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Komischen Brief Erhalten


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Hallo,

 

hab folgenden Brief bekommen, das Auto wurde auf der Autobahn geblitzt:

 

http://img139.imageshack.us/img139/9704/briefne9.th.jpg

 

Der Brief wurde an mich addressiert und es steht wie zu lesen drinnen das ich nicht in Frage komme für das Vergehen. Woher wissen die das? Nun soll ich eine Zeugenaussage machen wer da wohl gefahren ist.

Wer nun wirklich gefahren ist muss ich nicht erwähnen oder...? Wie soll ich am besten vorgehen?

 

Gruß

 

ZuSchnell

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Am besten, du ignorierst den Wisch und lässt sie ermitteln, wer gefahren ist.

Du musst den Brief ja nicht bekommen haben.

 

Ist der Fahrer denn irgendwie mit dir in Verbindung zu bringen?

 

Laut seinem Beitrag gehe ich davon aus, dass er der Fahrer ist.

 

Er kann sich glücklich fühlen. Offenbar hat die Behörde da geschlampt.

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Am besten, du ignorierst den Wisch und lässt sie ermitteln, wer gefahren ist.

Du musst den Brief ja nicht bekommen haben.

 

Ist der Fahrer denn irgendwie mit dir in Verbindung zu bringen?

 

Laut seinem Beitrag gehe ich davon aus, dass er der Fahrer ist.

Da kann ich dir nicht wiedersprechen...

Er kann sich glücklich fühlen. Offenbar hat die Behörde da geschlampt.

 

Kommen unter Umständen weitere Kosten oder Konsequenzen auf mich zu wenn ich den Brief einfach ignoriere? Ich habe gehört das die dann einfach den Bußgeldbescheid rausschicken.

Mit dem woher wissen die das wollte ich eher darauf hinaus wie die rauskriegen wer da wirklich gefahren ist. Haben die Zugriff zu den Fotos von den Führerscheinen?

Soll ich eher gar nicht Antworten oder schreiben das ein Familienmitglied das Fahrzeug geführt hat und ich die Aussage verweigere?

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Moin ,

nehmen wir mal an , dass Du maennlich bist und die Person im Auto Titten hat... waere eine Erklaerung warum die wissen das Du das nicht bist. Halterabfrage, Fuehrerschein waere auch moeglich , in Schweden geht das alles automatisch , wenn...ja wenn man einschwedisches Auto auf seinen Namen zugelassen hat und deutlich als Fahrer erkennbar ist. Sonnst ist man NICHT verpflichtet Auskunft zu geben . Als Auslaender mit nicht nordischen (S,DK,N,FIN), braucht man sich also keine Sorgen machen. Zurueck zum Thema:

In Deinem Fall bist du zur Auskunft verpflichtet , Ausnahme Familie etc. Wenn das Bussgeld nicht zu hoch ist , wuerde ich es an Deiner Stelle bezahlen , da Du im schlimmsten Fall riskieren kannst dass Du ein Fahrtenbuch fuehren musst.

MfG Balder

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Moin ,

nehmen wir mal an , dass Du maennlich bist und die Person im Auto Titten hat... waere eine Erklaerung warum die wissen das Du das nicht bist. Halterabfrage, Fuehrerschein waere auch moeglich , in Schweden geht das alles automatisch , wenn...ja wenn man einschwedisches Auto auf seinen Namen zugelassen hat und deutlich als Fahrer erkennbar ist. Sonnst ist man NICHT verpflichtet Auskunft zu geben . Als Auslaender mit nicht nordischen (S,DK,N,FIN), braucht man sich also keine Sorgen machen. Zurueck zum Thema:

In Deinem Fall bist du zur Auskunft verpflichtet , Ausnahme Familie etc. Wenn das Bussgeld nicht zu hoch ist , wuerde ich es an Deiner Stelle bezahlen , da Du im schlimmsten Fall riskieren kannst dass Du ein Fahrtenbuch fuehren musst.

