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"Ich habe ein Kind getötet"


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Nochwas:

 

Der Polizeihef, der das Leben des entführten Jungen durch Folter retten wollte , bekommt jetzt den Prozess gemacht.

 

Nicht daß ich die Folter generell befürworte: Das Leben des Bengels stellt für mich aber einen höheren Wert dar, als ein paar Schmerzen seines widerwärtigen Entführers.

Solange eine Chance bestand, den Bengel lebend zu finden, hat der Polizeichef moralisch richtig gehandelt.

 

Ein Skandal, daß solch entschlossenes Tun nun dem weinerlichen Sozialtantengelaber geopfert wird und dem Herrn der Prozess gemacht wird.

 

Statt ihn dafür zu ehren.

 

MfG

 

Kaimann

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Kaimann@27.06.2004, 16:42

 

Im Zweifel muß das gesunde Kind vor dem kranken Gewalttäter den Vorrang haben. Notfalls durch einen tragischen Unfall des Gewalttäters.
Ein sehr bemerkenswerter Satz, erkläre mir doch einmal, wie das gesunde Kind vor dem kranken Täter geschützt werden kann. Steht das allen möglichen Tätern auf der Stirn, oder zählen alle geschlechtsfähigen Männer dazu? Willst Du sie einfangen und auf der Autobahn laufenlassen. Verdirbt die Unfallstatistik.

 

Macht es euch nicht zu einfach, zuerst muß das Opfer geschützt werden, und zwar vor der Tat. Und da hilft nur Prävention, und sonst nichts. Wenn hier die Vorbeugung versagt, muß eben diese verbessert werden. Vorschläge sind sicherlich willkommen.

 

Wie war das mit den Affen? Nichts sehen, hören, sagen, aber nachher meckern. Also Augen auf, Ohren auf, und dann auch sagen wenn etwas auffällt.

 

Aus meinen Postings, wird scheinbar immer wieder Gnade oder Mitleid für den Täter herausgelesen. Warum das so ist, vielleicht Haß auf den Täter. Angst, er könnte zu billig davonkommen.

Um es noch einmal herauszustellen, weder Gnade noch Mitleid fordere ich, sondern ganz einfach ein gerechtes Urteil. Wie es jeder Rechtsbrecher, egal ob Temposünder oder Massenmörder auch bekommen sollte. Die Täter bekommen ihr Urteil, bezogen auf ihre Schuld. Die Höhe der Strafe ist Sache der Richter, und nicht meine. Ob Lebenslänglich oder Zeitstrafe, Sicherheitsverwahrung oder Psychiatrie, ich kann hier kein Urteil abgeben.

 

 

Flitzeber@27.06.2004, 15:15

''Die Würde des Menschen ist unantastbar'' hat seine Berechtigung.

Doch für anständige und normale Menschen.Und nicht für solche perversen Subjekte.

''Wie du ihr so ich dir'' sollte es da heißen.

 

Na mal gut überlegt. Ein Teil meiner Würde als Mensch, beziehe ich daraus, wie ich mit Menschen umgehe.

 

Die Begriffe Anständig und Normal, sind weit gesteckte, und kulturell sehr unterschiedlich definierte Begriffe. Nehmen wir einfach den Seitensprung, bei uns rechtlich ohne Bedeutung, in anderen Länder ein Grund zum Steinigen. Sind Seitensprünge anständig? Ist es anständig eine Frau zu steinigen? Also, definiere die Begriffe etwas besser, damit ich weiß wen ich würdigen kann. Normal ist Regelrecht, wer stellt die Regeln auf?

 

 

Das bei uns, in diesem Rechtsstaat einiges nicht richtig läuft, keiner wird es bestreiten. Doch wenn wir in einem Rechtsstaat leben wollen, müssen wir auch die Nachteile akzeptieren.

 

@McGo ich weiß, Du siehst es anders.

 

hartmut

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Hat hartmut Dir das denn irgendwo persoenlich unterstellt? Hat er nicht,
hartmut hat seinen Schrieb persönlich an mich gerichtet (Wer von Anfang an lesen kann ist klar im Vorteil) und im Anschluß daran die Formulierungen gebraucht:
Forderungen wie Kopf ab usw. bringen niemand zu Therapie, ...

Die hier Kopf ab fordern, ... tragen unter Umständen eine Mitschuld.

Das ist zwar nicht die ausdrückliche und persönliche Unterstellung, aber er zählt mich doch offenbar zu den Befürwortern der Todesstrafe, die mit solchen Formulierungen gemeint sind. Wahrscheinlich glaubt er, wenn einige, die nicht seiner Meinung sind, die Todesstrafe befürworten, dann fordern alle, die ihm widersprechen, die Todesstrafe.

 

also beziehe doch mal bitte den Rest Deines Zitates auch auf dich selbst! Dieser Diskussionsstil, der hier im Forum oftmals gepflegt wird, ist schlichtweg zum Kotzen!
Auf den groben Klotz kommt ein grober Keil! Was regst Du dich auf, Du pflegst diesen "schrecklichen" Diskussionsstil ja selbst.

