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Geblitzt In Holland


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Hallo

 

ich wurde anscheinend am 08.04.06 in Holland bei einer Overschrijding maximum snelheid :) erwischt. Hatte 8 kmH zu viel drauf und soll jetzt 30 Euro zahlen :kopfschuettel:

Ich bin Fahrzeughalter, Foto lag keins bei.

Wie soll ich mich verhalten? Gibt es ein Rechtshilfeabkommen mit den Kääasköppen?

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Hallo

 

ich wurde anscheinend am 08.04.06 in Holland bei einer Overschrijding maximum snelheid :) erwischt. Hatte 8 kmH zu viel drauf und soll jetzt 30 Euro zahlen :kopfschuettel:

Ich bin Fahrzeughalter, Foto lag keins bei.

Wie soll ich mich verhalten? Gibt es ein Rechtshilfeabkommen mit den Kääasköppen?

 

Ich kenne nur das Rechtsabkommen zwischen Deutschland und Österreich.Zu einem Rechtsabkommen

zwischen d D und NL habe ich nichts gefunden.Aber vielleicht weiss jemand anderes mehr?

Wenns keins gibt , dann aber eine Weile nicht nach NL fahren?Tip ins Forum unter Auslandsverstösse schauen!

 

 

MfG sebastian85

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Warum nicht nach Holland fahren? Könnten die mich da bestrafen?

Was mich etwas wundert, der Brief stammt vom Centraal Justitee Incasso Bureau. In diesem Titel kommt sowohl Justiz als auch Inkasso vor würde ich mal behaupten. das Versanddatum ist der 31 mei :kopfschuettel:

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Was mich etwas wundert, der Brief stammt vom Centraal Justitee Incasso Bureau.

 

 

von denen hör ich auch hin und wieder was. sind ziemlich hartnäckig und schreiben auch immer dabei, wieviel sie erhöhen, wenn das nächste schreiben kommt.

eigene erfahrung: geantwortet oder gar irgendwas bezahlt hab ich noch nie. irgendwann ist dann auch schluss mit den schreiben. allerdings wird dein kennzeichen sicher notiert sein. also viel spaß beim nächsten nordsee-urlaub :rolleyes:

 

 

 

was anderes: weiß jemand, wann das in holland verjährt ist?

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Was mich etwas wundert, der Brief stammt vom Centraal Justitee Incasso Bureau.

 

 

von denen hör ich auch hin und wieder was. sind ziemlich hartnäckig und schreiben auch immer dabei, wieviel sie erhöhen, wenn das nächste schreiben kommt.

eigene erfahrung: geantwortet oder gar irgendwas bezahlt hab ich noch nie. irgendwann ist dann auch schluss mit den schreiben. allerdings wird dein kennzeichen sicher notiert sein. also viel spaß beim nächsten nordsee-urlaub :rolleyes:

 

 

 

was anderes: weiß jemand, wann das in holland verjährt ist?

 

Das kann ich nicht genau sagen kann aber bis zu 5 Jahre sein.Du wirst noch eine Mahnung bekommen

und dann wird nichts mehr per Post kommen.Du kommst aber dann in die Verkehrskartei ( auch bei Parkverstössen kommt man dort rein,wenn man nicht zahlt).Solltest du dann in Holland erwischt werden so musst du noch ne empfindliche Geldstrafe zahlen ansonsten können die das Auto beschlagnahmen.

Also wenn du oft nach Holland musst dann solltest du besser zahlen oder auf gut Glück fahren.

Wenn du dort nicht hin musst brauchst du nicht zahlen.Wie ich oben erwähnt habe sind Bussgelder aus

Holland vorraus. erst ab 2007 vollstreckbar.

 

MfG sebastian85

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  • 2 months later...

Heute kam die Mahnung

 

Ist es wirklich sicher, dass kein Abkommen besteht? Mein Arbeitskollege hat mir nämlich von seiner Tochter erzählt, die in Holland beim falsch parken erwischt wurde und dass sich jetzt eine Kanzlei aus Deutschland eingeschaltet hat und sie bezahlt hat

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Guest lichterloh
Ist es wirklich sicher, dass kein Abkommen besteht?

