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Auto Zugelassen In Frankreich Aber Wohnsitz Deutschland


Guest LuvChris

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Guest LuvChris

Hi,

 

ich habe folgende Frage:

Meine Mutter wohnt in Frankreich und sie hat zwei Autos (beide Autos sind dort angemeldet). Nun möchte ich eines davon dauerhaft in Deutschland benutzen (mit franz. Kennzeichen) aber ich habe gehört, dass dies nur innerhalb eines gewissen Zeitraumes möglich ist bzw. da ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe überhaupt nicht zulässig ist ohne zusätzliche Steuern zu bezahlen.

 

Hat hier jemand aktuelle Informationen bzw. Erfahrungen oder Tips ?

Schonmal Danke ... Chris

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Leider gilt das als Steuerhinterziehung.

 

Verlege einfach deinen Wohnsitz zu deiner Mutter. Melde dich hier offiziell ab und nutze das Auto dann hier ohne Probleme.

 

Viel Spass beim geblitzt werden. Es dürfte nämlich ohne Folgen bleiben, wenn du es nicht übertreibst.

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Viel Spass beim geblitzt werden. Es dürfte nämlich ohne Folgen bleiben, wenn du es nicht übertreibst.

Macht ein Freund schon seit Jahren so.

 

PKW in Luxembourg angemeldet (dort Niederlassung), Wohnsitz offiziell in Frankreich.

 

Keine Strafzettel mehr ;)

 

Hauptsache es kommt keiner dahinter.

 

Gruß

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Naja, jetzt haben sich ja die Brüsseler Bürokraten auf die EU-weite Vollstreckung von Bussgeldern geeinigt .... praktischerweise aber nur für Beträge über 70 EUR, da bleiben z.B. wohl sämtliche deutsche Knollen wegen Falschparken weiter darunter, also kann man mit französischem Kennzeichen bequem parken....

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Dann wird die karre halt abgeschleppt. Dies sollte bei schulden beim Ordnugsamt (nicht gezahlte Knöllchen) problemlos machbar sein. Da es nach rechtskraft der Ordnugsgelder um normale Schulden handelt, kann es lange dauern bis sie verfallen.

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Dann wird die karre halt abgeschleppt. Dies sollte bei schulden beim Ordnugsamt (nicht gezahlte Knöllchen) problemlos machbar sein. Da es nach rechtskraft der Ordnugsgelder um normale Schulden handelt, kann es lange dauern bis sie verfallen.

Das Eigentum eines Dritten abschleppen? :rolleyes:

 

*PLONK*

post-27-1110996390.gif

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Bei Parkverstössen gibt es in Deutschland einen sogenannte Halterhaftung.

 

Parkverstösse muss also der Halter tragen. Hat dieser Schulden beim ordnungsamt kann das Fz abgeschleppt (gepfändet) werden. Allerdings muss hierzu die Behörde das Fz erst mal finden. Dies wird gemacht, da die knöllchen nicht im Ausland eingeklagt werden können bzw. dieses schwierig ist.

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Nana.... 1) wird der Abschlepper wohl nicht so fix vor Ort sein .... wenn der nur kurzzeitig im Verbot parkt mit dem französischen Kennzeichen, sollte es gehen, 2) insbesondere in Ballungsgebieten müssten die Abschlepper ausreichend damit beschäftigt sein, verkehrsbehindernd geparkte Fahrzeuge mitzunehmen, anstatt einen nur wegen einer nichtbezahlten Knolle .....

 

Bleibt aber natürlich noch die Radkralle als Möglichkeit. In Budapest z.B. recht fix angebracht aufgrund Unlust in- und ausländischer Wagenhalter zum Zahlen der Parkgebühr.

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Naja, jetzt haben sich ja die Brüsseler Bürokraten auf die EU-weite Vollstreckung von Bussgeldern geeinigt ....

und wer soll den Mehraufwand an Verwaltungsarbeit erledigen? Wandert doch heute schon in der Ablage (Papierkorb), wegen Mangel an Mitarbeiter.

 

;)

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Bleibt aber natürlich noch die Radkralle als Möglichkeit. In Budapest z.B. recht fix angebracht aufgrund Unlust in- und ausländischer Wagenhalter zum Zahlen der Parkgebühr.

