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emulbetsup

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  1. Welchen sinnvolle andere Begründung sollte denn eine Geschwindigkeitsbeschränkung und deren Überwachung denn noch sonst haben, als das diese Stelle eine Gefahrenstelle (Unfall, Lärm, baulicher Zustand) ist? Alles andere ist imho Gängelung und die Generierung von Mehreinnahmen. Wenn gewünscht kann ich gerne nochmal einen Artikel raussuchen, der am Beispiel München und Berlin gezeigt hat, dass eben nicht an den Unfall und Gefahrenschwerpunkten geblitzt wird, sondern an den Stellen mit hohem Verkehrsaufkommen und eher geringem Gefahrenpotenzial.
  2. Wenn die Kommunen tatsächlich ausschließlich an den Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen blitzen würden und nicht da wo´s der eigenen Kasse besonders wohl tut, dann wäre der erhobene Zeigefinger angebracht. Da das leider nicht der Fall ist, sollte man die virtuellen Mistgabeln wieder in den Schuppen stellen. Die besten Chancen hast du wohl mit einem Bekannten oder besser noch Verwandten gleichen Geschlechts, der sich auf dem Foto selbst erkennt und sich selbst (keinesfalls du, sonst begingst du eine Straftat) in den Anhöhrungsbogen einträgt. Die Variante mit dem Rechtsanwalt hat nur Erf
  3. Kurze Rückmeldung meinerseits. Die zuständige Behörde hat dem Antrag auf Wiedereinsetzung statt gegeben. Danke für eure hilfreichen Rückmeldungen!
  4. Dabei hast du sicher das genannte BVerfG Urteil aus Beitrag #4 genannt? Gruß Ja, warum?
  5. Danke für eure Antworten! Für das KFZ wird selbstverständlich in vollem Umfang KFZ-Steuer entrichtet. Der Widerspruch ist bereits durch die Behörde wegen verspätetem Eingang abgelehnt worden. Einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand habe ich jetzt aufgesetzt und werde ihn versenden. Muss ich gegen den eigentlichen Bußgeldbescheid jetzt nochmals Widerspruch einreichen oder gilt der erste Widerspruch nun als rechtzeitig zugestellt?
  6. Guten Tag! Bevor ich die Strafe in folgendem Fall als Lehrgeld verbuche, würde ich gerne noch kurz eure Meinung dazu hören. Aus versicherungstechnischen Gründen ist ein privates KFZ auf einen blinden und schwerhörigen älteren Herrn (80+) versichert und angemeldet. Mit diesem PKW wurde vor einiger Zeit eine höhere Geschwindigkeitsübertretung im Punktebereich begangen. In Folge dessen wird der o.g. ältere Herr als Beschuldigter angehört. Dem Anhörungsbogen ist ein sehr gutes Foto beiliegt, dass einen erkennbar sehr viel jüngeren Fahrer zeigt. Der Anhörungsbogen wurde von dem älteren Herrn
  7. Also, nachdem ich mich schriftlich und ohne weitere Finten in der Anhörung gegen meine Fahrereigenschaft zur Wehr gesetzt habe, wurde das Verfahren jetzt eingestellt. Die Behörde war wohl von Ihrem Bild auch nicht besonders überzeugt. Danke für eure Unterstützung!
  8. Das wäre leider deswegen nicht gegangen, da der Halter physisch nicht mehr in der Lage ist ein Auto zu bedienen. Das sich mein Bruderherz sofort in den ersten AHB einträgt wäre keine Möglichkeit? Mich treibt immer noch diese Frage rum: Was wäre die unmittelbare unabwendbare Konsequenz gewesen, wenn sich mein Bruder als ErSaFa zum JETZIGEN Zeitpunkt eingetragen hätte? Wäre das nur ohne zusätzliche Konsequenzen nicht geglaubt worden oder hätte das weitreichendere Konsequenzen gehabt? Danke schonmal!