 

Mal wieder der Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz, das besagt, das auch hier keine Rechtsberatung getätigt werden darf (bis auf spezielle Ausnahmen).

 

Zur Frage: Meines Wissens nach besteht kein solches Abkommen. Wie du hier auch vielfach lesen wirst.

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Ab Gültigkeit des EU-Abkommens (2007 angepeilt) könnte theoretisch auch rückwirkend etwas kommen. Allerdings liegt der Betrag unter der kritischen Grenze. Außerdem muß in D der Fahrer weiterhin ermittelt worden sein, Halterhaftung ist ausgeschlossen. Zu den Verjährungsfristen kann höchstens ein Anwalt oder der ADAC genaueres sagen, üblich sind ca. 2 bis 3 Jahre.

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  • 1 month later...

@ tristan

Bei mir warn es 12 km/h auf der Autobahn, macht in der ersten Rechnung 57,00 Euro. Gleich als Hinweis steht am Rand der Zusatz: "Zahlen Sie rechtzeitig, vermeiden Sie eine Erhöhung"

Strafe nach der 1e Erhöhung: 71,25 Euro, nach 2e Erhöhung 106,88 Euro.

 

Also kannst Du von mindestens drei Briefen ausgehen. Solltest Du mit diesem Fahrzeug noch öfter nach NL fahren wollen, wird es besser sein zu zahlen. Sonst könnte es passieren, dass die holländischen :D Deine Weiterfahrt so lange "unterbinden", bis alle dort registrierten Strafen bezahlt sind- und zwar Cash "op de Tafel", nicht per Lastschrift oder Überweisung.

 

Und wenn es soweit kommt: Nicht die :80: blöde anmachen! Kostet gleich mal 150,00 Euro extra. Kam letztens in RTL ein Bericht aus Renesse

 

@ traffic

 

Momantan wird das Ganze doch noch nach als Kennzeichenanzeige abgewickelt. Es gilt doch wohl das Recht des Tatlandes, oder?

 

Gemäß dem niederländischen Gesetz über die verwaltungsrechtliche Wahrung der Verkehrsvorschriften haftet derjenige, auf dessen Namen das amtliche Kennzeichen eingetragen ist, für Verkehrsverstöße, die in den Niederlanden mit einem Fahrzeug, das auf seinen oder ihren Namen eingetragen ist, stattgefunden haben. Es ist dabei nicht von Wichtigkeit, wer der Fahrer war zu dem Zeitpunkt als der Verkehrsverstoß stattgefunden hat.

Für ausführlichere Informationen in bezug auf den Verstoß oder die Einsichtnahme der Fotos, die in einigen Fällen von dem Verstoß gemacht worden sind, können Sie mit der Fahndungsbehörde, die den Verstoß festgestellt hat, Kontakt aufnehmen.

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  • 7 months later...
Guest magician
Solltest Du mit diesem Fahrzeug noch öfter nach NL fahren wollen, wird es besser sein zu zahlen.

 

Hallo..

Wie sieht es denn aus wenn man mit einem anderen Fahrzeug dort unterwegs ist?

Werden nur Eintragungen zu dem Kennzeichen überprüft oder werden die Daten zu dem Namen des Fahrers abgerufen? :rolleyes:

Weiß da jemand was?

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  • 4 weeks later...
@ traffic

 

Momantan wird das Ganze doch noch nach als Kennzeichenanzeige abgewickelt. Es gilt doch wohl das Recht des Tatlandes, oder?

 

Österreichische Strafen ohne identifizierten Fahrer werden auch in Deutschland trotz Owi-Rechtshilfeabkommen nicht vollstreckt. Es muß IMHO in einem Rechtstaat auch gewährleistet sein, daß nur der Urheber verurteilt wird.

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