ZuSchnell 0 Posted October 12, 2006 Report Share Posted October 12, 2006 Hallo, hab folgenden Brief bekommen, das Auto wurde auf der Autobahn geblitzt: http://img139.imageshack.us/img139/9704/briefne9.th.jpg Der Brief wurde an mich addressiert und es steht wie zu lesen drinnen das ich nicht in Frage komme für das Vergehen. Woher wissen die das? Nun soll ich eine Zeugenaussage machen wer da wohl gefahren ist.Wer nun wirklich gefahren ist muss ich nicht erwähnen oder...? Wie soll ich am besten vorgehen? Gruß ZuSchnell Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 12, 2006 Report Share Posted October 12, 2006 Am besten, du ignorierst den Wisch und lässt sie ermitteln, wer gefahren ist.Du musst den Brief ja nicht bekommen haben. Ist der Fahrer denn irgendwie mit dir in Verbindung zu bringen? Quote Link to post Share on other sites
PatrickMUC 0 Posted October 12, 2006 Report Share Posted October 12, 2006 Am besten, du ignorierst den Wisch und lässt sie ermitteln, wer gefahren ist.Du musst den Brief ja nicht bekommen haben. Ist der Fahrer denn irgendwie mit dir in Verbindung zu bringen? Laut seinem Beitrag gehe ich davon aus, dass er der Fahrer ist. Er kann sich glücklich fühlen. Offenbar hat die Behörde da geschlampt. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 12, 2006 Report Share Posted October 12, 2006 Würde nicht antworten. Im Zweifel ist der Brief halt nicht angekommen. Die Behörde soll sich mal mit der Fahrerermittlung ein bisschen Mühe geben ... Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 12, 2006 Report Share Posted October 12, 2006 So wie ich ihn verstanden habe, hat die Behörde damit aber Recht Woher wissen die das? Quote Link to post Share on other sites
ZuSchnell 0 Posted October 13, 2006 Author Report Share Posted October 13, 2006 Am besten, du ignorierst den Wisch und lässt sie ermitteln, wer gefahren ist.Du musst den Brief ja nicht bekommen haben. Ist der Fahrer denn irgendwie mit dir in Verbindung zu bringen? Laut seinem Beitrag gehe ich davon aus, dass er der Fahrer ist.Da kann ich dir nicht wiedersprechen...Er kann sich glücklich fühlen. Offenbar hat die Behörde da geschlampt. Kommen unter Umständen weitere Kosten oder Konsequenzen auf mich zu wenn ich den Brief einfach ignoriere? Ich habe gehört das die dann einfach den Bußgeldbescheid rausschicken.Mit dem woher wissen die das wollte ich eher darauf hinaus wie die rauskriegen wer da wirklich gefahren ist. Haben die Zugriff zu den Fotos von den Führerscheinen?Soll ich eher gar nicht Antworten oder schreiben das ein Familienmitglied das Fahrzeug geführt hat und ich die Aussage verweigere? Quote Link to post Share on other sites
Balder 0 Posted October 13, 2006 Report Share Posted October 13, 2006 Moin , nehmen wir mal an , dass Du maennlich bist und die Person im Auto Titten hat... waere eine Erklaerung warum die wissen das Du das nicht bist. Halterabfrage, Fuehrerschein waere auch moeglich , in Schweden geht das alles automatisch , wenn...ja wenn man einschwedisches Auto auf seinen Namen zugelassen hat und deutlich als Fahrer erkennbar ist. Sonnst ist man NICHT verpflichtet Auskunft zu geben . Als Auslaender mit nicht nordischen (S,DK,N,FIN), braucht man sich also keine Sorgen machen. Zurueck zum Thema:In Deinem Fall bist du zur Auskunft verpflichtet , Ausnahme Familie etc. Wenn das Bussgeld nicht zu hoch ist , wuerde ich es an Deiner Stelle bezahlen , da Du im schlimmsten Fall riskieren kannst dass Du ein Fahrtenbuch fuehren musst.MfG Balder Quote Link to post Share on other sites
ZuSchnell 0 Posted October 14, 2006 Author Report Share Posted October 14, 2006 Moin , nehmen wir mal an , dass Du maennlich bist und die Person im Auto Titten hat... waere eine Erklaerung warum die wissen das Du das nicht bist. Halterabfrage, Fuehrerschein waere auch moeglich , in Schweden geht das alles automatisch , wenn...ja wenn man einschwedisches Auto auf seinen Namen zugelassen hat und deutlich als Fahrer erkennbar ist. Sonnst ist man NICHT verpflichtet Auskunft zu geben . Als Auslaender mit nicht nordischen (S,DK,N,FIN), braucht man sich also keine Sorgen machen. Zurueck zum Thema:In Deinem Fall bist du zur Auskunft verpflichtet , Ausnahme Familie etc. Wenn das Bussgeld nicht zu hoch ist , wuerde ich es an Deiner Stelle bezahlen , da Du im schlimmsten Fall riskieren kannst dass Du ein Fahrtenbuch fuehren musst.MfG BalderMuss man sich echt selber in die Pfanne hauen wenn man als Zeuge befragt wird? Ist irgendwie blöd. Würde lieber verweigern wegen Verwandschaft und so. Wenn ich dann ne Vorladung bekomme werden die ja sehen das ich es war. Ist ja nicht verboten was ich tue oder? Will aber natürlich auch nicht dass dann die dicken Kosten auf mich zukommen... Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Wie wäre es denn einfach mal, wenn du uns ein wenig mehr über deinen Fall erläutern würdest. Dann kann man besser sagen, zu was man raten würde, als hier im Nebel rumzustochern. Nur so als Info: Wenn du auf einen ZBB reagierst, sollte es die Wahrheit sein, denn dazu bist du als Zeuge verpflichtet. Du musst aber nicht reagieren, denn theoretisch muss der Brief dich nicht erreicht haben. Wenn du die Aussage verweigerst und das geht nur im Familienkreis, dann schränkst du den Täterkreis selber ein und die Behörde macht einen Passbildabgleich beim EMA. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Moin , nehmen wir mal an , dass Du maennlich bist und die Person im Auto Titten hat...Ich darf dich bitten, bei deinen Antworten wenigstens ein bisschen Niveau anzuwenden! Quote Link to post Share on other sites
ZuSchnell 0 Posted October 14, 2006 Author Report Share Posted October 14, 2006 Wie wäre es denn einfach mal, wenn du uns ein wenig mehr über deinen Fall erläutern würdest. Dann kann man besser sagen, zu was man raten würde, als hier im Nebel rumzustochern. Nur so als Info: Wenn du auf einen ZBB reagierst, sollte es die Wahrheit sein, denn dazu bist du als Zeuge verpflichtet. Du musst aber nicht reagieren, denn theoretisch muss der Brief dich nicht erreicht haben. Wenn du die Aussage verweigerst und das geht nur im Familienkreis, dann schränkst du den Täterkreis selber ein und die Behörde macht einen Passbildabgleich beim EMA.Was willste denn wissen? Bin auf der linken Spur einer Autobahn mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren und wurde wohl vom Standstreifen aus geblitzt. Das Foto werde ich mal anhängen. Wie man sieht wird mein Gesicht vom Innenspiegel verdeckt. Finde ich schonmal seltsam. http://img95.imageshack.us/img95/6448/fotoschnipselen5.th.jpg Dann kam halt der Brief oben der mich als Zeugen will was unter den Umständen (Fahrer) sehr seltsam ist meiner Meinung nach. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Ein Zeuge muß nicht aussagen, wenn er sich möglicherweise selbst belasten könnte. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Beträfe es mich, würde ich wohl nichts machen und weitere Ermittlungen abwarten (Klingeln würde ich denne auch ignorieren und die Nachbarn - sofern vorhanden - zum Nichterkennen bewegen "Wer soll das denn sein ?"). Briefe wie dieser fallen leicht mal vom Post-LKW...und das ist eben nicht nachweisbar... Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Wie man sieht wird mein Gesicht vom Innenspiegel verdeckt. Finde ich schonmal seltsam. Das Foto bietet aber genug Gesicht um mittels biometrischer Analyse (Affenforscher) den Täter zu ermitteln. Eine vorsätzliche Falschaussage im ZBB kann eine Haftstrafe zu folge haben.§ 153 Falsche uneidliche Aussage (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Immerhin kann man nach §157 StGB(Aussagenotstand) eine Milderung der Strafe erzielen wenn man sich durch die Falschaussage selbst schützen wollte. Quote Link to post Share on other sites
Limbo 0 Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Oft kann man klar erkennen, dass der fotografierte Fahrer nicht zu den Personalien des Halters paßt, dann verschicken die Behörden eben so einen fertigen Text. In Deinem Fall hat wohl der Sachbearbeiter den falschen Text erwischt. Als Zeuge bist Du verpflichtet, Angaben zu machen. Nur gegen Verwandte, oder wenn Du Dich selbst belastest kannst Du die Aussage verweigern. Da es bei dem Verstoß keine Lapalie ist (50Km/h zu schnell),würde ich aufjeden Fall die Aussage verweigern, und damit begründen, dass ein Mitglied Deiner Familie gefahren ist. Es ist dann Sache der Behörde Dir den Verstoß nachzuweisen. Schlimmstenfalls kann Dir für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Limbo Quote Link to post Share on other sites