  9. Hui, doch noch Bewegung hier drinnen - dankeschön Nachdem jetzt ErSaFa vom Tisch ist, ging jetzt am Mittwoch der Anhöhrungsbogen mit einem kleinen Schreiben meinerseits raus, indem ich nochmals meinen Standpunkt dargestellt habe. Habe zwar kaum Hoffnung, dass das den erwünschten Erfolg bringen wird, aber wenn sie schon Geld sehen wollen, dann sollen Sie auch was für tun. Für den Staat insgesamt ist das bereits jetzt ein Minusgeschäft... Zu den digitalen Bildchen: Sicherlich sind die digitalen Bilder besser als die alten Analogen. Unserer eigenen Erfahrung nach kommt es jedoch deutlich öft
  10. Also, danke für eure zahlreichen und ausführlichen Antworten. ErSaFa ist für uns damit vom Tisch. Den Luxus des Widerspruchs und der Akteneinsicht werde ich mir allerdings auf jeden Fall gönnen. Um´s Geld geht's mir dabei nicht, selbst das Fahrverbot könnte ich relativ bequem handeln. Was mir deutlich mehr Kopfschmerzen macht ist eine Änderung im Zusammenhang mit dem neuen Bußgeldkatalog. Nach dieser kann die Führerscheinstelle beim zweiten gleichartigen Verstoß innerhalb eines gewissen Zeitraumes, wobei einer besonders schwer sein muss (also dieser), ohne weitere Begründung die MPU anordnen
  11. Das entgültige Alibi meines Bruders würde neben der Aussage seines Arbeitgebers, eine Abhebung an einem unmöglich weit entfernten Geldautomaten und meine eidesstattliche Versicherung beinhalten. Das sollte doch ausreichen, oder?
  12. Mhh, ich sehe das bis jetzt so: Die Polizei hat EINEN potentiellen Täter der NICHT der offizielle Halter ist gesehen. Weitere Personen die in Frage kommen wurden nicht in die Ermittlungen miteinbezogen. Das das Fahrzeug bei ihm angetroffen wurde kann nicht mehr als ein Indiz sein. Der eigentliche Beweis - ein äußerst dünnes Foto - taugt sicherlich nicht um uns zwei auseinander zu halten. Oder anders herum: Wäre tatsächlich er gefahren, wäre die Situation jetzt identisch und ohne Alibi müsste ich um eine Verurteilung bangen. Das darf in einem Rechtsstaat einfach nicht sein. Eigentlich sollte so
  13. Zu folgendem Sachverhalt würde ich gerne eure geschätzte Meinung hören: Anfang September bin ich außerorts im Fahrverbotsbereich belichtet worden. Das Fahrzeug läuft aus versichtungstechnischen Gründen auf einen nähren Verwandten, weshalb auch er zunächst den Anhöhrungbogen zugestellt bekam. Dieser bestritt die Fahreingenschaft im Anhöhrungsbogen und wurde deshalb auch von der Polizei besucht. Dort machte er natürlich von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, jedoch kam die Polizei nun doch über Umwege auf mich und hat mich auch persönlich mit dem Fahrzeug vor der Tür angetroffen. Auch
  14. Also, reichlich spät aber für die aktuell googelnden doch noch interessant: Die Sache ist in die Verjährung gelaufen, allerdings erst nachdem Sie meinen Bruder vergeblich anzutreffen versucht haben und auch via Paßbilder keine eindeutige Identifizierung möglich war... Kurz vor Fristende wurde ich in einer Verzweiflungstat noch von der BuGeStelle angeschrieben, nachdem mein Vater mich ins Spiel gebracht hatte. Kurz darauf wurde das Verfahren eingestellt, ohne dass ein BuGeBe erlassen wurde.
  15. Mhh, gut bzw. schlecht. Das Bild ist wie gesagt nich so verkehrt - ich erkenne mich drauf. Allerdings bin ich auch davon überzeugt, dass das Bild einem reinen Passfotovergleich zwischen Bruder A und B nicht standhält - Es könnten also beide gefahren sein, ergo man würde auch beide auf dem Bild erkennen (wie gesagt keine Haare und nur Teile des Mundes) Wäre es dann nicht besser, wenn sich mein Bruder selbst einträgt, weil er glaubt sich erkannt zu haben? Der Punkt ist einfach: Bin nur ich im Spiel ist die Sache für die SB eindeutig - Müssen sie zwischen uns entscheiden wird die Sache schwieri
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