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  1. Die Akteneinsicht im ursprünglichen Sinne war die Übersendung der Original-Ermittlungsakte an den Anwalt des Delinquenten. Erst im Laufe der jüngeren Zeit wurde das Akteneinsichtsrecht dahingehend erweitert, dass Delinquenten selbst vor Ort Einsicht nehmen oder Kopien der Ermittlungsakte beanspruchen können. Für viele Verwaltungsmitarbeiter ist die Akteneinsicht die im ursprünglichen Sinne. Und die bekommt tatsächlich nur der Anwalt als Organ der Rechtspflege.
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  2. Wenn die Kommunen tatsächlich ausschließlich an den Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen blitzen würden und nicht da wo´s der eigenen Kasse besonders wohl tut, dann wäre der erhobene Zeigefinger angebracht. Da das leider nicht der Fall ist, sollte man die virtuellen Mistgabeln wieder in den Schuppen stellen. Die besten Chancen hast du wohl mit einem Bekannten oder besser noch Verwandten gleichen Geschlechts, der sich auf dem Foto selbst erkennt und sich selbst (keinesfalls du, sonst begingst du eine Straftat) in den Anhöhrungsbogen einträgt. Die Variante mit dem Rechtsanwalt hat nur Erf
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