 

Na klar, das werden die besagten Laender natuerlich auch voellig kostenfrei, also nur unter erstattung der "Haltungskosten", akzeptieren, oder? Allerdings, im Gegenzug duerfen wir dann ihre Koryphaeen auf den entsprechenden Gebieten aufnehmen,
Die besagten Länder werden unsere Strafgefangenen natürlich nur, wenn sie dazu bereit sind, und gegen Zahlung eines für sie lohnenden Honorars akzeptieren. Ich habe allerdings mal gelesen, daß ein Tag im Knast bei uns 188€ kostet, die der Steuerzahler zu zahlen hat. Da ist noch genug Luft in den Preisen für die "Haltungskosten" im Ausland, das Honorar für die Übernahme des Häftlings aus D, die Transportkosten (bei Lebenslänglichen einfach) und eine erkleckliche Ersparnis für den deutschen Fiskus. Die "Koryphaeen" von der structura sind, da die Grenzen relativ offen sind, ohnehin schon da, und wir halten sie offensichtlich auch aus.
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@ Gerre,

 

bei dem Satz, mit dem Kopf ab, wollte ich Dir keineswegs etwas unterstellen. Der Sinn dieses Satzes ist wohl nicht richtig rüber gekommen. Falls es dich gekränkt hat, möchte ich mich hiermit entschuldigen.

 

Hier noch einmal anders ausgedrückt.

 

Die Täter stehen vor der Tat sicherlich unter hohem psychischen Streß. Durch Gespräche könnte dieser Streß wohl abgebaut werden. Wenn der Täter jedoch Sprüche wie obigen hört, wird er weiterhin keine Hilfe suchen, an wen soll er sich auch wenden. Die Freunde kann er nicht ansprechen, die Ehefrau wird es wohl zweimal nicht verstehen. Er weiß zwar, er müßte in Behandlung, doch wem soll er sich anvertrauen. Damit ist eine Chance vertan, eine Tat zu verhindern.

 

Kopf ab usw. sind leider gängige Stammtischparolen, die nichts bringen, sondern schaden.

 

Wie wäre es einfach mal mit dem Appell an die möglichen Täter, bevor sie die Tat begehen, laßt euch behandeln, und ich helfe euch dabei.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

hartmut

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@hartmut

 

Schonmal darüber nachgedacht, dass mancher (potentieller) Täter sich gar nicht "krank" fühlen könnte, sondern sich einfach nur für sich selbst ziemlich geil und mächtig vorkommt, wenn er in Gedanken schonmal seine Taten auslebt, um seine Komplexe und sein Versagertum zu kompensieren? Wenn der Täter von Metzels lange Zeit Tür an Tür mit dem Opfer gelebt hat und mit diesem sogar öfters "gespielt" hat, ist es vorstellbar, dass hier keine Affekthandlung, sondern eine lange in der Phantasie geplante Tat vorliegt (irgendwie wird mir schon wieder übel).

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Kaimann@27.06.2004, 16:42

 

Im Zweifel muß das gesunde Kind vor dem kranken Gewalttäter den Vorrang haben. Notfalls durch einen tragischen Unfall des Gewalttäters.

 

Ein sehr bemerkenswerter Satz, erkläre mir doch einmal, wie das gesunde Kind vor dem kranken Täter geschützt werden kann.

@ hartmut

 

Das bezieht sich auf die Wiederholungstäter (Schmökel usw.). Erste kleine Delikte in der Jugend, dann als Jungerwachsene , dann therapiert oder auf Hafturlaub und frühestens dann lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung..

 

Bedeutet fast immer zwei Tote.

 

Nach dem ersten Toten ist Schluß (siehe oben). Vorher Hilfen anbieten ist ja gut, aber spätestens nach dem ersten Übergriff ohne Todesfolge sollte man dem Übeltäter klarmachen, daß sein nächster Fehler sein letzter sein wird.

 

Ob nun auf der Flucht erschossen oder für immer (ohne jede Chance auf Gnade, Ausgang oder anderen Sozialquatsch) nach Rußland exportiert, ist mir egal.

Hauptsache , so eine minderwertige Figur erhält nie wieder die Chance, sich an gesunden Menschen zu vergreifen.

 

No mercy

 

Kaimann

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@Besorgter,

 

ja darüber habe ich mir schon Gedanken gemacht. Was mir immer wieder auffällt, gerade Kinderschänder suchen sich Berufe aus, bei denen sie mit Kinder zu tun haben. Das die Berufswahl mit dem Ziel Kinder zu mißbrauchen getroffen wird, kann ich mir nicht vorstellen. Der Entschluß mit Kinder zu arbeiten, kommt wohl eher daher, dass sie Kinder lieben. Nun ist es ja nichts Verwerfliches Kinder zu lieben. Erst wenn eine sexuelle Komponente hinzukommt wird es gefährlich.

 

Um es etwas deutlicher zu machen, einige Vergleiche, bitte jetzt nicht gleich ausrasten.

 

1.)Die Liebe zu einem Haustier. Gefühlsmäßig sehr groß. Gehätschelt und getätschelt, oft als Kindersatz. Sexuelles Interesse? Sicher nicht.

 

2.)Die Liebe zu den Kindern. Gefühlsmäßig sehr groß. Sexuelles Interesse? Da wird es schon schwieriger, bei den meisten wohl nicht, doch zu viele Väter mißbrauchen ihre Kinder. Wenn hier sexuelle Phantasien sind, ist Vorsicht geboten. Hier besteht Gefahr zum Täter zu werden.

 

3.)Die Liebe zu eine(m) Partner(in). Gefühlsmäßig ist wohl alles möglich. Sex, einer der wichtigsten Gründe für eine Partnerschaft.

 

4.)Sex ohne Liebe, auch möglich, aber nicht mein Fall. Einfaches triebabreagieren.

