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  1. Ausgehend vom Eingangspost, der sich mit einem tödlichen Verkehrsunfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit befasst, möchte ich mal folgende Dinge in die Diskussion einwerfen: Als ich meinen Motorrad-Führerschein erworben habe, musste ich mich zwei Jahre lang mit 34 PS begnügen. Aber auch mit diesen 34 PS (und nein, ich habe die Drossel NICHT entfernt oder entfernen lassen) habe ich Geschwindigkeiten bis 140 km/h erreicht, wenn ich mich auf meiner Maschine klein gemacht habe. Um sich und andere totzufahren, hätte das sicherlich gereicht, Gott sei Dank ist mir nichts passiert. Über die Sinnha
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  2. Passt eigentlich schon. Solange die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, sollten beide Unfallgegner jeweils ihre Haftpflichtversicherung kontaktieren. MfG. hartmut
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  3. Hallo zusammen! Ich bin neu hier und habe mir die Mühe gemacht, mich durch den gesamten Thread "durchzuarbeiten", was teilweise echt anstrengend war. Ich würde hier gerne mal auf's Ursprungsthema zurückkommen: den Test einer Geschwindigkeitsmessung per "Section control" (ich weiß, es ist ein längeres Wort, aber "distanzabhängige Geschwindigkeitsmessung" finde ich besser) auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Rethen. Vorbemerkung zu mir: ich wohne nicht weit entfernt von der genannten Strecke und kenne deshalb die Örtlichkeit - sowohl privat als auch beruflich als auch ehrenamtli
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