Jump to content

Vor Ampel Von Linksabbieger Auf Geradeaus Gewechselt


Guest pred`

Recommended Posts

Hallo zusammen !

 

! Zuerst mal, ich bin nicht geblitzt worden oder so, es ist nur eine Gewissensfrage... !

 

Habe hier gerade mal ein paar Threads gelesen die mich an eine Aktion von mir erinnert haben.

Ich habe in Hagen einen Weg zur Autobahn gesucht und bin planlos durch die Stadt gefahren. Dann habe ich an einer Ampel bemerkt, als ich aber schon auf der Linksabbiegerspur stand, dass ich zur Autobahn komme wenn ich geradeaus fahre.

 

Nunja, da war kein Auto weit und breit und ich habe schon 15 Minuten gesucht und hatte Angst mich nochmal zu verfahren und bin dann einfach als es grün war auf die rechte Spur, also die Geradeausfahrerspur, und bin gefahren. Ist sowas schlimm ? Ich habe ja niemanden gefährdet... dennoch ein schlechtes Gewissen...

 

Wenn man bei sowas gesehen werden würde sage ich mal, welche Konsequenzen hätte das ?

 

Danke für die kommenden Antworten !

Link to post
Share on other sites

Ja ich stand auf dem linken Streifen, also dem Linksabbiegerstreifen. Dann bin ich als es Grün war auf den rechten Streifen rüber gefahren und bin dann ganz normal geradeaus weiter...

Also einfach nach rechts rüber ein Stück und dann als es Grün war (die geradeaus-ampel war grün) gefahren und dabei schön in die rechte Spur eingeordnet...

 

Ich glaube die Linksabbieger-Ampel war sogar auch grün, aber das spielt ja keine Rolle, habe die Spur eh nicht genutzt für das Weiterfahren.

 

Also das ist erlaubt ?

 

Ich bin auf keinen Fall auf dem linken Fahrstreifen weitergefahren...

Link to post
Share on other sites

Dann sind es 10€. Da du beim Überfahren der Haltelinie wohl kaum schon komplett auf dem korrekten Fahrstreifen gewesen sein wirst, könnte man dir zur Last legen, vom Linksabbiegerstreifen geradeaus gefahren zu sein. Wenn die Linksabbiegersampel rot gewesen wäre, hätte das richtig teuer sein können.

Link to post
Share on other sites

Aha... wusste ich gar nicht. Aber den Blitzer bemerkt man dann ja wohl, nehme ich mal an.

 

Das war in Hagen, habe in der Datenbank keinen Blitzer gefunden... also keinen Rotlichtblitzer.

 

Und das Ding blitzt nur, wenn die Linksabbiegerampel rot ist oder blitzt das dann generell ?

Link to post
Share on other sites
Laut Blitzerplugin Map&Guide gibts in Hagen keine Rotlichtblitzer, und ich hab auch noch keine gesehen, obwohl ich da öfters mal unterwegs bin.

Gut, dann sind das zwei Quellen, die sagen, dass es in Hagen keine Rotlichtblitzer gibt. Und du hast ja bisher auch noch keine dort gesehen...

 

Dann wird das wohl so sein, danke dir !

Link to post
Share on other sites
Dann ist es ein Rotlichtverstoß mit allen bekannten Folgen.

Sicher?

 

MfG

emhazett

Eigentlich ja, ist ja auch logisch, es war ja für die Richtung in die du gefahren bist rot, du kamst halt nur von einer anderen Spur.

 

Aber vielleicht können die ;) es ja mal bestätigen oder berichtigen.

Link to post
Share on other sites
Aber vielleicht können die ;) es ja mal bestätigen oder berichtigen.

Yes. Es wäre ein Rotlichtverstoß, da das Grünlicht nur für die vorgegebene Fahrtrichtung gilt. Zeigt die Linksabbiegerspur grün, die Geradeausspur rot und man fährt denoch geradeaus, so ist das ein Rotlichtverstoß.

Link to post
Share on other sites

Aber es ist auch ein Rotlichtverstoß, wenn man von der Linksabbiegerspur geradeaus fährt, obwohl nur die Linksabbiegerspur Rot hat und geradeaus Grün ist? Versteh' ich nicht...

Normalerweise sollte man das ausschließlich von der für die angestrebte Fahrtrichtung geltenden Ampel abhängig machen, alles andere ist das Benutzen der falschen Fahrspur...

Link to post
Share on other sites

Es ist tatsächlich so. Würde man Deinem zweiten Satz nachkommen, so hätten wir sicherlich deutlich mehr von diesen Deppen, die sich an der Ampel auf die Linksabbiegerspur stellen und bei Grün für die Geradeausrichtung einen Gewaltstart hinlegen, um die, die sie zuvor noch vor sich hatten, zu "überholen". Oder solche, die sich zwar links eingeordnet haben, denen dann aber plötzlich in den Sinn kommt, eigentlich doch lieber geradeaus fahren zu wollen und deshalb die Linksabbiegerspur blockieren. Es ist ja auch sooo schwer, mal eben abzubiegen, zu wenden und wieder in die gewollte Richtung abzubiegen. :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Stimmt, aber das ist in z.B. Berlin, wenn man sich nicht auskennt, manchmal wirklich schwer. Da fährt man manchmal eine ganze Weile ohne Wendemöglichkeit... Aber Berlin ist eh' ein Sonderfall in Bezug auf Verkehr...:rolleyes:

 

Einmal hätte es wegen so einem Überholer bei mir auch fast gekracht. Ich will mit dem PKW links rum, gegenüber ein LKW und auf der LA-Spur neben ihm ein PKW. Vor dem LKW schnell links rum ist ja eigentlich kein Problem, wenn kein Fußvolk stört. Aber wenn der PKW gegenüber dann doch lieber geradeaus fährt... Ich weiß gar nicht mehr, wie's ausgegangen war, gekracht hat's nicht... Wie ist bei sowas eigentlich die Schuldverteilung?

