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Fußgängerüberweg


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Sodele ...

 

meine Ex hat folgendes "Problem".

 

Vorneweg. Sie ist Sehbehindert, kann dem Straßenverkehr aber durchaus folgen (70%).

Morgens ist sie mit dem Hund Gassi gegangen. Es ist dunkel. Am Fußgängerweg angekommen schaut sie kurz nach links und rechts, registriert auf der linken Seite ein Auto welches noch weiter entfernt ist und geht los.

kaum auf dem Überweg kommt von links ein Fahrrad (beleuchtet). Sie erschrickt, steht, Hund läuft weiter und der Radfahrer fährt in die Leine (ausziehbare Leine welche nicht festgestellt war) und fällt.

Er hat eine Platzwunde am Kopf und seine Brille wurde von dem nachfolgenden Auto überrollt.

 

Nun rappelt er sich auf, es wird kurz gefragt ob alles ok ist und weg war er ohne Adresse und co. Ihr war es quasi egal da ihr, außer einem Schreck, nichts passiert war. Nun stellt sich raus, das es der Mann von einer Kollegin ihrerseits war und nun kommt er und will, das ihre Versicherung seine Brille zahlt, da sie auf den Überweg gesprungen wäre.

 

Wird hier eine Versicherung zahlen? Wer ist schuld?

 

Wolle

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Die primäre Frage für mich wäre auch eher "Wer ist schuld".
Na, wohl ganz deutlich Deine Ex, denn sie hat ja wohl den Radfahrer uebersehen und ist vor ihm so auf den Ueberweg gelatscht, dass der nicht mehr bremsen konnte. Da sie als Fuehrerin des Hundes auch die Aufsicht ueber ihn hatte, haette sie ihn also auch zurueck halten muessen.

 

Wenn man es drauf anlegt würde diese das sicher zahlen, aber darauf hat meine Ex auch keine Lust.

Diese Lust sollte sie aber dringend entwickeln, anderenfalls sie selbst aus der Tasche kommen muss....

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Die primäre Frage für mich wäre auch eher "Wer ist schuld".

Na, wohl ganz deutlich Deine Ex, denn sie hat ja wohl den Radfahrer uebersehen und ist vor ihm so auf den Ueberweg gelatscht, dass der nicht mehr bremsen konnte. Da sie als Fuehrerin des Hundes auch die Aufsicht ueber ihn hatte, haette sie ihn also auch zurueck halten muessen.

Sollte mit Fußgängerweg ein Zebrastreifen gemeint sein, ist die Schuldlage anders,

natürlich sollte auch niemand auf einen Zebrastreifen springen oder sich

seine "Vorfahrt" erzwingen, aber auch Radfahrer müssen doch am Zebrastreifen anhalten, oder nicht ?

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...natürlich sollte auch niemand auf einen Zebrastreifen springen oder sich

seine "Vorfahrt" erzwingen, aber auch Radfahrer müssen doch am Zebrastreifen anhalten, oder nicht ?

Anhand der Schilderung ist aber wohl davon auszugehen, dass die Dame den Radfahrer schlicht und einfach uebersehen hat und demzufolge direkt vor ihm los gelatscht ist, so dass er keine Chance mehr zum Anhalten hatte....

Edited by HarryB
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Anhand der Schilderung ist aber wohl davon auszugehen, dass die Dame den Radfahrer schlicht und einfach uebersehen hat und demzufolge direkt vor ihm los gelatscht ist, so dass er keine Chance mehr zum Anhalten hatte....

kleinwoelfchen Erstellt am 08.12.2004, 22:16

kaum auf dem Überweg kommt von links ein Fahrrad (beleuchtet). Sie erschrickt, steht, Hund läuft weiter und der Radfahrer fährt in die Leine (ausziehbare Leine welche nicht festgestellt war) und fällt.
Gehe ich mal davon aus, dass es ein Zebrastreifen war, und Sie schon darauf war, als der Radfahrer kam.

Die Fußgängerin hatte Vorrang. Der Radfahrer hätte anhalten müssen.

Der Radfahrer hatte nicht angehalten, und wollte an der Fußgängerin vorbeifahren. Da er nicht angehalten hat, ist die Schuldfrage eigentlich klar. Da spielt der Hund keine große Rolle.

 

Was mich mehr erschreckt

Er hat eine Platzwunde am Kopf und seine Brille wurde von dem nachfolgenden Auto überrollt.

