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Gast4711

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  1. @ glückspilz Würde ich auch nicht empfehlen. Die ganze Nacht über die Fenster auflassen, ist doch kalt, aber vielleicht hat sich das Problem dann doch erledigt, weil das Auto einfach weg ist.... Ich brauche auch immer so um die 5 Minuten und mein Auto steht auf einem Parkplatz wo nicht direkt Häuser angrenzen, daher denke ich nicht, dass es irgendwen stört, wenn der Motor läuft.... Gruß de Kölsche
  2. zu heiß darf es dann aber nicht sein, habe mal jemanden gesehen, der das mit kochendem (!!!) Wasser gemacht hat, die Sicht war danach nach vorne hin total frei, leider war dem Fahrer aber wohl auch die nächste Zeit etwas kalt beim Fahren..... Ansonsten lasse ich den Motor auch immer an, wenn ich kratze. Erstens habe ich mal gelesen, dass man unkonzentrierter ist, wenn einem kalt ist beim Autofahren und das möchte ich doch nicht. Andererseits hat mein Auto beim direkten losfahren nach dem Kratzen auch die dumme Angelegenheit direkt wieder vollkommen zu beschlagen, sobald ich losfahre (obwohl
  3. @ Pferdestehler: Vielleicht haben Sie Dein Gesicht aber auch erkannt, es war aber so *einhaltichmussaufklomistwannkommtdienächstetankstelle* verzerrt, dass sie Mitleid mit Dir hatten. Hatte das Problem (mit dem Magen) vor zwei Wochen aber auch mal, da hat mir ein SEHR netter Christbaumverkäufer aus Regensburg weitergeholfen. War auch Rettung in letzter Sekunde und einer mit der Blitze hätte da auch nicht stehen dürfen.....
  4. Hallo erstmal, es kommt glaube ich darauf an, ob Du schon im Kreuzungsbereich gestanden hast oder nicht. Wenn die sehen, dass Du noch angehalten hast (wie weit warst Du denn schon im Kreuzungsbereich drin) kann es sein, dass nicht mehr viel nachkommt, außer 10 Euro wegen Überfahrens der Haltelinie, aber das wird, wie ich schon oft hier lesen konnte, wohl in den wenigsten Fällen auch wirklich eingezogen. Aber es kommt halt drauf an, wieweit Du schon in der Kreuzung drin warst, etc. Einfach mal abwarten! Drück Dir auf jeden Fall die Daumen!
  5. Ja, ich hatte auch mal einen Abstandsverstoß und da waren die Punkte auch nicht eingetragen. Die musst du dir immer selbst dazu denken! Also sei froh und genieß Deinen Urlaub! Jetzt kannst Du sogar mit dem Auto hinfahren.... =)
  6. @ jaki und Hajuje: Jaki: ist dann aber dumm, wenn die bekannte Umgebung doch nicht so bekannt ist, wie sie scheint, was?
  7. MÖÖÖÖÖPPPPPP, was ist denn dann aber mit den 14 Tagen Postlaufzeit? Ich denke mal eher, dass die Behörde Dich bis zum 31.12. nicht ermitteln darf.... Kannst also Glück haben, dass die über die Feiertage nicht so ehrgeizig sind! Und im neuen Jahr hättest Du dann meiner Meinung nach nichts mehr zu befürchten!
  8. Ups, sorry, man sollte ab und an mal richtig lesen! Da musst Du aber doch nicht direkt in Flammen aufgehen. Ist doch nicht gut für die Gesichtshaut.....
  9. Ich sehe bei 8 Punkten, die man schon hat, auch keinen Grund für den Richter noch mal den Führerschein-Entzug aufzuheben. Wird glaube ich nur bei solchen Leuten gegen Erhöhung des Bußgeldes gemacht, die bisher noch NICHT aufgefallen sind.
  10. FEHLER! Lies mal oben genauer nach. Es werden 3 Monate + 14 Tage Postlaufzeit gewertet. Also läuft die Verjährung erst nächste Woche aus (steht aber auch schon oben) Wenn der Brief vor drei Tagen gekommen ist (also am 13. richtig?), dann hat Dein Vater jetzt laut Rechtsbehelfsbelehrung 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen (oder 7.). Das sollte er auf jeden Fall noch machen, wie von Alberto beschrieben! Anschließend dürfte nichts mehr kommen, es sei denn ihr werdet noch mal geladen, aber da kann man dann ja auf dem Foto erkennen, dass Dein Vater augenscheinlich nicht gefahren ist.... (Scheint do
  11. Wenn Du in Bochum wohnst, gehe ich auch davon aus, dass Du in Bochum studierst, da sind die Öffentlichen Verkehrsmittel doch ganz gut, oder? Meine Eltern wohnen in der Nähe vom Heumarer Dreieck und ich denke Du meinst die Blitze, wenn man von Frankfurt kommt und wo dann die A 59 (? bin mir bei den Namen nie so sicher, fahre immer aus Gewohnheit) auf die A3 trifft. Zudem kommt man da auf eine Baustelle zu, oder? Zu der Blitze gibt es hier auch schon irgendwo einen Thread, erinnere mich daran mal was in der Art hier in den letzten Tagen gelesen zu haben! Schau da doch mal nach, vielleicht unter
  12. Erstmal eines: Bist Du zu schnell gefahren oder nicht? Ich nehme mal an, ja. Zweitens: Wenn man herausgewunken wird, fährt man nicht einfach weiter. Das Du nicht an eine Umleitung geglaubt hast, zeigt schon der Umstand, dass Du nach 20 sek. weiter gefahren bist.... damit kommst Du aber nicht mehr raus. Und 20 sek. zu warten: Mann, Du bist mein Held. Hätte ich mich falsch behandelt gefühlt (rauswinken ohne Grund) würde ich aussteigen, und die Polizisten mal fragen, warum man mich rausgerufen hat! Hast Du aber nicht, vielmehr hast Du Dich einer Identifizierung entzogen! Spricht nicht fü
  13. Wenn man in einer Unistadt wohnt, ist es eh kein Problem zur Bibliothek zu gehen, sich die neueste Auflage des Tröndle/Fischer, StGB-Kommentar zu schnappen und dann mal selber nachzuschlagen.
  14. Machst Du es dann auch so wie ich mit dem Micra. Von ganz rechts kurz hinter dem Schleicher nach ganz links und direkt vor ihm wieder nach rechts (natürlich alles unter Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs und Ausschluss einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer)??? Freu mich schon wieder auf die Fahrt Montag von Wroclaw nach Münster. Da kann ich das bestimmt wieder perfektionieren. Macht am meisten Spaß bei Überholen von Mercedes SLK u.ä.!
  15. Was denn dann? Ich dachte man kann nur aufgefordert werden, die Lichthupe zu unterlassen. Zumindest, wenn man nur einmal dabei erwischt wird. Eine Wiederholungsgefahr wird man mir ja nicht beweisen können. Ups, habe gerade gesehen, dass ich zu langsam war. Danke!
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