 

Die Liste könnte sicherlich noch um einige Punkte erweitert werden. Doch das würde ein ganzes Forum füllen.

 

Und jetzt der Vergleich für den mich einige Steinigen werden. Sobald die Kinder nicht wie unter Punkt1 beschrieben geliebt werden, ist Gefahr da. Kinder sind keine Haustiere, aber vom Gefühl, vom sexuellen Interesse doch vergleichbar.

 

Wenn die Gefühle für Kinder, auch nur ansatzweise, sexuell anders gesehen werden ist Gefahr da.

 

Es ist schwierig die Täter in irgendeine gesellschaftliche Kategorie einzuordnen. Die Täter kommen aus allen Gesellschaftsschichten. Beruflich sehr erfolgreich, oder totaler Versager. Es kann jeder "nette" Nachbar sein, verheiratet mit Kinder, oder ledig. Besonders schlimm, er kommt meist aus dem nächsten Bekanntenkreis. Gerade, da wo Eltern ihre Kinder gut aufgehoben glauben, sitzt oft der Täter. Und wenn ich sehe, wie hoch die Dunkelziffer ist, wird mir auch übel.

 

@Kaimann

 

Zwei Tote sind zwei zuviel. Schon bevor es den ersten Toten gibt, muß gehandelt werden. Eine Auslese über das Jugendstrafrecht zu treffen, ist fast schon unmöglich. Gerade Täter die später töten, leben in der Regel unauffällig. Das beziehe ich jetzt nicht auf die Schmökel usw..

 

Natürlich muß die Gesellschaft geschützt werden. Dafür haben wir die Gesetze, und werden sie richtig angewandt, reichen sie auch aus. Es gibt leider immer wieder Fälle, wo die Menschen versagen, die diese Gesetze anwenden.

Hier im Forum wird jedem geraten, bei jedem Pipifax geraten, sich irgendwie um die Strafe herumzumogeln. Ab welcher Tat gilt das nicht mehr? Jeder Erfolg als Sieg gefeiert. Klar wird das dann auch in anderen Fällen versucht. Hier sollten Rechtsanwälte auch einmal daran denken, dass sie in erster Linie dem Recht verpflichtet sind, und dann dem Mandanten.

 

Und das Recht, einen Menschen als minderwertig zu bezeichnen, nehme ich mir nicht.

 

Um es für dich anders auszudrücken.

 

Kein Mensch ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.

 

Siehe Schmökel, den Du hier benutzt.

 

Noch eine Anmerkung. Es geht mir nur soweit um den Täter, soweit er vor seiner Tat geschützt werden kann. In erster Linie steht der Opferschutz.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

hartmut

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Kaimann@27.06.2004, 16:42

 

Im Zweifel muß das gesunde Kind vor dem kranken Gewalttäter den Vorrang haben. Notfalls durch einen tragischen Unfall des Gewalttäters.

 

Ein sehr bemerkenswerter Satz, erkläre mir doch einmal, wie das gesunde Kind vor dem kranken Täter geschützt werden kann. Steht das allen möglichen Tätern auf der Stirn, oder zählen alle geschlechtsfähigen Männer dazu? Willst Du sie einfangen und auf der Autobahn laufenlassen. Verdirbt die Unfallstatistik.

 

Macht es euch nicht zu einfach, zuerst muß das Opfer geschützt werden, und zwar vor der Tat. Und da hilft nur Prävention, und sonst nichts. Wenn hier die Vorbeugung versagt, muß eben diese verbessert werden. Vorschläge sind sicherlich willkommen.

 

Wie war das mit den Affen? Nichts sehen, hören, sagen, aber nachher meckern. Also Augen auf, Ohren auf, und dann auch sagen wenn etwas auffällt.

 

Aus meinen Postings, wird scheinbar immer wieder Gnade oder Mitleid für den Täter herausgelesen. Warum das so ist, vielleicht Haß auf den Täter. Angst, er könnte zu billig davonkommen.

Um es noch einmal herauszustellen, weder Gnade noch Mitleid fordere ich, sondern ganz einfach ein gerechtes Urteil. Wie es jeder Rechtsbrecher, egal ob Temposünder oder Massenmörder auch bekommen sollte. Die Täter bekommen ihr Urteil, bezogen auf ihre Schuld. Die Höhe der Strafe ist Sache der Richter, und nicht meine. Ob Lebenslänglich oder Zeitstrafe, Sicherheitsverwahrung oder Psychiatrie, ich kann hier kein Urteil abgeben.

 

 

Flitzeber@27.06.2004, 15:15

''Die Würde des Menschen ist unantastbar'' hat seine Berechtigung.

Doch für anständige und normale Menschen.Und nicht für solche perversen Subjekte.

''Wie du ihr so ich dir'' sollte es da heißen.

Na mal gut überlegt. Ein Teil meiner Würde als Mensch, beziehe ich daraus, wie ich mit Menschen umgehe.

 

Die Begriffe Anständig und Normal, sind weit gesteckte, und kulturell sehr unterschiedlich definierte Begriffe. Nehmen wir einfach den Seitensprung, bei uns rechtlich ohne Bedeutung, in anderen Länder ein Grund zum Steinigen. Sind Seitensprünge anständig? Ist es anständig eine Frau zu steinigen? Also, definiere die Begriffe etwas besser, damit ich weiß wen ich würdigen kann. Normal ist Regelrecht, wer stellt die Regeln auf?

