Guest pred` Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Hallo zusammen ! ! Zuerst mal, ich bin nicht geblitzt worden oder so, es ist nur eine Gewissensfrage... ! Habe hier gerade mal ein paar Threads gelesen die mich an eine Aktion von mir erinnert haben. Ich habe in Hagen einen Weg zur Autobahn gesucht und bin planlos durch die Stadt gefahren. Dann habe ich an einer Ampel bemerkt, als ich aber schon auf der Linksabbiegerspur stand, dass ich zur Autobahn komme wenn ich geradeaus fahre. Nunja, da war kein Auto weit und breit und ich habe schon 15 Minuten gesucht und hatte Angst mich nochmal zu verfahren und bin dann einfach als es grün war auf die rechte Spur, also die Geradeausfahrerspur, und bin gefahren. Ist sowas schlimm ? Ich habe ja niemanden gefährdet... dennoch ein schlechtes Gewissen... Wenn man bei sowas gesehen werden würde sage ich mal, welche Konsequenzen hätte das ? Danke für die kommenden Antworten ! Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Wenn du von der Linksabbiegerspur geradeaus gefahren bist: Owi, 10€. Wenn die Linksabbiegerampel dabei rot zeigte: 125€, 4 Flenspunkte, 1 Monat.Wenn du auf den anderen Fahrstreifen rangiert hast und von dort geradeaus gefahren bist: erlaubt. Quote Link to post Share on other sites
pred 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Ja ich stand auf dem linken Streifen, also dem Linksabbiegerstreifen. Dann bin ich als es Grün war auf den rechten Streifen rüber gefahren und bin dann ganz normal geradeaus weiter...Also einfach nach rechts rüber ein Stück und dann als es Grün war (die geradeaus-ampel war grün) gefahren und dabei schön in die rechte Spur eingeordnet... Ich glaube die Linksabbieger-Ampel war sogar auch grün, aber das spielt ja keine Rolle, habe die Spur eh nicht genutzt für das Weiterfahren. Also das ist erlaubt ? Ich bin auf keinen Fall auf dem linken Fahrstreifen weitergefahren... Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 War die Linksabbiegerampel rot? Quote Link to post Share on other sites
pred 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Ich meine, die Linksabbiegerampel war ebenfalls grün... ich wollte nämlich erst noch links fahren aber dann wurde die Geradeausampel ebenfalls grün und dann bin ich halt rechts rüber und weitergefahren... Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Dann sind es 10€. Da du beim Überfahren der Haltelinie wohl kaum schon komplett auf dem korrekten Fahrstreifen gewesen sein wirst, könnte man dir zur Last legen, vom Linksabbiegerstreifen geradeaus gefahren zu sein. Wenn die Linksabbiegersampel rot gewesen wäre, hätte das richtig teuer sein können. Quote Link to post Share on other sites
pred 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Kann denn sowas geblitzt werden ? Oder nur durch Beamte bemerkt werden ? Ich weiss nich genau ob ich die Haltelinie überfuhr... ich glaube wenn, dann handelte es sich vielleicht um 40 cm oder so ... Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Klar kann man bei sowas geblitzt werden. Wenn du die Induktionsschleife überfährst, löst der Blitzer aus. Die erste Schleife liegt meist 1-2m nach der Haltelinie. Quote Link to post Share on other sites
pred 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Aha... wusste ich gar nicht. Aber den Blitzer bemerkt man dann ja wohl, nehme ich mal an. Das war in Hagen, habe in der Datenbank keinen Blitzer gefunden... also keinen Rotlichtblitzer. Und das Ding blitzt nur, wenn die Linksabbiegerampel rot ist oder blitzt das dann generell ? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Unterschiedlich. Die Geräte können mehrere Fahrspuren überwachen, wenn dann auf einer überwachten Fahrspur bei rot die Schleife überfahren wird, löst die Kiste aus. Das Blitzen bemerkt man aber 100%ig, zumal die Rotlichtblitzer auch noch zwei Bilder machen. Quote Link to post Share on other sites
pred 0 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Weiss denn jemand, ob in Hagen irgendwelche Rotlichtblitzer stehen ? Die Datenbank zeigt nämlich keine dort an... dann wird da wohl auch nirgends ein Rotlicht stehen, denke ich doch mal... ?! Würde mich mal interessieren. Quote Link to post Share on other sites
ruhrpott1986 0 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Laut Blitzerplugin Map&Guide gibts in Hagen keine Rotlichtblitzer, und ich hab auch noch keine gesehen, obwohl ich da öfters mal unterwegs bin. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 @Hugo Wobei ich das mit den Strafen für Schwachsinn halte. Was wäre denn die Strafe, wenn man bei grüner Linksabbieger-Ampel trotz roter Geradeaus-Ampel von der Linksabbiegerspur geradeaus fährt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Dann ist es ein Rotlichtverstoß mit allen bekannten Folgen. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Dann ist es ein Rotlichtverstoß mit allen bekannten Folgen. Sicher? MfGemhazett Quote Link to post Share on other sites
