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idefiiiiix

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  1. das musste ja nun wirklich nicht sein. wollen wir auf gedeih und verderb jeden einzelnen sachbearbeiter in diesem lande "impfen"? wer schreit wohl als erstes, wenn sich alberto etc. als stumpfe waffen entpuppen sollten? das ist wie mit dem antibiotika: nicht richtig und vor allem in nicht notwendigen fällen angewendet, entstehen multiple resistenzen. als nichts, worauf man sich freuen sollte... idefiiiiix
  2. wie findom sagte, sieht es nach 3 monaten schon ganz gut aus, aber wirklich sicher kannst du derst nach 6 monaten sein. der wirksamkeit des AB gegen dich resultiert nicht aus der zustellung, sondern lediglich aus der bekundung in den akten, dass die behörde gegen dich ermittelt. @hartmut: eine postlaufzeit gbts beim AB nicht. idefiiiiix
  3. wenn ich "homer" lese, denke ich immer an das röntgenbild von homers kopf... scheint ja zu passen. idefiiiiix
  4. ich meinte: wenn du einen ZB bekommen hast, wirst du als täter schon ausgeschlossen. daher kannst du wohl kaum zugeben, dass du die tat begangen hast. hast du einen AB (=anhörungsbogen) oder einen ZB bekommen? idefiiiiix
  5. wenn du einen zeugenbefragungsbogen erhalten hast, kannst du die tat ja wohl kaum zugeben... idefiiiiix
  6. schreibst so, wenn der AB kommt und schau, was passiert. bist du an der stelle ortskundig, oder war es das erste mal, dass du dort gefahren bist? idefiiiiix
  7. es spricht nichts dagegen, sich erstmal dumm zu stellen und die fahrerschaft anzustreiten. teurer kann es erstmal nicht werden, da du eh die €25 euro für den BuGeBe zusätzlich zahlen musst. idefiiiiix
  8. aha, wo habe ich dem ding den hinterher geweint?
  9. nein, die 40 km/h gelten für alle fahrzeuge. und es kommt noch besser: es gilt auch theoretisch das rechtsfahrgebot. [...] Das Rechtsfahrgebot gilt sogar in der Praxis!! Also darf man auch dort nicht permanent auf der linken Spur fahren. Sondern muß die mittlere benutzen. Außer zum Überholen natürlich.... Das Limit gilt für alle Fahrzeuge, nicht nur für LKWs. Wer auf der rechten Spur fährt, darf diese Geschwindigkeit nicht überschreiten, andernfalls er mit behördlichen Sanktionen zu rechnen hat. Alles klar?? Was auch jeder weiß, der in der Fahrschule aufgepaßt hat (was man auffälligerweis
  10. wenn das mal nicht typisch deutsch ist... nichts für ungut idefiiiiix
  11. dass du dich aufregst, kann ich ja verstehen, aber das "typisch deutsch" schiesst doch ein wenig über das ziel hinaus. willst du mal im fall der fälle vom einem aufgrund des gefälles nicht rechtzeitig bremsen könnenden 40 tonner zusammengschoben werden? idefiiiiix
  12. das schön an der anlage ist: man kann ganze scharen von holländern in dern roten blitz jagen idefiiiiix
  13. das stimmt nicht, am elzer berg sind grundsätzlich zwei blitzstellen eingerichtet und ich habe auch schon einen filmenden am strassenrand gesehen. möglicherweise ist der zweite 40er blitzer im moment nicht in betrieb... idefiiiiix
  14. nein, die 40 km/h gelten für alle fahrzeuge. und es kommt noch besser: es gilt auch theoretisch das rechtsfahrgebot. diese anlage ist glaueb ich die meist-diskutierte in D, aber alle diskussionen haben nicht zu einer änderung geführt. dein einwurf wird auch nichts nützen, sondern dir nur arbeit machen. spar dir den brief, du bekommst für deine mühe ein einheitsschreiben zurück, da du ca. der 100000ste bist, der sicher erschrocken hat und erbost einen "bösen" brief schreibt. es ist die zeit nicht wert. leg dich lieber eine halbe stunde in die sonne... idefiiiiix
  15. es handelt sich um einen berg mit recht ordentlichem gefälle. meines erachtens sind die 40 km/h schon ok. idefiiiiix
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