 

 

Das bei uns, in diesem Rechtsstaat einiges nicht richtig läuft, keiner wird es bestreiten. Doch wenn wir in einem Rechtsstaat leben wollen, müssen wir auch die Nachteile akzeptieren.

 

@McGo ich weiß, Du siehst es anders.

 

hartmut

Bevor Ihr die betroffenen Hinterbliebenden psychologisch betreut, in ihrem Schmerz zutrötet oder sonst wie auf´n Sack geht, überweist ihnen doch ganz schnell und einfach erstmal 100.000,-€, weil Ihr behördlich versagt habt! Schmerzensgeld ohne zu diskutieren! Schön wäre es, wenn es in diesem Staat eine behördliche Verantwortung geben würde, der der Ihn falsch intergriert hat, hat ein schweren Fehler gemacht und muss gehen! Die Reihenfolge ist Richter, Gutachter, Rechtsanwalt, Arzt, Sozialarbeiter. Die Erfahrung ist einfach so und deshalb ist sowas endlich auszuschließen. Wenn die ein gesellschaftliches Leben haben sollen, dann bitte, dann müsst Ihr euch was einfallen lassen, aber bitte nicht heimlich als mein Nachbar! Macht ne Insel für Perverse, dafür bekommt ihr Geld!

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@ Hartmut

 

Kann Deine Gedankengänge sehr gut nachvollziehen, bin selber in diesem Denken aufgewachsen und erzogen worden.

 

Nur habe ich mich später davon entfernt. Und denke heute, bezogen ausschließlich auf Kindershänder, heute radikaler.

 

Ich respektiere Deine Ansicht, gehe aber für mich weit darüber hinaus (vergl.minderwertig usw.).

 

Als vor einigen Jahren meine Tochter heulend angerannt kam und von sexuellen Belästigungen durch einen 18 jährigen Drecksack erzählte (wir leben etwas abgelegen in einer waldigen Gegend), konnte der Bengel nur von Glück sagen, daß ich ihn erst im Dorf und unter Zeugen zu fassen gekriegt habe.

 

Er hatte dadurch das große Glück, der nur Polizei übergeben zu werden, der er übrigens kein Unbekannter war.

 

Von unserer Anzeige (Kripo usw) haben wir übrigens nie wieder etwas gehört !!!

 

Hätte ich den Drecksack damals im Wald gefaßt, hätte ich zwar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen, jedoch hätte dieses Schwein mit den Überresten seines Gemächtes sicher nie wieder etwas angerichtet. Ganz sicher nicht !

 

Und mein Anwalt hätte den Strafrahmen sicher auf ein verträgliches Maß reduziert (Tat im Affekt). Eine Strafe dafür hätte ich übrigens auch nicht als Makel empfunden, im Gegenteil.

 

Auch deswegen in diesem Bereich: No mercy!

 

MfG

 

Kaimann

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Guck an, es gibt anscheinend doch noch Selbsteinsicht ...

 

Montag, 28. Juni 2004

Fall "Anna"

Vergewaltiger erhängt sich 

 

Gut zweieinhalb Jahre nach der Vergewaltigung der siebenjährigen Münchner Schülerin Anna hat sich der rechtskräftig verurteilte Täter erhängt. Wie am Montag die Staatsanwaltschaft München I mitteilte, hat sich der 21-Jährige am Sonntag mit einem Schnürsenkel an einem Türscharnier in der geschlossenen Abteilung einer Straubinger Nervenklinik erhängt. Sven Kemmerzell war im Oktober 2002 zu neuneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

 

"In Ihnen tickt eine Bombe", hatte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung erklärt. Deshalb wurde der laut Gutachten seelisch schwer gestörte Kemmerzell vor Verbüßung der Haftstrafe in der psychiatrischen Klinik untergebracht. Er hatte gestanden, die Siebenjährige am 19. Oktober 2001 auf der Toilette einer katholischen Mädchenschule in München bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Das Kind wurde schwer verletzt. Das Landgericht München I wertete die Tat auch als versuchten Mord. In dem Urteil wurde zudem die Vergewaltigung von zwei Frauen durch Kemmerzell berücksichtigt.

 

"Ich bin froh, dass ich in Haft bin, da kann nichts passieren", hatte der aus dem rheinischen Düren stammende Kemmerzell im Prozess erklärt. "Ich weiß, dass ich was Schlimmes machen werde ", zitierte der Richter aus einem Brief des Angeklagten an einen Freund. Diese Selbsteinschätzung des jungen Mannes wurde damals vom psychiatrischen Sachverständigen geteilt: "Er ist extrem gefährlich." Kemmerzell hatte ihm Gewaltfantasien mit Tötungsvorstellungen anvertraut.

 

Vgl. http://www.n-tv.de/5258777.html

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Guest Mr_Biggun
Der Lebensschutz und der Schutz der Menschenrechte durch das Grundgesetz ist absolut und nicht disponibel.

 

Phrasen wie diese sind geeignet, das Vertrauen in Grundgesetz und Demokratie zu erschüttern.

Der vorliegende Fall zeigt imho, wie den Bürgern der benötigte Schutz vor Verbrechen verweigert wird, damit irgendwelche unverständlichen rechtlichen Doktrinen wie Täterschutz und ähnliches durchgesetzt werden.

Das Verbrechen von Metzels konnte nur stattfinden, weil der schon einschlägig vorbestrafte Triebtäter wieder in Freiheit war. Es war nicht sein erstes Sexualdelikt und wird möglicherweise nicht sein letztes bleiben.

