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Fahrer Nach 5 Monaten Immer Noch Nicht Ermittelt


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Hallo an alle!

 

Zur Sachlage:

Mietwagen ausserhalb mit 45 Km/h zuviel!

Mietwagen war auf den Namen meines Bruders gemietet!

Ich war aber tatsächlich der Fahrer!

 

Die Tat war am 16.06.2004! Anhörung zum Bussgeldbescheid kam am 22.07.04

Anhörung wurde einfach Tat nicht zugegeben mit der Bitte um ein Foto! (Da keins dabei war)

Der Bussgeldbescheid mit Foto kam dann nach 3 Monaten!

 

Dem Bussgeldbescheid hat mein Bruder widersprochen, und der wurde jedoch abgelehnt!

Mit der Begründung, das durch die Versendung der Anhörung die Verfolgungsverjährung unterbrochen ist (§33 Abs.1 Nr. 1 OWiG)

 

Aber die denken immer noch, dass mein Bruder der Fahrer wäre!

 

Ich habe jetzt eine Frist bis zum 7.12.2004 zur Stellungnahme erhalten!

 

Wie sollte man in solch einer Situation verfahren? Kann man schon zugeben der Fahrer gewesen

zu sein, ohne Konsequenzen davon zu ziehen. Immerhin ist die Tat seit fast 6 Monaten!

 

Bitte um Antworten!

MfG

Said A.

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Hallo an alle!

 

Zur Sachlage:

Mietwagen ausserhalb mit 45 Km/h zuviel!

Mietwagen war auf den Namen meines Bruders gemietet!

Ich war aber tatsächlich der Fahrer!

 

Die Tat war am 16.06.2004! Anhörung zum Bussgeldbescheid kam am 22.07.04

Anhörung wurde einfach Tat nicht zugegeben mit der Bitte um ein Foto! (Da keins dabei war)

Der Bussgeldbescheid mit Foto kam dann nach 3 Monaten!

 

Dem Bussgeldbescheid hat mein Bruder widersprochen, und der wurde jedoch abgelehnt!

Mit der Begründung, das durch die Versendung der Anhörung die Verfolgungsverjährung unterbrochen ist (§33 Abs.1 Nr. 1 OWiG)

 

Aber die denken immer noch, dass mein Bruder der Fahrer wäre!

 

Ich habe jetzt eine Frist bis zum 7.12.2004 zur Stellungnahme erhalten!

 

Wie sollte man in solch einer Situation verfahren? Kann man schon zugeben der Fahrer gewesen

zu sein, ohne Konsequenzen davon zu ziehen. Immerhin ist die Tat seit fast 6 Monaten!

 

Bitte um Antworten!

MfG

Said A.

woher stammt DEINE frist, was GENAU hast du bekommen und WANN?

 

idefiix

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Hallo und danke erstmal für deine Antwort!

 

Ich habe bekommen:

 

Am 22.07. -> "Anhörung zum Bussgeldbescheid"

Aktion: Tat wird nicht zugegeben, Anforderung des Beweisfotos

 

Am 05.10. -> "Bussgeldbescheid"

Aktion:: Widerspruch wegen der Verjährung

 

Am 16.11. -> Widerspruch abgewiesen, mit der Begründung das die Anhörung am 22.07. eingegangen ist und damit die Verjährung unterbrochen wurde.

 

Was nun? Aber alles auf meinen Bruder! Mich kennt noch niemand!#

 

Die Frist stammt vom Schreiben vom 16.11.! Zitat:"Ihre Stellungnahme erwarte ich bis zum 07.12.04"

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Hallo und danke erstmal für deine Antwort!

 

Ich habe bekommen:

 

Am 22.07. -> "Anhörung zum Bussgeldbescheid"

Aktion: Tat wird nicht zugegeben, Anforderung des Beweisfotos

 

Am 05.10. -> "Bussgeldbescheid"

Aktion:: Widerspruch wegen der Verjährung

 

Am 16.11. -> Widerspruch abgewiesen, mit der Begründung das die Anhörung am 22.07. eingegangen ist und damit die Verjährung unterbrochen wurde.

 

Was nun? Aber alles auf meinen Bruder! Mich kennt noch niemand!

 

Die Frist stammt vom Schreiben vom 16.11.! Zitat:"Ihre Stellungnahme erwarte ich bis zum 07.12.04"

So, jetzt mal bitte etwas verständlicher: WER hat WANN WAS bekommen ?

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Danke,

aber das hilft mir jetzt nicht weiter!

 

Wie sollte ich jetzt weiter verfahren!

 

Der Einspruch ist schon eingelegt.

 

Soll er jetzt zugeben, das er es nicht war, oder direkt auf mich verweisen, ohne das ich Nachteile davon hätte!