Da würde mich interessieren, wie da der zeitliche Zusammenhang war. Lag der Radfahrer zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Boden, sollte der Autofahrer an seinen Ohren hochgezogen werden.

 

MfG.

 

hartmut

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Sollte mit Fußgängerweg ein Zebrastreifen gemeint sein
Ja sorry auch hier für die falsche Ausdrucksform. Es ist selbstverständlich ein Zebrastreifen gemeint, sonst würde die Schuldfrage natürlich klar auf der Hand liegen.

 

Anhand der Schilderung ist aber wohl davon auszugehen, dass die Dame den Radfahrer schlicht und einfach uebersehen hat und demzufolge direkt vor ihm los gelatscht ist, so dass er keine Chance mehr zum Anhalten hatte....

 

Da ich ihre Angewohnheiten und natürlich meinen Hund kenne, denke ich, das er geschlafen hat. Das Prozedere an einer Straße ist immer folgendes. Stehenbleiben, Hund bei Fuß und drübergehen. Schon alleine deswegen, damit der Hund weiß, das er auf Straßen nichts verloren hat ohne uns.

 

Da der Radfahrer nun in die Leine fuhr, muß der Hund schon ein Stückchen weitergelaufen sein. Also eine Schäferhundlänge und etwas Leine. Sie hatte nicht bemerkt, das Hundchen weiterging (sonst wäre er wohl in den Hund gefahren) weil sie noch im Schreck über den plötzlich auftauchenden Radfahrer innehatte und stand.

Da ich nun aber nicht bei war, kann ich nicht sagen wie weit er weg war und was er hätte machen können.

 

Da würde mich interessieren, wie da der zeitliche Zusammenhang war. Lag der Radfahrer zu diesem Zeitpunkt noch auf dem Boden, sollte der Autofahrer an seinen Ohren hochgezogen werden.

Ich kann es nicht genau sagen in welchem zeitlichen Zusammenhang. Ich vermute, das es das Auto war, welches sie weiter hinten gesehen hatte. Aber Autofahrer in Geislingen sind nicht zaghaft. An diesem Zebrastreifen wird sehr oft drübergeheizt obwohl man dort steht und drüber will. Da es ihre morgendliche Gassirunde ist und sie am Leben hängt, achtet sie da normalerweiße schon auf Autos.

 

Meldet das doch einfach der zuständigen Versicherung. Die werden sich dann schon um die Schuldfrage kümmern.

Das wäre für sie wie ein Schuldeingeständnis. Sie hat da andere Ansichten. Ich wäre auch zur V, hätte den Fall geschildert und fertig. Aber sie macht sich da mehr nen Kopf drüber.

 

Wolle

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Ich würde dem Radfahrer mal ganz ruhig erklären, dass er froh sein kann, dass nur seine Brille kaputtging und er nicht noch von der Polizei ein Bußgeld aufgebrummt bekommen hat.

 

Wenn jemand auf dem Zebrastreifen einen Fußgänger fast überfahrt und dabei stürzt, dann hat derjenige wohl vergessen, dass er sich einem Zebrastreifen nur vorsichtig nähern darf.

 

 

So was dreistes. :)

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Da ich ihre Angewohnheiten und natürlich meinen Hund kenne, denke ich, das er geschlafen hat.
Kenne ich, meine Toele hat auch immer geschlafen... :) SCNR

 

Also eine Schäferhundlänge und etwas Leine. Sie hatte nicht bemerkt, das Hundchen weiterging (sonst wäre er wohl in den Hund gefahren) weil sie noch im Schreck über den plötzlich auftauchenden Radfahrer innehatte und stand.

Nun, so ein Hund beschleunigt zwar nicht innert Sekunden auf Hundert, aber wenn er losgeht und gleich danach der Radfahrer in seine Leine faehrt, kann letzterer nicht so weit entfernt gewesen sein. Ich will jetzt Deiner Ex auf keinen Fall die Schuld in die Pumps schubsen, versteh' mich da bitte nicht falsch. Ich versuche nur, nach den gegebenen Infos zu eroertern und kann natuerlich auch voellig falsch liegen....

 

Da ich nun aber nicht bei war, kann ich nicht sagen wie weit er weg war und was er hätte machen können.

Das gilt fuer mich auch....