Auch wenn es Dir nicht paßt. Der Satz

 

Der Lebensschutz und der Schutz der Menschenrechte durch das Grundgesetz ist absolut und nicht disponibel.

 

ist keine Phrase, sondern Basis dieses Staates. In Deutschland herrscht Tatstrafrecht, nicht Täterstrafrecht. Das ist ein wichtiger Unterschied. Auch ein Sexualstraftäter verliert nicht seine existenziellen Grundrechte. D.h., es gibt keine Rachejustiz in Form von Todesstrafe oder Kastration etc. Mit Täterschutz hat das nichts zu tun. Es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass ein Täter wieder Straftaten begehen wird oder nicht. Man kann gerne darübe reden, ob man einem Sexualstraftäter dauerhaft die Freiehit entzieht (Sicherungsverwahrung) oder überwacht (z.B. elektronische Fußfessel). Aber das Hackebeilchen schwingen ist nicht. Aber eben immer in den Grenzen der Verfassung.

 

Und da steht in Art. 102 GG : Die Todesstrafe ist abgeschafft.

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Aber das Hackebeilchen schwingen ist nicht.

Habe ich irgendwo etwas von "Hackebeilchen schwingen" geschrieben? Oder von Todesstrafe oder Kastration? Nirgendwo!

Ehe Du Dich anmaßest, mich zu belehren, solltest Du wenigstens einmal meinen Text zur Kenntnis nehmen und nicht in irgendwelche Pawlow'schen Reflexe verfallen.

Offenbar glaubst Du, daß jeder, der nicht deiner Meinung ist, die Todesstrafe befürwortet.

 

Der Satz

 

Der Lebensschutz und der Schutz der Menschenrechte durch das Grundgesetz ist absolut und nicht disponibel.

 

ist keine Phrase, sondern Basis dieses Staates. ... Auch ein Sexualstraftäter verliert nicht seine existenziellen Grundrechte.

Wie peinlich für diesen Staat, daß er nur mit einem Bein auf seiner Basis steht. Lebensschutz und Wahrung existenzieller Grundrechte werden offenbar recht ungleichmäßig ausgeübt. So hielt dieser Staat es z.B. für richtig, daß ein gewisser Herr Zurwehme zur Wahrung seiner existenziellen Grundrechte Hafturlaub bekomme. Daß Zurwehme dabei zwei Leute umbrachte war wohl nur ein Kollateralschaden. Der Lebensschutz und der Schutz der Menschenrechte ging dann aber so weit, daß Beamte dieses Staates auf der Suche nach Herrn Zurwehme, der seinen Hafturlaub aus freiem Entschluß ein wenig verlängert hatte, einen harmlosen Touristen erschossen, weil sie ihn mit dem gesuchten verwechselten.

Das Leben und die Grundrechte von Straftätern schützt dieser Staat offenbar, koste es so viele Menschenleben wie es wolle. Du wirst dich wohl damit abfinden müssen, daß dein Staat dabei immer mehr an Glaubwürdigkeit verliert.

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Guest Mr_Biggun

^ Ich habe das mit dem Hackebeilchen eher allgemein geschrieben, weil es verschiedentlich gefordert wurde. Ich bin auch nicht mit dem derzeitigen Zustand zufrieden. Mit dem Fall Zurwehme hast Du ein schlimmes Beispiel genannt. Aber man macht es sich zu einfach, wenn man mit der einfachen Parole "Wegsperren für immer" ankommt. Unser allerliebster Gerhard hat das doch damals propagiert. Er ist an der Macht und seine Regierung kann die Gesetze ändern. Allerdings muss er dabei auch beachten, dass ein Täter nicht rechtlos gestellt ist. Gerade in diesem Bereich des Strafrechts ist es schwierig, ein angemessenes Strafmaß zu bestimmen. Wo fängt man mit der harten Linie an ? "Schon" beim Exhibitionisten ? Erst bei vollendeter sexueller Nötigung ? Das Problem bei Triebtätern ist eben, dass ihr Verhalten nicht vorhersagbar ist.

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"Tagesschau" vom 30.6.04 :

 

Der Bankräuber und Busentführer von Berlin wurde verurteilt : 7 Jahre + anschließende Sicherheitsverwahrung .

 

Direkt danach:

 

Der neue belgisch / französische Kindermörder (so zwischen 6 und 15 kaputte Mädels) war bereits einmal wegen Vergewaltigung usw 1989 vorbestraft zu 7 Jahren, wurde aber nach 2 Jahren auf freien Fuß gesetzt. Und "erlegte" danach seine stattliche "Strecke".

 

Soviel zur Verhältnismäßigkeit und Wertigkeit von Delikten.

 

No mercy!

 

Kaimann

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Ich verstehe Betroffene bzw. Angehörige sehr gut, die Rachegedanken haben und am liebsten per "Hackebeil" eine "Lösung" schaffen möchsten. Auch ich wäre sicherlich im Fall des Falles kaum zu bändigen.

 

Auch sind die Ängste der Bevölkerung ("So einer darf nie mehr frei herumlaufen. Der gehört weggesperrt für immer". Oder, kürzer: "Rübe ab!") durchaus nachvollziehbar.

