McStraße 10 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Ein Streifenwagen fuhr meinen Hund tot Traurig kauert Herrchen am Grab seines Hündchens. Das Tier wurde von der Polizei totgefahren. Und jetzt soll der trauernde Besitzer auch noch zahlen. da sprang Yorkshire-Terrier Scheki (1) auf die Straße Herrchen: „Später sind die Polizisten zwar gekommen, haben alles protokolliert, sich aber nicht einmal entschuldigt.“ Tage später dann dieser herzlose Brief vom Polizeipräsidium: „Für den Schaden haften Sie gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Tierhalter.Quelle Bild Wenn der seinen Hund nicht anleihnt bzw. besser drauf aufpasst und der Hund auf die Straße können die doch nichts dafür. Wenndas Martinshorn angewesen wäre könnte der Hund genau so vors Auto laufen. Vom Nachbarn bei mir ist auch mal ein Hund über die Straße gelaufen und wurde totgefahren der müßte auch für den Schaden aufkommen und der war schon größer als der. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Ist das eigentlich Fahrerflucht (mal davon abgesehen, ob es um Polizisten geht oder nicht) oder kann sowas nur der Verursacher begehen, also der Hundehalter? Und könnten Polizisten im Einsatz mit Sondersignalen überhaupt Fahrerflucht begehen? Nichtsdestotrotz ist es schade um die kleene Trethupe. Ich würde die Bestie meiner Eltern ums Verecken nicht unangeleint auf der Straße rumflitzen lassen. Ich wollte im Fall der Fälle nicht ohne Hund bei ihnen antanzen müssen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Eine Unfallflucht kann jeder Beteiligte begehen, es muss nicht der Verursacher sein. Ob man bei einem Unfall auf einer Einsatzfahrt stehen bleibt oder weiter fährt hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich begeht man auch als Polizeibeamter erst mal die Straftat nach § 142 StGB. Die Sonderrechte befreien nur von den Vorschriften der StVO, nicht von denen des StGB. Jedoch kann hier als Rechtfertigungsgrund der rechtfertigende Notstand nach § 34 StGB in Betracht kommen. Bei einem Bagatellunfall (Spiegel an Spiegel oder eben ein überfahrener Teckel) auf der Anfahrt zu einer Schießerei als derzeit einzig verfügbares Fahrzeug sieht die Sachlage sicher anders aus als bei einem Unfall mit Personen- oder erheblichem Sachschaden auf der Anfahrt zu einem brennenden Papiercontainer bei mehreren noch freien Einsatzfahrzeugen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
tasso20 0 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 ... Threadteilnehmer die kein Haustier haben, hier bitte nicht antworten, eine Erklärung meinerseits, könnte über Stunden dauern ! -Bitte- ( ausgenommen natürlich Schlachtvieh ) ...weitere Aussagen zu diesem Vorfall meinerseits würden wieder die Besserwisser dieses Forums auf den Plan rufen und die Messer wetzen ! Danke ! Ja, ich habe auch einen Hund Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Ist die Rechtslage für Fifihalter anders als für Gartenzaunbesitzer? Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Bei dieser Art der Berichterstattung geht mir regelmäßig der Hut hoch. Schon alleine die ersten beiden Worte in besagtem Artikel: Das Drama ... Nebendran noch ein Bild von dem Hund, das Herrchen "kauert" am Grab und der Brief war "herzlos". Die unterschwellige Behauptung, die Polizei hätte durch das fehlende Martinshorn Schuld an dem Unfall, darf dann ebenso wenig fehlen wie das Herunterspielen des Schadens. Völlig egal ob es eine "kleine" Delle ist oder nicht, wenn das eben 1000 € kostet, dann ist es so! Unfassbar... Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Danke @Goose ... Threadteilnehmer die kein Haustier haben, hier bitte nicht antworten, eine Erklärung meinerseits, könnte über Stunden dauern ! -Bitte- ( ausgenommen natürlich Schlachtvieh )Mist, Editierzeit vorbei. Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Schuld ist meineserachtens der Hundehalter der sein Tier nicht unter Kontrolle hat. Wenn der Hund aus unfähigkeit des Halters nicht hört und vernüftig bei Fuß läuft muss er hat angeleint werden. Eigentlich kann der Halter froh sein das sein Tier nicht vor das Fz eines fahranfängers gelaufen ist der bei der Vollbremsung die Kontrolle über sein Fz verliert. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Haustier ist eine Sache, auch Hund oder Katze! Der "Wert" ist nur bei den Gefühlen des Halters vorhanden, durch diese gegeben, nicht bei dem Tier ansich. Damit auch nicht "wertvollerr" als das persönliche erste "richtige" Fahrrad oder die bei einem Unfall beschädigte vom Großvater aus Russland gerettete und geerbte Leica. Haustie gleich schützenswertes Lebenwesen? Lächerlich, dann dürfte man auch nicht in 15 Jahren Hundeleben für den EINEN Hund 5 Schweine oder 30 kannickel in Dosen füllen! Oder sind Schlachtiere Sachen, Hunde und Katzen aber ethisch wertvolle Wesen? Quote Link to post Share on other sites
HaSe© 1 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 So leid es mir um den Hund tut, aber sowas ist doch typisch für die BLÖD-Zeitung: Herrchen: "Später sind die Polizisten zwar gekommen, haben alles protokolliert, sich aber nicht einmal entschuldigt." Wieso sollten sie sich auch entschuldigen? Zusammenstauchen hätten sie den Hundehalter müssen, weil er sein Tier nicht angeleint hatte!!! Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted October 5, 2006 Report Share Posted October 5, 2006 Interessante Meinungen, ich gehe davon aus, daß ein überfahrenes Kleinkind ähnliche Reaktionen hervorgerufen hätte... Bei der Delle, die von einem derart kleinen Tier verursacht wurde, muß man auch die Frage nach der Geschwindigkeit stellen. Handelte es sich um eine und die Herren in Grün kacheln da mit 80 durch, ist IMHO nicht nur der Hundehalter verantwortlich... Grobi Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted October 5, 2006 Report Share Posted October 5, 2006 Eigentlich kann der Halter froh sein das sein Tier nicht vor das Fz eines fahranfängers gelaufen ist der bei der Vollbremsung die Kontrolle über sein Fz verliert. Keine Klischees bitte. Auch Anfänger können auf der Geraden bremsen und dabei ihr Lenkrad festhalten. Quote Link to post Share on other sites
helmet lampshade 2 Posted October 6, 2006 Report Share Posted October 6, 2006 Handelte es sich um eine und die Herren in Grün kacheln da mit 80 durch, ist IMHO nicht nur der Hundehalter verantwortlich...Aus dem Bericht wird nicht klar, ob es eine Straße /Weg war, an der mit schnellen Fahrzeugen gerechnet werden muss. Von daher kann man das Ganze schlecht abschätzen. Wenn es sich z.B. um oder Feldweg handelte, hätten die bei einer schnellen Einsatzfahrt das Martinshorn einschalten sollen. In diesem Falle wäre das Verhalten dem Hundebesitzer gegenüber zynisch. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.