Ad89 0 Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Oft kann man klar erkennen, dass der fotografierte Fahrer nicht zu den Personalien des Halters paßt, dann verschicken die Behörden eben so einen fertigen Text. In Deinem Fall hat wohl der Sachbearbeiter den falschen Text erwischt. Als Zeuge bist Du verpflichtet, Angaben zu machen. Nur gegen Verwandte, oder wenn Du Dich selbst belastest kannst Du die Aussage verweigern. Da es bei dem Verstoß keine Lapalie ist (50Km/h zu schnell),würde ich aufjeden Fall die Aussage verweigern, und damit begründen, dass ein Mitglied Deiner Familie gefahren ist. Es ist dann Sache der Behörde Dir den Verstoß nachzuweisen. Schlimmstenfalls kann Dir für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Limbo es geht mmn um 21 km/h Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Da es bei dem Verstoß keine Lapalie ist (50Km/h zu schnell),würde ich aufjeden Fall die Aussage verweigern, und damit begründen, dass ein Mitglied Deiner Familie gefahren ist.Super. Damit wäre denn gleich der Kreis der Verdächtigen eingeengt und man hat der ermittelnden Behörde den Ball vor's (eigene) Tor gelegt. Toll, toll, toll. Wetten, der TE hat den Brief nie erhalten? Na, wer wettet dagegen und kann das dann ggf. auch nachweisen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted October 14, 2006 Report Share Posted October 14, 2006 Eine vorsätzliche Falschaussage im ZBB kann eine Haftstrafe zu folge haben.§ 153 Falsche uneidliche Aussage (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Immerhin kann man nach §157 StGB(Aussagenotstand) eine Milderung der Strafe erzielen wenn man sich durch die Falschaussage selbst schützen wollte.Käse! Seit wann ist die Polizei oder die Bußgeldstelle eine zur eidlichen Zeugeneinvernahme berechtigte Stelle? Nuhr! Quote Link to post Share on other sites
ZuSchnell 0 Posted October 15, 2006 Author Report Share Posted October 15, 2006 Soll ich den Brief verschwinden lassen oder schreiben das ich nicht aussage wegen Familie?Wie sieht es mit folgekosten oder Strafen aus? Das mit dem Fahrtenbuch habe ich schonmal gehört aber wann tritt das ein oder wie oft kommt es vor? Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Wegen Familie ist immer schlecht, dann wird schnell im Umfeld ermittelt. Erstmal gar nicht antworten und schauen, was passiert. Falls Polizei vor der Türe steht, solltest du natürlich etwas überrascht sein Wann war denn die Tat? Bisher bist du ja nicht angehört worden, d.h. die Verjährungsfrist läuft immer noch ab Tattag 3 Monate. Ansonsten wäre natürlich Alberto auch noch möglich, wenn du ganz sicher gehen willst... Fahrtenbuch halte ich für sehr, sehr unwahrscheinlich. Quote Link to post Share on other sites
2young2belasered 0 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Hatte das gleiche auch schon. Da wurd ich doch tatsächlich mal wieder geblitzt und dann kam der Brief, das ich nicht in Betracht käme als Fahrer. Cool, dachte ich mir, wenn die meinen das ich das nicht war, werde ich nicht 'ICH ICH' schreien. Steckte aber in der gleichen Zwickmühle wie du. Also gaanz neutral zurückgeschrieben, das ich leider keinen Plan mehr habe, wer denn damals das Auto gefahren sei.Die schickten mir das Bild (Blitzer von Links, böös tiefergelegtes Auto in dem ich noch dazu liege) auf dem die A-Säule und das lenkrad das Gesicht nahezu komplett verdeckten. So nicht, meine Herren. Erneut zurückgeschrieben, das ichs net erkennen kann, weil schlechtes Bild. Und da kam nie was zurück. ging allerdings auch nur um 25 Öcken... Aber egal. wenn die so schlechte Bilder machen und mir dann sagen ich bin net gefahren, werde ich mich nicht drum reißen... Quote Link to post Share on other sites
ZuSchnell 0 Posted November 22, 2006 Author Report Share Posted November 22, 2006 So, der Brief ist ja gar nicht angekommen bei mir ;-) und mittlerweile kam auch kein anderer Brief... Quote Link to post Share on other sites
ZuSchnell 0 Posted November 26, 2006 Author Report Share Posted November 26, 2006 Zu früh gefreut, es kam zwar kein anderer Brief aber heute stand die Polizei vor der Tür. Bekomme nun den Bußgeldbescheid zugeschickt... Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted November 26, 2006 Report Share Posted November 26, 2006 Zu früh gefreut, es kam zwar kein anderer Brief aber heute stand die Polizei vor der Tür. Bekomme nun den Bußgeldbescheid zugeschickt... da sieht man mal, wie die Polizei arbeitet ... sogar Sonntags Quote Link to post Share on other sites
PatrickMUC 0 Posted November 26, 2006 Report Share Posted November 26, 2006 Zu früh gefreut, es kam zwar kein anderer Brief aber heute stand die Polizei vor der Tür. Bekomme nun den Bußgeldbescheid zugeschickt... da sieht man mal, wie die Polizei arbeitet ... sogar Sonntags Bei uns waren sie heute in einer ähnlichen sache auch da. Zum Glück waren wir nicht da Quote Link to post Share on other sites
ZuSchnell 0 Posted November 27, 2006 Author Report Share Posted November 27, 2006 Zu früh gefreut, es kam zwar kein anderer Brief aber heute stand die Polizei vor der Tür. Bekomme nun den Bußgeldbescheid zugeschickt... da sieht man mal, wie die Polizei arbeitet ... sogar SonntagsJo, da hätte ich auch nicht mit gerechnet... Quote Link to post Share on other sites
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