir das richtig gut vorstellen, wie du hinrennst und den beiden mit `nem lockeren Spruch auf den Lippen freundschaftlich auf die Schulter haust. Kommt sicher richtig gut. ;):cop01::rolleyes:

 

MfG

!Xabbu

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@kirk: Ein kleines Beispiel:

Jemand zieht um und vor der Haustür herrscht Parkverbot. Es kann ja nun keiner erwarten dass man seinen Umzugswagen alle 3 Minuten einmal um den Block fährt um sich wieder an genau die gleiche Stelle zu stellen und andererseits ist es beim Umzug auch nicht von Vorteil wenn der Umzugswagen 500m weg steht.

 

Selbst wenn man es schaffen würde den Umzugswagen in 3 min (!!!) komplett auszuladen wäre es ja auch nicht die Lösung, die ganzen Sachen auf den Fussweg zu stellen und dann nach und nach in die neue Wohnung zu bringen während einer den Umzugswagen auf einen Parkplatz stellt.

 

Daher die Regelung, dass ich länger stehen bleiben darf, wenn das ein- und ausladen länger dauert allerdings mit der einschränkung, dass eine Person sich immer am Fahrzeug befinden muss um dieses aus dem weg räumen zu können.

 

Denn der Sinn des Parkverbots ist es ja eigentlich, dass jederzeit gewährleistet ist, dass diese Fläche freigemacht werden kann z.B. für größere Fahrzeuge, die den Platz brauchen um durch die Straße oder um die Kurve oder sonstwas zu fahren und dies ist ja getan sobald sich eine Person am Fahrzeug aufhält. Daher auch die Regelung mit der anderen Straßenseite. Wenn ich mich auf der anderen Straßenseite aufhalte kann es sein, das ich nicht rechtzeitig am Fahrzeug sein kann weil ich beim Überqueren der Straße den fließenden Verkehr beachten muss.

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Toto & Harry habe ich schon zweimal persönlich angetroffen. (Allerdings haben sie sich nicht mit mir unterhalten). Ja, die gibt es wirklich, aber sie heißen in Wirklichkeit nicht Toto & Harry (nur als Tipp!) :rolleyes:

 

@dete: Was soll ich nicht glauben?

Ne, das sind Torsten und Thomas.

 

Ich halte von der Sendung übrigens nichts, die Darstellung der Polizeiarbeit und des polizeilichen Einschreitens ist mir da doch etwas zu sehr auf "Kohlenpottniveau"

 

Gruß

Goose

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@kirk: Ein kleines Beispiel:

Jemand zieht um und vor der Haustür herrscht Parkverbot. Es kann ja nun keiner erwarten dass man seinen Umzugswagen alle 3 Minuten einmal um den Block fährt um sich wieder an genau die gleiche Stelle zu stellen und andererseits ist es beim Umzug auch nicht von Vorteil wenn der Umzugswagen 500m weg steht.

 

Selbst wenn man es schaffen würde den Umzugswagen in 3 min (!!!) komplett auszuladen wäre es ja auch nicht die Lösung, die ganzen Sachen auf den Fussweg zu stellen und dann nach und nach in die neue Wohnung zu bringen während einer den Umzugswagen auf einen Parkplatz stellt.

 

Daher die Regelung, dass ich länger stehen bleiben darf, wenn das ein- und ausladen länger dauert allerdings mit der einschränkung, dass eine Person sich immer am Fahrzeug befinden muss um dieses aus dem weg räumen zu können.

 

Denn der Sinn des Parkverbots ist es ja eigentlich, dass jederzeit gewährleistet ist, dass diese Fläche freigemacht werden kann z.B. für größere Fahrzeuge, die den Platz brauchen um durch die Straße oder um die Kurve oder sonstwas zu fahren und dies ist ja getan sobald sich eine Person am Fahrzeug aufhält. Daher auch die Regelung mit der anderen Straßenseite. Wenn ich mich auf der anderen Straßenseite aufhalte kann es sein, das ich nicht rechtzeitig am Fahrzeug sein kann weil ich beim Überqueren der Straße den fließenden Verkehr beachten muss.

 

Das ist ja auch was anderes...

Im eingeschränkten Haltverbot ("Parkverbot" gibt es ja streng genommen nicht nicht) darf schließlich auch länger als 3 Minuten zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen gehalten werden. Dabei müssen die Aktivitäten aber auch ohne Verzögerung durchgeführt werden.

 

 

Die von Dir genannte Regelung "mit der der anderen Straßenseite" kenne ich nicht. Wo finde ich die?

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Danke, oder nicht?

 

Ihr habt mir meinen Glauben genommen!

 

 

Ich habe geglaubt, dass es solche Trottel bei der Polizei nicht gibt! (Natürlich gibt es die, noch viel schlimmer, aber wir zeigen sie nicht!!!!)

 

Armes NRW!!!

 

 

dete

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Im Umgang mit Menschen und insbesondere mit Kindern machen sie ihre Sache eigentlich sehr gut.

Was euch daran wohl stört, ist, dass nicht nur Paragraphenreiterei betrieben wird sondern lebensnahes Handeln und die Polizei noch als echter Freund und Helfer auftritt.

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