 

Trotzdem darf sich der Staat niemals auf diese Stufe begeben! Anstelle eines Rechtsstaates bekämen wir die Diktatur einer Willkür- und Rachejustiz zu spüren. Stellt euch vor, ihr würdet als Unschuldige - durch einen dummen Zufall, Denunziation oder sonstwie - in die Mühlen einer solchen Jusiz geraten!

 

Die Todesstrafe z.B. würde - erwiesenermassen - kaum potentielle Täter abschrecken (ein "echter" (kranker) Triebtäter denkt bei der Tatausführung wohl seltenst an die Konsequenzen). Die zahlreichen unschuldig Hingerichteten (ach ja, in den USA sind das ja meistens sowieso "nur" "minderbemittelte" Schwarze) sollten Warnung genug sein!

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Guest Pferdestehler

Ich denke, der beabsichtigte Aspekt der Todesstrafe sollte nicht Abschreckung, sondern Schutz der Allgemeinheit sein. Lehne diese aber bekannterweise ab.

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Guest nyx_
Auch ein Sexualstraftäter verliert nicht seine existenziellen Grundrechte. D.h., es gibt keine Rachejustiz in Form von Todesstrafe oder Kastration etc.
Justiz hat ja auch - aber das verstehen viele Nichtjuristen leider falsch :30: - zumindest nach unserem westlichen Verständnis nichts, absolut nichts, überhaupt nichts mit Rache und Vergeltung zu tun.

 

Es ist einfach nicht die Zielsetzung, dem Täter dasselbe Leid anzutun wie seinen Opfern, also kein "Auge um Auge...".

 

Es ist ja gerade ein Zeichen des Rechtsstaates, dass er auch die (Menschen-)Rechte desjenigen achtet, der selbst die Rechte und Würde anderer Menschen mit Füßen getreten hat. Alles andere wäre eine primitive Rachejustiz, der ich letztlich nur dieselbe Verachtung entgegenbringen könnte wie den Tätern.

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Ich verstehe Betroffene bzw. Angehörige sehr gut, die Rachegedanken haben und am liebsten per "Hackebeil" eine "Lösung" schaffen möchsten. Auch ich wäre sicherlich im Fall des Falles kaum zu bändigen.

 

Auch sind die Ängste der Bevölkerung ("So einer darf nie mehr frei herumlaufen. Der gehört weggesperrt für immer". Oder, kürzer: "Rübe ab!") durchaus nachvollziehbar.

 

Trotzdem darf sich der Staat niemals auf diese Stufe begeben! Anstelle eines Rechtsstaates bekämen wir die Diktatur einer Willkür- und Rachejustiz zu spüren. Stellt euch vor, ihr würdet als Unschuldige - durch einen dummen Zufall, Denunziation oder sonstwie - in die Mühlen einer solchen Jusiz geraten!

 

Die Todesstrafe z.B. würde - erwiesenermassen - kaum potentielle Täter abschrecken (ein "echter" (kranker) Triebtäter denkt bei der Tatausführung wohl seltenst an die Konsequenzen). Die zahlreichen unschuldig Hingerichteten (ach ja, in den USA sind das ja meistens sowieso "nur" "minderbemittelte" Schwarze) sollten Warnung genug sein!

Warum sprechen wir nicht über die Wiedergutmachung gegenüber den betroffenen Hinterbliebenden, als Schmerzensgeld, weil Behörden und Beamte versagen?

 

Gestern abend kam das über das Kind in der Tiefkühltruhe. Alles Versager! Schulamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Krankenhaus, Polizei, Staatsanwaltschaft! Und immer wieder alle Zuständig, aber keiner hat eine Verantwortung!!! Warum können Beamte nicht mal mit ihrer eigenen kleinen Arbeitsaufgabe, wofür sie ja Geld bekommen, Verantwortlich sein? Sie haben doch nur diese eine Aufgabe, keine Kostenüberschussrechnung, keine Mietverträge, keine Rechnungen, keine Kosten, keine Steuerangelegenheiten, kein Wareneinsatz, ... Selbst das Verwalten übernimmt der Computer!

 

Das ist voll peinlich, dass ein Sprecher der Stadt Cottbus sich hinstellt und sich vom Journalisten die Neuigkeiten der Staatsanwaltschaft erzählen lässt! Von selbst nichts weiß! Und der Journalist noch sagt: Dann klappt ja das Zusammenspiel der Behörden wieder nicht! Keiner weiß was , keiner ist verantwortlich? Und die Verantwortlichen machen die Tür zu, verbieten die Kamera und sagen nichts!

 

Es klingt ja schon fast stolz, wenn jeder Artikel darüber berichtet und die letzten Sätze sind, er hat schon einmal...., er hat schon öfter...., ist verurteilt....

Schrecklich, schrecklich, Böse, Böse, der böse Vergewaltiger ist immer Schuld!

 

Rechts- und Sozialstaat? :30:

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Zur Sache mit der Kastration und den Hormonen:

 

Die positive Wirkung einer Kastration beim MENSCHEN bzw. auf den Täter und der angeblich dadurch eliminierte Geschlechtstrieb sind bis heute nicht vollends in biochemischer und pyschologischer Hinsicht erforscht.

 

Dazu ist das Phänomen "Trieb" zu komplex; es spielen nicht nur komplexe neurophysiologische Prozesse, sondern auch psychische Faktoren eine Rolle. Somit kann man die Folgen solcher Massnahmen nicht als sichernd in puncto Täterrückfall ansehen.