Edited by HarryB
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Ich würde dem Radfahrer mal ganz ruhig erklären, dass er froh sein kann, dass nur seine Brille kaputtging und er nicht noch von der Polizei ein Bußgeld aufgebrummt bekommen hat.
Aso ne Anzeige wollen beide nicht ... hatte ihr das auch so gesagt, das es da was bekommen kann.

 

Er will logischerweiße nur seine Brille bezahlt haben. Irgendein Designerstück für 400 Öcken oder so. Sie hat ihm gestern am Telefon gefragt, was er gemacht hätte wenn sie nicht die Kollegin seiner Frau gewesen wäre ... wer denn dann bezahlen sollte.

 

Nun, so ein Hund beschleunigt zwar nicht innert Sekunden auf Hundert, aber wenn er losgeht und gleich danach der Radfahrer in seine Leine faehrt, kann letzterer nicht so weit entfernt gewesen sein.

 

Also meine Dicke (Hund) hat nen gemächlichen Gang (mit 11). Aber auch wenn er nicht allzuweit weg war ... um so besser hätte er sie sehen sollen, da der Überweg auch recht deutlich einzusehen ist.

 

Ich versuche nur, nach den gegebenen Infos zu eroertern und kann natuerlich auch voellig falsch liegen....

Hätte ich nur Zustimmung gewollt, hätte ich nicht gefragt ;-)

 

Wolle

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Ich denke auch, dass der Radfahrer geschlafen hat. Ich bin, wenn ich zuhause bin, auch sehr viel mit dem Fahrrad unterwegs und wenn dann auch recht zügig. Aber vor Fußgängerüberwegen sollte man schon mal schauen und falls es hart auf hart kommt, auch mal bremsen können. Dies hat der Radfahrer aber augenscheinlich nicht gemacht. Sollte mal überprüft werden, wie seine Bremsanlage am Rad so aussieht. :)

Ist die schlecht eingestellt, bekäme er auf jeden Fall eine Mitschuld, falls ein Gericht oder die Versicherung das mit der Schuldfrage anders sehen sollte als ich oder die anderen Zustimmenden hier.

Wer an einen Fußgängerüberweg kommt, muss damit rechnen, dass derjenige der am Rand steht, auch drübergeht.

Das wird heutzutage in Deutschland aber leider meist vergessen. letztens stand bei meinen Eltern im Dorf so ein kleiner Junge am Zebrastreifen, ganz vorschriftsmäßig mit der Hand vorne rausgestreckt und wartete, dass die Autos anhielten.....

Pustekuchen, die drei Autos vor mir sind drübergebrezelt und der hinter mir guckte auch nur blöd als ich dann anhielt um den Kleinen endlich in die Schule zu lassen.... ;)

 

Gruß

de Kölsche

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Guest Trekkerfahrer

Ich persönlich finde es vom Radfahrer auch eine Frechheit, und die Schuld liegt meiner Meinung beim Radfahrer.

Aber ich würde folgendes machen:

 

Einfach mal zur nächsten Polizeidienststelle gehen. Dort den Beamten den Sachverhalt darlegen, und auf Ihren Rat hören. Die haben so was täglich und kennen sich da echt besser aus. Vielleicht raten die dir sogar noch zu einer Anzeige gegen den Radfahrer. Aber da biste dann auf jeden Fall in guten Händen (denke ich)

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@Wolle

Ich würde mit dem Radfahrer einen privaten Vergleich anstreben - vielleicht ist er mit 200 Euro zufrieden - zusammen mit einer kleinen schriftlichen Erklärung, daß er keine weiteren Forderungen stellen wird. Auf keinen Fall würde ich damit selbst vor Gericht gehen oder auch nur eine Anzeige machen. Wenn der Radfahrer den Streß anfängt, ist das was anderes. Das kostet beide Parteien zum Schluß wahrscheinlich deutlich mehr Geld. Die Gerichte und Rechtsverdreher sind die einzigen, die etwas davon haben. Zum Schluß wird es sehr wahrscheinlich auf auf einen Vergleich hinauslaufen - nur eben auf deutlich höherem Niveau.

