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Mein erster Brief zur Anordnung von 130 bzw. 120 auf der A2 von Hannover bis zur Landesgrenze Niedersachsen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhebe ich Einspruch gegen die am 01.04.2007 neu eingerichteten Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A2 von 130 km/h (km 240 bis km 251), von 120 km/h von km 251 bis km 268 (mit Ausnahme der bereits bestehenden punktuellen Beschränkung an Gefahrenschwerpunkten) sowie die Herabsetzung der 120km/h Beschränkung auf 100km/h vom km 268 bis km 273.

 

Als regelmäßiger Benutzer der A2 ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Länge von 38 km (!!!) für mich absolut nicht nachvollziehbar und ich empfinde das Limit als ungerechtfertigte Gängelung der Verkehrsteilnehmer. Die Autobahn ist dreispurig, mit Standstreifen und Leitplanken ausgestattet. Es sind alle baulichen Bedingungen für eine freigegebene Autobahn erfüllt.

 

Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung kein allgemeines Tempolimit für Bundesautobahnen vorgesehen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung darf daher regelmäßig nur dort ange-ordnet werden, wo eine besondere Gefahrenlage besteht, die der Verkehrsteilnehmer nicht selbst erkennen kann. (siehe §45 Abs. 9 StVO)

 

Die von Ihnen angeführte Zahl von Verkehrstoten des letzten Jahres rechtfertigt nicht die Einführung eines pauschalen Limits. Die Zahlen waren in den Jahren zuvor niedrig, am Streckenverlauf hat sich nichts geändert. Es handelt sich um einen simplen statistischen Ausreißer, die Unfallzahlen würden auch ohne Einführung des Limits wieder sinken.

Betrachtet man weiter die Unfälle im Einzelnen, so ist nicht erkennbar, dass Geschwindigkeiten

> 130 km/h hier ursächlich gewesen sein sollen. Vielmehr handelt es sich um Spurwechselfehler, unangepasste Geschwindigkeit z.B. bei Nässe und Schnee, LKW-Unfälle.

 

Zur situationsangepassten Beschilderung empfehle ich den schnellstmöglichen Ausbau der Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Dies gilt auch für die bereits pauschal limitierte Strecke (40km 120 km/h) zwischen Hannover und Braunschweig), die ebenfalls absolut nicht nachvollziehbar ist.

 

Ich bitte Sie, die Geschwindigkeitsbeschränkungen umgehend wieder aufzuheben. Ersatzweise bitte ich, mir eine detaillierte Begründung für diese Beschränkung mitzuteilen und mich über die Rechtsmittel dagegen zu belehren.

 

Mit freundlichen Grüßen

...

 

Die Antwort:

 

Sehr geehrter Herr dagegen,

 

mit o.a. Schreiben wenden Sie sich gegen die neue eingerichteten Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen Garbsen und der Landesgrenze. Diese Maßnahme rechtfertigt sich aus der Unfallsituation, die sich auf diesem Abschnitt entwickelt hat. Sie stellt nach übereinstimmender Ansicht der Polizei und der Verkehrsbehörde das notwendige und geeignete Mittel dar, um dieser Entwicklung zu begegnen.

 

Ihre Einschätzung, wonach es sich um einen statistischen Ausreißer bezüglich der Unfallzahlen handelt und die Unfallentwicklung dieses Vorgehen nicht rechtfertigt, wird von den zuständigen Fachleuten nicht geteilt.

 

Bezüglich Ihrer Empfehlung zum schnellstmöglichen Ausbau der Verkehrsbeeinflussungsanlagen kann ich Ihnen versichern, dass dies auch unserer Intention entspricht. Wir stehen hier aber leider in Konkurrenz zu anderen Autobahnabschnitten, größtenteils auch in anderen Bundesländern, so dass hier eine Finanzierung derzeit nicht in Aussicht steht.

 

...

 

In der Kürze liegt die Würze, hier meine Stellungnahme zum Antwortschreiben der Behörde:

 

Sehr geehrter Herr H.,

 

Ihre Ausführungen führen bei mir zu keiner anderen Beurteilung der Sachlage. Ich erhalte daher meinen Einspruch aufrecht und bitte erneut um einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Mit freundlichen Grüßen

:nick:

 

 

to be continued ...

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  • 2 weeks later...

Und hier die Antwort:

 

... mit meinem Schreiben ... hatte ich Sie über die Begründung für die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeklärt. Zu meinem Bedauern konnte ich Sie offensichtlich nicht von der Notwendigkeit dieser Anordnung überzeugen. Die Notwendigkeit für einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, wie von Ihnen erbeten, ist hier nicht gegeben. Es handelt sich hier um einen Dauerverwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, also um keinen speziell gegen Sie gerichteten Verwaltungsakt. Selbstverständlich unterliegt auch diese verkehrsrechtliche Anordnung einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Eine Klage als Anfechungsklage ist Ihnen also freigestellt.