Mit Katzen kann man das nicht vergleichen, denn der Mensch unterscheidet sich vom Tier in allererster Linie durch seinen Verstand, und der wirkt sich mit all seinen auch mitunter vorhandenen Krankheiten auf das Sexualleben aus.

In den 70ern wurde z. B. versucht, mit Cyproteronacetat (einem sog. Testosteron-Antagonisten, sprich Gegenspieler) bei Triebtätern das "Lustzentrum" zu blockieren, was sich aber nur in einer Impotenz niederschlug. Der eigentliche Trieb(wunsch) aber konnte dadurch nicht blockiert werden!

Fazit: Eine lebenslange Sicherungsverwahrung erscheint (auch mir) als das plausibelste Mittel. Eine Therapie mag wünschenswert erscheinen; die Erfahrung aber zeigt (siehe Rückfälle), dass sie selten hilft. Und das Leben der Kinder ist zu wertvoll, als dass man ein fehlerhaftes Gutachten im Nachhinein als Entschuldigung gelten lassen kann...

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@######,

sehr guter Beitrag. Und ich glaube, Du hast einiges Wissen über das Thema.

 

Deshalb mal einige Fragen an Dich,

 

Wie hoch sind die Wahrscheinlichkeiten solche Verbrechen im Vorfeld zu verhüten?

Welche Möglichkeiten bestehen überhaupt ( mögliche ) Täter zu Therapieren.

Wie kann bei einem Täter eine Wiederholungstat verhindert werden.

Wer soll über den Täter entscheiden, ob eine Sicherheitsverwahrung notwendig ist.

Welche sexuellen Verfehlungen sollen eine Sicherheitsverwahrung auslösen. Wo ist da die Grenze.

 

Das sind einige Fragen, deren Beantwortung nicht einfach ist.

 

Die Triebe von Menschen und Tieren sind natürlich nicht vergleichbar. Tiere sind mehr Instinktgesteuert, und Menschen benutzen ( soweit funktionsfähig ) das Gehirn. Im Denken der Täter liegt die Gefahr.

 

Wenn Täter nicht therapierbar sind, ist die Sicherheitsverwahrung, sicherlich die einzige Möglichkeit die Gesellschaft zu schützen. Doch wenn von dem Täter keine Gefahr mehr ausgeht, muß er wieder entlassen werden. Zum Glück habe ich diese Entscheidung nicht zu treffen. Im Zweifel für den Angeklagten, soll es gelten oder nicht?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

hartmut

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Genau in der Entscheidungsfindung liegt das Problem. Denn Gutachter sind a) auch nur Menschen und daher mit (auch unbewußt) subjektiven Ansichten behaftet. B) ist es eben genau aufgrund des Problems, das Phänomen "Trieb" bzw. dessen Koppelung mit bewussten oder unbewussten Gedankengängen zu erklären, äußerst schwierig, diese Grenze zu fassen. Über die Therapiemöglichkeiten kann ich nichts sagen, zumindest nicht über die psychologischen. Die "chemische Keule", das sagte ich ja, ist nicht das ideale Mittel.

Sexuelle Verfehlungen werden auch durch die Gesellschaft definiert. Früher wurde Homosexualität als "Verfehlung" und "Verbrechen" betrachtet und auch zu therapieren versucht. Hier hat sich (unsere) Gesellschaft gottseidank weiterentwickelt. Für den Fall eines Kinderschänders kann und darf das nicht gelten. Daher würde ich die Grenze da ziehen, wo gegen den (un)entwickelten Willen einer Person (sexuelle) Gewalt ausgeübt wird, ganz gleich in welcher Intensität.

Zur Verhütung kann ich mich an ein Beispiel aus meiner Kinderzeit erinnern: Da gab es Bussi-Bär-Malblöcke, auf denen ein Mann mit Schlapphut einem Kind Schokolade anbot, wenn es mit ihm mitgeht. Darunter stand in roter Farbe, dass man sowas nie annehmen geschweige denn mitgehen darf. Das ist denke ich ein sinnvoller Ansatz: Aufklärung und Erziehung zu Selbstbewusstsein und Cleverness.

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Die Aufklärung der Kinder ist sicherlich eine der wichtigsten Aufgaben der Eltern. Leider sind es nicht nur die Männer mit Schlapphut, die für die Kinder gefährlich sind. Nach meinem Wissenstand, kommen die Täter überwiegend aus dem näheren Umfeld der Kinder. Also Personen, denen die Kinder, und auch die Eltern vertrauen. Den Kindern die Möglichkeit bestimmte Dinge, z.B. Küsschen für Oma und Opa, abzulehnen, halte ich für wichtig. Hier die Kinder frühzeitig, zu selbstbewußten, selbstbestimmten Verhalten erziehen ist wichtig. Die Kinder haben schon Vorstellungen was sie wollen und nicht. Beobachten, wie sich die Kinder und Erwachsene verhalten.

 

Die gesellschaftlichen Normen im sexuellen Bereich unterliegen einem stetem Wandel. Sexuelle Normen verschieben sich. Was gestern noch als pervers galt, ist heute Gesellschaftsfähig. Wo liegen die Grenzen, was toleriert werden kann. Ist pervers der, der am Strand die Damen anschaut, oder erst der, der mit dem Fernglas die Nachbarin beobachtet. Einer der Frauen auf den Hintern klatscht, oder der Busengrapscher. Soll ein Ehemann, der seine Frau sexuell bedrängt, hinter Gitter, oder erst wenn er sie Vergewaltigt. Wo ist das sexuelle Selbstbestimmungsrecht verletzt, schon beim anmachen?