 

Ich sehe bei Deiner Ex durchaus eine gewisse Mitschuld. Selbst wenn der Radfahrer formal Schuld hat, muß man auch sehen, daß er rein praktisch wahrscheinlich keine Chance hatte, die Leine rechtzeitig zu sehen. Diese dünnen Rolloleinen sind gefährlich. Man sieht besonders bei schlechten Sichtverhältnissen (Du schriebst, es war noch dunkel) oftmals nur eine Person und ein paar Meter weiter einen Hund - den Rest muß man sich denken. Die Frage ist jetzt, ob der Radfahrer die Leine gesehen hat bzw. sehen mußte und wie knapp vor ihm Deine Ex losgelaufen ist, so daß er nicht mehr anhalten konnte. Oder hat er versucht zwischen Frau und Hund durchzufahren, weil er die Leine nicht oder erst viel zu spät erkannt hat. So eindeutig ist das alles nicht. Vor Gericht kann da alles mögliche dabei herauskommen. Eine offizielle Beweissicherung (Polizei, Protokoll, Fotos...) oder auch nur unabhängige Zeugen gibt es nicht - also Interpretationsspielraum ohne Ende. Vielleicht ist der Richter ja Hundeliebhaber und haßt Radfahrer... - da würde ich mich lieber nicht darauf verlassen.

 

Ich wäre auch einmal fest in so eine Leine gefahren:

- Radweg, der auch von Fußgängern benutzt wird, keine Straße in der Nähe

- ist die Dammkrone eines Flusses - ca. 2m breit, asphaltiert, praktisch eine schmale Straße mit durch Poller gesperrten Zugängen (im Hochwasserfall für Einsatzfahrzeuge etc.)

- ansonsten "Internationaler Radwanderweg" - so ein EU-Fördermittelgrab - ausnahmsweise mal eins, was mir gefällt...

- dort ist viel Fahrradverkehr in beiden Richtungen, aber auch Fußgänger, Jogger, Scater usw. benutzen die schöne Strecke am Fluß entlang

- meinereiner mit MTB, so um die 30km/h

- alleeartig, schon in der Dämmerung - aber noch kein Grund, das Licht einzuschalten - hätte auch nichts genutzt

- 2 ältere Frauen stehen am Rand und unterhalten sich - das übliche Bild, viel Platz zum vorbeifahren

- in letzter Sekunde: Warum hält die eine Frau ihre Hand so komisch? Die wird doch nicht... - oh Schei... - Vollbremsung am Rande des physikalisch machbaren - ca. 0,5m in die Leine hineingefahren - nichts passiert

- Hundchen hat auf der anderen "Straßenseite" irgendwas im Gebüsch zu tun gehabt - Knochen vergraben oder so - und war für mich nicht sichtbar

- die Dame war nach dem ersten Schreck dann doch ganz nett und einsichtig

- wenn ich ungebremst in die Leine gefahren wäre, hätte das wohl für alle Beteiligten nicht so gut ausgesehen

 

Die gerichtliche Klärung der Schuldfrage stelle ich mir auch spannend vor:

1. Version: Rasender Radfahrer überfuhr Rentnerin mit Hund

2. Version: Rentnerin spannte Seil über den Radweg und brachte Radfahrer zu Fall

oder irgendwas dazwischen - je nachdem, wie "Euer Ehren" gefrühstückt hat. Gut, daß ich das nicht ausprobieren mußte.

 

Gruß

Thomas

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Hallo Thomas,

 

in diesem Fall wäre meiner Meinung nach eindeutig die ältere Dame schuld gewesen. Da sie weiß oder zumindest aufgrund Deiner Beschreibung davon ausgehen musste, das auf diesem Weg viel Betrieb herrscht, hätte sie ihren Wauwi so angeleint haben müssen, dass er für niemanden eine Gefahr darstellt. Bei dem Hund auf dem Fußgängerüberweg sieht das schon etwas anders aus. Da man dank der neuen Hundeverordnungen zumindest größere Hunde angeleint bei sich führen muss innerhalb von Ortschaften, MUSSTE der Radfahrer damit rechnen, dass sich dort noch eine Leine befand, denn der Hund an sich war doch wohl nicht zu übersehen (Schäferhunde sind nicht SOOO klein).

Bei dem Radweg könnte es sich anders darstellen, da es bestimmte Bereiche gibt, in denen die Anleinpflicht nicht besteht. Zudem war der Hund im Gebüsch nicht sichtbar.

 

Gruß

 

de Kölsche

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Wenn die Frau vor dem Zebrastreifen stehengeblieben ist, dann war für den Radfahrer erkennbar, dass sie rüberwollte.