MfG Balder

Muss man sich echt selber in die Pfanne hauen wenn man als Zeuge befragt wird? Ist irgendwie blöd. Würde lieber verweigern wegen Verwandschaft und so. Wenn ich dann ne Vorladung bekomme werden die ja sehen das ich es war. Ist ja nicht verboten was ich tue oder? Will aber natürlich auch nicht dass dann die dicken Kosten auf mich zukommen...

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Wie wäre es denn einfach mal, wenn du uns ein wenig mehr über deinen Fall erläutern würdest. Dann kann man besser sagen, zu was man raten würde, als hier im Nebel rumzustochern.

 

Nur so als Info: Wenn du auf einen ZBB reagierst, sollte es die Wahrheit sein, denn dazu bist du als Zeuge verpflichtet. Du musst aber nicht reagieren, denn theoretisch muss der Brief dich nicht erreicht haben.

 

Wenn du die Aussage verweigerst und das geht nur im Familienkreis, dann schränkst du den Täterkreis selber ein und die Behörde macht einen Passbildabgleich beim EMA.

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Wie wäre es denn einfach mal, wenn du uns ein wenig mehr über deinen Fall erläutern würdest. Dann kann man besser sagen, zu was man raten würde, als hier im Nebel rumzustochern.

 

Nur so als Info: Wenn du auf einen ZBB reagierst, sollte es die Wahrheit sein, denn dazu bist du als Zeuge verpflichtet. Du musst aber nicht reagieren, denn theoretisch muss der Brief dich nicht erreicht haben.

 

Wenn du die Aussage verweigerst und das geht nur im Familienkreis, dann schränkst du den Täterkreis selber ein und die Behörde macht einen Passbildabgleich beim EMA.

Was willste denn wissen? Bin auf der linken Spur einer Autobahn mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren und wurde wohl vom Standstreifen aus geblitzt. Das Foto werde ich mal anhängen. Wie man sieht wird mein Gesicht vom Innenspiegel verdeckt. Finde ich schonmal seltsam.

 

http://img95.imageshack.us/img95/6448/fotoschnipselen5.th.jpg

 

Dann kam halt der Brief oben der mich als Zeugen will was unter den Umständen (Fahrer) sehr seltsam ist meiner Meinung nach.

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Guest Mr_Biggun

Beträfe es mich, würde ich wohl nichts machen und weitere Ermittlungen abwarten (Klingeln würde ich denne auch ignorieren und die Nachbarn - sofern vorhanden - zum Nichterkennen bewegen "Wer soll das denn sein :nolimit: ?").

 

Briefe wie dieser fallen leicht mal vom Post-LKW...und das ist eben nicht nachweisbar... :blink:

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Wie man sieht wird mein Gesicht vom Innenspiegel verdeckt. Finde ich schonmal seltsam.
Das Foto bietet aber genug Gesicht um mittels biometrischer Analyse (Affenforscher) den Täter zu ermitteln.

 

Eine vorsätzliche Falschaussage im ZBB kann eine Haftstrafe zu folge haben.

§ 153

 

Falsche uneidliche Aussage

 

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

Immerhin kann man nach §157 StGB(Aussagenotstand) eine Milderung der Strafe erzielen wenn man sich durch die Falschaussage selbst schützen wollte.

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Oft kann man klar erkennen, dass der fotografierte Fahrer nicht zu den Personalien des Halters paßt, dann verschicken die Behörden eben so einen fertigen Text.

 

In Deinem Fall hat wohl der Sachbearbeiter den falschen Text erwischt.

 

Als Zeuge bist Du verpflichtet, Angaben zu machen. Nur gegen Verwandte, oder wenn Du Dich selbst belastest kannst Du die Aussage verweigern.

 

Da es bei dem Verstoß keine Lapalie ist (50Km/h zu schnell),würde ich aufjeden Fall die Aussage verweigern, und damit begründen, dass ein Mitglied Deiner Familie gefahren ist.