 

Leider habe ich auch kein Rezept, wie Kinder geschützt werden können. Die Übergänge sind fließend. Sicherlich wenn eine Tat geschehen ist, kann sie von allen Seiten beleuchtet werden. Und es kann kluggescheißt werden bis zum Töpfchenrand. Doch glaube ich auch, aus den Taten kann gelernt werden.

 

Das vor der Tat ist mir wichtig.

 

Weiß einer von euch noch einen Rat?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

hartmut

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MaGo Erstellt am 02.07.2004, 16:58

 

Was faselst du hier, das ist doch nicht Dein ernst, oder? Was willst Du uns hier für eine Meinung aufzwängen, hier ist alles gesagt! Und die Meinung steht fest!

 

na McGo

 

das was du faseln nennst, nenne ich schreiben.

 

Was Du mit Meinung aufzwängen bezeichnest, nenne ich Fragen stellen bzw, Meinungen einholen. Wie, wer, welche, sind Frageworte, und nicht geeignet Feststellungen zu treffen, oder Meinungen auszudrücken.

 

Wenn Du glaubst, hier sei alles gesagt, ich habe noch viele Fragen und Wissenslücken. Dir mag dein Wissen genügen, ich will mehr wissen.

 

Wenn deine Meinung feststeht, schön für dich. Meine Meinung steht erst fest wenn ich genug weiß, und es beurteilen kann.

Und nicht einmal dann steht sie fest, es gibt etwas wie Lernfähigkeit.

 

Hast Du das verstanden, oder war es zu hoch für dich? :D

 

hartmut

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Siehst Du und ich erkenn besimmte Leute am Schreibstil. Die Art der Fragestellung ist eine Lösung. Deine Fragen sind zu gut durchdacht. Wer fragt, der führt! Ich mach das mit Bluey ständig, denn ich habe auch viele Fragen und will mich weiterbilden. Deine Fragen schieben Texte hinterher, Normen verschieben sich usw., du gibst dem Thema die Richtung, du willst keine klare Grenze aufzeigen, aber Richter sollen sie hinterher setzen, es sieht ganz danach aus, als ob du hier bewußt den Ball flachhalten willst. In ###### hast du einen Gleichgesinnten getroffen, der Deine Meinung wiederspiegelt. Auf die Opferseite gehst du nicht ein, ist damit kein Geld zu verdienen? Was machst Du beruflich?

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Grenzen aufzeigen, das ist nicht meine Aufgabe. Jeder der Grenzen zieht, beschneidet die Freiheit anderer. Grenzen habe ich für mich aufgestellt. Und ein Richter will ich nicht sein, und bin es zu meinem Glück auch nicht. Doch kann ich auch schreien wenn einer Seine Grenzen überschreitet. Richter sind gezwungen zu Urteilen und Freiheiten einzuschränken. Manchmal auch in Grenzfällen, gegen ihre Überzeugung, doch den Gesetzen verpflichtend zu urteilen.

 

Die Opferseite, eigentlich bin ich nur auf die Opfer eingegangen. Wenn ich einen Weg finde, eine Tat zu verhindern, schütze ich das Opfer. Es hilft nicht zu lamentieren, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ein Zaun um den Brunnen verhindert das Unglück. Lieber baue ich einen Zaun, bevor ich lamentiere. Auch wenn damit kein Cent zu verdienen ist.

 

Beruflich, das war mal. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ich in Rente geschickt. Davor hatte ich einen Betrieb für die Herstellung von Chirurgischen Instrumente. Dann noch Ausbilder in einem Berufsbildungszentrum. Ehrenamtlich bei Entwicklung von Gesellenprüfungen, Meisterprüfungsausschuß Handwerk, Industriemeisterprüfungen.

Gehöre jetzt zu den Überversorgten Rentnern. :lol:

 

Mit freundlichen Grüßen

 

hartmut

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Guest Chris11

Hallo,

 

mag mir sowas gar nicht vorstellen. Nur was bewegt die Behörden, bzw. die Gutachter, so jemanden wieder auf die Allgemeinheit loszulassen. Ich bin dafür, das die Gutachter und Richter, die dafür zuständig waren, an allen Beerdignungen teilnehmen.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Da läuft wieder mal was grundsätzlich schief.

Immer werden solche Spinner wieder entlassen und dann gibts wieder Tote.

Der Fehler ist nicht nur bei den Entscheidungsträrern zu suchen sondern auch im System.

Kann zwar auch da dran liegen dass zwischen Genie und Wagnsinn der Grat sehr schmal ist und die Täter überdurchschnittlich intelligent und schauspielern und bluffen sich so frei,aber das wohl eher weniger.

Gutachter und Psychologen sind auch nicht gerade unterbemittelt.

mfg

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Letztens haben sie einen Lehrer gerade wieder frei gelassen, weil er 20.000€ Kaution gezahlt hat. Hat eben nur Kinder begrapscht oder missbraucht. Ist eben nur eine kleine Straftat. Man könnte auch sagen, der Beamtenstatus könnte leiden.

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So ein stümperhaftes Vorgehen wie in dem Artikel von Chris11 beschrieben, ist die Verhöhnung jedes Opferschutzes schlechthin. Eigentlich kann man jeder Familie mit kleinen Kindern (speziell Töchtern) in der betreffenden Region nur raten, schnellstmöglichst umzuziehen.

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