Der Radfahrer hätte anhalten und ihr das ermöglichen müssen.

Die Frau hätte zwar auch den Radfahrer erkennen müssen und den Hund solange festhalten müssen, bis er keine Gefahr mehr für den Radfaher mehr darstellt.

Da sie aber sichtbehindert ist, darf man ihr diesen Verschuldensbeitrag nicht allzu stark anlasten, so dass der Radfahrer hier den allergrößten Teil seines Schadens selbst bezahlen muss.

 

In Anspruch nehmen kann man natürlich auch die Hundehalterhaftpflichtversicherung, die aber dem Radfahrer den Schaden auch nur zum Teil erstatten wird.

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@Gast4711,

Du hast schon Recht - in meinem konkreten Falle hätte die Sache wohl mehr zugunsten des Radfahrers ausgesehen. Aber wer weiß, eine kleine (aber feine, da teure) Mitschuld ist immer drin: allgemeine Gefährungshaftung, unangepaßte Geschwindigkeit, vielleicht hätte ich klingeln müssen (Signalapparatur dazu fehlt...), nicht verkehrssicheres Fahrrad (keine Schutzbleche...) usw. usw. - so blöd kann ein normaler Mensch gar nicht denken. Aber Beamte haben viel Zeit, um sich so etwas auszudenken.

 

Ich wollte damit nur sagen: Mit so einer Lappalie geht man besser nicht zur Polizei und erst Recht nicht vor Gericht. So schnell kann man gar nicht gucken, wie die einem ein Ei braten, um die Staatskasse aufzubessern. Auf eine "eindeutige Rechtslage" sollte sich auch keiner verlassen, wenn er nicht Unmengen von Zeugen oder sonstige unumstößliche Beweise hat. Das ist hier nicht der Fall.

Und selbst wenn - ich habe da üble Erfahrungen gemacht und außer mir viele, viele andere.

 

Besteht eigentlich eine Versicherung für den Hund?

 

Gruß

Thomas

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Ich würde es darauf ankommen lassen, daß der Radfahrer klagt.

 

Bei 400 Euro ist das Kostenrisiko auch nicht all zu hoch.

 

Ferner sollte man bedenken, daß der Autofahrer die Brille beschädigt hat. Ursache war allerdings entweder der Radfahrer (meine Meinung-unangepaßte Geschwindigkeit) oder eben deine Freundin.

 

Vor Gericht könnte es auf einen Vergleich herauslaufen, wobei man auch vorprozessual auch halbe halbe machen könnte.

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Ich würde es darauf ankommen lassen, daß der Radfahrer klagt.

 

Bei 400 Euro ist das Kostenrisiko auch nicht all zu hoch.

 

Ferner sollte man bedenken, daß der Autofahrer die Brille beschädigt hat. Ursache war allerdings entweder der Radfahrer (meine Meinung-unangepaßte Geschwindigkeit) oder eben deine Freundin.

 

Vor Gericht könnte es auf einen Vergleich herauslaufen, wobei man auch vorprozessual auch halbe halbe machen könnte.

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Sodele :-)

 

ich wollte mich nochmal melden. Da ich am WE eh da unten war und den Hund geholt habe, hab ich mir da nochmal alles angesehen. Der Streifen ist beleuchtet und selbst wenn ein Auto in der Parkbucht davor steht, ist man als Fußgänger eine ganze Weile sichtbar, brvor man den Streifen überquert. In soweit bin ich selbst davon überzeugt, das der gute geschlafen hat oder in Gedanken woanders.

 

Weiterhin klagt er ja nicht und will auch kein Geld von ihr, sondern nur von der Versicherung. Er macht sich also Hoffnung, das irgendein externer den Schaden bezahlt und wenn man es entsprechend ausdrücken würde, würde die Haftpflicht (egal ob Privat oder Hundehaftpflicht) zahlen. Aber darauf hat meine Freundin eben keine Lust. Sie hat ja auch keine Lust auf steigende Versicherungsprämien. ;-)

 

Nun haben sie sich darauf geeinigt, das sie eine Schadensanzeige ausfüllt und diese einreicht. Dann hat sie ihre Ruhe und wenn die Versicherung das zahlt, ist sie selber schuld. Wer weiß, wer das bearbeitet.

 

So also der Stand der Dinge. :-)

Ich werde berichten, was die Versicherung sagt.

 

Wolle

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