 

Es ist dann Sache der Behörde Dir den Verstoß nachzuweisen.

 

Schlimmstenfalls kann Dir für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

 

Limbo

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Oft kann man klar erkennen, dass der fotografierte Fahrer nicht zu den Personalien des Halters paßt, dann verschicken die Behörden eben so einen fertigen Text.

 

In Deinem Fall hat wohl der Sachbearbeiter den falschen Text erwischt.

 

Als Zeuge bist Du verpflichtet, Angaben zu machen. Nur gegen Verwandte, oder wenn Du Dich selbst belastest kannst Du die Aussage verweigern.

 

Da es bei dem Verstoß keine Lapalie ist (50Km/h zu schnell),würde ich aufjeden Fall die Aussage verweigern, und damit begründen, dass ein Mitglied Deiner Familie gefahren ist.

 

Es ist dann Sache der Behörde Dir den Verstoß nachzuweisen.

 

Schlimmstenfalls kann Dir für eine bestimmte Zeit ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

 

Limbo

 

 

es geht mmn um 21 km/h :nolimit:

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Guest Mr_Biggun
Da es bei dem Verstoß keine Lapalie ist (50Km/h zu schnell),würde ich aufjeden Fall die Aussage verweigern, und damit begründen, dass ein Mitglied Deiner Familie gefahren ist.

Super. Damit wäre denn gleich der Kreis der Verdächtigen eingeengt und man hat der ermittelnden Behörde den Ball vor's (eigene) Tor gelegt. Toll, toll, toll. :nolimit:

 

Wetten, der TE hat den Brief nie erhalten? :blink:

Na, wer wettet dagegen und kann das dann ggf. auch nachweisen? :geil:

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Guest Mr_Biggun
Eine vorsätzliche Falschaussage im ZBB kann eine Haftstrafe zu folge haben.

§ 153

 

Falsche uneidliche Aussage

 

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

Immerhin kann man nach §157 StGB(Aussagenotstand) eine Milderung der Strafe erzielen wenn man sich durch die Falschaussage selbst schützen wollte.

Käse! Seit wann ist die Polizei oder die Bußgeldstelle eine zur eidlichen Zeugeneinvernahme berechtigte Stelle? :nolimit:

 

Nuhr!

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Wegen Familie ist immer schlecht, dann wird schnell im Umfeld ermittelt.

 

Erstmal gar nicht antworten und schauen, was passiert. Falls Polizei vor der Türe steht, solltest du natürlich etwas überrascht sein :nolimit:

 

Wann war denn die Tat? Bisher bist du ja nicht angehört worden, d.h. die Verjährungsfrist läuft immer noch ab Tattag 3 Monate.

 

Ansonsten wäre natürlich Alberto auch noch möglich, wenn du ganz sicher gehen willst...

 

Fahrtenbuch halte ich für sehr, sehr unwahrscheinlich.

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Hatte das gleiche auch schon. Da wurd ich doch tatsächlich mal wieder geblitzt und dann kam der Brief, das ich nicht in Betracht käme als Fahrer. :heul:

 

Cool, dachte ich mir, wenn die meinen das ich das nicht war, werde ich nicht 'ICH ICH' schreien. Steckte aber in der gleichen Zwickmühle wie du.

 

Also gaanz neutral zurückgeschrieben, das ich leider keinen Plan mehr habe, wer denn damals das Auto gefahren sei.

Die schickten mir das Bild (Blitzer von Links, böös tiefergelegtes Auto in dem ich noch dazu liege) auf dem die A-Säule und das lenkrad das Gesicht nahezu komplett verdeckten. So nicht, meine Herren.

 

Erneut zurückgeschrieben, das ichs net erkennen kann, weil schlechtes Bild. Und da kam nie was zurück. ging allerdings auch nur um 25 Öcken... Aber egal. wenn die so schlechte Bilder machen und mir dann sagen ich bin net gefahren, werde ich mich nicht drum reißen...

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  • 1 month later...

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