 

Was will der Mann mir damit sagen? Wie kriegt Kaimann einen Widerspruchsbescheid und ich nicht? :o

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  • 2 months later...

Hatte am Wochenende mal die Gelegenheit, ein paar Fotos zu machen. Die Lage ist ja noch schlimmer geworden. :blink:

 

Die schöne Autobahn mit Limits verschandelt:

 

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Statt dessen schwarze Plakate und Kreuze:

 

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Wirkliche Probleme wie die dauerhaft freie rechte Spur werden nicht angegangen:

 

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Aber das schlimmste kommt noch: Unverhofft :80: , bereits ca. 8km vor der Baustelle :licht:

 

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Bereits ein paar hundert Meter vor dem Spurwegfall :60::wacko:

 

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In der Baustelle selbst für alle !!! Wie geht das denn? :blink: Und dann wundert man sich über Rückstau, wenn alle Welt in der Baustelle 50 fährt und nicht überholen darf :wacko:post-22-1162829973.gif

 

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Weiter geht's mit :think:

 

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Auf Wiedersehen Niedersachsen, Gott sei Dank Ende dieses Affentheaters.

 

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In der Baustelle selbst post-22-1162829973.gif für alle !!! Wie geht das denn? :licht: Und dann wundert man sich über Rückstau, wenn alle Welt in der Baustelle 50 fährt und nicht überholen darf :blink:

M.E. klarer Fall von Fehlbeschilderung.

Denn bei dieser Beschilderung darf die Linke Spur so gesehen gar nicht benutzt werden; was ja so gesehen nicht beabsichtigt sein kann..

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  • 4 weeks later...

Das mit dem Überholverbot in der Baustelle ist mir erst durch den Thread hier aufgefallen. :) Habe dort letztens noch munter wech überholt. ;) Wobei die Baustelle wirklich schon ätzend eng ist.

 

Übrigens kann man natürlich links fahren. Man darf nur nicht von rechts nach links wechseln und dann wieder zurück - überholen halt. Quasi eine Anordnung zum LSB. :)

 

Die Niedersachsen haben schon schwer einen an der Waffel. Aus den Statistiken geht doch klar hervor, dass viele Unfälle mit Toten durch LKW oder Kleintransporter verursacht werden. Mit Limits wird man dass nicht ändern können. :)

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Übrigens kann man natürlich links fahren. Man darf nur nicht von rechts nach links wechseln und dann wieder zurück - überholen halt. Quasi eine Anordnung zum LSB. ;)

Nur noch einmal zur Erinnerung: zum Überholen (auch oder insbes. im rechtlichen Sinne) muß man nicht zwingend einen Spurwechsel vornehmen.

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Wenn Du damit in den Bereich des Überholverbots einfahren würdest, so darfst Du an dem Lkw nicht mehr "vorbeifahren" bzw. ihn eben nicht überholen, sondern mußt dahinter bleiben. Vorausgesetzt, daß Überholverbot gilt auch für Dich als Pkw-Fahrer (VZ 276).

 

Wenn ein Lkw ausschert bzw. bereits links fährt, um ein anderes Kfz. zu überholen, und anschließend auf ein VZ 277 zufährt, so muß er sich wohl oder übel zurückfallen lassen, wenn er den Überholvorgang nicht vor diesem VZ abschließen kann.

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Richtiges Verhalten in dieser Baustelle wäre laut Vz wohl das Versetzt-Fahren bei vollen Spuren, d.h. rechts und links jeweils ein Auto, sodass man quasi die Sicherheitsabstände einspart. Soweit so gut, jetzt möchte ich aber den sehen, der links anhält, wenn rechts der Verkehr stockt. (Denn laut Kommentar gelten für verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge auch die Regeln des Überholens :think: )

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Ich habe noch keine Baustelle auf der BAB gesehen, wo für die Pkws (ohne Anhänger) ein Überholverbot aufgestellt war. Dieses galt in all "meinen" Fällen ausschließlich für Lkw und vergleichbare Fze.

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Richtiges Verhalten in dieser Baustelle wäre laut Vz wohl das Versetzt-Fahren bei vollen Spuren, d.h. rechts und links jeweils ein Auto, sodass man quasi die Sicherheitsabstände einspart. Soweit so gut, jetzt möchte ich aber den sehen, der links anhält, wenn rechts der Verkehr stockt. (Denn laut Kommentar gelten für verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge auch die Regeln des Überholens :think: )

Lust auf eine gemeinsame Ausfahrt ? Würde dass gerne mal genauso praktizieren, möchte die Last aber nicht alleine auf meinen Schultern tragen. :lol:

 

Empfehle für diesen Test den Freitag nachmittag so zwischen 15 und 17 Uhr - da ist dann richtig was los und der Fun-Faktor dürfte entsprechend groß sein, wenn man dann einfach mal links einbremst, wei sich rechts die LKW stauen. ;) ;)

 

Digicam und Camcorder mitnehmen und los gehts.