 

Danke,

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Der Einspruch kann jederzeit ergänzt oder neu begründet werden. Es genügt, anzugeben, daß man nicht gefahren ist. Man kann auch den Fahrer benennen, sofern die Tat für diesen verjährt ist. Wenn der Einspruch von der Bußgeldstelle nicht akzeptiert wird, entscheidet letztlich der Amtsrichter, wer auf dem Foto ist.

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

 

Also einfach in der Stellungnahme darauf verweisen, dass mein Bruder nicht der Fahrer gewesen ist!

 

Aber nicht meinen Namen nennen!

 

Was kommt denn danach? Was heisst vor dem Richter?

 

Aber ich (als Fahrer) bin definitiv aus dem Schneider! Mir können die nichts mehr anhaben. Ist das Korrekt?

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Also nochmal:

gegen dich ist Verfolgungsverjährung eingetreten

Dein Bruder kann dich jetzt also ohne weiteres als Fahrer benennen.

Ich würde das bereits jetzt der Behörde mitteilen und nicht das Gericht unnütz mit einer Verhandlung belasten (die Gerichtskosten bleiben nämlich am Steuerzahler, also auch dir und deinem Bruder hängen.)

 

Gruß

HaweThie

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Also nochmal:

gegen dich ist Verfolgungsverjährung eingetreten

Dein Bruder kann dich jetzt also ohne weiteres als Fahrer benennen.

Ich würde das bereits jetzt der Behörde mitteilen und nicht das Gericht unnütz mit einer Verhandlung belasten (die Gerichtskosten bleiben nämlich am Steuerzahler, also auch dir und deinem Bruder hängen.)

 

Gruß

HaweThie

Ähm welche Gerichtskosten entstehen denn.

 

Der Gerichtssaal ist vorhanden und der Richter erhält auch ein monatliches Gehalt, egal ob er nun 20, 40 oder 50 Fälle bearbeiten muß.

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In der Zeit kann ein anderer Fall verhandelt werden, so muß das aber später geschehen.

Wenn du zum Frisör gehst zahlst du auch, denn auch dem Frisör entstehen Kosten (oder kommst du da auch mit dem Argument, daß es doch egal sei, ob er dir nun die Haare schneidet oder faul in der Ecke sitzt, der Salon sei doch schließlich vorhanden und sein Geld bekommt er auch)

 

Gruß

Goose

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Dein Bruder kann dich jetzt also ohne weiteres als Fahrer benennen.

Ich würde das bereits jetzt der Behörde mitteilen und nicht das Gericht unnütz mit einer Verhandlung belasten (die Gerichtskosten bleiben nämlich am Steuerzahler, also auch dir und deinem Bruder hängen.)

Genau, er soll dem Sachbearbeiter mitteilen, daß sein Bruder der Fahrer war. Das ist auch ein Argument gegen eine Fahrtenbuchauflage (wie ist das eigentlich bei einem Mietfahrzeug?), da er den Fahrer ja bereitwillig genannt hat. Und es war gut, daß er den Verstoß nicht "versehentlich" zugegeben hat. Sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen, springt vielleicht sogar ein Freispruch und nicht nur eine Einstellung raus (macht Unterschiede bei den Kosten, ist mit Rechtschutz aber herzlich egal). Im Falle einer Verhandlung läßt du dich ggf. als Zeuge laden (für die Gesichtskontrolle) und kassierst noch Zeugengeld. Hegt der Richter noch Zweifel, besteht dein Bruder auf ein Affenforscher-Gutachten.

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In der Zeit kann ein anderer Fall verhandelt werden, so muß das aber später geschehen.

Dadurch fallen aber keine weiteren Kosten an (fürs Gericht), sondern es könnte eventuell eine Mehreinnahme (Geld des Bußgeldopfers) hereinkommen-hier eben nicht, da ja das Verfahren eingestellt werden muß. Etwas anders wäre es, wenn dar Staat die Kosten eines Freigespruchs tragen müßte.

 

Wenn du zum Frisör gehst zahlst du auch, denn auch dem Frisör entstehen Kosten (oder kommst du da auch mit dem Argument, daß es doch egal sei, ob er dir nun die Haare schneidet oder faul in der Ecke sitzt, der Salon sei doch schließlich vorhanden und sein Geld bekommt er auch)

 

Gruß

Goose

Es ist doch egal, es entstehen keine weiteren FIXKOSTEN für den Inhaber (alles muß so oder so bezahlt werden). Einzig seine Einnahmesituation erhöht sich, wenn der ein oder andere Kunde mehr zu ihm kommt.

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Hallo,

 

vielleicht noch etwas!

 

Wie kann man formell am passendsten das Schreiben formulieren!

 

Ich sitz gerade hier und krieg keine 2 Sätze zusammen!

 

Vielen Dank!

Rechtsberatung ist hier in D grundsätzlich nur Anwälten gegen Honorar erlaubt.

 

Daher mußt du schon selber formulieren oder allgemeiner Fragen.

 

Hinweis: Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank!
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