Findom 4 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Was könnte mir blühen, wenn ich bei Rot statt an der Wartelinie* (mit Schild) erst an der eigentlichen Haltlinie anhalte, die Einfahrt also zustelle ? *WartelinieZeichen 341(.......)Sie empfiehlt dem, der warten muss, hier zu warten. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Ein Hupkonzert von rechts, ein kleines Verwarnungsgeld von oben..... Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 7, 2005 Author Report Share Posted January 7, 2005 Die Einfahrt ist eine Parkplatzein/ausfahrt (abgesenkter Bordstein), also ohne Vorrang. Daher müssten die eh auf mich warten...... Blöd ist es nur, wenn der Gegenverkehr da rein möchte, nicht kann und sich somit der Verkehr bis auf die Kreuzung staut. Aber die Frage ist, wie das Verwarngeld begründet werden könnte. Ich bin nicht verpflichtet, diese Einfahrt freizuhalten und es besteht laut STVO auch kein Pflicht, an der Wartelinie zu warten. Hab leider nichts zur Linie in Verbindung mit dem Zeichen (bei Rot hier warten) gefunden. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Ist die Linie bei Euch gestrichelt? Bei uns findet man in Verbindung mit dem Schild "Bei rot hier halten" eigentlich immer eine durchgezogene Linie. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 7, 2005 Author Report Share Posted January 7, 2005 Ist die Linie bei Euch gestrichelt? Bei uns findet man in Verbindung mit dem Schild "Bei rot hier halten" eigentlich immer eine durchgezogene Linie. Ja, eben eine Wartelinie. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Die Einfahrt ist eine Parkplatzein/ausfahrt (abgesenkter Bordstein), also ohne Vorrang. Daher müssten die eh auf mich warten...... Tja, aber nicht, wenn Du die Empfehlung der Haltelinie beachtest... Blöd ist es nur, wenn der Gegenverkehr da rein möchte, nicht kann und sich somit der Verkehr bis auf die Kreuzung staut.Okay, ich korrigiere meine obige Vermutung: "Ein Hupkonzert von rechts und links,..." Aber die Frage ist, wie das Verwarngeld begründet werden könnte. Ich bin nicht verpflichtet, diese Einfahrt freizuhalten und es besteht laut STVO auch kein Pflicht, an der Wartelinie zu warten. Hab leider nichts zur Linie in Verbindung mit dem Zeichen (bei Rot hier warten) gefunden.Vielleicht mit: Unnoetiges Blockieren des Verkehrsflusses...?Heisst es nicht in irgendeinem Paragraphen, dass sich der VT so zu verhalten hat, dass er andere nicht ueber Gebuehr behindert... oder so aehnlich? Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Da greift der §1, Abs. 2 StVOJeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Eigentlich muss man Ausfahrten nicht freihalten. In diesem Fall ist das aber anders, weil sich sonst der Verkehr, der in den Parkplatz abbiegen will, wie schon erkannt, bis zur Ampel zurückstaut und sich daraus wiederum gefährliche Situationen ergeben würden. In jedem Fall würde eine vermeidbare Behinderung stattfinden. Wenn es sich um einen großen Parkplatz mit viel Kundenverkehr handelt, kann man das meist auch ohne Probleme von der Strasse aus erkennen, so dass die Einfahrt auch ohne die Linie und das Schild freigehalten werden müssen. Die Linie und das Schild sind nur für die Fahrzeugführer, die nicht selbst den entsprechenden Überblick haben und deshalb solcher Hilfen bedürfen. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 7, 2005 Author Report Share Posted January 7, 2005 In diesem Fall ist das aber anders, weil sich sonst der Verkehr, der in den Parkplatz abbiegen will, wie schon erkannt, bis zur Ampel zurückstaut und sich daraus wiederum gefährliche Situationen ergeben würden. In jedem Fall würde eine vermeidbare Behinderung stattfinden. Die Behinderung würde doch aber nicht von mir ausgehen, sondern von dem, der dort einfahren will. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß man, wenn man in solchen Fällen über die Wartelinie fährt und noch vor der Ampel abbiegt, sogar einen Rotlichtverstoß begeht. Glauben konnte ich es nicht wirklich und zum Glück sieht das zumindest das LG Berlin auch so wie ich. Wer vor einer roten Ampel eine vorgezogene Wartelinie mit dem Zusatzschild "Bei Rot hier halten" überfährt, handelt nicht verkehrswidrig. Es handelt sich dabei lediglich um eine empfohlene Wartelinie, bei deren Überfahren noch kein Rotlichtverstoß vorliegt. --------------------------------------------------------------------------------Gericht: LG BerlinDatum: unbekannt // Az: 58 S 516/99 Quelle Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Es ist und bleibt eine Empfehlung, mehr nicht. Eine Mißachtung ist auch nicht mit einem VG belegt. Ich befuhr mal eine Straße (igO), wo ca. 50m vor einer Ampelkreuzung rechtsseitig eine Einmündung war mit eben so einer "Wartelinie" und einem entspr. Empfehlungsschild. Die Ampel sprang auf Gelb und schließlich auf Rot. In diesem Moment passierte ich diese Einmündung. Ein aus dieser Straße kommender VT schaute nur nach rechts, sah die rote Ampel, zog raus (ohne nach links zu schauen) und ballerte mir hinten rechts in die Seite. Hab noch versucht auszuweichen, leider aber ohne Erfolg. Mein Schaden belief sich auf ca. 14.000 DM. Tja, jetzt behauptete der Depp, ich hätte vor der Linie anhalten müssen, was aber eben nicht richtig ist. Letztendlich: er mußte zahlen, und zwar alles. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß man, wenn man in solchen Fällen über die Wartelinie fährt und noch vor der Ampel abbiegt, sogar einen Rotlichtverstoß begeht. Glauben konnte ich es nicht wirklich und zum Glück sieht das zumindest das LG Berlin auch so wie ich. Wer vor einer roten Ampel eine vorgezogene Wartelinie mit dem Zusatzschild "Bei Rot hier halten" überfährt, handelt nicht verkehrswidrig. Es handelt sich dabei lediglich um eine empfohlene Wartelinie, bei deren Überfahren noch kein Rotlichtverstoß vorliegt. --------------------------------------------------------------------------------Gericht: LG BerlinDatum: unbekannt // Az: 58 S 516/99 Quelle Und ich Dummi warte bei uns immer bis grün ist und biege dann nach rechts in die Straße ab. Naja zumindest bis jetzt. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Gilt das überfahren einer Haltelinie denn als Rotlichtverstoß? Ich bin schon öfter darüber rechts abgebogen und habe mir eigentlich nichts böses dabei gedacht. Quote Link to post Share on other sites
ruhrpott1986 0 Posted January 7, 2005 Report Share Posted January 7, 2005 Was du meinst,Ich bin schon öfter darüber rechts abgebogen ist ja eben keine Halte-, sondern nur eine Wartelinie, wie schon geschrieben nur eine Empfehlung.Es sei denn, du fährst über die 2. Linie (die neben der Ampel). Denn das ist die Haltelinie, deren Überfahren ein VG von €10 kostet. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 8, 2005 Report Share Posted January 8, 2005 Und ich Dummi warte bei uns immer bis grün ist und biege dann nach rechts in die Straße ab. Naja zumindest bis jetzt. Und dann kommt zufällig ein Cop daher, der's vielleicht doch nicht besser weiß, hält Dich an und will Dir eine Anzeige ans Hemd flicken. Und Du stehst da wie ein begossener Pudel und versuchst vergeblich, ihm das zu widerlegen. Aber es stimmt schon, was zu diesem Thema geschrieben wurde. In einem solchen Fall würde ich einer Anzeige ziemlich gelassen entgegen sehen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 8, 2005 Report Share Posted January 8, 2005 Und ich Dummi warte bei uns immer bis grün ist und biege dann nach rechts in die Straße ab. Naja zumindest bis jetzt. Und dann kommt zufällig ein Cop daher, der's vielleicht doch nicht besser weiß, hält Dich an und will Dir eine Anzeige ans Hemd flicken. Und Du stehst da wie ein begossener Pudel und versuchst vergeblich, ihm das zu widerlegen. Aber es stimmt schon, was zu diesem Thema geschrieben wurde. In einem solchen Fall würde ich einer Anzeige ziemlich gelassen entgegen sehen. Ich weis schon wie ich mich gegen so etwas wehren kann. Denn wozu hat man Jahre lang den harten Unistuhl gedrückt. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 8, 2005 Author Report Share Posted January 8, 2005 harten Stuhl gedrückt ???? Pfui....... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 8, 2005 Report Share Posted January 8, 2005 Ich weis schon wie ich mich gegen so etwas wehren kann. Denn wozu hat man Jahre lang den harten Unistuhl gedrückt. Hm... mag sein. Aus eigenen Erfahrungen kann ich Dir aber sagen, daß man(che) auf eine gewisse und oftmals eben auch gelebte arrogante Besserwisserei seitens einiger "Unistuhldrücker" recht reserviert reagieren, zumal es nicht selten schlichtweg Quatsch ist, was sie von sich geben. Es gibt solche und solche, in allen Bereichen, auch bei den . Von daher wäre ich ggf. um- und vorsichtig in der Wahl meiner Reaktionen. Du glaubst gar nicht, mit wie vielen Leuten ich zu tun habe, die da meinen, von der Meßtechnik mehr Ahnung zu haben als ich. Sicherlich mag es da welche geben, hab aber bislang noch keinen erlebt. Gestern haben wir einen gemessen, der vorgab, selbst mit der Technik bzw. deren Wartung/Eichung zu tun und entspr. Ahnung zu haben. Er wollte sich denn auch Geräte-Nr. und einige mehr notieren. Daß er insbes. besagte Nr. am Blitz suchte, sprach nicht gerade für ihn und seine hochgepriesene Ahnung. Und das ist beileibe keine Seltenheit. Quote Link to post Share on other sites
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