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Auf Der Autobahn Mit 60 Zuviel . Wichtig Bitte Lesen !


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Hallo,

 

uns hat es heute auf der Autobahn zwischen Mannheim - Karlsruhe erwischt. Und zwar mit 160 (erlaubt 100). Ich bin selber nicht gefahren sondern mein Kumpel. Es war aber mein KFZ. Kann ich zb sagen wenn ich den Anhörungsbogen bekomme, das ich besoffen war und mich jemand bis Stuttgart mit meinem Auto mitgenommen hat und ich den überhaupt nicht kenne ?Muss dazu sagen wir warn beim WM SPiel SPanien - Saudi Arabien. Quasi das der mein Auto in Stuttgart im Parkhaus geparkt hat und ich dann mit der S Bahn heim bin . Am nächsten Tag habe ich das Auto geholt. Laut Lichtbild sitze ich ja daneben .

 

Gruß und danke für Tips

 

Red

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Guest Pferdestehler

Rein theoretisch: falls nicht verwandt oder verschwägert, so könnten derart betroffene die Masche "unbekannter Anhalter" abziehen. Ist einem Bekannten von mir bereits einmal so passiert. Er fuhr vormittags nach Hamburg und mußte nachmittags wieder zurück. Da ihn sein Geschäftstermin in Hamburg sehr müde gemacht hat, nahm er einen Anhalter mit, ich glaube der hieß Michael. Er fragte diesen, ob er einen Führerschein habe, ließ sich den zeigen, und fragte dann, ob dieser nicht den Weg bis Berlin fahren wolle, denn der Michael wirkte seriös und vertrauenswürdig.

Also fuhr der Michael meinen Bekannten von Hamburg nach Berlin. Im Bereich Neuruppin wurden sie mit 176km/h bei erlaubten 130 geblitzt (was schade war, denn die echte Spitze auf der Strecke lag bei etwa 260). Auf dem Zielfoto war nur der Fahrer erkennbar, also Michael, der ominöse Anhalter. Der Halter selbst wurde durch einen weißen Block abgedeckt, da Beifahrer.

 

Nun kam irgendwann der Anhörungsbogen. Dort gab mein Bekannter wahrheitsgemäß :D an, daß er einen Anhalter mit dabei hatte und selbst zeitweise eingedöst war, auch aufgrund der seriösen Wirkung und des sicheren Fahrstils keinen Grund hatte, andauernd auf den Tacho zu schielen. Eine Überschreitung hätte er nicht bemerkt, sonst hätte er natürlich sofort eingegriffen. Den Nachnamen? Ach wissen sie, das ist schon sooo lange her, und wir nannten uns beim Vornamen...

 

Die Sache war erledigt, die Polizei konnte den Fahrer leider nicht mehr ermitteln. :130:

 

@Kaimann

 

Ich weiß, die Geschichte hätte von Dir kommen müssen, aber ich war ja nicht unbeteiligt und Du bist am Ring. :D

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Guest Pferdestehler
Danke dir. Den Trick wende ich an :-)

Oh Gott, was habe ich gemacht. Halt! Das war doch rein theoretisch. :130: Wenn jemand sowas real machen wollte, dann muß man ihm davon abraten, da das echt nicht erlaubt ist.

 

@Flo

 

Du bist ja bemüht, den Fahrer zu ermitteln. Aber hier handelt es sich um einen als seriösen Anhalter getarnten Raser. Du bist nicht verpflichtet, dir jeden Namen zu merken. Und wenn der Zugang des Anhörungsbogens schon zwei oder gar drei Wochen von der Tat entfernt liegt, könnte das für jede mögliche Erinnerung bereits zu spät sein. Könntest Du Dir den Nachnamen eines Anhalters merken? Ich glaube, der Michael hieß Schmidt mit Nachnamen. Ja. Schmidt!

 

Hilft das weiter? Ich bin doch sooo bemüht, den Täter zu ermitteln, den bösen Raser den. :D Fahrtenbuch? Warum?

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Naja, nach der Einstellung bleibt die Möglichkeit der Fahrtenbuchauflage. Im Zweifel hat man dann die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht seine Bemühungen zur Mithilfe der Fahrerermittlung glaubhaft darzulegen. Aber auch hier bleibt am Ende die freie Beweiswürdigung des Gerichts.

 

Und ich muss gestehen, ich wäre nicht begeistert, wenn ich wegen des Verhaltens eines Freundes ein Fahrtenbuch führen müsste.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler

Ach herrje, eine (imo sehr geringe) Möglichkeit zum Fahrtenbuch ist unbestritten da. Aber das dürfte nur verhängt werden, wenn Du beispielsweise Deine Hilfe bei der Aufklärung der Tat offenkundig verweigerst, nicht aber wenn Du Michael (evtl.) Schmidt aus Habdasaufdemführerscheindochnichtgelesenweilaufderrückseitestehend angibst, der leider nicht ermittelt werden kann. Sollte halt glaubhaft rüberkommen. Lege Dir dazu eine gute Geschichte parat, die Du Dir reiflich und lange überlegt hast, damit Du es spontan und wasserdicht erzählen kannst, ohne Dich zu verheddern.

 

Wenn Du allerdings bereits kräftig vorbelastet sein solltest, wäre ein Fahrtenbuch irgendwann eine Option, die nicht von der Hand zu weisen wäre. Will sagen, man sollte seinen Leumund nicht überstrapazieren. :D

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denn der Michael wirkte seriös und vertrauenswürdig.

 

Na nun weiss der Halter ja, dass Michael ein ganz pöser Ras(s)er ist und wird ihn sicherlich nicht wieder ans Steuer lassen, sollte durch unglaublichen Zufall genau dieser Rucksackpassagier mal wieder an der Straße stehen ... :D

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Könnte man nicht mal eine Mitfahrzentrale der "Michael Schmidt's" aufmachen? Ich würde da öfter mal einen mitnehmen und nebendran schlafen,... wenn die doch eigentlich so sicher und diszipliniert fahren. Nun ja manchmal istman nicht sicher, daß ein ganz pöser Raser darunter ist. So ein Pech aber auch.

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