Die Parkkralle wird auch in Brandenburg gerne bei ausländischen Fahrzeugen angewendet. Schon bei 5-Euro-Vergehen. :kotz:

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hier werden ausschliesslich Parkkrallen angebracht, und das ziemlich fix (z.B. bei Ueberschreiten der Parkzeit um 5 Minuten... (ziemlich bescheuert, wenn man behindernd parkt (z.B. Feuerwehreinfahrt) und dann ne Kralle verpasst bekommt - seh DEN Sinn irgendwie nicht....). Und nateurlich am liebsten bei Auslaendern, die brauchen ja schliesslich ihr Auto - und "haben's ja".

 

Eisensaege wird wohl auch nichts, das faellt auf, und kostet dann extra wegen Sachbeschaedigung...

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Guest NiliQB

Was heißt "einfallen lassen"?

 

Hatte in Switzerland mal ne Kralle an einer Uralt-Karre. Das Auto hatte ich damals für 30 DM mit 6 Wochen Resttüv gekauft, der Strafzettel wäre 375 CHF gewesen. Nummernschilder ab, Radio raus, mit dem Zug heim und das Ding ordentlich abgemeldet.

 

Vermutlich wurden die 23 Budapester Wägen auch derartig entsorgt...

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Was heißt "einfallen lassen"?

 

Hatte in Switzerland mal ne Kralle an einer Uralt-Karre. Das Auto hatte ich damals für 30 DM mit 6 Wochen Resttüv gekauft, der Strafzettel wäre 375 CHF gewesen. Nummernschilder ab, Radio raus, mit dem Zug heim und das Ding ordentlich abgemeldet.

 

Vermutlich wurden die 23 Budapester Wägen auch derartig entsorgt...

muss man bei der abmeldung nicht nachweisen, was mit den pkw passiert bzw. eine ordnungsgemässe entsorgung nachweisen?

 

idefiiiiix

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Leider gilt das als Steuerhinterziehung.

 

Verlege einfach deinen Wohnsitz zu deiner Mutter. Melde dich hier offiziell ab und nutze das Auto dann hier ohne Probleme.

 

Viel Spass beim geblitzt werden. Es dürfte nämlich ohne Folgen bleiben, wenn du es nicht übertreibst.

ohne es im detail geprüft zu haben: sowas ist legal nicht möglich, sofern man in D wohnt und den wagen ÜBERWIEGEND in D nutzen möchte bzw. nutzt.

 

idefiiiiix

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@Luv Chris

 

also wenn du als Deutscher ein in Frankreich zugelassenes Auto benutzen willst, mußt du dort auch deinen Wohnsitz haben.

Sonst wird dir das als Steuerhinterziehung ausgelegt. (KFZ Steuer)

 

Du kannst natürlich dort deinen Wohnsitz anmelden, wenn deine Mutter dort wohnt, dürfte das sicher kein Problem sein.

 

Wenn du mit Wohnsitz D ein Auto in F zugelassen in D fährst, wirst du bei einer Verkehrskontrolle höchste Probleme bekommen.

 

Mit Wohnsitz in F kannst du natürlich ein F Auto in D fahren.

 

Der Wohnsitz ist nach dem Steuerrrecht dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.

 

Und noch was. Kläre vorher ab, wenn du das vorhast, wohin du dann deine Einkommensteuer usw zahlst und welche Sätze dort für dich gelten. Nicht dass du wegen ein bisschen gesparten Parkknöllchen und KZF Steuer, andere Nachteile steuerlicher oder sozialrechtlicher Art hast.

 

Ganz nebenbei möchte ich dich erinneren, das Boris Becker mal sowas ähnliches gemacht hat. ER verlegte seinen Wohnsitz nach Monaco hatte aber seinen Lebensmittelpunkt in München.

 

Er wurde wegen´Steuerhinterziehung verurteilt.

 

Ich hoffe dir damit etwas geholfen zu haben.

 

Viel Freude an unbezahlten Knöllchen und an sonstigen finanziellen Vorteilen

 

Gruß Ilcko

.

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muss man bei der abmeldung nicht nachweisen, was mit den pkw passiert bzw. eine ordnungsgemässe entsorgung nachweisen?

 

Nun, erstens war das früher nicht notwendig und zweitens konnte man doch einfach eine Veräußerungsanzeige machen - ein Herr Dneschkow aus Nowosibirsk hat den Wagen gekauft...

 

Grobi

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Guest NiliQB

Ach, den Herrn Dneschkow kennst Du auch? ;)

 

Nee, mal im Ernst: bei mir hat nie jemand nach dem Verbleib des Wagens gefragt. Vermutlich hat sich das Amt gedacht, dass sich der Wagen bei der sprichwörtlichen Verrostungsgeschwindigkeit alter FIATs nach 12 Monaten Stillstand buchstäblich in Luft aufgelöst haben musste ;)

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