pred 0 Posted December 22, 2004 Report Share Posted December 22, 2004 Laut Blitzerplugin Map&Guide gibts in Hagen keine Rotlichtblitzer, und ich hab auch noch keine gesehen, obwohl ich da öfters mal unterwegs bin.Gut, dann sind das zwei Quellen, die sagen, dass es in Hagen keine Rotlichtblitzer gibt. Und du hast ja bisher auch noch keine dort gesehen... Dann wird das wohl so sein, danke dir ! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 23, 2004 Report Share Posted December 23, 2004 Dann ist es ein Rotlichtverstoß mit allen bekannten Folgen.Sicher? MfGemhazett Eigentlich ja, ist ja auch logisch, es war ja für die Richtung in die du gefahren bist rot, du kamst halt nur von einer anderen Spur. Aber vielleicht können die es ja mal bestätigen oder berichtigen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 23, 2004 Report Share Posted December 23, 2004 Aber vielleicht können die es ja mal bestätigen oder berichtigen. Yes. Es wäre ein Rotlichtverstoß, da das Grünlicht nur für die vorgegebene Fahrtrichtung gilt. Zeigt die Linksabbiegerspur grün, die Geradeausspur rot und man fährt denoch geradeaus, so ist das ein Rotlichtverstoß. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 26, 2004 Report Share Posted December 26, 2004 Danke, aber wie bereits gesagt ist es ja auch logisch. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Aber es ist auch ein Rotlichtverstoß, wenn man von der Linksabbiegerspur geradeaus fährt, obwohl nur die Linksabbiegerspur Rot hat und geradeaus Grün ist? Versteh' ich nicht...Normalerweise sollte man das ausschließlich von der für die angestrebte Fahrtrichtung geltenden Ampel abhängig machen, alles andere ist das Benutzen der falschen Fahrspur... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Es ist tatsächlich so. Würde man Deinem zweiten Satz nachkommen, so hätten wir sicherlich deutlich mehr von diesen Deppen, die sich an der Ampel auf die Linksabbiegerspur stellen und bei Grün für die Geradeausrichtung einen Gewaltstart hinlegen, um die, die sie zuvor noch vor sich hatten, zu "überholen". Oder solche, die sich zwar links eingeordnet haben, denen dann aber plötzlich in den Sinn kommt, eigentlich doch lieber geradeaus fahren zu wollen und deshalb die Linksabbiegerspur blockieren. Es ist ja auch sooo schwer, mal eben abzubiegen, zu wenden und wieder in die gewollte Richtung abzubiegen. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Stimmt, aber das ist in z.B. Berlin, wenn man sich nicht auskennt, manchmal wirklich schwer. Da fährt man manchmal eine ganze Weile ohne Wendemöglichkeit... Aber Berlin ist eh' ein Sonderfall in Bezug auf Verkehr... Einmal hätte es wegen so einem Überholer bei mir auch fast gekracht. Ich will mit dem PKW links rum, gegenüber ein LKW und auf der LA-Spur neben ihm ein PKW. Vor dem LKW schnell links rum ist ja eigentlich kein Problem, wenn kein Fußvolk stört. Aber wenn der PKW gegenüber dann doch lieber geradeaus fährt... Ich weiß gar nicht mehr, wie's ausgegangen war, gekracht hat's nicht... Wie ist bei sowas eigentlich die Schuldverteilung? Ich wäre dafür, daß man da zumindest ohne Gefährdung einen minderschweren Fall draus macht. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Ich würde den, der auf der LA-Spur stand und regelwidrig geradeaus fuhr, als UB 01 eintragen. Über den Rest sollen sich Anwälte und Versicherungen kloppen. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Der Gegenverkehr hat aber Vorrang vor dem Linksabbieger, imho egal, woher der kommt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Naja, ich denke, der VT kann und darf schon darauf vertrauen, daß der Linksabbieger auch nach links abbiegt und nicht zum Beschleunigungsrekorde brechen wollenden Geradeausfahrer und Rotlichtsünder mutiert. Ist meine Betrachtungsweise und dementspr. würde ich auch vorgehen => Unfallanzeige schreiben. Den Rest erledigen und entscheiden andere. Die haben dafür idR auch monatelang Zeit. Ich vor Ort habe dafür nur Minuten. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 In meinem Fall war da keine LA-Ampel, sondern nur eine für alle...Ich denke auch, daß wir beide eine Teilschuld gekriegt hätten, wobei bei den Anteilen wie so oft gilt: Der bessere Anwalt möge gewinnen...Er hat nicht von der LA-Spur geradeaus zu fahren, ich habe dem Gegenverkehr im Notfall die Vorfahrt zu gewähren... Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Er hat nicht von der LA-Spur geradeaus zu fahren, ich habe dem Gegenverkehr im Notfall die Vorfahrt zu gewähren... Was ist wohl schlimmer, Vorfahrt missachten oder nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Richtung zu folgen ? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 In diesem Fall die Vorrangmißachtung. Ich war von Fällen ausgegangen, wo die Ampel für die LA getrennt schaltet. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Für mich wäre sein Fehler die Unfallursache, auch wenn durch sein vorsätzliches Fehlverhalten mein ansonsten regelkonformes Verhalten plötzlich zum (theoretisch schwerwiegenderen) Fehler wird. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Verständlich. Aber was man selbst für logisch hält, stellt sich aus rechtlicher Sicht betrachtet oftmals doch in einem ganz anderen Licht dar. Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Naja, schön zu wissen. Zum Glück hat's damals nicht gekracht, auch wenn ich heute nicht mehr weiß, wer wen vorgelassen hat. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Ich würde den, der auf der LA-Spur stand und regelwidrig geradeaus fuhr, als UB 01 eintragen. Über den Rest sollen sich Anwälte und Versicherungen kloppen. Und da heißt es doch immer die Reihenfolge der Nummern hat keine Aussage zu der Tatbeteiligung. Aber indirekt machst du/ihr den Fahrer der die ON 01 erhält zum Hauptschuldigen. Diesen Anschein muß er erst einmal wiederlegen, was teilweise schwer ist und somit es zu einer Vorverurteilung kommt. Am Besten wäre es, wenn man das Aufnahmesystem dahingehend ändert, indem die ON in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen werden.So kann es zu keiner vorweggenommenden Schadensverursachungzuteilung kommen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 27, 2004 Report Share Posted December 27, 2004 Und da heißt es doch immer die Reihenfolge der Nummern hat keine Aussage zu der Tatbeteiligung.Nein, das ist so nicht ganz richtig. Oftmals hat die Reihenfolge schon eine gewisse "Wirkung", da man uns schon einen gewissen Sachverstand zutraut. Wenn ich der Meinung bin, daß die Ursache völlig ungeklärt bzw. an Ort und Stelle nicht festzulegen ist, so füge ich ggf. "Die Ordnungsnummern wurden ohne jegliche Wertung vergeben!" hinzu!! Ist bzw. war - denn Unfälle muß ich zum Glück mittlerweile eher selten aufnehmen - aber recht selten der Fall. Ich muß und kann mir ein Bild der Lage ausschließlich anhand der Unfallspuren und Aussagen von Beteiligten und Zeugen machen. Dementspr. wird die Anzeige geschrieben. Aus meiner Sicht völlig neutral. Widerspricht sich etwas, so wird das entspr. vermerkt. (*) Aber indirekt machst du/ihr den Fahrer der die ON 01 erhält zum Hauptschuldigen. Diesen Anschein muß er erst einmal wiederlegen, was teilweise schwer ist und somit es zu einer Vorverurteilung kommt.Das geschieht weniger durch die Ordnungsnummer als vielmehr durch den Sachverhalt (weiteres dazu s.o.*). Am Besten wäre es, wenn man das Aufnahmesystem dahingehend ändert, indem die ON in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen werden. So kann es zu keiner vorweggenommenden Schadensverursachungzuteilung kommen.Im VG-Bereich muß ich quasi eine Verantwortlichkeit festlegen, denn der aus meiner Sicht der Dinge Verursacher muß das VG bezahlen. Das ist der verkehrsrechtliche Bereich. Den zivilrechtlichen habe ich nicht zu beurteilen oder zu kommentieren. Das ist Sache der Anwälte und ggf. auch der Gerichte. Und ab und an läuft's da auch auf eine Teilung der Schuld hinaus.Wie gesagt: allein durch die Sachverhaltsschilderung, die ich insbes. bei einer VU-Anzeige abzugeben habe, erfolgt schon eine gewisse "Zuteilung", WENN aus Sicht der aufnehmenden Beamten entspr. Anhaltspunkte vorhanden sind. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 28, 2004 Report Share Posted December 28, 2004 Er hat nicht von der LA-Spur geradeaus zu fahren, ich habe dem Gegenverkehr im Notfall die Vorfahrt zu gewähren... Was ist wohl schlimmer, Vorfahrt missachten oder nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Richtung zu folgen ? Darüber mache ich mir auch gerade Gedanken. Mal sehen was herauskommt. Allerdings ohne Ampelbeteiligung. Weiteren Beweis erheben (Zeugen oder Sachverständigen) oder eben man teilt die Haftungsquote. 50:50 macht sich immer gut in solchen Fällen. Da ja beide gegen die StVO verstoßen haben (§§ 1 Abs.2 und 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO). Quote Link to post Share on other sites
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