 

Biste dabei ? :kopfschuettel:

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@!xabbu: ich hatte mal über mehrere Tage die A2 dort zwecks Videowagen getrackt. Die Baustellensituation um Rehren mit zum Teil Stau macht es nicht soooo lustig. Jedenfalls ist genug Videoabfallprodukt entstanden, auch mit der engen Baustelle. Bist Du an gewisse Szene interessiert?

:angry2:

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Klar hilft ein Tempolimit auf der A2 nicht. Die Unfälle gehen ja auch nicht auf Hochgeschwindigkeitsfahrten zurück. :unsure:

Was da noch nicht limitiert ist, will mir allerdings auch nicht in den Kopf.

Vielleicht will er ein :60: in der Baustelle? :)

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  • 4 weeks later...
  • 1 month later...

Habe die Strecke am 25.12. früh mal wieder befahren, diesmal komplett ohne Baustelle. Bei null Verkehr wird das ganze Desaster mal wieder offenbar. Bei Bad Eilsen statt Baustelle jetzt komplett :) bei teilweise 1 km freie Sicht geradeaus, Autobahn komplett dreispurig auf hunderten von Kilometern. :lol:

Gegenrichtung wurde übrigens nie weiter limitiert, da waren schon vor dem 01.04.2007 längere :think: Abschnitte eingerichtet, aber die Stücke dazwischen in Niedersachsen sind immer noch :rofl:

 

Klage ist noch bis 01.04.2008 möglich.

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  • 5 months later...
Klar hilft ein Tempolimit auf der A2 nicht. Die Unfälle gehen ja auch nicht auf Hochgeschwindigkeitsfahrten zurück. :nick:

Inzwischen kommt auch die Politik drauf:

Verkehrssituation auf der A2: Eva Möllring und CDU-Stadtratsfraktion machen Druck bei Minister Tiefensee

Vor dem Hintergrund der problematischen Verkehrssituation auf der Autobahn A2 zwischen Hannover und Braunschweig/Magedburg haben sich die Peiner Bundestagsabgeordnete Dr. Eva Möllring und die CDU-Stadtratsfraktion schriftlich an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee gewandt und Maßnahmen zur Behebung gefordert.

Das hohe Verkehrsaufkommen auf der Autobahn und insbesondere die starke Befahrung durch Lkw haben in der Vergangenheit häufig zu teils schweren Unfällen geführt. "Um den Staus auszuweichen, nutzen viele Auto- und Lkw-Fahrer die umliegenden Bundes- und Landesstraén als Ausweichstrecken", so Eva Möllring. "Das stellt für die Anwohner und alle 'normalen' Nutzer dieser Straßen eine unzumutbare Belastung dar."

Möllring unterstützt deshalb den Vorschlag der CDU/Stadtratsfraktion Peine, auf der A2 ein Überholverbot für Lastkraftwagen zu verhängen. Durch diese kurzfristige Maßnahme könne einer der häufigsten Unfallursachen entgegengewirkt werden. "Es hat sich gezeigt, dass die zahlreichen wechselnden Geschwindigkeitsbeschränkungen das Problem nicht lösen", so Eva Möllring.

Darüber hinaus fordern die Bundestagsabgeordnte und die CDU-Ratsfraktion das Ministerium dazu auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die problematische Verkehrssituation auf der A2 mittelfristig zu entzerren.

25.06.08, Dr. Eva Möllring / CDU zur A2

 

Da kann man aber vorher schon draufkommen: ein Tempolimit ist kein Allheilmittel, es ist blinder Aktionismus, Scheinsicherheit, ein Gängelung des freien VT sowie ein volkswirtschaftlicher Schaden.

:nick:

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"Es hat sich gezeigt, dass die zahlreichen wechselnden Geschwindigkeitsbeschränkungen das Problem nicht lösen"
Oh, das lässt sich schnell Beheben. Politiker Logik an: Durchgehend Tempo 8ß0 und schon gibts kein wechselndes Tempolimit mehr und alles wird gut. Und wenn alles 80 Fährt wird kein LKW mehr überholt und schon gibts keine Unfälle mehr. :nick:
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  • 2 years later...

Was das "Versetzte Fahren" angeht, damit wurde in Rheinland-Pfalz positive Erfahrungen gemacht, das "normale" Baustellentempo wurde von :whistling: auf :cop01: angehoben und per Beschilderung auf das "versetzte Fahren" hingewiesen.

By the way: Ich dachte, :think: ist schon normales Baustellentempo, und :P nur in Ausnahmefällen. So sieht auch die Vorgabe gemäß den RSA-Richtlinien vor. Aber es wird, so ist mein Eindruck, gern davon abgewichen, um besser abkassieren zu können.

 

Also wenn ich mir das so ansehe, sorgt das Überholverbotschild echt für Probleme. Das das den Verantwortlichen nicht aufgefallen ist (auffallen durfte?)

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