 

Ich wäre dafür, daß man da zumindest ohne Gefährdung einen minderschweren Fall draus macht.

Link to post
Share on other sites

Naja, ich denke, der VT kann und darf schon darauf vertrauen, daß der Linksabbieger auch nach links abbiegt und nicht zum Beschleunigungsrekorde brechen wollenden Geradeausfahrer und Rotlichtsünder mutiert.

 

Ist meine Betrachtungsweise und dementspr. würde ich auch vorgehen => Unfallanzeige schreiben. Den Rest erledigen und entscheiden andere. Die haben dafür idR auch monatelang Zeit. Ich vor Ort habe dafür nur Minuten.

Link to post
Share on other sites

In meinem Fall war da keine LA-Ampel, sondern nur eine für alle...

Ich denke auch, daß wir beide eine Teilschuld gekriegt hätten, wobei bei den Anteilen wie so oft gilt: Der bessere Anwalt möge gewinnen...

Er hat nicht von der LA-Spur geradeaus zu fahren, ich habe dem Gegenverkehr im Notfall die Vorfahrt zu gewähren...

Link to post
Share on other sites
Er hat nicht von der LA-Spur geradeaus zu fahren, ich habe dem Gegenverkehr im Notfall die Vorfahrt zu gewähren...

 

Was ist wohl schlimmer, Vorfahrt missachten oder nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Richtung zu folgen ?

Link to post
Share on other sites
Ich würde den, der auf der LA-Spur stand und regelwidrig geradeaus fuhr, als UB 01 eintragen. Über den Rest sollen sich Anwälte und Versicherungen kloppen. :D

Und da heißt es doch immer die Reihenfolge der Nummern hat keine Aussage zu der Tatbeteiligung. :ph34t:

 

Aber indirekt machst du/ihr den Fahrer der die ON 01 erhält zum Hauptschuldigen. Diesen Anschein muß er erst einmal wiederlegen, was teilweise schwer ist und somit es zu einer Vorverurteilung kommt.

 

Am Besten wäre es, wenn man das Aufnahmesystem dahingehend ändert, indem die ON in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen werden.

So kann es zu keiner vorweggenommenden Schadensverursachungzuteilung kommen.

Link to post
Share on other sites
Und da heißt es doch immer die Reihenfolge der Nummern hat keine Aussage zu der Tatbeteiligung.

Nein, das ist so nicht ganz richtig. Oftmals hat die Reihenfolge schon eine gewisse "Wirkung", da man uns schon einen gewissen Sachverstand zutraut.

 

Wenn ich der Meinung bin, daß die Ursache völlig ungeklärt bzw. an Ort und Stelle nicht festzulegen ist, so füge ich ggf. "Die Ordnungsnummern wurden ohne jegliche Wertung vergeben!" hinzu!! Ist bzw. war - denn Unfälle muß ich zum Glück mittlerweile eher selten aufnehmen - aber recht selten der Fall.

 

Ich muß und kann mir ein Bild der Lage ausschließlich anhand der Unfallspuren und Aussagen von Beteiligten und Zeugen machen. Dementspr. wird die Anzeige geschrieben. Aus meiner Sicht völlig neutral. Widerspricht sich etwas, so wird das entspr. vermerkt. (*)

 

Aber indirekt machst du/ihr den Fahrer der die ON 01 erhält zum Hauptschuldigen. Diesen Anschein muß er erst einmal wiederlegen, was teilweise schwer ist und somit es zu einer Vorverurteilung kommt.
Das geschieht weniger durch die Ordnungsnummer als vielmehr durch den Sachverhalt (weiteres dazu s.o.*).

 

Am Besten wäre es, wenn man das Aufnahmesystem dahingehend ändert, indem die ON in alphabetischer Reihenfolge aufgenommen werden. So kann es zu keiner vorweggenommenden Schadensverursachungzuteilung kommen.

Im VG-Bereich muß ich quasi eine Verantwortlichkeit festlegen, denn der aus meiner Sicht der Dinge Verursacher muß das VG bezahlen. Das ist der verkehrsrechtliche Bereich. Den zivilrechtlichen habe ich nicht zu beurteilen oder zu kommentieren. Das ist Sache der Anwälte und ggf. auch der Gerichte. Und ab und an läuft's da auch auf eine Teilung der Schuld hinaus.

Wie gesagt: allein durch die Sachverhaltsschilderung, die ich insbes. bei einer VU-Anzeige abzugeben habe, erfolgt schon eine gewisse "Zuteilung", WENN aus Sicht der aufnehmenden Beamten entspr. Anhaltspunkte vorhanden sind.

Link to post
Share on other sites
Er hat nicht von der LA-Spur geradeaus zu fahren, ich habe dem Gegenverkehr im Notfall die Vorfahrt zu gewähren...

 

Was ist wohl schlimmer, Vorfahrt missachten oder nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Richtung zu folgen ?

Darüber mache ich mir auch gerade Gedanken. Mal sehen was herauskommt. Allerdings ohne Ampelbeteiligung.

 

Weiteren Beweis erheben (Zeugen oder Sachverständigen) oder eben man teilt die Haftungsquote.

 

50:50 macht sich immer gut in solchen Fällen. Da ja beide gegen die StVO verstoßen haben (§§ 1 Abs.2 und 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO). :ph34t:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...